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Sozialversicherungsgericht Zürich

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Zeitraum
13. März 2000–19. März 2026
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Deutsch
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  1. Rentenbeginn strittig. Bei diesbezüglich rechtskräftig abgeurteilter Sache darf die Beschwerdegegnerin den Zeitpunkt der Rentenzusprache nicht gestützt auf den vorgetragenen Grundsatz «Eingliederung vor Rente» abändern. Sie hat bei zugesprochener Invalidenrente über koordinationsrechtliche Verrechnungsanträge anderer Leistungserbringer zu befinden. Gutheissung.IV.2025.0010725. Nov. 2025RechtsprechungDE
  2. Unzulässiger Schluss von ungenügenden Behandlungsbemühungen auf fehlenden psychischen Gesundheitsschaden. Zweifel an RAD-Beurteilung. Ungenügend abgeklärter medizinischer Sachverhalt.IV.2024.0071525. Nov. 2025RechtsprechungDE
  3. Erstmalige befristete Rentenzusprechung, deren Befristung sich bei beweiskräftigem RAD-Untersuchungsbericht als korrekt erweist. Parallelisierung des Valideneinkommens und Abzug vom Tabellenlohn.IV.2024.0043725. Nov. 2025RechtsprechungDE
  4. Kein Rentenanspruch vor Eingliederungsmassnahmen, Gutachten beweiswertig, angepasst 80 % arbeitsfähig, kein Abzug vom Tabellenlohn, Parallelisierung der Einkommen nach neuem Recht. Abweisung.IV.2024.0028125. Nov. 2025RechtsprechungDE
  5. Zwischenverfügung betreffend Begutachtung, strittige Fachdisziplin (Psychiatrie); kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im unfallversicherungsrechtlichen Revisionsverfahren, nachdem die psychischen Beschwerden zuvor rechtskräftig als unfallfremd beurteilt worden waren. Fachdisziplinen werden nach Art. 44 Abs. 5 ATSG zudem abschliessend von Gutachtern festgelegt und allfällige aus rechtlicher Sicht notwendige nachträgliche Ergänzung wäre möglich.UV.2025.0006724. Nov. 2025RechtsprechungDE
  6. Invalidenrente ab Juli 2017 nach Rückweisung (UV.2018.00078) und neuem Gutachten. Einkommensvergleich per Rentenbeginn, Invalideneinkommen mit LSE 2016 ohne Leidensabzug. Keine Integritätsentschädigung bei neuropathischem Schmerzsyndrom mit guter Funktionalität des Arms.UV.2024.0016524. Nov. 2025RechtsprechungDE
  7. Hilfsmittel Ziff. 4 HVI-Anhang: Revision, Verbesserung ausgewiesen, neu Versorgung mit orthopädischen Schuheinlagen (Ziff. 4.05* HVI-Anhang) statt orthopädischen Serienschuhen (Ziff. 4.01 HVI-Anhang) medizinisch ausreichend, jedoch kein Anspruch auf Kostenübernahme, da keine notwendige Ergänzung einer medizinischen Eingliederungsmassnahme darstellend. Mangels Einschränkung in der Fortbewegung, der Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt und der Selbstsorge auch kein Anspruch auf Hilfsmittel gemäss Ziff. 4.02-4.04 HVI-Anhang.IV.2025.0029024. Nov. 2025RechtsprechungDE
  8. Medizinischer Sachverhalt wurde nicht genügend abgeklärt. Rückweisung.IV.2025.0028824. Nov. 2025RechtsprechungDE
  9. Dem von der IV-Stelle eingeholten bidisziplinären Gutachten kommt kein Beweiswert zu. Unklarheiten im Gutachten betreffend Arbeitsfähigkeit. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.IV.2024.0061824. Nov. 2025RechtsprechungDE
  10. Ob zwischen Nachnamen und Vornamen ein Komma steht oder nicht, ändert nichts an der Identität des Versicherten; Prämien sind geschuldet und zu Recht betrieben worden; Abweisung.KV.2025.0009621. Nov. 2025RechtsprechungDE
