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24.3992 · Motion · 2024-09-25

Bundeskanzlei

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, für Initiativkomitees in Bezug auf die Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen auf Bundesebene Offenlegungspflichten festzulegen. Offengelegt werden sollen insbesondere die Budgets, die Erfolgsrechnung, die Anzahl gekaufter Unterschriften und die Herkunft der grossen Spenden. Die Pflichten sollen somit Folgendes enthalten:

1) Veröffentlichung der Herkunft der Mittel für die Bezahlung der Unterschriften. Hierbei könnte eine Schwelle von 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender, analog zur Parteien- und Kampagnenfinanzierung, in Frage kommen.

2) Offenlegung der Ausgaben für Unterschriften inkl. beauftragter Unternehmen und Menge der gekauften Unterschriften.

3) Die in den Punkten 1) und 2) erwähnten Pflichten sollen auch für sämtliche Volksinitiativen gelten, die sich aktuell noch im politischen Prozess befinden.

Begründung

Die jüngsten Enthüllungen zur Häufung gefälschter Unterschriften bei Volksinitiativen sind schockierend und es ist zwingend, dass Massnahmen ergriffen werden. Das ist für das Vertrauen in unser politisches System und in unsere Institutionen zentral. Wir können nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Nicht zu handeln, wäre eine Einladung, weiter zu fälschen.

Damit sich die Bevölkerung ein Bild davon machen kann, welche laufenden Initiativen mit bezahlten Unterschriften gesammelt werden oder wurden und wie hoch deren Anteil ist, soll hier Transparenz geschaffen werden. Denn es ist heute leider offen, ob diese Initiativen rechtmässig zustande gekommen sind.

Zudem gilt grundsätzlich: Initiativ- und Abstimmungskomitees müssen bereits für die Unterschriftensammlung Geld beschaffen. Ihre finanziellen Möglichkeiten können den Erfolg einer Unterschriftensammlung beeinflussen. Die Öffentlichkeit hat also bereits in diesem Stadium ein Interesse, und die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, die grossen Geldgeber dieser Kampagnen zu kennen und damit zu wissen, wer hinter einer Initiative oder einem Referendum steht. Es ist deswegen folgerichtig und konsequent, hier Offenlegungspflichten einzuführen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Zuge der Regelung der Politikfinanzierung schlug die Staatpolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) ursprünglich vor, die Finanzierung von Unterschriftensammlungen ebenfalls offenzulegen (BBl 2019 7901). Der Bundesrat lehnte die Rechtsänderung aber ab (BBl 2019 8207, hier: 8210 f.). Dem schlossen sich die SPK-S und in der Folge auch der Ständerat (AB 2019 S 1170) und der Nationalrat (AB 2021 N 90) an und strichen den Vorschlag aus dem Regelungsentwurf. Mit der Pa. Iv. 23.422 brachte NR Masshardt die Idee am 17. März 2023 erneut ein; der Nationalrat gab aber keine Folge (AB 2024 N 911 f.). Die Vorkommnisse rund um mutmassliche Unterschriftenfälschungen und unlautere Sammelpraktiken haben die Ausgangslage in diesem Bereich nicht grundlegend geändert. Finanzielle Offenlegungspflichten würden das Unterschriftensammeln insbesondere für Ad-hoc-Komitees erschweren, die nicht durch etablierte politische Akteure unterstützt werden. In der Initialphase des politischen Prozesses sollen die bürokratischen Hürden zugunsten einer breiten politischen Teilhabe nicht zu hoch sein, zumal noch keine definitiven Politikentscheide getroffen werden. Dennoch schlägt die Motion sogar strengere Offenlegungsvorschriften vor als bei der geltenden Partei- und Kampagnenfinanzierung: Während dort bloss die budgetierten und die tatsächlichen Einnahmen offenzulegen sind, werden hier die Offenlegung von Budget und Erfolgsrechnung (d.h. auch der Ausgaben) verlangt. Die Pflicht würde zudem alle Komitees unabhängig von der Höhe der Ausgaben erfassen, selbst wenn das Begehren nicht zustande kommt. Da bei Referenden gesetzlich kein Komitee vorgeschrieben ist, wäre überdies zu klären, wer offenlegungspflichtig sein soll. Die Bundeskanzlei hat nach dem Bekanntwerden der erhöhten Verdachtsfällen auf Unterschriftenfälschung vom September 2024 weitere Massnahmen ergriffen, um die Integrität der Sammelpraktiken zu schützen. Dazu hat sie etwa einen permanenten runden Tisch mit den Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden einberufen, mit dem Ziel, dass sich Sammelorganisationen und Initiativkomitees zu gewissen Transparenz- und Verhaltensregeln verpflichten (siehe Website der Bundeskanzlei>Politische Rechte>Volksinitiativen>Runder Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen). Diese Ansätze im Sinne einer Selbstregulierung sind nach Ansicht des Bundesrates gegenüber der vorgeschlagenen gesetzlichen Regulierung vorzuziehen. Schliesslich verlangt die Motion eine rückwirkende Offenlegungspflicht für alle hängigen Volksinitiativen. Diese Rückwirkung ist rechtstaatlich problematisch (Art. 5, 8 und 9 BV) und dürfte auch in praktischer Hinsicht schwierig umzusetzen sein, weil den Komitees die erforderlichen Belege und Statistiken wohl teilweise fehlen würden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.