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24.4298 · Interpellation · 2024-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Erachtet der Bundesrat die Monopolstellung und Preisgestaltung der Schweizerischen Post im Zusammenhang mit der Distribution von Regionalmedien als sinnvoll und zulässig?

  2. Inwiefern wird die Preispolitik der Schweizerischen Post im Zusammenhang mit der Distribution von Regionalmedien durch die Bundesverwaltung kontrolliert?

  3. Plant der Bundesrat konkrete und verbindliche Instrumente und Massnahmen zum Schutz privatwirtschaftlicher Unternehmen vor dem Monopol und der Preisgestaltung der Schweizerischen Post; insbesondere im Kontext zur Distribution regionaler Medientiteln?

  4. Wie beurteilt der Bundesrat die folgenden Vorschläge zur Verhinderung einer schädlichen Monopolstellung der Schweizerischen Post zulasten der Regionalmedien:

  • Kontrolle und Deckelung der Preise für bestimmte Sendungen (z.B. Medientitel)

  • Spezialkonditionen für die Distribution von Regionalmedien mit einem Anteil von journalistischen Inhalten von >50%

Begründung

Ein Grossteil des operativen Betriebs der «Direct Mail Company» (DMC), bisher eine autonome Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post, wurde per 1. Juni 2024 in die Organisationsstruktur der Post integriert. Dies hat zur Konsequenz, dass der Grossteil der bisherigen Dienstleistungen von DMC (Distribution von regionalen Medientiteln, Broschüren, Werbebeilagen und Streuwerbung) neu durch die Post exekutiert werden. Zahlreiche regionale Verlagshäuser, die bisher ihre Medientitel via DMC distribuieren liessen, sind von dieser durch die Post einseitig diktierten Änderung negativ betroffen: Die Umstellung des Distributionswesens wurde äusserst kurzfristig angekündigt und sehr hastig umgesetzt.

Durch die Integration von DMC verfügt die Post ab 1.1.2025 über ein Monopol für die Zustellung von (regionalen) Medientiteln, Werbesendungen sowie weiterer Sendungen. Insbesondere für betroffene Verlagshäuser besteht keine Alternative.

Die Post hat die Preise für diesbezügliche Dienstleistungen per 1.1.2025 stark erhöht. Je nach Region und Verteilgebiet steigen die Distributionspreise um mehr als 100%, ohne jeglichen Mehrwert für die Kunden. Zahlreiche Regionalmedien sehen sich aufgrund dieser Mehrkosten in ihrer Existenz bedroht.

Folglich gefährdet die Post als Staatsbetrieb die Existenz privater Regionalmedien und deren Arbeitsplätze. Dadurch gerät die regionale Medienvielfalt noch mehr unter Druck und die Diversität in der freien Medienlandschaft wird untergraben.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei den erwähnten Regionalmedien handelt es sich um unadressierte Sendungen wie z.B. Gratiszeitungen oder Werbung. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über die Marktstruktur in diesem Bereich. Inwieweit auf einem Markt wirksamer Wettbewerb besteht und ob ein Preismissbrauch im Sinne von Artikel 12 Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) und der Preisüberwacher sind für die Beurteilung dieser Fragen zuständig (vgl. auch Frage 24.7407 Olivier Feller vom 4. Juni 2024. Will die Post als marktmächtiges öffentliches Unternehmen die Gratiszeitungen schwächen? und Interpellation 24.3840 Olivier Feller vom 10. September 2024. Sind die Tarife der Post für die Zustellung von Gratiszeitungen missbräuchlich?). Die WEKO hat im Januar 2024 die geplante Übernahme von Quickmail durch die Post untersagt und dadurch verhindert, dass die Post im Markt für unadressierte Sendungen eine Monopolstellung erhält. Quickmail wurde daraufhin von Planzer übernommen, womit ein wichtiger Wettbewerber zur Post in diesem Markt bestehen blieb. 2. Die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften ist Bestandteil der Grundversorgung. Die Vorgaben zur Preisfestsetzung sind im Postgesetz (PG; SR 783.0) geregelt. Das Bundesamt für Kommunikation ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung durch die Schweizerische Post. Unadressierte Sendungen fallen demgegenüber nicht unter das PG. 3. Sollte die Post eine marktbeherrschende oder relativ marktmächtige Stellung missbrauchen, kann die WEKO intervenieren. Auch der Preisüberwacher verfügt in diesem Fall über Eingriffsmöglichkeiten. Der Bundesrat erachtet die Instrumente des Kartellgesetzes (KG; SR 251) und des PüG als ausreichend (vgl. Antwort zur Frage 1). Er sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. 4. Heute unterstützt der Bund die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post mit 50 Millionen Franken pro Jahr (indirekte Presseförderung, Art. 16 PG). Die parlamentarische Initiative 22.423 Bulliard-Marbach vom 18. März 2022 «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» verlangt den Ausbau der indirekten Presseförderung. Mit Blick auf die angespannte finanzielle Haushaltssituation lehnt der Bundesrat zusätzliche Ausgaben für die indirekte Presseförderung ab. Zudem würde die Vorgabe von nicht kostendeckenden Preisen das Ergebnis der Post zusätzlich belasten.