  11. Der Anspruchsbeurteilung liegt keine hinreichend medizinisch abgestützte Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit zu Grunde. Die Verletzung der Abklärungspflicht durch die IV-Stelle zieht die Aufhebung ihres Entscheides und die Rückweisung der Angelegenheit zur Vornahme der noch nötigen Sachverhaltsabklärungen nach sich.IV.2025.0053721. Nov. 2025RechtsprechungDE
  12. Nichteintreten auf Neuanmeldung, keine wesentliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation glaubhaft gemacht, Abweisung.IV.2025.0050721. Nov. 2025RechtsprechungDE
  13. Weder in somatischer noch in psychiatrischer Hinsicht ist ein invalidisierender Gesundheitsschaden ausgewiesen; Rentenanspruch verneint.IV.2025.0014621. Nov. 2025RechtsprechungDE
  14. Divergierende medizinische Einschätzungen bezüglich psychischer und gynäkologischer Beschwerden, bislang wurde kein medizinisches Gutachten eingeholt; Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.IV.2024.0049221. Nov. 2025RechtsprechungDE
  15. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eines bulgarischen Staatsbürgers, Beschäftigungslandprinzip, Eintagesprinzip, keine Zuständigkeit der Schweiz zur Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung.AL.2025.0024221. Nov. 2025RechtsprechungDE
  16. Insolvenzentschädigung: Arbeitsverhältnis ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt; Abweisung.AL.2025.0021721. Nov. 2025RechtsprechungDE
  17. Vermittlungsfähigkeit unter dem Aspekt einer parallel zur Arbeitsvermittlung und Stellensuche aufgenommenen selbständigen Erwerbstätigkeit. Die zeitliche Belastung für jene schliesst den Antritt einer Anstellung im Umfang von mindestens 20 % eines Normalarbeitspensums aus, was zur Verneinung der Vermittlungsfähigkeit führt. Bestätigung des angefochtenen Entscheides.AL.2025.0021021. Nov. 2025RechtsprechungDE
  18. Im Nachhinein zugesprochene Pauschale von Fr. 1'500.-- für Verbandsarbeit während der Arbeitslosigkeit stellt im Umfang von Fr. 350.-- einen weiterhin erzielten Nebenverdienst für Vorstandsarbeit und im Umfang von Fr. 1'150.-- einen Zwischenverdienst für neu übernommene Zusatzaufgaben dar. Teilweise Gutheissung und Rückweisung zur Neuberechnung. - BGE 8C_112/2026AL.2025.0018921. Nov. 2025RechtsprechungDE
  19. Anspruchsberechtigung. Anrechnung von ausländischen Zeiten bei der Berechnung der Beitragszeit. Elternzeit wurde von den polnischen Behörden als Versicherungszeit anerkannt und muss daher als Beitragszeit angerechnet werden. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen.AL.2025.0018821. Nov. 2025RechtsprechungDE
  20. Ungenügende PAB vor Eintritt in die kontrollierte ArbeitslosigkeitAL.2025.0015521. Nov. 2025RechtsprechungDE
  21. Quantitativ ungenügende PABAL.2025.0015421. Nov. 2025RechtsprechungDE
  22. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei einem Versicherten, der eine arbeitgeberähnliche Stellung innehat, aufgrund seiner Tätigkeit in einem Drittbetrieb jedoch arbeitslos wurde. Der Anspruch auf ALE wird aufgrund von mangelnder Vermittlungsfähigkeit verneint. Abweisung.AL.2025.0012821. Nov. 2025RechtsprechungDE
  23. Einkommen irrtümlich als Neben- statt als Zwischenverdienst angerechnet; Korrektur der Taggelder und damit Rückforderung rechtens; Abweisung. - BGE 8C_14/2026AL.2024.0023921. Nov. 2025RechtsprechungDE
