24.3916 · Interpellation · 2024-09-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Agroscope hat beim BAFU ein Bewilligungsgesuch für die Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen (ArinaTE) eingereicht: Das erste Gesuch einer Pflanze, die mit dem von Etienne Bucher entwickelten und patentierten Mutagenesemethode TE-Genesis hergestellt wurde. Patentinhaberin der Methode ist die Universität Basel, welche die Kommerzialisierungsrechte exklusiv an das von Bucher gegründeten Spin-off Epibreed erteilt hatte. Der Interessenkonflikt von Etienne Bucher als Mitarbeiter der öffentlich finanzierten Forschungsanstalt Agroscope wurde bereits 2020 kontrovers diskutiert.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie wird der Interessenskonflikt von Etienne Bucher als Mitarbeiter in führender Position von Agroscope und in dieser Funktion als Hauptverantwortlicher für den Freisetzungsversuch der Weizenlinie Arina TE sowie Gründer der Firma Epibreed gewertet? Warum wurde dies im Gesuch nicht transparent kommuniziert?
Arbeitet Agroscope mit der TE-Genesis-Methode? Mit welchen Ressourcen wurde Arina TE entwickelt?
Wird eine Pflanzensorten kommerzialisiert, werden Lizenzgebühren von Epibreed fällig. Davon profitiert auch Etienne Bucher. Wie profitiert Agroscope von der Kommerzialisierung, fliessen Gewinnanteile zurück?
Welche Massnahmen werden ergriffen, damit die öffentliche Forschungsanstalt nicht die Geschäftsgrundlage einzelner Firmen wie Epibreed finanziert?
Der Betrieb des Protected Site ist sehr teuer und wird mit öffentlichen Geldern finanziert. Wie hoch werden die Kosten für den Freisetzungsversuch von Arina TE geschätzt? Muss sich die Firma daran beteiligen? Wenn ja, wie hoch ist die Beteiligung?
Im Protected Site werden oft ausländische Pflanzen geprüft. Wie hoch waren in den letzten Jahren die Kosten, die den ausländischen Auftraggebern in Rechnung gestellt wurden (bitte alle Auftraggeber der letzten fünf Jahre aufführen)? Konnten damit die Aufwendungen gedeckt werden?
Im Gesuch für den Freisetzungsversuch führt Bucher aus, dass einzig das Bundesamtes für Justiz in einem Gutachten TE-Genesis als Gentechnik einstufe. Diese Aussage ist falsch, denn auch BAFU, EU-Kommission und EKAH vertreten die gleiche Meinung. Diese Aussage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in der Hauptverantwortung und gleichzeitig wirtschaftlichen interessierten Profiteurs ist stossend. Welche Massnahmen werden gegen diese Falschaussagen ergriffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Herr Bucher hat bei Agroscope seine Tätigkeiten als Vorstandsmitglied bei epibreed deklariert. Die Firma epibreed ist nicht am genannten Freisetzungsversuch beteiligt. Dieser baut auf den Resultaten eines grossen EU-Projektes auf. Das Freisetzungsgesuch beinhaltet die Beschreibung des Versuchs, der freizusetzenden Pflanzen und den möglichen Umgang mit diesen Pflanzen in der Umwelt. Alle Arbeiten bis zur Publikation erfolgen transparent und nach den Regeln der wissenschaftlichen Integrität von Agroscope.
Agroscope forscht mit verschiedenen neuen Zuchtmethoden, unter anderem auch mit TEgenesis. Im erwähnten Freisetzungsgesuch wurde beschrieben, dass die ArinaTE-Weizenlinien im Rahmen des von der EU finanzierten ERC Projekts BUNGEE entstanden sind, welches unter der Leitung von Herrn Bucher bei INRAe (Frankreich) und Agroscope durchgeführt wurde.
In diesem Freisetzungsgesuch geht es um Grundlagenforschung. Eine Kommerzialisierung der ArinaTE-Weizenlinien ist nicht vorgesehen und wäre wegen des GVO-Moratoriums auch nicht möglich, da diese Pflanzen in der Schweiz als GVOs gelten. Das Pflanzenmaterial gehört Agroscope und darf frei für die Forschung genutzt werden.
Alle Zusammenarbeiten zwischen Agroscope und Organisationen oder Firmen werden vertraglich geregelt; das gilt auch für eine allfällige Zusammenarbeit zwischen Agroscope und epibreed. Zudem stehen Ergebnisse aus der Forschungstätigkeit bei Agroscope der Öffentlichkeit zu Verfügung. Dies geschieht normalerweise im Rahmen von Forschungspublikationen in nationalen und internationalen Zeitschriften.
Die Protected Site wird vom Bund finanziert und von Agroscope betrieben. Die Kosten für deren Betrieb sind unabhängig von diesem Freisetzungsversuch und fallen für die ganze Protected Site an. Die Kosten für den Freisetzungsversuch können stark variieren, je nach Dauer, Umfang der Forschungsaktivitäten, Resultaten und dem saisonalen Verlauf. Die Versuchskosten hängen zudem von den Auflagen für die Freisetzung ab und werden über das Projektbudget abgedeckt. Die Firma epibreed ist in keiner Weise an den Forschungstätigkeiten beteiligt (vgl. Frage 1).
Agroscope macht auf der Protected Site keine Auftragsforschung, daher sind keine ausländischen Auftraggeber beteiligt. Die Versuche fanden immer im Rahmen von nationalen oder internationalen Forschungszusammenarbeiten statt (siehe Projektbeschriebe auf www.protectedsite.ch). Insbesondere haben die ausländischen Partner die Entwicklungskosten der geprüften Pflanzen getragen.
Die an der Diskussion beteiligten Ämter und Kommissionen waren sich nicht einig bezüglich der Einstufung dieser Methode als Gentechnik. Aufgrund dieser unklaren Ausgangslage hat das Bundesamt für Justiz ein juristisches Gutachten erarbeitet. Der Widerspruch zwischen BAFU und BLW ist im zitierten Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 23. März 20211 skizziert und die Stellungnahmen von EKAH2 und EFBS3 wurden auf deren Websites publiziert. In der Zwischenzeit hat sich auch der Bundesrat in einem Bericht4 dazu geäussert, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme bestimmter GVO vom Geltungsbereich der Gentechnikregulierung möglich ist. Dieser Bericht des Bundesrates und das Gutachten des Bundesamtes für Justiz dienen heute als entscheidende Grundlage, das Verfahren TEgenesis dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Vor dem Hintergrund des hier beschriebenen Sachverhalts, hat sich das Freisetzungsgesuch auf das Gutachten des Bundesamtes für Justiz gestützt.
1 https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/berichte-gutachten/2021-03-23.html
3 https://www.efbs.admin.ch/inhalte/dokumentation/Ansichten/D_Ansicht__EFBS_TEgenesis.pdf
4 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92722.html