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Zivilschutz substanziell stärken und Zivildienst systematisch in die umfassende Sicherheit integrieren. Sind sie den hybriden Bedrohungen der Gegenwart gewachsen?

26.3380 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen, gezielter Angriffe auf zivile Infrastrukturen und wachsender gesellschaftlicher Verwundbarkeiten stellt sich die Frage, ob Zivilschutz und Zivildienst in der sicherheitspolitischen Architektur ausreichend berücksichtigt sind. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die heutige sicherheitspolitische Rolle des Zivilschutzes im Bereich Schutz kritischer Infrastrukturen, Drohnenabwehr, Sabotageprävention und Cyber-Resilienz?

  2. Plant er im Rahmen der Umsetzung der SIPOL einen gezielten Ausbau dieser Fähigkeiten?

  3. Wie hoch ist der Anteil an Zivilschutzleistungen, die der Bundesrat nicht als sicherheitspolitisch prioritär beurteilt, wie etwa Unterstützung bei Grossanlässen in Logistik und Verkehrslenkung?

  4. Entspricht die aktuelle Prioritätensetzung im Zivilschutz den veränderten Bedrohungen, z.B im Hinblick auf hybride Szenarien?

  5. Welche strategische Rolle misst der Bundesrat dem Zivildienst im Konzept der umfassenden Sicherheit bei, dessen Dienstdauer heute eineinhalbmal länger ist als jene des Militärdienstes?

  6. Ist er bereit, den Zivildienst systematisch als sicherheitspolitisches Instrument zur Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Resilienz in die Weiterentwicklung der SIPOL einzubetten?

Begründung

Die Bedrohungslage ist komplexer und vielschichtiger geworden. Aktuelle Kriege zeigen: Sicherheit beschränkt sich nicht auf militärische Verteidigung. Angriffe richten sich gezielt gegen zivile Infrastrukturen wie Energieversorgung, Verkehrsachsen oder Kommunikation und erfolgen oft vor offenen militärischen Interventionen. Hybride Bedrohungen zielen zudem auf wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Cyberangriffe betreffen auch private Unternehmen, Desinformationskampagnen nutzen gezielt die Verletzlichkeit demokratischer Prozesse. Die SIPOL hält fest, dass Sicherheit durch das Zusammenspiel ziviler und militärischer Mittel sowie staatlicher Ebenen entsteht. Daraus folgt, dass der Zivilschutz dort zu stärken ist, wo er sicherheitspolitisch relevant ist. Gleichzeitig leisten Zivildienstleistende zentrale Beiträge zur Resilienz, etwa in Pflege, Landwirtschaft und sozialen Institutionen. Sie stabilisieren Systeme, die in Krisen besonders belastet sind und leisten einen Dienst, der eineinhalbmal so lange dauert wie der Militärdienst.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Drohnenabwehr, Sabotageprävention und Cyber-Resilienz sind nicht Aufgaben des Zivilschutzes; für solche Aufgaben ist er heute weder ausgebildet noch ausgerüstet. Beim Schutz kritischer Infrastrukturen könnte der Zivilschutz die Betreiberinnen und andere Sicherheitsorgane subsidiär unterstützen, z. B. bei logistischen Aufgaben.

2. Ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz für Bedrohungen und Gefahren ist eines der zehn formulierten Ziele der aktuellen Sicherheitspolitischen Strategie. Massnahme 31 der Strategie sieht vor, dass mit gemeinsamen Standards, einheitlicher Ausbildung, kompatiblen Systemen und gemeinsamen Übungen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Zivilschutz, Blaulichtorganisationen und technische Betriebe in einer sich zuspitzenden Sicherheitslage eng mit der Armee zusammenarbeiten können. Es ist hingegen nicht vorgesehen, dass der Zivilschutz Fähigkeiten in den Bereichen Drohnenabwehr, Sabotageprävention oder Cyberresilienz aufbaut. Ein Aufbau dieser Fähigkeiten im Zivilschutz ist nicht praktikabel, würde zu Doppelspurigkeiten mit bereits bestehenden und sich im Aufbau befindenden Fähigkeiten in anderen Organisationen (z. B. Armee, Polizei, NDB, BACS) führen und die heute zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Zivilschutzes übersteigen.

3. 2025 wurden im Zivilschutz insgesamt 389 860 Diensttage geleistet. Davon wurden 40 616 Diensttage für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft geleistet (etwa bei Grossanlässen wie dem Lauberhornrennen oder dem Eidg. Schwing- und Älplerfest). Solche Einsätze sind zulässig, sofern die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere der Ausbildungsnutzen, das heisst, der Einsatz muss mit Zweck und Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmen und der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens dienen.

4. Das BABS hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen 2025 das Leistungsprofil des Zivilschutzes aus dem Jahr 2016 im Hinblick auf aktuelle Bedrohungen überprüft und angepasst. Das neue Fähigkeitsprofil gibt auf Stufe Bund die generellen Fähigkeiten des Zivilschutzes vor. Bei hybriden Szenarien (z.B. Strommangellage, Radioaktivität, Versorgungsengpass oder Hochwasser aufgrund von Sabotageakten) deckt der Zivilschutz die gleichen Fähigkeiten wie bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ab. Dies etwa in den Bereichen Führungsunterstützung, technische Hilfe, Betreuung und Logistik. Für das detaillierte Leistungsprofil des Zivilschutzes für Katastrophen und Notlagen bleiben die Kantone zuständig.

5. & 6.

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Das Parlament hat mit der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) im Jahr 2025 beschlossen, dass allfällige Unterbestände im Zivilschutz mit zivildienstpflichtigen Personen ausgeglichen werden können. Die Inkraftsetzung dieser Bestimmung ist noch ausstehend.

Der Bundesrat ist durch die gleichlautenden Motionen 25.3015 und 25.3420 beauftragt, das Potenzial des heutigen Zivildienstes mit der Einführung der Sicherheitsdienstpflicht noch stärker zu nutzen. Die Einführung sieht vor, dass neben der Armee neu ein Katastrophenschutz geschaffen würde. Im Katastrophenschutz würden Zivilschutz und Zivildienst zu einer Organisation in der Zuständigkeit der Kantone fusioniert. So sollen die Leistungen des heutigen Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verbessert und wieder stärker auf die Bewältigung von bewaffneten Konflikten ausgerichtet werden. Für die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht ist eine Revision der Bundesverfassung erforderlich.

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