  24. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (ungerechtfertigte Kündigung ohne zugesicherte neue Arbeitsstelle) rechtens, Einstellung von 31 Tagen. Abweisung.AL.2024.0019421. Nov. 2025RechtsprechungDE
  25. Höhe des versicherten Verdienstes. Bonus wurde nicht im Zusammenhang mit Leistungen im relevanten Bemessungszeitraum ausbezahlt. Abweisung.AL.2023.0025621. Nov. 2025RechtsprechungDE
  26. Neuanmeldung; weder in somatischer noch in psychiatrischer Hinsicht eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausgewiesen; Abweisung UP mangels Substantiierung der finanziellen BedürftigkeitIV.2024.0045920. Nov. 2025RechtsprechungDE
  27. Es bestehen keine konkreten Indizien gegen die Zuverlässigkeit des interdisziplinären Administrativgutachtens; Bei einer Arbeitsfähigkeit von 85 % in angepasster Tätigkeit und einem mit der gemischten Methode berechneten Invaliditätsgrad von 12 % besteht kein Rentenanspruch; Selbsteingliederung zumutbar; AbweisungIV.2024.0045820. Nov. 2025RechtsprechungDE
  28. Invalidenrente; polydisziplinäres Gutachten; maximal 30%ige Arbeitsunfähigkeit aus somatischen Gründen; psychischer Gesundheitsschaden mit funktionellen Auswirkungen bei Aggravation/Inkonsistenz nicht erstellt; rechnerischer Prozentvergleich; kein leidensbedingter Abzug, keine faktische Einarmigkeit.IV.2024.0041620. Nov. 2025RechtsprechungDE
  29. Polydisziplinäre Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht schlüssig; keine weiteren Abklärungen notwendig, da Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar; Gutheissung.IV.2024.0036920. Nov. 2025RechtsprechungDE
  30. Neuanmeldung, auf welche die Verwaltung eingetreten ist. Der Beschwerdeführer hat sich nach der Begutachtung eine weitere Verletzung zugezogen, deren Auswirkungen auf seine Erwerbsfähigkeit abzuklären sind.IV.2024.0035420. Nov. 2025RechtsprechungDE
  31. Kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung aufgrund Verletzung der Schadenminderungspflicht; Abweisung.AL.2025.0018120. Nov. 2025RechtsprechungDE
  32. Rechtsverzögerungsbeschwerde abgewiesen; Suva hat Abklärungen seit dem Eingang der Unfallmeldung stets vorangetrieben und bis zur Erhebung der Beschwerde waren nicht einmal drei Monate vergangen.UV.2025.0018019. Nov. 2025RechtsprechungDE
  33. Bei Bagatellunfallereignis ohne ausgewiesene Verletzungen erweist sich die Einstellung der Leistungen rund fünf Monate nach dem Ereignis als korrekt. Abweisung.UV.2024.0017819. Nov. 2025RechtsprechungDE
  34. Junge Erwachsene, bislang ohne berufliche Ausbildung, war noch nie erwerbstätig. Soziale Phobie; entpflichtendes Umfeld; Rente und berufliche Massnahmen beantragt; beweiskräftige RAD-Untersuchung, wobei nach Indikatorenprüfung von einer Arbeitsunfähigkeit von unter 40 % auszugehen ist; Prozentvergleich; AbweisungIV.2025.0003119. Nov. 2025RechtsprechungDE
  35. Rückweisung. Arbeitsfähigkeit weder gestützt auf RAD-Stellungnahme noch auf Berichte behandelnder Ärzte beurteilbar. Medizinischer Sachverhalt ungenügend abgeklärt. Prüfung Eingliederungsfähigkeit notwendig.IV.2024.0043519. Nov. 2025RechtsprechungDE
  36. Keine Verletzung der Schadenminderungspflicht hinsichtlich des Anspruchs auf Insolvenzentschädigung unter den gegebenen Umständen.AL.2025.0020319. Nov. 2025RechtsprechungDE
  37. Verspätet eingereichter Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen. Einstellung im Bereich des leichten Verschuldens.AL.2024.0009318. Nov. 2025RechtsprechungDE
