24.3999 · Interpellation · 2024-09-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit dem Recycling von Kunststoffen um Antwort auf folgende Fragen:
Ermittlung der Gesundheitsrisiken: Hat der Bundesrat Studien in Auftrag gegeben zu den Risiken, die mit chemischen Zusatzstoffen in recycelten Kunststoffen, insbesondere in Lebensmittelverpackungen, verbunden sind?
Gesundheitsstandards vor Recyclingzielen: Erwägt der Bundesrat im Rahmen seiner laufenden Arbeiten die Einführung strengerer Standards zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Kunststoffzusätze, bevor er Recyclingziele festlegt?
Qualität von recycelten Kunststoffen: Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass recycelte Kunststoffe, insbesondere solche, die für Lebensmittelverpackungen verwendet werden, die öffentliche Gesundheit nicht durch chemische Migration gefährden?
Vereinbarkeit mit dem internationalen Abkommen gegen Plastikmüll: Wie wird die Schweiz die internationalen Diskussionen über die Verringerung von Kunststoffen und giftigen Zusatzstoffen in ihren Recyclingzielen berücksichtigen?
Förderung eines sicheren und nachhaltigen Designs: Plant der Bundesrat die Förderung eines "sicheren Designs" von Kunststoffen, bei dem die Verwendung gefährlicher Zusatzstoffe bereits in der Produktionsphase reduziert wird, um ein gesundheitlich unbedenkliches Recycling zu ermöglichen?
Begründung
Das Recycling von Kunststoffen erregt Bedenken wegen der vorhandenen chemischen Zusatzstoffe, die häufig dazu verwendet werden, die Leistung der Kunststoffe (Flexibilität, Haltbarkeit) zu verbessern. Derzeit werden bei der Herstellung von Kunststoffen mehr als 16.000 Zusatzstoffe verwendet, aber nur 6 Prozent von ihnen unterliegen strengen Vorschriften.
Der Bericht Adding it Up (EA Earth Action, 2023) weist darauf hin, dass diese Zusatzstoffe, wenn sie gemischt und recycelt werden, Sicherheitsprobleme verursachen, da sie an Qualität verlieren, wodurch die Leistungsfähigkeit der Kunststoffe sinkt und gleichzeitig die Notwendigkeit, noch mehr Stoffe hinzuzufügen, steigt. Darüber hinaus zeigt der Bericht Hazardous Chemicals in Recycled and Reusable Plastic Food Packaging, dass einige dieser Zusatzstoffe in die Lebensmittel migrieren, wenn sie in recycelten Materialien enthalten sind, und so die Konsumentinnen und Konsumenten giftigen Substanzen aussetzen.
Festzustellen ist, dass die derzeitigen Verfahren zum Recycling von Kunststoffen durch die Vermischung verschiedener chemischer Zusätze erhöhte Risiken für die öffentliche Gesundheit darstellen. Durch aufeinanderfolgende Recyclingzyklen müssen, um den Qualitätsverlust auszugleichen, neue Zusatzstoffe hinzugefügt werden, wodurch eine chemische Komplexität entsteht, die die Gesundheitsrisiken erhöht. Der Mangel an Regulierung und Transparenz in Bezug auf diese Chemikalien könnte schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben.
Man muss heute dafür sorgen, dass recycelte Kunststoffe, insbesondere solche, die für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden, keine Substanzen enthalten, die für die menschliche Gesundheit gefährlich sind.
Die Wissenschaft ist sich einig, dass das Recycling von Kunststoffen zwar für die ökologische Nachhaltigkeit von entscheidender Bedeutung ist, aber nicht auf Kosten der öffentlichen Gesundheit gehen darf. Um sicherzustellen, dass recycelte Kunststoffe für die Menschen sicher sind, ist es unerlässlich, die Zusatzstoffe einer strengen Beurteilung und einer ebenso strengen Regulierung zu unterziehen.
Quellen:
- State of the Science on Plastic Chemicals, PlastChem, 2024.
- Hazardous Chemicals in Recycled and Reusable Plastic Food Packaging, Cambridge Prisms, 2023 (Cambridge University Press & Assessment).
- Adding it Up, EA Earth Action, 2023. Adding it Up - A new report on plastic additives (e-a.earth)
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1) und 4) Im Forschungsprojekt «Clean Cycle» der ETH Zürich, welches vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt wurde, wurden unter anderem Informationen zu Additiven zusammengetragen, die in Kunststoffen verwendet werden. Von über 10 000 identifizierten Chemikalien wurden rund 2400 als potenziell besorgniserregend beurteilt. Die Resultate sind in das erwähnte «PlastChem»-Projekt eingeflossen. Im Rahmen der Verhandlungen über ein international rechtlich verbindliches Plastikabkommen setzt sich die Schweizer Delegation gemäss Verhandlungsmandat des Bundesrates dafür ein, dass mehr Transparenz über besorgniserregende Additive in Kunststoffprodukten geschaffen wird. Zudem engagiert sie sich für die weltweite Beschränkung des Einsatzes von Additiven, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Zu 2) und 5) Der Einsatz bestimmter besorgniserregender Additive ist durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) geregelt. Die Bestimmungen entsprechen weitgehend der europäischen REACH-Verordnung und werden regelmässig aktualisiert. Die Bedarfsgegenständeverordnung (SR 817.023.21) reguliert die Anwendung von Materialien und Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen. Das Lebensmittelrecht stellt strenge Anforderungen an das Recycling von Kunststoffen zur Wiederverwendung in Lebensmittelverpackungen: Grundsätzlich dürfen Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden. Dies gilt insbesondere für Stoffe, die vom Kunststoff in Lebensmittel übergehen können (sogenannte Migration). Die Herstellung von Kunststoffen im Lebensmittelrecht ist über eine abschliessende Listung der Ausgangsstoffe inklusive deren gesundheitlich akzeptablen Migration geregelt. Die Recycler müssen unabhängig von allfälligen Recyclingquoten sicherstellen, dass die hergestellten Kunststoff-Rezyklate den Anforderungen der jeweiligen Anwendungen (z. B. Lebensmittelverpackung) entsprechen. Zu 3) Für ein Recycling mit dem Zweck einer Verwendung mit Lebensmittelkontakt dürfen nur Kunststoffe verwendet werden, welche die in der Antwort auf die Frage 2 erläuterten Anforderungen erfüllen. Auch müssen Recyclingprozesse für den Lebensmittelkontakt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligt werden. Dabei werden neben den Sammel-, Sortierungs-, Reinigungs- und Dekontaminationssystemen auch Tests zu einem möglichen Übergehen von Stoffen aus dem rezyklierten Kunststoff bewertet. So wird sichergestellt, dass die Gesundheit nicht gefährdet wird. Bisher wurde nur das Recycling von PET-Getränkeflaschen und -Milchflaschen für eine Lebensmittelanwendung bewilligt.