Sozioökonomische Situation der Fischerinnen und Fischer in der Schweiz. Welche Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen?
24.4445 · Interpellation · 2024-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Situation der Berufsfischerinnen und -fischer in der Schweiz ist besorgniserregend. Neben den Herausforderungen durch natürliche Feinde (z. B. Kormorane) und invasive Arten (z. B. Quagga-Muscheln) führen auch die Auswirkungen des Klimawandels, steigende Kosten, ausländische Konkurrenz und die Einschränkung der Lebensräume, die die Fische für ihre Wanderung benötigen, zu einer erheblichen Einschränkung der Berufsfischerinnen und -fischer, von denen es immer weniger gibt (ca. 260 im Jahr 2024). Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat generell die sozioökonomische sowohl Situation der Fischerinnen und Fischer als auch die Attraktivität des Berufs verbessern?
Wie liesse sich eine Art landwirtschaftliche Direktzahlung für die Berufsfischerei einführen?
Erachtet er die Koordination zwischen Bund, Dachverbänden und Kantonen hinsichtlich der Einführung einer nachhaltigen Fischereistrategie als ausreichend effizient?
Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen, die er in seinem Bericht vom 30. Januar 2019 und insbesondere unter Ziffer 5.3 "Empfehlungen für Berufsfischer" dargelegt hat?
Mit welchen weiteren Massnahmen will der Bund die Weiterbildung von Berufsfischerinnen und -fischern stärker fördern und unterstützen?
Begründung
Bereits 2019 betonte der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat 15.3795, der sozioökonomischen Situation der Berufsfischerinnen und -fischer in der Schweiz müsse besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Nun, vier Jahre später, setzt sich der Rückgang der Anzahl dieser Berufsleute fort. Darüber hinaus sehen sich die Personen, die diesen Beruf noch ausüben, im Alltag zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Dazu gehören die Entwicklung und Verbreitung invasiver Arten, die massive Präsenz natürlicher Feinde, die Auswirkungen des Klimawandels sowie unzureichende Unterstützungsmassnahmen in finanzieller Hinsicht wie auch hinsichtlich Ausbildung.
Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Seen und zur Regulierung der natürlichen Feinde der Fische sollten unterstützt werden, aber auch proaktive Massnahmen, die kurzfristig zu einer deutlichen Verbesserung der sozioökonomischen Lage der Berufsfischerinnen und -fischer führen, sollten verstärkt angewendet werden.
In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, Berufsfischerinnen und -fischern Direktzahlungen zu gewähren, da sie in vielerlei Hinsicht als landwirtschaftliche Berufsleute gelten, insbesondere da sie in Bezug auf die Familienzulagen unter das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) fallen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie im Bericht zum Postulat 15.3795 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates «Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern» angegeben, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundes, sondern der betroffenen Unternehmer und ihrer Berufsverbände, die Zukunftsfähigkeit ihres Gewerbes sicher zu stellen. Die kantonalen Fischereibehörden und die Branche selbst können durch die im oben genannten Bericht erwähnten Massnahmen und Empfehlungen zu einer Verbesserung der Lage beitragen.
Um die Berufsfischerei dennoch in der aktuell schwierigen Situation zu stärken, unterstützt der Bund die seit 2020 bestehende «Plattform Seenfischerei». Diese Plattform wird von der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) der Kantone, dem Schweizer Berufsfischerverband (SBFV), der Association Suisse Romande des Pêcheurs professionnels (ASRPP) und dem Schweizerischen Fischerei-Verband (SFV) betrieben. Sie fördert den Dialog zwischen den Behörden und der Berufsfischerei und erarbeitet Ideen und Lösungsansätze für eine zukunftsweisende Berufsfischerei: dazu gehören u.a. die Durchführung von Marktanalysen zur Preisgestaltung, die Entwicklung von Ansätzen zur besseren Inwertsetzung von Fängen (z.B. ein Markenlabel für Fische aus Schweizer Gewässern) sowie die Erarbeitung von Lösungen für den Umgang mit dem Kormoran in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stakeholdern (sog. «Kormorandialog»).
Der Bund verbessert zudem die Lebensräume von Fischen durch Massnahmen in den Bereichen Wasserqualität und Renaturierungen gemäss dem Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20). Durch die vom Bund finanzierten Massnahmen (Revitalisierungen der Seeufer und Fliessgewässer und die ökologische Sanierung der Wasserkraft) werden wertvolle Lebensräume geschaffen und durch das Wiederherstellen der Durchgängigkeit für die Fische wieder erschlossen.
2. Die Berufsfischerei zählt nicht zur Landwirtschaft. Es handelt sich daher nicht um Landwirtschaftsbetriebe. Damit Direktzahlungen für die Berufsfischerei ausgerichtet werden könnten, müssten die Bundesverfassung (BV, SR 101) geändert und neue gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden.
3. Die Koordination im Bereich Fischereimanagement ist gewährleistet. Sie erfolgt zwischen den Behörden im Rahmen der JFK, in der Bund und Kantone sich koordinieren und zusammenarbeiten. Mit den Dachverbänden der Berufsfischerei findet der Austausch in der Plattform Seenfischerei (siehe Frage 1) statt. In den internationalen Fischereikommissionen (Genfersee, Bodensee, Langensee und Luganersee) arbeitet der Bund mit den Kantonen und der Berufsfischerei gemeinsam am Fischereimanagement.
4. Die zwei Empfehlungen «Wissen und Innovationskraft fördern» sowie «Betriebseffizienz und Vermarktung optimieren» werden durch die Plattform Seenfischerei gezielt umgesetzt. Derzeit wird ein Markenlogo «Schweizer Wildfisch» zur Registrierung vorbereitet. Die Inwertsetzung der Fänge durch innovative Produkte und die Vermarktung weniger bekannter Fischarten wird vorangetrieben.
5. Die Plattform Seenfischerei bietet seit 2020 eine jährliche Fortbildung für Berufsfischer und Berufsfischerinnen in Form einer «Tagung Seenfischerei» an. Weitere Fortbildungsmassnahmen seitens des Bundes sind derzeit nicht geplant.