  38. Beitragsforderung, keine Klageantwort eingereicht.BV.2025.0006317. Nov. 2025RechtsprechungDE
  39. Verzichtsvermögen nach Kapitalauszahlung. Dass die erfolgten hohen Barbezüge zur Rückzahlung von Darlehensschulden verwendet wurden, wurde nicht mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit belegt.ZL.2024.0007417. Nov. 2025RechtsprechungDE
  40. Unverwertbarkeit der verbleibenden 50%igen Leistungsfähigkeit bei faktisch Einhändigem, der die gesunde adominante Hand infolge erheblicher Schulterbeschwerden nur beschränkt einsetzen kann und wegen unfallbedingter Kniebeschwerden auch im Gehen/Stehen/Sitzen eingeschränkt istUV.2025.0013217. Nov. 2025RechtsprechungDE
  41. Nach dem ursprünglichen Unfall im Jahr 2004 erlangte der Beschwerdeführer wieder eine volle Arbeitsfähigkeit und führte die bisherige Tätigkeit als Betonbohrer in Selbständigkeit weiter; Rückfall im Jahr 2022, nun nur noch angepasste Tätigkeit voll zumutbar; zur Berechnung des strittigen Valideneinkommens ist grundsätzlich auf den in Selbständigkeit erzielten Durchschnittslohn in den letzten 5-10 Jahren abzustellen; AbweisungUV.2025.0009717. Nov. 2025RechtsprechungDE
  42. Arbeitsfähigkeit angepasst nicht eingeschränkt; VE und IVE aufgrund desselben Tabellenwertes.IV.2025.0007617. Nov. 2025RechtsprechungDE
  43. Schadenersatz nach Art. 52 AHVG. Der Beschwerdeführer hätte bereits (vollständig) über die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und die geschuldeten Beiträge bezahlen müssen, bevor die Bezahlung der aufgrund einer nachgereichten Lohnmeldung erlassenen Nachtragsrechnung an der von der Staatsanwaltschaft verfügten Sperrung des Geschäftskontos scheiterte. - hängigAK.2024.0001717. Nov. 2025RechtsprechungDE
  44. Verwaltungsratsmandate in der Schweiz und Deutschland. Frage nach dem wesentlichen Teil der Tätigkeit in einem Mitgliedstaat zur Unterstellung unter das schweizerische oder deutsche Recht gemäss Freizügigkeitsabkommen FZA.AB.2024.0004417. Nov. 2025RechtsprechungDE
  45. Wirtschaftsmathematiker mit guten Qualifikationen als Risikomanager, CAS Machine Learning in Finance and Insurance ist arbeitsmarktlich nicht indiziert, Gesuch um Übernahme der Kosten der Weiterbildung wurde zu Recht abgelehnt.AL.2025.0009514. Nov. 2025RechtsprechungDE
  46. Keine Vorleistungspflicht der Beschwerdegegnerin für zweite Bezugsrahmenfrist bei Beschwerdeführerin, die sich über das Ende der ersten Bezugsrahmenfrist hinaus wegen laufendem IV-Verfahren im Schwebezustand nach Art. 15 Abs. 3 AVIV befindetAL.2024.0016114. Nov. 2025RechtsprechungDE
  47. Prämienverbilligung; verspätete Antragstellung; keine FristwiederherstellungsgründeKV.2025.0011313. Nov. 2025RechtsprechungDE
  48. Prämienverbilligung; verspätete Antragstellung; keine FristwiederherstellungsgründeKV.2025.0011213. Nov. 2025RechtsprechungDE
  49. Zur Behandlung des konkreten Problems (Muskelabbau nach Fussverletzung) ist trotz inkompletter Paraplegie eine neurologische Rehabilitation zweckmässig; die paraplegiologische Rehabilitation bietet keinen im Zusammenhang mit dem Rehabilitationsbedarf stehenden grösseren Nutzen, der die massiv höheren Kosten wirtschaftlich erscheinen liesseKV.2024.0004713. Nov. 2025RechtsprechungDE
  50. Hilflosenentschädigung nach Schlaganfall; Abklärungsbericht beweiskräftig; Sachverhalt bis zum Verfügungszeitpunkt hinreichend abgeklärt. AbweisungIV.2024.0047713. Nov. 2025RechtsprechungDE