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Sozialversicherungsgericht Zürich

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Zeitraum
13. März 2000–19. März 2026
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Deutsch
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  1. Erstanmeldung: Befristete ausserordentliche ganze Rente. Bestätigt gestützt auf beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten, keine Frühinvalidität, Validen- und Invalideneinkommen basierend auf statistischen Werten, auch ein Abzug vom Invalideneinkommen von 10% per 1.1.2024 begründet keinen Rentenanspruch. Abweisung.IV.2024.005649. Feb. 2026RechtsprechungDE
  2. Insolvenzentschädigung, eingeleitete rechtliche Schritte wurden mehrfach nicht konsequent weiterverfolgt, Verletzung der Schadenminderungspflicht ausgewiesen. - hängigAL.2025.001859. Feb. 2026RechtsprechungDE
  3. Nichteintreten mangels Rechtschutzinteresse trotz Nachfrist zur BeschwerdeverbesserungAL.2025.003237. Feb. 2026RechtsprechungDE
  4. Schulter-, Hüft- und Fussbeschwerden eines 69 jährigen im AHV-Alter noch erwerbstätigen Versicherten sind nicht auf den Unfall zurückzuführen. Kausalität nicht gegeben. Lediglich vorübergehende Verschlimmerung eines Vorzustandes.UV.2025.001166. Feb. 2026RechtsprechungDE
  5. Angehörigenpflege; Androhung reformatio in peius nach wiedererwägungsweiser Aufhebung des angefochtenen Entscheids durch den Versicherer zwecks weiterer AbklärungenKV.2026.000056. Feb. 2026RechtsprechungDE
  6. Rückforderung von provisorisch ausgerichteter Prämienverbilligung nach definitiver Festsetzung; Erlassvoraussetzung des guten Glaubens nicht erfüllt.KV.2025.000686. Feb. 2026RechtsprechungDE
  7. Vermögensverzicht, Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, Abweisung.ZL.2024.001135. Feb. 2026RechtsprechungDE
  8. Rechtsverzögerungsbeschwerde / Rechtsverweigerungsbeschwerde betreffend Erlass einer Verfügung über ein Kostengutsprachegesuch; Nichteintreten auf materielle Anträge; UP/URV gegenstandslos; Zusprache einer PE an nicht anwaltlichen Vertreter (lic. phil.)KV.2025.001445. Feb. 2026RechtsprechungDE
  9. Anrechnung eines fiktiven Zwischenverdienstes (orts- und branchenüblicher Lohn) für unselbständig ausgeübte Erwerbstätigkeit in arbeitgeberähnlicher Situation ist nicht zu beanstanden, Rückforderung rechtens.AL.2025.001615. Feb. 2026RechtsprechungDE
  10. Das unvollständige Einreichen alter Belege rechtfertigte in diesem Fall keine Einstellung der Bearbeitung des Leistungsgesuches wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht, sondern es wirkte sich lediglich hinsichtlich der Beweislastverteilung aus. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgte der Vermögensrückgang teilweise im Zuge der güterrechtlichen Auseinandersetzung unter korrekter Anwendung der güterrechtlichen Bestimmungen, weshalb das (zufolge des Kalenderjahrprinzips überprüfbare) von der Beschwerdegegnerin angenommene Verzichtsvermögen zu reduzieren ist. Dies hat zur Folge, dass die Vermögensschwelle gemäss Art. 9a ELG nicht überschritten ist und der allfällige Leistungsanspruch von der Beschwerdegegnerin zu berechnen ist.ZL.2024.000884. Feb. 2026RechtsprechungDE
  11. Einstellung Versicherungsleistungen nach Auffahrunfall auf Autobahn mit HWS-Schleudertrauma ohne organische Unfallfolgen; status quo sine bezüglich vorbestehenden, degenerativen Rückenschäden erreicht; Zeitpunkt Fallabschluss bestätigt; keine Adäquanz der Restbeschwerden: mittelschwerer Unfall im mittleren Bereich, max. zwei von sieben Kriterien erfüllt und jedenfalls nicht in ausgeprägter Weise.UV.2024.001344. Feb. 2026RechtsprechungDE
