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24.3561 · Postulat · 2024-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die frühe Sprachförderung als ein Teil der Gesundheitsförderung aufgenommen werden soll.

Begründung

Kinder im Vorschulalter haben immer mehr sprachliche Defizite. Dies hat mehrere Gründe. Erstens nimmt der Anteil an Kinder, welche keine Landessprache mehr sprechen, kontinuierlich zu. So haben 58% der 0-6 Jährigen und 56% der 7-15 Jährigen einen Migrationshintergrund. Ein weiterer Grund ist, dass der Medienkonsum bereits bei Kleinkinder (zu) hoch ist. Der Medienkonsum ist zwar bezüglich Suchtpotential in der Gesundheitsförderung integriert, jedoch nicht auf die sprachliche Entwicklung.

In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass Kinderärzte wie auch Väter- und Mütterberatungen oftmals Fehlinformationen an die (werdenden) Eltern vermitteln. Wodurch sich Eltern entscheiden, ihr Kind in ihrer Muttersprache anstatt zweisprachig (Landessprache) zu erziehen. Der Wert des frühen Lernens einer Landessprache und zwar vor Kindergarteneintritt, wird in der Gesellschaft massiv unterschätzt. Währenddessen die Negativfolgen des Medienkonsums bei Kleinkindern massiv unterschätzt werden. Die Folgen sind schwerwiegend und können langfristige Sprachstörungen zur Folge haben. Die sprachliche Entwicklung ist der Grundstein für die kindliche Entwicklung und gehört ebenso zur Gesundheit wie die physische und phsychische Entwicklung. Darum macht es Sinn, die sprachliche Frühentwicklung in die nationale Gesundheitsförderung aufzunehmen. Nur so ziehen Eltern, Familienberatungsstellen, Ärzte, Kitas, Spielgruppen, Kindergärten/Schulen am selben Strick und Massnahmen können aufeinander abgestimmt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die erste Lebensphase ist entscheidend für die körperliche, psychische und soziale Entwicklung eines Menschen. Die frühe Sprachförderung spielt in vielen Lebensbereichen eine wesentliche Rolle. Sie trägt insbesondere zur Integration fremdsprachiger Kinder oder zur Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen und damit zum Aufbau sozialer Beziehungen oder zu einer erfolgreichen Schullaufbahn bei. In dieser Hinsicht teilt der Bundesrat die Ansicht der Postulantin vollumfänglich, dass der Spracherwerb ein Grundstein für die Entwicklung des Kindes und seiner Grundkompetenzen, auch im Gesundheitsbereich, ist. Da die frühe Sprachförderung jedoch Teil der frühkindlichen Bildung und allgemein der Politik der frühen Kindheit ist, fällt sie im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kantone. Diese setzen zahlreiche Massnahmen um, darunter spezifische Ausbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen sowie gezielte Förderprogramme für Kinder im Vorschulalter. Wie bereits im Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 18.3834 Eymann «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» festgehalten, leistet der Bund in diesem Bereich nur einen indirekten Beitrag. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Bundesrat Massnahmen zur frühen Sprachförderung, erachtet es jedoch nicht als sinnvoll, diese spezifisch in die Massnahmen zur Gesundheitsförderung einzubinden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.