Sozialversicherungsgericht Zürich

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34'454
Perioda
2000–2026
13 mars 2000–17 zercl. 2026
Linguas
1
Cuvrida
99%
34'454 da 34'696
Ultima execuziun
19-09-2026

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Zürich

Tut las funtaunas: Zürich

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Erstanmeldung. RAD-Stellungnahme nicht nachvollziehbar. Abstellen auf Einschätzung von behandelnder Ärztin. Bericht betreffend Haushaltsabklärung beweiswertig. Gemischte Methode. Teilabzug aufgrund Teilzeitarbeit. Zusprache einer Rente. Teilweise Gutheissung.

IV.2024.0026225 favr. 2026DE

Die Einstellung in der Anspruchsberechtigung aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit erweist sich als rechtens.

AL.2025.0003025 favr. 2026DE

Dass-Urteil; Gutheissung. Neue ZL-Verfügung pendente lite nach Beschwerdeantwort entspricht übereinstimmenden Anträgen der Parteien auf ZL-Anspruch ohne Anrechnung von Mindesterwerbseinkommen bei Teilinvaliden.

ZL.2025.0009124 favr. 2026DE

UV-Rentenaufhebung rechtens; Gutachten beweisbildend

UV.2025.0003024 favr. 2026DE

Rückweisung zur weiteren Abklärung bei übereinstimmenden Parteianträgen.

IV.2025.0075224 favr. 2026DE

Von der Beschwerdeführerin ausgeübte, auf Dauer ausgelegte, selbständige Erwerbstätigkeit stand der Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht nicht entgegen; Vermittlungsfähigkeit zu bejahen

AL.2025.0026624 favr. 2026DE

Für die Berücksichtigung der interkantonalen Repartitionswerte bei der Ermittlung des bei Nichterwerbstätigen für die Betragsbemessung massgebenden Vermögens besteht mit Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 AHVG sowie Art. 29 Abs. 3 AHVV eine genügende gesetzliche Grundlage. - BGE 9C_249/2026

AB.2025.0012524 favr. 2026DE

Rückwirkende Rentensistierung bei Untersuchungshaft rechtmässig. Abweisung.

IV.2025.0025823 favr. 2026DE

Erlass der Rückerstattung von Familienzulagen bei rückwirkender Zusprache von Ergänzungsleistungen. Vorliegend keine Verletzung der Meldepflicht. Massgeblich ist der gute Glaube während des Leistungsbezugs.

KA.2025.0001020 favr. 2026DE

Rückweisung zur bidisziplinären Abklärung (psychiatrisch, neuropsychologisch) entsprechend der ursprünglichen Einschätzung der IV-Stelle.

IV.2024.0070620 favr. 2026DE