Lexipedia

98.454 · Parlamentarische Initiative · 1998-12-18

Erledigt

Ausgangslage

Das am 1. August 2000 in Kraft getretene revidierte Arbeitsgesetz regelt den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in öffentlichen und privaten Betrieben, dazu gehört insbesondere die Regelung der Arbeits- und Ruhezeit sowie des Gesundheitsschutzes. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b. ArG legt dabei die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 50 Stunden fest. Anders als beim Gesundheitsschutz (Art. 3a Bst. c) sind die Vorschriften dieses Gesetzes zur Arbeits- und Ruhezeit jedoch ausdrücklich nicht auf die Assistenzärzte anwendbar (Ausnahmebestimmung in Art. 3 Bst. e). Die entsprechenden Regelungen für die Assistenzärzte in den Kantonen sind sehr unterschiedlich.

Unter diesen Voraussetzungen können die Arbeitszeiten der Assistenzärztinnen und -ärzte bis 100 Stunden in der Woche oder 30 Stunden am Stück betragen. Derartige Arbeitszeitbelastungen stellen eine Gefahr in Bezug auf die Sicherheit der medizinischen Leistungen dar. Andere Berufsgattungen mit ähnlichen Risikopotentialen wie Chauffeure und Piloten kennen detaillierte Ausführungsbestimmungen, was Ruhezeiten und Maximalarbeitszeiten betrifft.

Nationalrat Marc F. Suter (R, BE)reichte am 18. Dezember 1998 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz und dessen Arbeits- und Ruhezeitregelungen verlangt. Nicht zuletzt geht es bei dieser Unterstellung unter die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes auch um die Gesundheit der Assistenzärzte selber.

Angesichts der komplexen Organisationsstrukturen der Spitäler und des Zusammenhangs mit anderen Reformen soll den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Revision eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2005 eingeräumt werden.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; SR 822.11) wird wie folgt geändert:

Art. 3 Bst. e

e. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....

(Streichen: "Assistenzärzte")

Art. 3a Bst. c

c. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....

(Streichen: "Assistenzärzte")

Begründung

Assistenzärzte haben nach einem sechsjährigen Studium ein Staatsexamen abgelegt und sind damit eidgenössisch diplomierte Ärzte. Ähnlich wie in anderen akademischen Berufsgruppen beginnt mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Phase der beruflichen Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Diese fachbezogene Weiterbildungsperiode, welche im Mittel sechs bis zehn Jahre dauert, führt zu einem Facharzttitel (z. B. Facharzt für Innere Medizin).

Assistenzärzte sind die tragenden Säulen der medizinischen Betreuung in den Spitälern. Ohne sie würde das öffentliche Gesundheitswesen zusammenbrechen. Sie nehmen die Patienten beim Spitaleintritt in Empfang und begleiten sie medizinisch (und oft auch psychisch) bis zu deren Austritt. Ihre Aufgaben umfassen nebst der Betreuung von Patienten (Diagnostik und Therapie) Notfalldienst rund um die Uhr, aber auch Ausbildungstätigkeit für Medizinstudierende und andere medizinische Berufe und je nach Spital Forschungstätigkeit.

Durch ein ständig wachsendes medizinisches und administratives Aufgabenheft (z. B. Statistiken, ICD-Codierung) arbeiten heute die Assistenzärzte am Limit ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit - oft bis zur Erschöpfung, ohne dass sie das Gesetz schützt. Heute gültige kantonale Verordnungen, wonach bestimmte Höchstarbeitszeiten einzuhalten seien, sind in vielen Kantonen eine Farce.

Assistenzärzte unterstehen dem Arbeitsgesetz nicht (Art. 3 Bst. e). Dieser Entscheid aus dem Jahre 1964 muss dringend korrigiert werden.

Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, wie sie z. B. für Krankenschwestern, Chauffeure oder Piloten selbstverständlich sind, existieren für Assistenzärzte in der Schweiz kaum.

Gemäss einer von der Regierung des Kantons Bern im Sommer 1998 durchgeführten (sog. Bass-)Studie beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit der Assistenz- und Oberärzte an den bernischen Spitälern 66 Stunden pro Woche. Dennoch sind Arbeitszeiten von 70 Stunden pro Woche - in gewissen Spitälern sogar über 100 Stunden - nach wie vor keine Seltenheit. Dieses Resultat ist für die ganze Schweiz repräsentativ.

Da wie bereits erwähnt keine Ruhezeitvorschriften existieren, sind ununterbrochene Dienste von 24 bis 36 Stunden, die manchmal in sehr kurzen Abständen wiederholt werden müssen, die Regel. Es kommt sogar vor, dass Ärzte vor einer Operation bereits 40 Stunden an der Arbeit waren (Ergebnis der Bass-Studie)!

Diese Situation ist für Patienten ebenso gefährlich wie für Ärzte. Wer möchte schon von einem seit 36 Stunden arbeitenden Notfallarzt betreut werden?

