Sozialversicherungsgericht Zürich

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34'454
Perioda
2000–2026
13 mars 2000–17 zercl. 2026
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1
Cuvrida
99%
34'454 da 34'696
Ultima execuziun
19-09-2026

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Zürich

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Aufhebung Hilflosenentschädigung; telefonische Abklärung genügt nicht, Rückweisung.

IV.2025.0008623 mars 2026DE

Medizinische Berichte zur Beurteilung des Gesundheitszustands und der Arbeitsfähigkeit ungenügend; Verletzung der Abklärungspflicht; Rückweisung.

IV.2024.0076023 mars 2026DE

Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit durch Selbstkündigung bestätigt; Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht durch eindeutiges Arztzeugnis belegt. Aufgrund von entschuldbaren Gründen jedoch lediglich mittelschweres Verschulden und Reduktion der Einstelltage von 31 auf 23. Teilweise Gutheissung.

AL.2025.0000823 mars 2026DE

Keine Diskriminierung über 70jähriger aufgrund der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17. Dezember 2021 (AHV 21), wonach nur Personen, die per 1. Januar 2024 das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben, die Neuberechnung der AHV verlangen können.

AB.2024.0009123 mars 2026DE

Nur Einkommensvergleich strittig, Abzüge ab 1.1.22 und 1.1.24, teilweise Gutheissung.

IV.2024.0026920 mars 2026DE

5 Arbeitsbemühungen während Kontrollperiode trotz Arbeitsunfähigkeit von 50 % ungenügend; Einstellung in der Anspruchsberechtigung für 4 Tage rechtens

AL.2025.0001220 mars 2026DE

Hypothetisches Einkommen der Ehefrau in EL-Berechnung zu berücksichtigen trotz erfolgter RAV-Anmeldung. Nachweis von Unverwertbarkeit der vollzeitlichen Erwerbsfähigkeit mittels hinreichenden Arbeitsbemühungen nicht erbracht. Teilzeitarbeit als Zwischenverdienst während Arbeitssuche. - BGE 8C_338/2026

ZL.2024.0003119 mars 2026DE

≤ Noch kein Einspracheentscheid ergangen; Nichteintreten mangels Anfechtungsobjekts.

UV.2026.0004319 mars 2026DE

Funktionelle Einäugigkeit, herbeigeführt durch ein von der Polizei abgefeuertes Gummigeschoss. Der sich im Unfallzeitpunkt in Ausbildung befindende Versicherte schloss mit Hilfe der IV eine Erstausbildung in einem neuen Berufsfeld ab. Arbeitsvermittlung durch die IV steht einem Fallabschluss nicht entgegen. Keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer sich auf die Leistungsfähigkeit auswirkenden unfallbedingten psychischen Störung. Einkommensvergleich bestätigt. UP/URV mangels Substantiierung innert gewährter Notfrist abgewiesen. Abweisung.

UV.2025.0000219 mars 2026DE

Zweimalige Schulterluxation während des Volleyballtrainings. Unklar, ob Verletzung vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung (anlagebedingte Gelenksinstabilität) zurückzuführen ist. Rückweisung

UV.2024.0019319 mars 2026DE