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24.4005 · Interpellation · 2024-09-25

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Von den aktuell 813 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland haben sich über 210 000 in ein Stimmregister eintragen lassen. Diese nehmen regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teil, unterschreiben jedoch fast nie Initiativen und Referenden. Dabei sind die Elemente der direkten Demokratie Wesensmerkmale unseres politischen Systems. Die Wahrnehmung der direktdemokratischen Rechte sollte somit auch für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland so einfach wie möglich sein. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Schweizerinnen und Schweizer im Ausland unterschreiben eine Volksinitiative oder ein Referendum auf Bundesebene oder wie gross ist der durchschnittliche Anteil Unterschriften von Schweizerinnen und Schweizerin im Ausland pro Volksinitiative oder Referendum?

  2. Wie könnte der demokratische Prozess für die Partizipation bei der Lancierung von Initiativen und Referenden von Schweizerinnen und Schweizer im Ausland verbessert werden?

  3. Wäre es aus Sicht des Bundesrats hilfreich, wenn Schweizerinnen und Schweizer im Ausland künftig ihre Unterschriftenbögen nicht an die Initiativ- oder Referendums-Komitees in der Schweiz, sondern an die lokale Schweizer Vertretung zur Bescheinigung (als Unterstützung der Stimmgemeinden) und Weiterversand an das Komitee in der Schweiz senden könnten? Würde dies nicht gerade in Ländern mit hohen Versandkosten ins Ausland, Zustellunsicherheiten und langsamen Postdiensten, ein deutlicher Anreiz sein Initiativen und Referenden zu unterschreiben?

  4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland die Wahrnehmung ihrer direktdemokratischen Rechte generell zu erleichtern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Verfügung über das Zustandekommen von Volksinitiativen und fakultativen Referenden gibt jeweils die Anzahl gültiger und ungültiger Unterschriften nach Kantonen aufgeschlüsselt an. Darüber hinaus führt der Bund keine Statistik zu den gesammelten Unterschriften. Insbesondere werden keine Daten darüber erfasst, wer welche Volksbegehren unterstützt hat. Daher ist weder die Anzahl unterzeichnender Auslandschweizerinnen und -schweizer noch ihr durchschnittlicher Anteil pro Begehren bekannt. 2./4. Es wäre denkbar, die Informationen über hängige Volksinitiativen und fakultative Referenden zu stärken, indem z.B. entsprechende Hinweise in der Schweizer Revue publiziert werden. Ausserdem würden Auslandschweizerinnen und -schweizer mutmasslich von der Möglichkeit von E-Collecting profitieren, da die Unterzeichnung ortsunabhängig und ohne Rückgriff auf die lokalen Postdienstleiter erfolgen könnte. In Erfüllung des Postulats 21.3607 hat der Bundesrat einen Bericht zu E-Collecting verabschiedet und die Bundeskanzlei gleichzeitig mit der Ausarbeitung eines Vorprojekts beauftragt.3. Die Schweizer Vertretungen im Ausland sind nach geltendem Recht nicht dazu berechtigt und auch nicht verpflichtet, das Stimmrecht von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern von Volksinitiativen und Referenden zu bescheinigen. Sie wären gegenwärtig auch nicht dazu in der Lage, weil sie keinen Zugriff auf die Stimmregister haben, die gemäss Artikel 20 des Auslandschweizergesetzes (ASG, SR 195.1) in den Kantonen oder Gemeinden geführt werden. Falls die Vertretungen künftig das Stimmrecht bescheinigen sollen, wären rechtliche und organisatorische Anpassungen erforderlich. Es ist allerdings fraglich, ob die Massnahme einen messbaren Effekt auf die politische Teilnahme der Auslandschweizerinnen und
-schweizer haben würde. Denn angesichts der verhältnismässig langen Sammeldauer (100 Tage respektive 18 Monate) ist die Unterzeichnung von fakultativen Referenden und Volksinitiativen im Ausland bereits heute problemlos möglich, wenn ein entsprechender politischer Wille besteht.