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Schon unsere Kinder weisen hohe Werte von Ewigkeitschemikalien im Körper auf. Was bedeutet dies für die Zulassung solcher Stoffe?

24.4614 · Interpellation · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Auf meine Frage 24.7770 antwortet der Bundesrat, es seien “in der zwischen 2018 und 2021 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) durchgeführten Pilotstudie zum Human Biomonitoring in allen Blutproben PFAS gefunden” worden. Offenbar treten PFAS nicht nur flächendeckend im Grundwasser auf, sondern reichern sich auch seit Jahrzehnten in uns Menschen an.

Tatsächlich wurden im Jahr 2022, im Rahmen eines Monitoringprogramms des BLV, in etwa jeder vierten untersuchten Probe PFAS-Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln nachgewiesen. Dabei seien keine zulässigen Höchstmengen überschritten worden (24.7917).

Laut Bundesrat zählen 28 synthetische Wirkstoffe, die zur Verwendung in Pestiziden zugelassen sind, zu den PFAS. 18 davon wurden in den letzten 15 Jahren in der Schweiz vermarktet. Von 2008 bis 2023 wurden jährlich offenbar bis zu 42 Tonnen PFAS-haltige Wirkstoffe als Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln verkauft (24.4181).

Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wie viele synthetische Beistoffe, die zur Verwendung in Pestiziden zugelassen sind, zählen zu den PFAS und wie viele solche Beistoffe werden jährlich verkauft?

  2. Wenn 18 PFAS-Wirkstoffe in Lebensmitteln vorkommen können: Warum wurden im Rahmen der Monitorings des BLV nur 17 davon gesucht?

  3. Wurden auch Spuren von PFAS-Beistoffen gesucht oder solche von Pestizid-Metaboliten, die sich zu PFAS abbauen, etwa von TFA? Wenn nein, warum nicht?

  4. Da offenbar noch kein Grenzwert für PFAS in Beeren, Obst oder Gemüse festgelegt wurde: Warum schreibt der Bundesrat, es seien keine Höchstmengen überschritten worden? Was geschieht, wenn er, wie etwa bei Fleisch, Fisch und Eiern, Grenzwerte für PFAS in pflanzlichen Lebensmitteln festlegt?

  5. Für welche anderen Lebensmitteln gelten Grenzwerte für PFAS? Für welche Lebensmittel gelten keine Grenzwerte und warum? Wie geht der Bundesrat vor und was ist sein Zeitplan?

  6. Wie legt er Grenzwerte für PFAS in Lebensmitteln fest, im Wissen darum, dass diese sich ein ganzes Menschenleben lang im menschlichen Körper anreichern können, sich nicht abbauen, sondern da sogar schädigend wirken können?

  7. Untersuchungen von Saldo zeigten kürzlich, dass hierzulande sogar schon Kinder vergleichsweise hohe PFAS-Werte im Körper aufweisen. Welchen Einfluss hat dies, auf die Zulassung von Pestiziden bzw. die Grenzwerte für PFAS in Lebensmitteln und warum?

Stellungnahme des Bundesrates

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Gruppe umfasst mehr als 10'000 verschiedene Substanzen. Dazu gehört auch die Trifluoressigsäure (TFA), welche ein Abbauprodukt dieser Substanzen ist. Bei Lebensmitteln muss unterschieden werden, ob es sich bei einem PFAS-Rückstand um ein Pflanzenschutzmittel oder um einen Umweltkontaminanten handelt. Je nach Quelle sind die gesetzlichen Anforderungen unterschiedlich. Ausserdem sind die Daten für Pflanzenschutzmittel sehr genau, was für andere Quellen von PFAS-Emissionen nicht der Fall ist. 1. Derzeit sind neun Pflanzenschutzmittel zugelassen, die einen Beistoff enthalten, der als PFAS gilt. Die Beistoffe fungieren als Schaumhemmer oder Treibgase. Die mit Pflanzenschutzmitteln verkauften Mengen dieser PFAS-Beistoffe bewegen sich im Bereich von einigen wenigen Kilogramm pro Jahr (Schaumhemmer), resp. bei rund einer halben bis einer Tonne pro Jahr (Treibgase). 2. und 3. Das schweizerische Pflanzenschutzmittel-Monitoring orientiert sich an den Vorgaben der EU. Ziel des Monitorings ist es nicht, alle Wirkstoffe zu überwachen. Vielmehr wurden bei der Festlegung der Wirkstoffe die Ergebnisse der Vorjahre berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass das abgedeckte Spektrum der untersuchten Wirkstoffe repräsentativ ist für die eingesetzten Wirkstoffe. Rückstände von PFAS-Beistoffen und TFA-Metaboliten sind nicht Gegenstand dieses Pflanzenschutzmittel-Monitorings. 4. und 5. Für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln sind die zulässigen Höchstgehalte in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH, SR 817.021.23) abschliessend festgelegt. Die Aussage des Bundesrates im Rahmen der Beantwortung der Frage (24.7917) Klopfenstein Broggini «Kontrolle von Rückständen von PFAS-Pestiziden in unseren Lebensmitteln» bezog sich auf diese Höchstgehalte. Sind die PFAS-Rückstände in Lebensmitteln hingegen auf eine Umweltkontaminationen zurückzuführen, so gelten für Fleisch, Fisch und Eier die Vorgaben der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (VHK, SR 817.022.15). Für Beeren, Obst und Gemüse wurden in diesem Fall noch keine Höchstgehalte festgelegt, sie befinden sich jedoch in der Bewertung. Es ist dennoch wichtig, auch hier nach den Ursachen der Kontamination zu suchen und diese zu beseitigen. 6. Für Umweltkontaminanten gilt das ALARA-Prinzip («as low as reasonably achievable»). Es besagt, dass die Belastung mit potenziell schädlichen Stoffen so weit wie möglich reduziert werden sollte – unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren. Dadurch sollen Umweltkontaminanten in Lebensmitteln auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden, um gesundheitliche Risiken für den Menschen zu minimieren. Bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen der Zulassung unter anderem das potenzielle Risiko der durch Lebensmittel aufgenommenen Rückstände für den Menschen während seines ganzen Lebens und die technisch unvermeidbare Konzentration eines Pestizids in Lebensmitteln aufgrund einer guten Landwirtschafts- und Herstellungspraxis berücksichtigt.Für Umweltkontaminanten und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln werden die Höchstgehalte regelmässig überprüft und wenn möglich gesenkt. 7. Bei einem Zulassungsentscheid für ein Pflanzenschutzmittel und bei der Festlegung eines Höchstwertes im Lebensmittelrecht hat der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Dabei werden alle anerkannten wissenschaftlichen Daten berücksichtigt.

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