Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Anhörung 7. Mai 2008
Erläuterung zur Verordnung des BVET über den Tierschutz beim Schlachten
Basierend auf Artikel 209 Absatz 1 kann das Bundesamt für Veterinärwesen Amtsverordnungen technischer Art erlassen, um Bestimmungen der Tierschutzverordnung zu präzisieren.
Die vorliegende Amtsverordnung über den Tierschutz beim Schlachten enthält vorwiegend De- tailregelungen, die bisher in der Richtlinie des BVET "Aufstallung und Betreuung von Tieren in Schlachtanlagen" (BVET-Richtlinie Tierschutz Nr. 800.108.03 vom 03. Nov. 2000) sowie im "Merkblatt über den Tierschutz in Schlachtanlagen" (BVET-Richtlinie Tierschutz Nr. 800.108.02 vom 01. Sept. 1986) zu finden waren. Mit der Übernahme in diese Amtsverordnung wird die Rechtsverbindlichkeit dieser Bestimmun- gen geklärt, was sowohl für den kantonalen Vollzug als auch die Schlachtbetriebe die Rechtssi- cherheit erhöht. Einige Artikel präzisieren Artikel mit Neuerungen in der TSchV. Da insbesondere das Merkblatt über den Tierschutz in Schlachtanlagen bereits aus dem Jahr 1986 datiert, war es unumgänglich, die Ausführungsbestimmungen im Detail mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse – auch im internationalen Kontext – abzugleichen.
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