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26.3073 · Postulat · 2026-03-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen die Einfuhr von Wein besser auf die Inlandleistung abgestimmt wird, um den Konsum von Schweizer Wein zu fördern und die lokalen Winzerinnen und Winzer zu unterstützen. Ein Zollkontingentsystem für Importeure, wie es für die Einfuhr von Fleisch in die Schweiz gilt, könnte sich hier bewähren.

Eine solche Massnahme würde darauf abzielen, den Kauf von Schweizer Wein zu fördern, während die Möglichkeit der Einfuhr von ausländischem Wein erhalten bleibt – ohne dabei die Konsumgewohnheiten wesentlich zu verändern.

Begründung

Der Schweizer Rebbau ist nicht nur eine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern auch ein wichtiger Faktor für den Erhalt des Kultur- und Landschaftserbes unseres Landes. Die Schweizer Winzerinnen und Winzer pflegen charakteristische Landschaften, bewahren traditionelles Knowhow und tragen zur regionalen Wirtschaft bei, indem sie zahlreiche Arbeitsplätze schaffen.

Der hohe Anteil von Importwein auf dem Schweizer Markt übt einen erheblichen Druck auf die inländische Produktion aus. Angesichts des rückläufigen Weinkonsums im Allgemeinen sowie des sehr preisgünstigen Importweins, der sich negativ auf den Schweizer Markt auswirkt, befindet sich die Schweizer Weinbranche derzeit in einer ausserordentlich schweren Krise.

Da 2024 etwa die Hälfte des in der Schweiz konsumierten Weissweins und zwei Drittel des Rotweins eingeführt wurden, wäre zum Beispiel folgende Grundregel vorstellbar:

  • Ein Liter gekaufter inländischer Weisswein berechtigt zum Kauf eines Liters eingeführten Weissweins.

  • Ein Liter gekaufter inländischer Rotwein berechtigt zum Kauf von zwei Litern eingeführten Rotweins.

Ein solches System hätte zum Ziel, den Konsum von Schweizer Wein zu fördern. Der Zugang zu Importwein soll dabei erhalten bleiben, allerdings in einem Rahmen, der das Marktgleichgewicht und die Aufwertung der inländischen Produktion begünstigt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Folgearbeiten des vom Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 18. August 2025 organisierten Runden Tischs, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Weinbranche, der Kantone und der Bundesverwaltung teilnahmen, wurden bereits ähnliche Vorschläge zur Verteilung des bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierten Zollkontingents für Wein vorgebracht. Das vom Verfasser des Postulats vorgeschlagene Modell wäre nicht mit den WTO-Verpflichtungen der Schweiz vereinbar, da es eine Verteilung zur Folge hätte, die unter dem festgelegten Weinkontingent von 170 Millionen Liter zu liegen käme. Darüber hinaus sind Angaben zum Kauf von inländischen Weinen derzeit nicht verfügbar. Die Umsetzung und Kontrolle eines Systems zur Erhebung dieser Angaben würden eine zusätzliche administrative Belastung darstellen, was nicht den Zielen der Branche und des Bundesrates entspricht. Das WBF hat am 11. März 2026 die Vernehmlassung zur Änderung der Weinverordnung eröffnet (https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/25/cons_1). Mit dieser Vorlage soll das WTO-Zollkontingent für Wein anders verteilt werden, indem die Verteilung nach Massgabe der Inlandleistung verwendet wird. Die Vorlage stützt sich auf eine Prüfung verschiedener Modelle zur Umsetzung der Kontingentsverteilung nach Massgabe der Inlandleistung, die im Rahmen der Folgearbeiten zum Runden Tisch vom 18. August 2025 durchgeführt wurde.Das WBF wird gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung, die am 18. Juni 2026 endet, über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein Postulatsbericht zu diesem Thema würde nicht zu neuen Erkenntnissen und damit zu keinem Mehrwert führen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.