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24.420 · Parlamentarische Initiative · 2024-04-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund erhebt zugunsten der Finanzierung der AHV eine Steuer auf Millionen-Nachlässe von natürlichen Personen. Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Die Bundesverfassungsartikel 112 und 129b sind entsprechend anzupassen.

Begründung

Der Bund soll die Kompetenz erhalten, um auf hohe Nachlässe eine Solidaritätsabgabe zur Mitfinanzierung der AHV einziehen zu können. Vorstellbar wäre ein Steuersatz von 10%, wobei ein Freibetrag von 5 Millionen Franken unbesteuert bleiben würde. Möglich wäre zudem eine progressive Besteuerung von höheren Nachlässen. Die Steuerautonomie der Kantone im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern bleibt unangetastet. Die neue Solidaritätsabgabe soll somit die kantonalen Bestimmungen ergänzen.

Die Finanzierung der AHV steht aufgrund der starken demografischen Alterung vor grossen Herausforderungen. Diese führt dazu, dass der Anteil der aktiven Bevölkerung gegenüber der Rentnergeneration immer kleiner wird. Die 13. AHV-Rente belastet die finanzielle Situation des Sozialwerks AHV zusätzlich, da mit Mehrausgaben von rund 5 Mia. CHF ab 2032 zu rechnen ist.

Eine Solidaritätsabgabe auf Nachlässe ab CHF 5 Mio. bietet ein Mittel, um die wachsende Lücke bei der Finanzierung der Altersrenten zu schliessen. Sie ermöglicht eine faire, generationsübergreifende und solidarische Lösung. Ein Teil der grösseren Vermögen von verstorbenen Personen könnte dazu dienen, dass Pensionierte weiterhin eine angemessene Rente bekommen. Sie entlastet zudem die jüngere, aktive Generation, für welche die Finanzierung der Renten der älteren Generation zu einer immer grösseren Belastung wird. Eine allzu hohe Finanzierung durch die aktive Bevölkerung und die Arbeitgeber mittels höherer Lohnabzüge hätte negative Konsequenzen. Auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist kein ähnlich solidarisches Mittel, da es alle gleich betrifft und eine allgemeine Teuerung zur Folge hätte.

Der Vorstoss kann überdies als Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)” behandelt werden. Sie fordert die Einführung einer Nachlasssteuer von 50% auf Vermögen über dem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Die Erträge sollen in die Bewältigung der Klimakrise investiert werden. Die Finanzierung der AHV sollte aber aus den obengenannten Gründen bei der Einführung einer Nachlasssteuer Priorität haben.