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24.4118 · Postulat · 2024-09-26

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, für die Krankenversicherung die Machbarkeit und die Auswirkungen eines Wechsels vom heutigen Jahresmodell zu einem Dreijahresmodell zu analysieren. Die Analyse soll die Vor- und die Nachteile sowie die möglichen Auswirkungen auf die Versicherten, die Versicherer und das gesamte Gesundheitswesen beleuchten.

Begründung

Das Schweizer Modell für die Krankenversicherung basiert heute auf einem Einjahreszyklus. Die Prämien werden jährlich festgelegt, die Franchise gilt ebenfalls jeweils für ein Jahr und die Versicherten können den Versicherer jedes Jahr wechseln.

Dieses Modell gilt nicht für die ganze Versicherungsbranche. So haben zahlreiche Verträge von Privatversicherungen, wie von den Krankenzusatzversicherungen, den Unfallversicherungen oder auch den Haftpflichtversicherungen, oft eine längere Laufzeit. Solche langfristigen Verträge bieten sowohl für die Versicherten als auch für die Versicherer eine verstärkte Rechtssicherheit und eine bessere Vorhersehbarkeit.

Konkret könnte der Wechsel zu einem Dreijahresmodell in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zum Beispiel die folgenden Vorteile bieten:

  • Kostenglättung: Es gäbe über einen längeren Zeitraum keine Prämienerhöhungen. Dadurch würden die starken jährlichen Schwankungen und der in den letzten Jahren beobachtete Jojo-Effekt, die eine Folge der kurzfristigen Bildung von Reserven sind, abgeschwächt.

  • Weniger Krankenkassenwechsel: Mit einem längeren Zyklus würden weniger Menschen die Krankenkasse wechseln, was zu tieferen Verwaltungskosten und geringeren Marketingausgaben führen würde.

  • Anreize dank langfristiger Verträge: Eine längere Vertragsdauer schafft für die Versicherer einen Anreiz, mehr in Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge und -förderung zu investieren, was sich langfristig positiv auswirken wird.

  • Stabilität und Vorhersehbarkeit für die Versicherten: Wenn die Prämien über mehrere Jahre hinweg vorhersehbar sind, haben die Versicherten eine grössere Rechtssicherheit und können ihre Finanzen besser planen, da der jährliche Prämienschock wegfällt.

  • Weniger opportunistisches Verhalten: Mit dem Dreijahresmodell könnte der derzeitige Anreiz, übermässig viele medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, sobald die Franchise erreicht ist, gedämpft werden, da die finanzielle Beteiligung auf mehrere Jahre verteilt wird.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beruht weitgehend auf dem Prinzip der Jährlichkeit. Nach dem Grundsatz der Bedarfsdeckung müssen die Prämieneinnahmen eines Jahres alle Ausgaben für die Durchführung der Krankenversicherung desselben Jahres decken. Die Versicherten können den Versicherer jedes Jahr wechseln, sowie auch das Versicherungsmodell und die Franchise. Mit dem Postulat wird ein Übergang zu einem Dreijahreszyklus erörtert, welcher mehrere Vorteile beinhalten soll. Der Bundesrat kommt zu einer anderen Einschätzung. Nach seiner Ansicht bewirkt eine solche Änderung einen umfassenden Systemwechsel mit mehreren negativen Auswirkungen:Die Versicherten verlieren das Recht, den Versicherer jährlich zu wechseln. Das ist eine Einschränkung der Wahlfreiheit und eine Verschlechterung für die Versicherten. Die im Postulat angekündigten Einsparungen der Werbe- und Wechselkosten werden gering sein, nachdem die Vermittlerkosten pro Wechsel verbindlich festgelegt wurden und die Werbung inklusive Provisionen an die Versicherungsvermittler nur einen kleinen Teil der Verwaltungskosten (für das Jahr 2023 durchschnittlich Fr. 15.00 pro versicherte Person) ausmacht (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Versicherer und Aufsicht > Reporting > Bilanzen und Betriebsrechnungen). Weil die Versicherten ihr Versicherungsmodell und die Franchise erst nach drei Jahren wieder anpassen können, müssen sie ihre finanzielle Lage und ihre Gesundheit für drei Jahre einschätzen. Beispielsweise müssen Versicherte mit einer hohen Franchise, die erkranken und viele teure Leistungen benötigen, während drei Jahren Kosten in der Höhe der (hohen) Franchise und zusätzliche Selbstbehalte übernehmen. Dies könnte sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Bezüglich finanzieller Planbarkeit gibt der Bundesrat zu bedenken, dass die Versicherer für die Prämienfestlegung die Kosten der drei kommenden Jahre schätzen müssten. Dies ist mit einer hohen Unsicherheit verbunden, da weniger Informationen in die Schätzung fliessen können. Auch könnten erst nach drei Jahren die kantonalen Ungleichgewichte, der Risikoausgleich, die Teuerung, die Kostenfolgen von Anpassungen von Tarifen und Leistungen in den Prämien berücksichtigt werden. Es drohen sehr starke Prämienanstiege, wenn die bisherige Prämie die Kosten nicht gedeckt hat und starke Nachholeffekte bestehen. Vor diesem Hintergrund ist für den Bundesrat eine Analyse im Sinne des Postulates nicht angezeigt. Er weist darauf hin, dass das Konzept der Mehrjahresverträge bereits zweimal vom Parlament abgelehnt wurde. Hingegen wurde die Motion 23.3504 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats, welche die koordinierte Versorgung durch freiwillige Mehrjahresverträge stärken möchte, angenommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.