24.3887 · Interpellation · 2024-09-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BLV hat im Rahmen der Schweizer Ernährungsstrategie in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung eine neue Lebensmittelpyramide sowie neue Ernährungsempfehlungen erarbeitet.
Die Empfehlungen sollen laut dem Bundesrat die folgenden vier Dimensionen berücksichtigen: bedarfsgerechte Nährstoffversorgung dank abwechslungsreicher Ernährung, Gesundheitsförderung, Nachhaltigkeit und in der Schweiz übliches Essverhalten.
Die neuen Empfehlungen sind in acht Punkte gegliedert. Wenn man genau hinschaut, findet man Fleisch im fünften Punkt, eingebettet zwischen Hülsenfrüchten, Eiern und «Weitere»!
Die Illustration der neuen Ernährungspyramide zeigt ein ähnliches Bild, mit einem winzigen Stück Pouletfilet. Man könnte meinen, es sei eine Beleidigung, Fleisch positiv darzustellen.
Ohne die Notwendigkeit einer ausgewogenen Ernährung in Frage zu stellen: Diese neue Strategie mit ihrer extremen Orientierung benachteiligt einen wesentlichen Teil der regionalen Lebensmittelwirtschaft, insbesondere die Produzentinnen und Produzenten sowie Handwerkerinnen und Handwerker in der Fleisch- und Milchwirtschaft.
Ist dem Bundesrat bewusst:
Dass die Schweiz aufgrund ihres Klimas und ihrer Topografie ein Grasland ist und dass mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen aus Wiesen und Weiden bestehen?
Dass diese Flächen rationell genutzt werden, um Wiederkäuer zu füttern, die Fleisch und Milch produzieren?
Dass Nutztierhaltung nicht nur für die Schweizer Landwirtschaft wichtig ist, sondern auch für zahlreiche in der regionalen Lebensmittelwirtschaft tätigen Unternehmen, die Schweizer Agrarprodukte verpacken, verarbeiten und vermarkten?
Dass Akteurinnen und Akteure der regionalen Land- und Ernährungswirtschaft wie Fleischfachpersonen, Käserinnen und Käser oder Händlerinnen und Händler viele Arbeitsplätze und hohe Wertschöpfung generieren?
Dass Schweizerinnen und Schweizer sich nicht vorschreiben lassen wollen, was auf ihrem Teller landet?
Dass die Nachhaltigkeitskriterien für Nutztierhaltung auf in der Schweiz anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen diskutiert werden müssen und nicht auf Daten, die mittels in der Schweiz gänzlich verbotenen Formen der Intensivtierhaltung erhoben wurden?
Dass sich die Essgewohnheiten in der Schweiz auch ohne eine komplette Umgestaltung unserer Ernährung sinnvoll weiterentwickeln können?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Gemäss dem Agrarbericht von 2023 (www.blw.admin.ch > Die Landwirtschaft in Zahlen > Zum Agrarbericht > Produktion > Flächenpotentiale Standortangepasste Landwirtschaft) setzte sich 2021 die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche aus 58 Prozent Naturwiesen und Weiden, 38 Prozent Ackerland, 2 Prozent Dauerkultur und 2 Prozent anders genutzter Fläche zusammen. 3. und 4. Mit einem Produktionswert von etwas mehr als 2,8 Milliarden Franken macht die Fleischproduktion rund ein Viertel des gesamten landwirtschaftlichen Produktionswerts aus. Der Produktionswert von Milch beläuft sich auf weitere 2,8 Milliarden Franken. Die Produktion von Milch und Rindfleisch ist somit für die Schweizer Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelindustrie und den Handel von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Die Nutzung der Wiesen durch Nutztiere leistet einen wichtigen Beitrag für die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz. Im Sinne einer nachhaltigen und standortangepassten Landwirtschaft sowie einer optimalen Nutzung der beschränkten natürlichen Ressourcen ist deshalb eine Milch- und Fleischproduktion, die auf der Bewirtschaftung der einheimischen Wiesen durch Wiederkäuer basiert, sinnvoll. 5. Die Ernährungsempfehlungen respektieren die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten, liefern transparente Informationen zu den Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit und sind als Orientierungshilfe für eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung zu verstehen. 6. und 7. Die Empfehlungen wurden auf der Grundlage der derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden aktualisiert. Sie tragen einer Nährstoffzufuhr gemäss den physiologischen Bedürfnissen, der Gesundheitsförderung, Nachhaltigkeitsaspekten und den Ernährungsgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung Rechnung. Diese vier Bereiche wurden gewichtet und das Fleisch ist in der Lebensmittelpyramide als Proteinquelle auf der gleichen Stufe wie Eier, Hülsenfrüchte, Milchprodukte und andere Quellen aufgeführt. Die neuen Ernährungsempfehlungen unterscheiden nicht zwischen weissem und rotem Fleisch und bleiben seit 2017 unverändert bei zwei bis maximal drei Portionen Fleisch pro Woche. In der neuen Lebensmittelpyramide wird das Fleisch in Form von Geflügelfleisch dargestellt. Angesichts der grossen Vielfalt an verfügbaren Lebensmitteln vermittelt die grafische Abbildung zwangsläufig lediglich ein unvollständiges Bild der möglichen und geeigneten Lebensmittel und ist somit eine vereinfachte Darstellung der Ernährungsempfehlungen.