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26.3201 · Interpellation · 2026-03-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Nach dem Brand in Crans-Montana hat Italien eine beispiellose mediale und politische Hetzkampagne gegen die Schweiz gestartet.

Diese Hetzkampagne – die der Regierung in Rom offensichtlich dazu dient, von innenpolitischen Problemen abzulenken – hat der Bundesrat passiv über sich ergehen lassen. Eine angemessene Reaktion blieb aus. Im Tessin hat diese Zurückhaltung viele Bürgerinnen und Bürger verärgert.

Trotz der (vorhersehbaren) gegenteiligen Beteuerungen fällt es zudem schwer zu glauben, der Druck aus Italien habe bei der Entscheidung des Bundesrats, den Opfern von Crans-Montana einen Sonderbeitrag zu gewähren, keine Rolle gespielt, – ein Entscheid, der später von der Mehrheit des Parlaments bestätigt wurde. Ein falscher Entscheid, der einen gefährlichen Präzedenzfall schafft.

Zu den unglaublichsten Massnahmen, die Rom gegen die Schweiz ergriffen hat, zählt die Abberufung des Botschafters. Diese hat die italienische Regierung am 24. Januar beschlossen: eine symbolisch schwerwiegende Massnahme, die normalerweise nur im Kriegsfall ergriffen wird und unter „befreundeten“ Ländern beispiellos ist; dies umso mehr, als in der Schweiz die politische Debatte über die Unterzeichnung der neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Gange ist.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum hat der Bundesrat den Schweizer Botschafter in Italien nicht zurückgerufen, nachdem der italienische Botschafter abberufen worden war?

  2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass der italienische Botschafter bis heute noch nicht zurückgekehrt ist?

  3. Beabsichtigt der Bundesrat, Italien eine kurze verbindliche Frist für die Rückkehr des Botschafters zu setzen, und nach deren erfolglosem Ablauf den Schweizer Botschafter in Rom zurückzurufen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat erachtet es gerade in Situationen wie der Tragödie von Crans-Montana als wichtig, dass die Schweiz in den betroffenen Ländern auf höchster Stufe vertreten ist, um in direktem Kontakt mit den Behörden zu stehen, Fragen zu beantworten, Zweifel auszuräumen und das Funktionieren des schweizerischen Systems zu erläutern. Zudem erleichtert die Aufrechterhaltung der bestehenden diplomatischen Kanäle die Fortführung aller laufenden Geschäfte, die weiterhin in einem Klima unveränderten Vertrauens und der Zusammenarbeit abgewickelt wurden. 2. und 3. Der italienische Botschafter ist Anfang April 2026 nach Bern zurückgekehrt. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen.