24.4278 · Interpellation · 2024-12-02
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Im vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Expertenbericht (Beilage 1 Prüfungsergebnisse Subventionen und Steuervergünstigungen, ab Seite 16) werden die Steuervergünstigungen nach der Steuersystematik bewertet. Rund 40 Steuersubventionen werden als weder steuersystematisch gerechtfertigt noch ausserfiskalisch verhältnismässig eingeschätzt (Kategorie rot), zu rund 80 wird festgehalten, dass es zumindest unklar sei, ob diese einer Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten würden (Kategorie gelb). Gleichzeitig findet die Expertengruppe, dass die «einnahmeseitigen Massnahmen nicht prioritär» seien.
Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Gemäss einem Bericht der EFK vom Mai 2005 sind Steuervergünstigungen Subventionen, und damit Ausgaben gleichzustellen. Im Expertenbericht sind sie unter der Einnahmeseite deklariert. Ist der Bundesrat bereit, diese Massnahmen als Ausgaben zu deklarieren? Falls ja, weshalb hat er praktisch keine davon ins «Entlastungspaket» vom 20.9.2024 integriert?
Im Wissen darum, dass bereits in mehreren Vorstössen nach der Quantifizierung (unter anderem Interpellation 23.4116) der Kosten der Steuervergünstigungen gefragt wurde (es gibt keine Aufdatierung dieser Kosten seit 2011): Ist der Bundesrat bereit, alle Steuervergünstigungen, welche im Expertenbericht der Kategorie gelb oder rot zugeteilt wurden, mit Zahlen zu hinterlegen? Falls nicht, weshalb nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Steuervergünstigungen sind keine Ausgaben, sondern indirekte oder einnahmenseitige Subventionen. Zwar stellen sowohl Ausgaben als auch Steuervergünstigungen eine Mittelverwendung dar. Doch im Unterschied zu Ausgaben führen Steuervergünstigungen zu tieferen Steuereinnahmen, indem sie die Bemessungsgrundlage schmälern.
Quantitative Aussagen zu Steuervergünstigungen können nicht mit Angaben zu (ausgabenseitigen) Subventionen gleichgesetzt werden, da ihre Höhe nicht genau bestimmbar ist. Bei vielen Steuervergünstigungen ist eine Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten gar nicht möglich. Dies ist insbesondere bei Steuerbefreiungen der Fall.
Selbst wenn Daten zu Steuervergünstigungen vorliegen (z.B. Betrag des beanspruchten Steuerabzugs pro steuerpflichtige Person), müssen die finanziellen Auswirkungen geschätzt werden. Diese Schätzungen sind mit Vorsicht zu interpretieren. Einerseits berücksichtigen sie mangels Informationen keine Verhaltensreaktionen der Steuerpflichtigen. Anderseits werden die finanziellen Auswirkungen der Steuervergünstigungen jeweils einzeln geschätzt. Die Auswirkungen der anderen Steuervergünstigungen werden dabei ausgeblendet, was bei einem progressiven Tarif wie bei der direkten Bundessteuer für natürliche Personen Schätzprobleme aufwirft. Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen einzelner Steuervergünstigungen können somit nicht einfach zusammengezählt werden.
Der Bundesrat hat seine Haltung zur Quantifizierung von Steuervergünstigungen in den letzten Jahren wiederholt dargelegt, letztmals in seinen Stellungnahmen zu den Postulaten Schaffner 24.4242, Wyss 24.3282, sowie zu den Interpellationen Glättli 24.4112 und Wyss 23.4116. Der Bundesrat teilt das Anliegen, Transparenz über die finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen zu schaffen, verfügt aber nur über eine beschränkte Datenlage. Im Bereich der direkten Bundessteuer arbeitet der Bundesrat an einer Verbesserung der Datenlage. Konkret hat er zwischen Dezember 2023 und April 2024 eine Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung über die Bundesstatistik durchgeführt, welche eine erweiterte Erhebung der Daten der natürlichen Personen bei den Kantonen vorsieht. In der Vernehmlassung ist das Vorhaben auf teilweisen Widerstand bei den Kantonsregierungen gestossen; der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Bundesrat ist weiterhin bereit, die Analyse zu den finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen zu aktualisieren, wenn verlässlichere Daten vorliegen. Eine Aktualisierung der Analysen zu den finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen bei der direkten Bundessteuer vor Einführung der neuen Datenerhebung würde bedingen, dass der Bundesrat eine umfangreiche Ad-hoc-Datenerhebung bei den Kantonen durchführen müsste.