  12. Ausländisches Scheidungsurteil enthält keine Anordnung betreffend schweizerisches Vorsorgeguthaben; keine Zuständigkeit des SozialversicherungsgerichtsBV.2026.000074. Feb. 2026RechtsprechungDE
  13. Zwangszuweisung durch Gemeinde; FZA anwendbar auf deutschen Staatsbürger; Mehrfachbeschäftigung gemäss Art. 13 Abs 1 lit. a VO Nr. 883/2004; Abrücken vom Erwerbsortprinzip zu Gunsten Wohnortsprinzip; Wohnort und Anteil der Beschäftigungen in den Mitgliedstaaten abklärungsbedürftig; Zuständigkeit der AHV-Ausgleichskasse gemäss Art. 17c lit. i ATSG bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Trägern der Mitgliedstaaten (Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 987/2009).KV.2025.001293. Feb. 2026RechtsprechungDE
  14. Rückwirkende Reduktion der Dreiviertelsrente auf eine halbe Rente sowie Rückforderung/Verrechnung ist mangels Meldepflichtverletzung nicht rechtens. Die relevanten Lohnangaben (tatsächlich erzieltes Invalideneinkommen) waren bereits vor der Rentenzusprache bekannt. GutheissungIV.2025.004453. Feb. 2026RechtsprechungDE
  15. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit rechtens, da die Unzumutbarkeit des Verbleibens am Arbeitsplatz bis zum Finden einer neuen Stelle nicht mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist.AL.2025.001523. Feb. 2026RechtsprechungDE
  16. Auf die vorsorglich ohne Begründung erhobene und innert angesetzter und erstreckter Nachfrist nicht ergänzte Einsprache wurde zu Recht nicht eingetreten. Kein Fristwiederherstellungsgrund.AL.2024.001763. Feb. 2026RechtsprechungDE
  17. Der Beschwerdeführer führt bei seiner früheren Arbeitgeberin im Wesentlichen dieselbe Tätigkeit aus, die er als Arbeitnehmer versehen würde. Es liegt eine unselbständige Erwerbstätigkeit vor. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Arbeitgeberin ist, unterliegen die an ihn bezahlten Entschädigungen ausserdem der vorliegend nicht widerlegten Vermutung von Art. 7 lit. h AHVV.AB.2024.000373. Feb. 2026RechtsprechungDE
  18. Gemäss dem beweiskräftigen Abklärungsbericht ist die Beschwerdeführerin als zu 100 % im Haushalt Tätige zu qualifizieren, wobei in Übereinstimmung mit dem Gutachten eine Einschränkung von rund 30 % ermittelt wurde. Kein Rentenanspruch, Abweisung.IV.2025.006532. Feb. 2026RechtsprechungDE
  19. Rentenanspruch zu Recht verneint. Abstellen auf zweites MEDAS-Gutachten nach Rückweisung (IV.2022.00268). Einkommensvergleich; Valideneinkommen bei GmbH-Inhaber.IV.2024.006602. Feb. 2026RechtsprechungDE
  20. Einstellung in der Anspruchsberechtigung; Unterlagen betreffend Pflichtinformationsveranstaltung innert mehrfach erstreckter Frist nicht eingereicht.AL.2025.001082. Feb. 2026RechtsprechungDE
  21. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bejaht bei einer arbeitgeberähnlichen Person, die in einem Drittbetrieb während mehr als sechs Monaten gearbeitet hat und dort arbeitslos wird, ungeachtet der weiterhin andauernden arbeitgeberähnlichen Stellung in der ersten Firma.AL.2025.000962. Feb. 2026RechtsprechungDE
  22. Zusatzleistungen; Rückweisung zur (Neu-)Berechnung von Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung eines Gewinnanteilrechts als VermögensverzichtZL.2025.0002530. Jan. 2026RechtsprechungDE
  23. Aggravationsverhalten des Beschwerdeführers anlässlich der Begutachtung; kein invalidisierender Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen. Abweisung.IV.2025.0023330. Jan. 2026RechtsprechungDE
  24. Der medizinische Sachverhalt erweist sich als ungenügend abgeklärt. Rückweisung an die Bgin zur polydisziplinären Begutachtung.IV.2025.0018730. Jan. 2026RechtsprechungDE
