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26.3133 · Motion · 2026-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es ermöglicht,

  • die Vermietung von ganzen oder Teilen von Mietwohnungen über Plattformen wie Airbnb auf 90 Tage pro Jahr zu begrenzen; eine Variante soll vorsehen, dass diese Begrenzung nur in Regionen gilt, in denen es nicht genügend Wohnungen gibt («Wohnungsknappheit»);

  • das Recht, eine Mietwohnung ganz oder teilweise zu vermieten, auf die Person zu beschränken, die in der betreffenden Wohnung ihren Hauptwohnsitz hat;

  • im Bundesrecht eine Meldepflicht für Angebote auf Plattformen wie Airbnb sowie ein Register der Anbieter einzuführen, um die Überprüfung der Mietdauer und die Einhaltung der Rechtsgrundlagen, unter anderem betreffend die Kurtaxe, zu ermöglichen.

Begründung

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Ip 25.4870, dass 70 Prozent der Inserate auf der Plattform Airbnb mittlerweile von semi-professionellen oder professionellen Anbietern stammen. 2019 lag dieser Anteil noch bei 20 Prozent. Das Konzept einer Vermietungsplattform mit Angeboten der «Sharing Economy» – für kurze Zeit freistehende Zimmer und verfügbare Unterkünfte – gehört nunmehr der Vergangenheit an. Airbnb und andere ähnliche Vermietungsplattformen sind zur Drehscheibe eines neuen Geschäftsmodells für die Kurzzeitvermietung geworden. Diese Entwicklung treibt die Immobilienpreise in die Höhe, da damit sehr hohe Gewinne erzielt werden können. Zudem führt sie dazu, dass Mieterinnen und Mieter verdrängt werden, die sich mit einem Standard-Mietvertrag langfristig niederlassen möchten. Schliesslich stellt sie für den gesamten Sektor der traditionellen Beherbergungsbetriebe einen schädlichen unlauteren Wettbewerb dar, insbesondere weil bei den über Airbnb vermieteten Unterkünften zahlreiche Kontrollen, die Entrichtung der Kurtaxe und die Besteuerung entfallen.

Die vom Bundesrat beschriebene alarmierende Entwicklung zeigt, dass dieses Problem ausser Kontrolle geraten ist. Es müssen schweizweit einheitliche Regeln festgelegt werden, um der zuvor beschriebenen negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Es ist insbesondere denkbar, über das Raumplanungsrecht oder durch ein Spezialgesetz zu agieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entwicklung bei den Online-Buchungsplattformen in einigen Regionen zu Schwierigkeiten führt. Er teilt jedoch nicht die Einschätzung, dass die Situation ausser Kontrolle geraten sei, da mehrere Städte, Gemeinden und Kantone bereits Regelungen eingeführt haben, um auf diese Entwicklung zu reagieren.Aufgrund der erheblichen regionalen Unterschiede, sowohl in Bezug auf die mehr oder weniger angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt als auch mit Blick auf den Anteil der Wohnungen, die für kurze Zeit über Plattformen vermietet werden, scheint es sinnvoll, dass entsprechende Regelungen in die Zuständigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden fallen. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz des Föderalismus erlaubt dies den betreffenden Behörden, diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die sie für geeignet halten: Die einen werden sich gegen eine Regulierung der Kurzzeitvermietung entscheiden, etwa wenn diese dazu beiträgt, das Phänomen der kalten Betten zu verringern, während andere eine Regelung wählen, die unter Umständen noch restriktiver ist als die 90-Tage-Regel.Eine solche Regelung würde eine erhebliche Einschränkung des Eigentumsrechts darstellen. Angesichts der regionalen Unterschiede erscheint es angemessener, es den Kantonen zu überlassen, solche Massnahmen zu ergreifen, die für bestimmte Zweitwohnungsnutzer, z. B. Studierende, auch Schwierigkeiten mit sich bringen könnten.Eine Meldepflicht für Angebote und ein nationales Register der Anbieter würde zwar einen besseren Überblick über die Situation bieten. Da die Kantone selbst ein solches Register einführen können, sowie angesichts der dafür erforderlichen Ressourcen und der Finanzlage des Bundes, hält der Bundesrat es jedoch nicht für angemessen, auf nationaler Ebene eine solche Infrastruktur zu schaffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.