Lexipedia

25.4508 · Postulat · 2025-12-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Einkommen in der Landwirtschaft verbessert und leistungsbezogene Beiträge für landwirtschaftliche Produkte ausgestaltet werden können. Zu untersuchen ist die Einführung einer negativen Mehrwertsteuer auf der Urproduktion, ein Beitrag pro produziertes Kilogramm sowie Beiträge für besondere Qualitäten. Weitere Varianten sind einzubeziehen und topographische Voraussetzungen sind zu berücksichtigen, damit keine Mittel von höher in tiefer gelegene Zonen abfliessen. Der Schwerpunkt liegt auf Dreschfrüchten und tierischen Produkten, ohne Industrie- und Frischgemüse sowie Obst. Ziel ist es, marktnähere Anreize zu schaffen, die Wirksamkeit der staatlichen Unterstützung zu erhöhen und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Zudem ist darzustellen, welche gesetzlichen Anpassungen dafür notwendig wären.

Begründung

Seit der AP 14-17 wurde die Schweizer Agrarpolitik stark ökologisch ausgerichtet, und auch Umweltgesetze wurden deutlich verschärft. Mittlerweile werden rund 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als ökologischen Ausgleichsflächen bewirtschaftet und der Absenkpfad Pflanzenschutzmittel ist in erfolgreicher Umsetzung. Gleichzeitig ist die landwirtschaftliche Produktion zurückgegangen. Besonders im Pflanzenbau führen neue Auflagen, zusätzliche geschützte Flächen und hohe administrative Anforderungen zu sinkenden Erträgen. Der Selbstversorgungsgrad nimmt ab, die Abhängigkeit von Importen steigt, was Versorgungssicherheit, Wertschöpfung und agronomisches Know-how im Inland belastet.

Die Agrarpolitik hat diese Entwicklung bisher kaum berücksichtigt. Produktionssysteme, die weder ressourceneffizient noch marktgerecht sind, werden weiterhin gleich unterstützt wie leistungsstarke Systeme. Die Direktzahlungen orientieren sich stark an Fläche und Struktur statt an tatsächlicher Leistung. Gleichzeitig wächst der administrative Aufwand im Vollzug wie bei den Landwirtschaftsbetrieben stetig und entzieht der Branche Ressourcen, die für die Produktion nötig wären. Die durchschnittlich erzielten Arbeitsverdienste in der Landwirtschaft sind zu tief und können mit den Vergleichslöhnen nicht mithalten, während die Verschuldung der Betriebe weiterhin stark steigt.

Um die Balance zwischen Umweltzielen und Produktion wiederherzustellen und die Verfassungsaufträge wieder umfassend zu erfüllen, braucht es eine Weiterentwicklung der Förderinstrumente. leistungsbezogene Beiträge können gezielt jene Betriebe stärken, die effizient und qualitativ hochwertig produzieren. Die Prüfung einer negativen Mehrwertsteuer auf der Urproduktion bietet zudem die Möglichkeit, die Förderung direkter an die Wertschöpfung zu knüpfen und die Verwaltung zu vereinfachen. Eine solche Prüfung ist für die Ausarbeitung der Agrarpolitik 2030+ zentral und soll entsprechend einfliessen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will mit der AP30+ die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitern, die Wertschöpfung stärken und der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übertragen. Um den Para-digmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor: (1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren, (2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen, (3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern, (4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern.

Der Bundesrat wird im Rahmen der Vernehmlassung zur AP30+ im Herbst 2026 Vorschläge zur Stärkung der Wertschöpfung namentlich in folgenden Bereichen unterbreiten: Gezielte Optimierung und Ausbau der Marktbeobachtung, Stärkung der Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft, Verstärkung der preisstützenden Wirkung der Milchzulagen, Stärkung der pflanzlichen Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung und Zielvereinbarungen zwischen Bund und Detailhandel. In der Vernehmlassung werden ausserdem weitere subsidiäre Massnahmen wie die Unterstützung der Digitalisierung vorgeschlagen, welche die Schaffung von Mehrwerten unterstützen und zur Kostensenkung beitragen.

Die Mehrwertsteuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs, also des Konsums. Unter einer negativen Mehrwertsteuer wäre wohl zu verstehen, dass im Gegenzug eine Subvention für gewisse landwirtschaftliche Leistungen ausgerichtet werden sollte. Eine Mehrwertsteuer unter 2,0 Prozent würde ausserdem eine Verfassungsänderung bedingen, Art. 130 Abs. 1 BV hält fest, dass der reduzierte Satz mindestens 2,0 Prozent beträgt. Die Mehrwertsteuer ist ein administrativ ungeeigneter Mechanismus für eine solche Förderung. Aktuell ist nur eine kleine Minderheit der Landwirtschaftsbetriebe im Mehrwertsteuerregister eingetragen. Folglich könnten entweder nur diese profitieren oder ein Grossteil der Landwirtschaftsbetriebe müsste sich neu – mit allen damit einhergehenden Pflichten – im Mehrwertsteuerregister registrieren. Der administrative Aufwand würde also für die meisten Landwirtschaftsbetriebe steigen.

Die nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln ist für den Bundesrat die zentrale Aufgabe der Schweizer Landwirtschaft. Ein beträchtlicher Teil der Stützung zugunsten der Landwirtschaft erfolgt heute produktbezogen. Der Grenzschutz im Umfang von 2,8 Milliarden Franken sowie die Milchzulagen von rund 380 Millionen Franken pro Jahr sind Stützungen, die pro Kilogramm produziertes Produkt ausgerichtet werden. Ein zusätzlicher Beitrag pro produziertes Kilogramm sowie Beiträge für besondere Qualitäten würden zu Fehlanreizen durch den Staat führen, wie sie vor der Umsetzung der Agrarreformen Anfang der Neunzigerjahre bestanden. Die Konsequenzen der damaligen rein preisbezogenen Stützung waren Überproduktion und Umweltprobleme verbunden mit Preisdruck und teuren Marktentlastungsmassnahmen. Der Bundesrat wird im Rahmen der Vernehmlassung zur AP30+ ausführen, wie sich die Produktivität in den letzten Jahren entwickelt hat und ob aus seiner Sicht Massnahmen zu deren Stärkung angezeigt sind.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.