Wechsel der Wertschriftenverwaltung vom Inland (UBS) ins Ausland (State Street) für die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO
24.3877 · Interpellation · 2024-09-12
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind für die Geld- und Vermögensverwaltung dieser drei Versicherungen zuständig. Die zuständige Behörde Compenswiss hat die UBS von der entsprechenden Wertschriftenverwaltung über gut 40 Milliarden Franken entbunden und sie an die US-amerikanische State Street übertragen.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Erachtet es der Bundesrat als zweckmässig, dass die UBS ihr Mandat als Global Custodian der schweizerischen Sozialwerke AHV, IV und EO verloren hat und dieses an die US-amerikanische State Street übertragen wurde?
Wenn ja, warum?
2. Werden künftig sämtliche Wertschriften der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO bei der US-amerikanischen State Street als Global Custodian hinterlegt?
3. Warum hat der Bund die Rolle des Global Custodian der UBS entzogen, nachdem derselbe Bund überaus froh war, dass die UBS im März 2023 die untergegangene CS übernommen hat?
4 Wäre es aus Gründen der Sicherheit unseres Volksvermögens (1. Säule) für die Schweizer Sozialwerke AHV, IV und EO nicht sinnvoller, deren Verwaltung als Global Custodian bei einer Schweizer Bank anzusiedeln?
5. Inwiefern unterscheidet sich die Qualität der Dienstleistung des US-amerikanischen State Street als Global Custodian positiv von jener der UBS?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Compenswiss ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und finanzieller und organisatorischer Unabhängigkeit (Art. 1 Abs. 1 und 2 des Ausgleichsfondsgesetzes; SR 830.2), die mit der zentralen Liquiditäts- und Vermögensverwaltung der AHV, IV und EO betraut ist. Sie wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt (Art. 1 Abs. 3 Ausgleichsfondsgesetz) und ihre Aufgabe besteht darin, die Verwaltung der Ausgleichsfonds im besten Interesse der Versicherten zu gewährleisten. Aufgrund einer Empfehlung der EFK hat der Verwaltungsrat von compenswiss 2022 eine Ausschreibung für das Mandat der Depotbank lanciert, was nach 20 Jahren Zusammenarbeit mit demselben Anbieter gerechtfertigt war. Dabei folgte compenswiss einem sorgfältigen Prozess, der sich am Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) orientierte. Die Wahl des Global Custodian liegt somit ausschliesslich in der Kompetenz von compenswiss. 2. Die Depotbank erfüllt eine rein administrative Rolle. Sie führt die Performance-Berechnungen durch, bietet ein einheitliches Berichtswesen und eine einheitliche Sicht über die Vermögenswerte und überwacht die Abwicklung von Anlagegeschäften. State Street fungiert als globale Depotbank für compenswiss, wie bisher die UBS. Sie stützt sich auf ein Netzwerk von Unterdepotbanken in den meisten Ländern, welche compenswiss im Investitionsprozess unterstützen. Die Unterdepotbank von State Street in der Schweiz ist die UBS selbst, somit verbleiben die Schweizer Einlagen bei der UBS in der Schweiz. Die ausländischen Einlagen wurden von den ausländischen Unterdepotbanken der UBS auf jene von State Street übertragen. Im Zusammenhang mit dem Wechsel der Depotbank wurden keine neuen Transfers von Einlagen ins Ausland vorgenommen. Ein Wechsel der Depotbank hat keine Auswirkungen auf den Ort, an dem sich diese Vermögenswerte befinden. 4. Die Verwaltung des Vermögens der 1. Säule wird nicht dem Global Custodian anvertraut, sondern bleibt die Aufgabe von compenswiss. Das Depotbankmandat wurde an State Street Bank International GmbH München vergeben, die es über ihre Niederlassung in Zürich ausführt. Diese untersteht der Aufsicht der Finma und ist Mitglied der Association of Foreign Banks in Switzerland und der Asset Management Association Switzerland, die ihrerseits Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung ist. Das Mandat unterliegt dem Schweizer Recht. Das Eigentum an den Vermögenswerten bleibt bei compenswiss bzw. beim AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds. Diese Vermögenswerte sind vom Vermögen der Depotbank getrennt. Im Falle eines Konkurses der Depotbank werden die entsprechenden Vermögenswerte ausgesondert. 5. State Street Bank International GmbH wurde aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer technischen Kompetenz, ihres Preis-Leistungsverhältnisses, ihrer Finanzstärke und ihres Rufs ausgewählt. Die Verbindungen zur Schweiz (Niederlassung in Zürich mit entsprechender Beaufsichtigung durch die Finma) spielten bei der Auswahl ebenfalls eine wichtige Rolle.