24.3453 · Interpellation · 2024-04-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat sich mit der Unterzeichnung der Roadmap Elektromobilität zu folgenden Zielen bekannt, die bis 2025 erreicht werden sollen:
50% Anteil an Steckerfahrzeugen bei den Neuzulassungen
20'000 allgemein zugängliche Ladestationen
nutzerfreundliches und netzdienliches Laden – zu Hause, am Arbeitsort und unterwegs
Keines der drei Ziele kann ohne weitere Massnahmen erreicht werden. Die Schweiz verzichtet bisher konsequent auf staatliche Massnahmen auf Bundesebene, welche die Elektrifizierung des Antriebes im motorisierten Individualverkehr vorantreiben. Wir sehen kein Ausstiegsdatum für fossile Verbrennungsfahrzeuge vor, auf ambitionierte Emissionsreduktionsziele wird verzichtet, ebenso auf die Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines intelligenten Heimladenetzes. Steuernachteile für elektrische Dienstwagen bestehen seit Jahren, Erleichterungen für den Einbau von Ladeinfrastrukturen im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum gibt es immer noch nicht. Demgegenüber verfügt die Schweiz mit dem tiefsten Eigenheimanteil und dem höchsten Mieteranteil sowie eingeschränkter Platzverfügbarkeit im öffentlichen Raum über die schwierigsten Voraussetzungen für die weitere Marktentwicklung.
Mit dieser Passivität entwickelt sich die Schweiz diametral zu anderen Europäischen Ländern, welche die Elektromobilität aktiv unterstützen. Deshalb fällt die Schweiz bei der Elektrifizierungsquote im internationalen Vergleich kontinuierlich zurück und der CO2-Durchschnitt der Personenwagenflotte bleibt hoch.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Welche kurzfristigen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Ziele der Roadmap Elektromobilität 2025 noch erreichen zu können?
Welche konkreten Anstrengungen unternimmt der Bundesrat, um nutzerfreundliches und netzdienliches Laden – zu Hause, am Arbeitsort und unterwegs für alle zu ermöglichen?
Welche allfällig weiteren Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz bei der Einführung der Elektromobilität nicht weiter überholt und abgehängt wird.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Roadmap Elektromobilität ist eines der Programme des Bundes zur Beschleunigung des Markthochlaufs der Elektromobilität. Die Ziele der Roadmap beruhen auf einem Konsens der Roadmap-Mitglieder. Bislang engagieren sich 71 Organisationen als Roadmap-Mitglieder mit 93 Massnahmen. Zur Unterstützung der Ziele der Roadmap hat der Bundesrat im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und in Gemeinden vorgeschlagen. Das Parlament hat diese Förderung abgelehnt. Daher kommt freiwilligen Massnahmen eine höhere Bedeutung zu. Hierzu zählen zum einen die 2022 lancierte Informationskampagne «Fahr-mit-dem-Strom», die durch zuverlässige Information und Sensibilisierung die Vorteile beim Kauf von Steckerfahrzeugen aufzeigen soll. Im Mai 2023 wurde zum anderen das Programm «LadenPunkt» lanciert mit dem Ziel, durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln, Tools und weiteren Angeboten, die Akteure der Branche dazu zu ermächtigen, die Ladeinfrastruktur zügig und koordiniert auszubauen. 2. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht verschiedene Bestimmungen vor, die u.a. auch netzdienliches Laden unterstützen. So wird beispielsweise das bidirektionale Laden durch die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts für den ins Netz zurückgespiesenen Strom unterstützt. Zusätzlich werden Rahmenbedingungen und Anreize für eine bessere Nutzung der Flexibilität der Elektromobilität geschaffen. Für nutzerfreundliches Laden bestehen einerseits gesetzliche Rahmenbedingungen wie die Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211), andererseits werden im Rahmen der Roadmap Elektromobilität gemeinsam mit der Branche Massnahmen zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit erarbeitet. Der koordinierte Ausbau der Ladeinfrastruktur zu Hause, am Arbeitsort und unterwegs ist explizites Ziel des Programms «LadenPunkt». Der Bund unterstützt zudem Arbeitsgruppen sowie zahlreiche Forschungs- und Umsetzungsprojekte, welche die Anwendbarkeit und Marktdurchdringung von netzdienlichem Laden zum Ziel haben. Des Weiteren unterstützt der Bund im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr Infrastrukturmassnahmen zur Förderung der E-Mobilität in Agglomerationen. Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Elektromobilität. 3. Im CO2-Gesetz werden die Zielwerte für neue Personen- und Lieferwagen ab 2025 verschärft und erstmals Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt. Dies setzt zusätzliche Anreize auf Seiten der Importeure für mehr Elektromobilität. Im Bereich der Ladeinfrastruktur stellt der Bund nebst den Flächen auf den Rastplätzen, die bereits mit Schnellladestationen ausgerüstet sind oder noch ausgerüstet werden, weitere Flächen für Schnellladehubs entlang der Nationalstrassen zur Verfügung. Zusätzlich wird geprüft, welche Flächen für Ladeinfrastruktur für elektrische schwere Nutzfahrzeuge geeignet sind.