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24.4352 · Postulat · 2024-12-12

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Definition von pflegenden Angehörigen vorzuschlagen. Damit soll es möglich werden, die wachsende Zahl dieser Pflegenden statistisch zu erfassen und sie arbeitsrechtlich gebührend abzusichern.

Begründung

Die Erbringung von Pflegeleistungen durch Angehörige hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Diese Leistungen sind eine wichtige Ergänzung für die durch die verscheidenden Spitexunternehmen erbrachten Pflegeleistungen. 2020 schätzte das BAG die Zahl der pflegenden Angehörigen in der Schweiz auf rund 600'000 Menschen. Eine genaue Definition existiert bis heute aber nicht. Das erschwert einerseits die statistische Erfassung und andererseits den rechtlichen Schutz dieser Pflegenden. Heute stellen sowohl öffentliche Spitex als auch private Unternehmen pflegende Angehörige an. Diese führen dann im Anstellungsverhältnis Leistungen der Grundpflege aus und werden dafür entlöhnt. Der Lohn variiert zwischen den unterschiedlichen Anbietern deutlich. Zudem erfolgen auch die Begleitung und Qualitätssicherung in unterschiedlichem Mass. Bisher gibt es keine detaillierten Informationen zu diesem Sektor, weil eine Definition dieser Arbeitnehmenden nicht existiert. Wie es das Bundesgericht 2019 entschieden hat, werden diese für ihre Leistungen und nicht für eine Qualifikation abgegolten. Aus diesen Gründen ist die statistische Erfassung durch eine Definition der pflegenden Angehörigen angezeigt. Damit könnte der Umfang dieser Leistungen genauer analysiert und überwacht werden. Gleichzeitig würde es diese Definition erlauben, faire und sinnvolle Arbeitnehmerrechte und -pflichten zu definieren.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die im Postulat aufgeworfenen Aspekte aufzunehmen im Rahmen seines in Aussicht gestellten Berichts zum Thema pflegende Angehörige, die als Angestellte einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause Grundpflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen (vgl. insbesondere Stellungnahme des Bundesrates zur Ip 23.3191 Roduit «Schadet die Abgeltung der Grundpflege, die durch Angehörige ohne spezifische Ausbildung erbracht wird, der Qualität?»).Der Bericht wird voraussichtlich Mitte 2025 vorliegen und u. a. arbeitsrechtliche Aspekte der Anstellung von pflegenden Angehörigen beleuchten sowie darauf eingehen, inwieweit eine statistische Erfassung angezeigt ist und ob dafür eine Definition möglich ist.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.