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Prüfung eines Entschädigungsfonds für Opfer von ausserordentlichen Katastrophen analog zum Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)

26.3194 · Postulat · 2026-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, für die Opfer und deren Angehörige der Katastrophe von Crans Montana die Einrichtung einer Stiftung für einen Entschädigungsfonds analog der EFA eine Möglichkeit wäre, um den Opfern zielgerichtet und effizient Unterstützung zukommen zu lassen.

Begründung

Der Bundesrat hat in der Folge der Katastrophe von Crans Montana einen runden Tisch einberufen, um bestmöglich die Opfer und deren Angehörige koordiniert unterstützen zu können. 2017 gab es schon einmal einen runden Tisch für Opfer, die entweder nicht oder unzureichend Entschädigungsleistungen erhielten: Menschen, die an den Folgen von Asbestkontamination teilweise Jahrzehnte später schwer erkrankten.

Die Stiftung "Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) hat leistet wertvolle Unterstützung für Menschen, die keine oder zu wenig Unterstützung durch die bestehenden klassischen Versicherungen und/oder Opferhilfeinstitutionen erhalten, weil die gesetzliche Grundlage fehlt.

Die Entschädigungen, die der Bund und der Kanton Wallis beschlossen haben, sind ein wichtiges und richtiges Zeichen der Solidarität. Aber die Opfer und deren Angehörige dürfen nicht in den kommenden Jahren allein gelassen werden, um ihre allfälligen Ansprüche auf Entschädigungen auf dem langwierigen und möglicherweise nicht erfolgreichen Weg durch die Institutionen erkämpfen zu müssen.

Die Stiftung EFA hat für die Menschen, die ein ähnlich schweres Schicksal erlitten haben, eine pragmatische Lösung finden können, die vielen Menschen geholfen hat und helfen wird.

Der Bund müsste eine solche neue Stiftung finanzieren, und dann stellvertretend für die Opfer die rechtlichen Schritte unternehmen, damit Entschädigungen und Verantwortlichkeiten geklärt werden können, und dann Regress nehmen. Wenn diese langjährige mühsame und schmerzhafte Arbeit den Opfern und den Angehörigen allein überlassen wird, werden sie retraumatisiert, erneut unter Umständen bestraft, und möglicherweise auch keine weitere Unterstützung mehr erhalten. Das ist nur schon bei den Menschen, die lebenslange Narben und körperliche Schäden davon tragen, eine Tragödie, die zu lindern oder zu verhindern eine gesellschaftliche und letztendlich staatliche Pflicht ist. Deshalb bitte ich den Bundesrat, zu prüfen, ob ein analoges Projekt wie die EFA ein sinnvoller Weg wäre. Es geht nicht darum, Recht zu haben oder bekommen, oder nicht, sondern darum, zu helfen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat ist es sehr wichtig, den Opfern der Brandkatastrophe in Crans-Montana und ihren Angehörigen zu helfen, indem er die Suche nach wirksamen, raschen und koordinierten Lösungen unterstützt. Als bestes Instrument dafür erachtet er die Einberufung eines runden Tisches. Dieser wird es den betroffenen Akteuren ermöglichen, nach geeigneten Lösungen zu suchen und insbesondere die verschiedenen Leistungen zu koordinieren und Vergleichsvereinbarungen zu erarbeiten. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, eine rasche und einfache Entschädigung für die Opfer und ihre Angehörigen zu gewährleisten und ihnen die Nachteile von Gerichtsverfahren zu ersparen. Das Parlament hat der Schaffung dieses Instruments mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 (SR 312.53) zugestimmt.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Ergebnis des runden Tisches offenbleiben muss, damit dieser seinen Zweck erfüllen kann. Entsprechend obliegt es den Teilnehmenden, mögliche Entschädigungsmechanismen wie die Einrichtung eines Fonds zu prüfen und die geeignetste Lösung zu bestimmen.

Die Frage, ob sich der Bund allenfalls an den aus dem runden Tisch resultierenden Lösungen finanziell beteiligen wird, stellt sich unabhängig von der Form des gewählten Mechanismus. Diese Frage fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes und wird derzeit im Parlament behandelt (Geschäft 26.022). Eine allfällige Beteiligung muss in jedem Fall subsidiär bleiben, da die verantwortlichen Personen die Opfer entschädigen müssen.

Das Postulat beauftragt den Bundesrat weiter, die Einrichtung einer Stiftung nach dem Vorbild der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) zu prüfen. Der Bundesrat ist jedoch nicht der Ansicht, dass diese Stiftung als Modell dienen kann, da die Finanzierung noch ungewiss ist.

Der Bundesrat kann gegebenenfalls in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Hurni 26.3051 «Evaluation und Verbesserung der Entschädigungen der Opfer in der Schweiz» Lösungen prüfen, mit denen die Entschädigung von Opfern in der Schweiz verbessert werden könnte.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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