Seit Jahren wird verkannt, dass dieser Umstand den Steuerzahler viel Geld kostet, und zwar einerseits durch einen Mehraufwand (unnötige Abklärungen, verlangsamte Behandlung usw.), den übermüdete Ärzte in der Regel betreiben müssen, um Lücken in der Aufmerksamkeit zu kompensieren, anderseits durch ärztliche Kunstfehler. Der Finanzbedarf für menschenwürdige Arbeitsverhältnisse wird deshalb bei weitem nicht derart hohe Kosten verursachen, wie sie die Kantone immer wieder prophezeien. Bei den Spitälern besteht noch ein erhebliches Rationalisierungspotential, das bis jetzt nicht ausgeschöpft ist. Die Ärzte müssen endlich ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt und dürfen nicht dauernd für berufsfremde Aufgaben missbraucht werden. Viele administrative Arbeiten können durch geschultes, nichtärztliches Personal ausgeführt werden.

Es besteht akuter Handlungsbedarf! Eine eidgenössische Regelung der Arbeitsbedingungen der Assistenzärzte ist dringend notwendig.

Die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes sind ein absolutes Minimum und müssen auch für Assistenzärzte gelten, nachdem sie für Oberärzte schon lange Gültigkeit haben.

Von einer fairen Arbeitszeitregelung für Assistenzärzte profitieren letztlich alle Beteiligten: Spitäler verfügen über klare, gesamtschweizerisch einheitliche Bedingungen, und Patienten können von motivierten, ausgeruhten Ärzten betreut werden.

Verhandlungen

Der Nationalrat entschied auf Antrag der vorberatenden Kommission, der parlamentarischen Initiative Suter Folge zu geben. Die Kommission war wie der Initiant der Ansicht, dass die derzeitige Arbeitssituation der Assistenzärzte nicht mehr tragbar ist und sich daher eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz aufdrängt, um einen minimalen Schutz zu gewährleisten.

In der zweiten Phase der Behandlung dieses Geschäftes begründete Guido Zäch (C, AG) im Namen der Kommissionsmehrheit, weshalb die Assistenzärzte aus der Ausnahmeklausel des Arbeitsgesetzes zu streichen seien. Er veranschaulichte die Thematik mit der einleitenden Frage: "Würden Sie sich in ein Flugzeug setzen, dessen Pilot schon seit zwanzig Stunden ohne Ruhepause im Einsatz ist?" Genau diese Situation gebe es heute in Operationssälen. Die Kostenfolge der Gesetzesänderung sei beherrschbar, da die Spitäler mit der Übergangsfrist genügend Zeit hätten, ihre Strukturen und Abläufe zu rationalisieren. Unterstützt wurde die 50-Stunden-Woche für Assistenzärzte von den Fraktionen der SP und der Grünen sowie einer Mehrheit der CVP-Fraktion. Auch Bundesrat Pascal Couchepin plädierte für eine verkürzte Arbeitszeit: Die Tätigkeit von Assistenzärzten sei heute vor allem Arbeit und nur zu einem kleinen Teil Ausbildung. Es sei deshalb nicht mehr gerechtfertigt, sie von den Regeln des Arbeitsgesetzes auszunehmen. Eine Mehrheit der FDP- und der SVP-Fraktion wandte sich gegen die Revision. Christine Egerszegi (R, AG) argumentierte mit der grossen Flexibilität der jetzigen Regelung, welche für Assistenzärzte in Ausbildung notwendig sei. Zudem würde eine Arbeitszeitreduktion grosse Kosten für die Kantone auslösen. Gegen die beschriebenen menschenunwürdigen Arbeitssituationen müssten Kantone und Spitäler und nicht der Bund vorgehen. Der Nationalrat stimmte der Revision mit 109 zu 62 Stimmen zu.

Im Ständerat beantragte Christiane Langenberger (R, VD) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Die bestehende chronische Überlastung der Assistenzärzte in den Spitälern sei nicht förderlich für die Qualität der medizinischen Leistung und der Ausbildung. Einige Kantone hätten schon von sich aus Verbesserungen gemäss der Vorlage vorgenommen, während viele noch nichts unternommen hätten. Michèle Berger (R, NE) bekämpfte die Revision mit einem Nichteintretensantrag. Die Folgekosten für die Kantone seien nicht tragbar, zudem sei bei einer Arbeit, bei der auch Notfälle behandelt werden müssten, eine strikte Stundenzahl nicht anwendbar, argumentierte sie. Nach Ansicht von Bruno Frick (C, SZ) hielten sich die Kosten für die Kantone jedoch in Grenzen. Christiane Brunner (S, GE) gab zu bedenken, dass die Gesundheit der Patienten bei übermüdeten Assistenzärzten gefährdet sei. Der Ständerat verwarf den Nichteintretensantrag mit 20 zu 12 Stimmen und stimmte der Vorlage mit 21 zu 11 Stimmen zu.