  25. Erstanmeldung Rente: Auf das polydisziplinäre Y.___ Gutachten kann abgestellt werden, Wartezeit nicht erfüllt, keine primäre Prüfung von Eingliederungsmassnahmen bei zumutbarer Selbsteingliederung. Abweisung.IV.2024.0075430. Jan. 2026RechtsprechungDE
  26. Strittig sind Status und Haushaltabklärungsbericht. Qualifikation als zu 100 % im Haushalt Tätige. Psychische Krankheit, schwere Depression. Betreffend Einschränkung im Aufgabenbereich widersprechen sich Haushaltabklärungsbericht und bidisziplinäres Gutachten. Haushaltabklärungsbericht nicht beweiswertig, dem Gutachten kommt höheres Gewicht zu, weshalb auf die dortige Einschätzung der Arbeitsfähigkeit abzustellen ist. Gutheissung.IV.2024.0067730. Jan. 2026RechtsprechungDE
  27. Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Intensivpflegezuschlag: keine Hilflosigkeit im Bereich der Körperpflege, somit keine Hilflosenentschädigung schweren Grades; Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag bei einem anrechenbaren Mehraufwand von mehr als 4 Stunden; teilweise Gutheissung.IV.2024.0056730. Jan. 2026RechtsprechungDE
  28. Anspruchsberechtigung verneint, da kein versicherter Verdienst festgesetzt werden kann. Anstellung bei einem Start-up, über welches letztlich der Konkurs eröffnet wurde, wobei die Lohnzahlungen bereits ab Anstellungsbeginn verzögert erfolgten beziehungsweise mehrheitlich ganz ausblieben. Zur Ermittlung des versicherten Verdienstes ist infolge Missbrauchsgefahr auf die tatsächlichen Lohnbezüge abzustellen. Abweisung. Keine Beigabe eines Rechtsvertreters; Abweisung des Gesuchs um URV infolge Aussichtslosigkeit.AL.2025.0022530. Jan. 2026RechtsprechungDE
  29. Kurzurteil, übereinstimmende Parteianträge bezüglich Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur ergänzenden medizinischen Abklärung.IV.2025.0067329. Jan. 2026RechtsprechungDE
  30. Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen.IV.2025.0063429. Jan. 2026RechtsprechungDE
  31. Neuanmeldung Rente, Nichteintreten, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist nicht glaubhaft. Abweisung.IV.2025.0045929. Jan. 2026RechtsprechungDE
  32. Beweiskräftiges GutachtenIV.2025.0017129. Jan. 2026RechtsprechungDE
  33. Medizinische Aktenlage unklar, IV-Stelle holte keine medizinische Stellungnahme ein. Berichte der Behandler lassen Beurteilung nicht zu.IV.2025.0015129. Jan. 2026RechtsprechungDE
  34. Gestützt auf RAD angepasst voll arbeitsfähig. IV-Grad von 3 %. Abweisung.IV.2025.0007729. Jan. 2026RechtsprechungDE
  35. Neuanmeldung. Angepasste Tätigkeit unverändert zu 100 % zumutbar. Selbst wenn bloss von einer 40%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen würde, unter Berücksichtigung eines maximalen Leidensabzugs von 25 %, ergäbe sich kein rentenbegründender Invaliditätsgrad. Die Beschwerdeführerin begnügte sich über Jahre hinweg mit bescheidenem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Gewährung UP/URV.IV.2024.0068729. Jan. 2026RechtsprechungDE
  36. Revision. Auf Gutachten kann abgestellt werden. Rentenaufhebung.IV.2024.0063629. Jan. 2026RechtsprechungDE
  37. Bf hätte sich auch im Gesundheitsfall weitergebildet, Validenkarriere wahrscheinlich. Invaliditätsbemessung im Prozentvergleich, da von äquivalenter beruflicher Weiterbildung (mit und ohne Unfall) auszugehen ist und ein früherer, lohnrelevanter Abschluss nicht mit dem notwendigen Beweisgrad ausgewiesen ist.IV.2024.0050929. Jan. 2026RechtsprechungDE
  38. Bisherige Rentenzusprache nicht zweifellos unrichtig. Aus Observation und Internetrecherche ergibt sich nichts, was die gutachterlich attestierte Arbeitsunfähigkeit infrage stellen würde.IV.2024.0002029. Jan. 2026RechtsprechungDE
