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26.3502 · Postulat · 2026-03-20

Parlament

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Das Büro wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Konsequenzen die Einführung eines Vertretungssystems in Nationalratssitzungen mit sich bringt. Er soll dabei auf die Erkenntnisse aus kantonalen Systemen zurückgreifen und untersuchen, welche gesetzgeberischen Massnahmen zur Einführung notwendig sind.

Begründung

Entscheidungen in den eidgenössischen Räten werden oft mit knappen Mehrheiten oder gar Stichentscheiden gefällt. Während eine Vertretung durch Fraktionskolleginnen und -kollegen in den Kommissionen möglich ist, gilt in den Ratssitzungen: Wenn ein Mitglied nicht präsent ist, entfällt seine Stimme. Fällt ein Ratsmitglied mittel- oder gar langfristig aus – beispielsweise aufgrund einer gesundheitlichen Abwesenheit, eines Unfalles oder wegen Elternzeit –, führt dies zu einem massiven Demokratiedefizit, da sich dadurch de facto die politische Zusammensetzung seines Rats verändert.

Des Weiteren leidet unser demokratisches System unter der immer wachsenden Last, welche Mitglieder der eidgenössischen Räte tragen müssen. Diverse Untersuchungen haben gezeigt, dass die Zeit, welche Mitglieder von National- und Ständerat in ihr politisches Mandat investieren, wesentlich gestiegen ist (e.g. Z’graggen 2009, Bütikofer 2014). Gleichzeitig belegt die Schweiz nach wie vor im Vergleich mit 30 OECD-Staaten den letzten Platz bezüglich des Professionalisierungsgrads (Hegemann, 2023). Das Milizprinzip – nebst der direkten Demokratie, der Konkordanz und dem Föderalismus einer der Pfeiler unseres Systems – wird dadurch gefährdet: Die Vereinbarkeit eines politischen Amtes mit einem Berufs-, geschweige denn mit einem Privat- und Familienleben, nimmt ab. Immer weniger Personen können deshalb von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch machen (vgl. Riklin & Moeckli, 1991). Unser Milizparlament ist dringend auf eine systemische Stärkung angewiesen.

Verschiedene Kantone haben diesem Zustand eine Alternative entgegengesetzt: Während beispielsweise der Kanton Wallis gleich viele sogenannte Suppleanten und Suppleantinnen wie Abgeordnete separat wählt und diese primär die Fraktion repräsentieren, wählt der Kanton Neuenburg die 115 Abgeordnete und 39 Suppleanten und Suppleantinnen zusammen, welche die Liste ihres Wahlkreises repräsentieren.

Das Büro soll prüfen, ob die genannten Herausforderungen mit einem Vertretungssystem behoben oder gemildert werden können.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einführung eines Vertretungssystems auf Bundesebene wirft zahlreiche Grundsatzfragen auf. Jede der verschiedenen denkbaren Varianten bringt grosse Herausforderungen mit sich. Zum einen bedürfte eine solche Reform einer Änderung der Bundesverfassung (Art. 149 Abs. 1 BV; SR 101), da diese die Zahl der Nationalratsmitglieder auf 200 festlegt, ohne Ersatzmitglieder vorzusehen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine solche Reform mit dem Zweikammersystem vereinbar wäre. Würde die Möglichkeit der Vertretung nur im Nationalrat und nicht auch im Ständerat eingeführt, käme es zu einer Ungleichbehandlung der Parlamentsmitglieder.

Im Weiteren könnte ein Vertretungssystem den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer Verwässerung der politischen Verantwortung vermitteln, da die Person nicht immer diejenige wäre, die das Mandat tatsächlich ausübt. In der Praxis würde ein solches System einen administrativen und finanziellen Mehraufwand mit sich bringen.

Zudem ist ungewiss, ob eine solche Regelung für die Mandatsinhaberinnen und -inhaber wirklich von Nutzen wäre. Selbst bei punktuellen Vertretungen müssten sie die Dossiers weiterverfolgen, um den Überblick zu behalten[1] und die Kohärenz ihres politischen Wirkens sicherzustellen. Ihre Arbeitslast dürfte sich folglich nur in geringem Masse verringern.

Erwähnenswert ist auch, dass die Absenzquote im Nationalrat sehr niedrig ist und sinkt. Sie ging von 8,7% in der 49. Legislatur auf 5,1% in der 51. Legislatur zurück und liegt derzeit bei 3,9%.

Andererseits hätte ein Vertretungssystem gewisse Vorteile. Es würde das Milizsystem stärken, indem es Lösungen für längere Absenzen wie Mutterschafts- oder Elternurlaub, Krankheit, Unfall, Militär- bzw. Zivildienst oder Pflege eines Angehörigen bietet. In dieser Hinsicht würde die Einführung eines Vertretungssystems die Gesellschaft besser im Parlament abbilden.

Vertretungssysteme gibt es in den Parlamenten von sechs Kantonen (AG, GR, VS, NE, GE und JU) sowie in einzelnen Gemeindeparlamenten. Auf Bundesebene besteht für die Sessionen von National- und Ständerat kein solches System.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der erwähnten Herausforderungen erachtet es das Büro nicht als zweckmässig, Ressourcen für die Ausarbeitung eines Berichts aufzuwenden.

[1] Siehe pa. Iv. Fiala (19.492) «Milizsystem unter Druck. Tragfähige Lösungen finden», Bericht der Staats-politischen Kommission vom 15.4.2021. Siehe auch Pa.Iv. Markwalder (07.466). Suppleantensystem für den Nationalrat (SPK). Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 10.4.2008

Antrag des Büros vom 4. Juni 2026

Das Büro beantragt die Ablehnung des Postulats. Die Minderheit (Schläfli, Bendahan, Christ, Gredig, Gysin und Rumy) beantragt die Annahme des Postulats.