26.3386 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Android ist das Betriebssystem von Milliarden Telefonen. Sein Quellcode ist offen und jede Person kann Anwendungen entwickeln und verbreiten, sei es über den Play Store oder über alternative Marktplätze (wie F-Droid). Googles schwerwiegende Entscheidung, die Identität aller Entwickler:innen zu überprüfen, bedroht diese Offenheit und stellt die digitale Souveränität und den freien Wettbewerb in Frage. Was Google als Sicherheitsmassnahme darstellt, ist tatsächlich eine verpflichtende und zentralisierte Überprüfung der Identität sämtlicher App-Entwickler:innen durch Google. Google würde künftig alleine entscheiden, welche Apps auf Android-Smartphones installiert werden können, auch alternative App-Stores wären betroffen.
Wie beurteilen der Bundesrat und die WeKo den Widerspruch dieser Massnahme zum freien Wettbewerb? Was unternehmen sie, um den freien Wettbewerb zu sichern?
Wie beurteilt der Bundesrat das offensichtliche Risiko für die digitale staatliche Souveränität? In der Schweiz verpflichtet das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) die öffentlichen Verwaltungen dazu, offenen Quellcode zu bevorzugen. Google könnte aber neu die Installation von Anwendungen verhindern, die Staaten für spezifische nationale Bedürfnisse entwickeln – etwa im Zusammenhang mit öffentlichen Diensten oder Identifikation. Im aktuellen geopolitischen Kontext besteht zudem die ernsthafte Gefahr, dass nationale Aktivitäten nicht aus rechtlichen oder Sicherheits-Gründen, sondern aufgrund wirtschaftlicher oder politischer Interessen eines amerikanischen Tech-Konzerns verhindert werden.
Sind der Bundesrat und/oder die WEKO bereit, Google zu verpflichten, diese Entscheidung zumindest für App-Entwickler*innen und Geräte mit Bezug zur Schweiz nicht umzusetzen. Google kann technisch diese Differnzierung machen, das Programm „Developer Verification“ wird nämlich schrittweise, Land für Land, eingeführt.
Sind der Bundesrat und/oder die WEKO bereit, sich öffentlich gegen die Entscheidung von Google zu positionieren und sich auch bei Google über diese Entscheidung zu beschweren?
Steht der Bundesrat zum Grundsatz, dass in der Verantwortung des Bundes entwickelte Apps (z.B. die E-ID-App Swiyu oder AGOV) auch auf Betriebssystemen ausserhalb der Google- und Apple-Ökosysteme (zB GrapheneOS) einfach zugänglich und funktionsfähig sein müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1, 3 und 4: Der Bundesrat kann nicht beurteilen, wie sich die angekündigten Massnahmen auf den freien Wettbewerb auswirken. Google untersteht, wie alle in der Schweiz tätigen Unternehmen, der Wettbewerbsgesetzgebung, insbesondere dem Kartellgesetz (SR 251). Die Anwendung der kartellrechtlichen Regelungen obliegt der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Gerichten. Die WEKO ist von Bundesrat und Verwaltung unabhängig und übt die ihr vom Gesetzgeber übertragene Tätigkeit frei von politischen Einflüssen aus. Beim Sekretariat der WEKO sind Meldungen bezüglich der beschriebenen Änderung beim Zugang zum Android Betriebssystem eingegangen. Das Sekretariat nimmt diese Meldungen ernst und steht diesbezüglich auch mit ausländischen Wettbewerbsbehörden im Austausch. Wenn Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegen sollten, können die Wettbewerbsbehörden jederzeit aktiv werden.Zu 2 und 5: Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) verpflichtet die Bundesbehörden, selbst entwickelte Software grundsätzlich als Open Source zu veröffentlichen, enthält jedoch keine Vorgaben zu den konkreten Distributionskanälen. Unabhängig davon bleibt die Entwicklung und Verbreitung von Anwendungen der öffentlichen Verwaltung für das Betriebssystem Android auch ausserhalb des Google Play Store möglich, namentlich über alternative App‑Stores oder durch direkte Installation (Sideloading). Entsprechende Ausweichmöglichkeiten bestehen somit grundsätzlich auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit staatlicher digitaler Leistungen.Der Bundesrat erkennt die Vorteile einer Bereitstellung von mobilen Applikationen der Bundesverwaltung über unabhängige App‑Stores an. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Frage 26.7146 Andrey «Unabhängige App Stores für mobile Applikationen des Bundes» dargelegt, wird bei einzelnen Anwendungen zurzeit geprüft, wie aufwändig die Pflege unabhängiger App‑Stores ist und welche Angebote tatsächlich genutzt werden. Dabei wird insbesondere abgeklärt, ob die Bundesverwaltung zahlreiche Anbieter aktiv bedienen muss oder ob es möglich ist, dass die Anbieter selbst die Anwendungen im passenden Format bereitstellen. Bei positiven Erfahrungen kann das Angebot weiter ausgebaut und gegebenenfalls in einer Weisung oder mit einer Anpassung der Digitalisierungsverordnung (DigiV; SR 172.019.1) als verbindlich erklärt werden.