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24.3474 · Motion · 2024-05-13

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitritt zur European Sky Shield Initiative dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.

Eine Minderheit (Barandun, Candinas, Candan Hasan, Chappuis, Hässig, Molina, Riniker, Seiler Graf, Theiler, Zryd) beantragt die Motion abzulehnen

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Am 10. April 2024 genehmigte der Bundesrat die Beitrittserklärung der Schweiz zum European Sky Shield Initiative Cooperative Procurement Framework Memorandum of Understanding (ESSI CP FMOU; nachfolgend MOU genannt). Im Vordergrund dieser Initiative steht eine bessere Koordination von Beschaffungsvorhaben, der Ausbildung sowie logistischer Aspekte im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung (Bodluv). Das vorliegende MOU stellt keinen Vertrag gemäss Art. 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WVK; SR 0.111) dar und ist somit rechtlich nicht verbindlich.

Die Abschlusskompetenz für die Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum MOU liegt gestützt auf Art. 184 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) eindeutig beim Bundesrat. Das MOU kann nach geltendem Recht nicht der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.

In ihrem Schreiben vom 24. Oktober 2023 verlangte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats gestützt auf Art. 152 Abs. 5 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10), seitens VBS zum MOU konsultiert zu werden. Mit dem Bundesratsentscheid vom 10. April 2024 wurde diesem Schreiben Rechnung getragen und das VBS wurde beauftragt, die beiden Aussenpolitischen sowie die Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Beitrittserklärung zum MOU zu konsultieren. Sämtliche Kommissionen, einschliesslich der SiK-N, haben dem Geschäft im Rahmen der jeweiligen Konsultation zugestimmt und keine wesentlichen Vorbehalte angemeldet. Aus diesem Grund gilt die Beitrittserklärung zum MOU gemäss Bundesratsbeschluss vom 10. April 2024 als genehmigt und die Chefin VBS oder eine von ihr bezeichnete Person ist ermächtigt, die Beitrittserklärung zum MOU zu unterzeichnen.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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