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Rüstungsausgaben einfrieren, bis die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist

26.3372 · Motion · 2026-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Voranschlag ab 2027 und im IAFP die Ausgaben für die Rüstung auf dem Stand der 2025 getätigten Ausgaben einzufrieren. Eine weitere Erhöhung soll frühestens dann beantragt werden können, wenn die Finanzierung des Zusatzbedarfs beschlossen ist.

Begründung

Ohne die gemäss Finanz- und Investitionsplan des Bundes für die Jahre 2027-2029 anvisierte Steigerung der Rüstungsausgaben wäre der Bundeshaushalt im Lot. Die Unterlagen, welche das Finanzdepartment dem Parlament bei der Beratung des Entlastungspakets 27 zur Verfügung gestellt hat, belegen: Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes (MwSt, direkte Bundessteuer, Gewinnsteuer) halten mit der Entwicklung der übrigen Ausgaben, insbesondere der stark gebundenen Ausgaben, Schritt.

Solange jedoch der Zuwachs der Rüstungsausgaben nicht gegenfinanziert ist, ist das Parlament wegen den Regeln der Schuldenbremse gezwungen, bei den schwach gebundenen Ausgaben weitere Kürzungen und Streichungen vorzunehmen. Da der Anteil der stark gebundenen Ausgaben über 60% beträgt und u.a. aus demografischen Gründen weiter steigt, wird der Druck auf die verbleibenden schwach gebundenen Aufgabenfelder wie Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Umwelt, öffentlicher Verkehr und internationale Zusammenarbeit immer grösser. Auch Querschnittskürzungen bei Personal, Informatik und Forschungsaufträgen wurden bereits umgesetzt und können nicht nochmals zum Ausgleich des Budgets hingezogen werden.

Viele grosse Rüstungsbestellungen haben zum Teil jahrelange Verzögerungen, da andere Länder oft früher als die Schweiz beliefert werden. Das gibt unserem Land Zeit, die spezifische Finanzierung des Zusatzbedarfs zu debattieren und zu klären, ob die Mehrausgaben und deren Finanzierung eine Mehrheit der Stimmberechtigten und ggf. der Stände finden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

In den vergangenen Jahrzehnten wurde bei den Sicherheitsinstrumente des Bundes ein Fokus auf die Unterstützung ziviler Behörden gelegt. Dadurch wurden insbesondere für die Verteidigung nur Kompetenzen erhalten. Wegen der sich verschlechternden geopolitischen Lage und des unsicher gewordenen sicherheitspolitischen Umfelds der Schweiz ist ein erheblicher Nachholbedarf entstanden. Hinzu kommen stark gestiegene Preise auf dem Rüstungsmarkt. Die prioritär notwendigen Beschaffungen zum Schutz der Bevölkerung können mit den bisher beschlossenen Armeeausgaben nur teilweise getätigt werden. Das Parlament hat bisher die Absicht zur Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2032 unterstützt. Diese Erhöhung kann – dank des Entlastungspakets 2027 – bis 2027 weitgehend finanziert werden; darüber hinaus ist das Wachstum aber nicht sichergestellt. Der Bundesrat hat am 6. März 2026 im Vernehmlassungsentwurf des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer dargelegt, wie er den aufgezeigten Finanzbedarf ab 2028 decken will. Die Vorlage erfordert die Zustimmung von Volk und Ständen. Gemäss Artikel 4 der Finanzhaushaltverordnung (SR611.01) berücksichtigt der Bundesrat in der Finanzplanung die bekannten finanziellen Auswirkungen von Vernehmlassungsvorlagen. Aus diesem Grund werden sowohl die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer wie auch die Mehrausgaben für die Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz ab 2028 abgebildet. Der Bundesrat lehnt eine Kürzung der Rüstungsausgaben 2027 ff. auf das Niveau von 2025 ab. Die für 2026 bewilligten und für 2027 angedachten Mittel werden im Wesentlichen für vom Parlament bereits beschlossene Beschaffungen eingesetzt. Würde der Betrag für 2027 reduziert, müssten Zahlungen für vertraglich festgesetzte Beschaffungen in spätere Jahre verschoben werden. Zudem könnten neue Bestellungen vorläufig nicht ausgelöst werden. Beides würde zu Mehrkosten und einer Verzögerung eines wirksamen Schutzes gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen führen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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