  39. Überentschädigungsberechnung; unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände überwiegend wahrscheinlich, dass Klägerin ihr Arbeitspensum per 1. August 2022 erhöht hätte; entsprechend Anrechnung eines höheren mutmasslich entgangenen Verdienstes ab 1. August 2022, sodass ab jenem Zeitpunkt keine Überentschädigung resultiert und Anspruch auf ungekürzte Leistungen besteht - hängigBV.2024.0006429. Jan. 2026RechtsprechungDE
  40. Ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen für die geschiedene Ehefrau ist zu verneinen.BV.2024.0005929. Jan. 2026RechtsprechungDE
  41. Eine vor der Versicherungszeit bei der Beklagten eingetretene massgebliche Arbeitsunfähigkeit ist mangels echtzeitlicher Nachweise nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt. Sachlicher Konnex bei zwar unterschiedlichen Diagnosen aber im Wesentlichen gleichen (kognitiven) Einschränkungen gegeben.BV.2024.0004929. Jan. 2026RechtsprechungDE
  42. Beschwerde gegen Nichteintreten der IV-Stelle auf Neuanmeldung; Abweisung; keine relevante Verschlechterung für bisherige somatischen Beschwerden glaubhaft gemacht.IV.2025.0068828. Jan. 2026RechtsprechungDE
  43. Androhung reformatio in peius, da allenfalls anrechenbare Einkommen nicht genügend abgeklärt.ZL.2024.0010427. Jan. 2026RechtsprechungDE
  44. HWS-Distorsion; Adäquanz gestützt auf BGE 134 V 109 verneint. Lumbalgien und Nervenwurzelkompressionen sind degenerativer Natur und nicht überwiegend wahrscheinlich auf den Unfall zurückzuführen. Kausalität der weiterhin bestehenden Beschwerden elf Monate nach dem Ereignis verneint.UV.2024.0013527. Jan. 2026RechtsprechungDE
  45. Unfall; weitgehend ausgeheilter unterer Armplexusschaden links; vollständige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit; rentenausschliessender Invaliditätsgrad (Anwendung von Art. 28 Abs. 4 UVV)UV.2024.0006827. Jan. 2026RechtsprechungDE
  46. Neuanmeldung; mit überwiegender Wahrscheinlichkeit liegt unverändert eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit vor; kein rentenbegründender IV-Grad; Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen insb. wegen zeitlicher Unangemessenheit verneint (BF ist über 63 Jahre alt).IV.2025.0011627. Jan. 2026RechtsprechungDE
  47. Komplexe Meniskusläsion ist nicht auf den Unfall zurückzuführen, Kausalität nicht gegeben und deshalb auch kein Rückfall zum anerkannten Unfall. Damit entfällt auch eine Prüfung einer Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 lit. c UVG.UV.2025.0009226. Jan. 2026RechtsprechungDE
  48. Unfall; kein ungewöhnlicher äusserer Faktor; Programmwidrigkeit beim Schwingen einer Einkaufstasche über die Schulter mit Überdehnen des Daumens verneint; keine Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 UVGUV.2024.0006726. Jan. 2026RechtsprechungDE
  49. Der Beschwerdeführer hat lediglich dem RAV seine neue Adresse mitgeteilt. Er durfte nicht darauf vertrauen, das RAV werde diese Information der Arbeitslosenkasse weiterleiten. Sollte ihn das Schreiben mit der Androhung der Verwirkungsfolgen nach Art. 20 Abs. 3 Satz 1 AVIG nicht erreicht haben, so hat dies der Beschwerdeführer zu verantworten. Infolge zu später Einreichung der Zwischenverdienstbescheinigung für den Dezember 2024 ist der entsprechende Leistungsanspruch verwirkt; AbweisungAL.2025.0018426. Jan. 2026RechtsprechungDE
  50. Beiträge; innert Frist keine Klageantwort eingereicht; Zinseszinsverbot; Mutwilligkeit; Auferlegung der ProzesskostenBV.2025.0008623. Jan. 2026RechtsprechungDE