BGE 78 IV 118
118 Strafgesetzbuch. No 28. Strassenverkehr. N° 29. ll9
Demnach erkennt der Kassationshof: lung des Beamten materiell berechtigt gewesen sei, son- Die· Nichtigkeitsbeschwerde wird gutgeheissen, das Ur- dern nur, ob sie innerhalb der Amtsbefugnisse des Beamten teil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom gelegen habe, d. h. ob dieser zuständig gewesen sei. Es 15. November 1951 aufgehoben und die Sache zur Neu- verhält sich gleich wie in den Fällen von Ungehorsam beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz gegenüber amtlichen Verfügungen, Verweisungsbruch und zurückgewiesen. dgl., wo zur Bestrafung des Täters genügt, dass er bewusst und gewollt eine von der zuständigen Behörde ausgegange- ne Verfügung missachtet habe, ohne Rücksicht darauf, ob diese sachlich gerechtfertigt und zweckmässig gewesen 28. Anszng aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. Juni sei (BGE 71 IV 219, 73 IV 256 ; nicht veröffentlichtes 1952 i. S. Portmann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Urteil des Kassationshofes vom 8. Juni 1949 i. S. Weber Zürich und Tobler. betreffend Ungehorsam nach Art. 292 StGB). Art. 285 Zitf. 1 StGB. Wann liegt eine Handlung innerhalb der Amtsbefugriisse des Beamten ? Art. 285 eh. 1 OP. Notion de l'acte entrant dans les fonctions Vgl. auch Nr. 29 (fahrlässige Tötung), 30 (Betrug). d'une autorite ou d'un fonctionnair,e. Voir aussi n 08 29, 30. Art. 285 cijra 1 OP. Nozione dell'atto ehe entra nelle attribuzioni di un funzionario.
Erwägungen
Nach Art. 285 Ziff. 1 StGB ist strafbar, <( wer eine Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung II. STRASSENVERKEHR an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während CIRCULATION ROUTIERE einer Amtshandlung tätlich angreift >>. Es kommt also nicht darauf an, ob die Handlung, an 29. Urteil des Kassationshofes vom 9. }fai 1952 i. S. Zanardi der der Täter den Beamten durch Gewalt oder Drohung gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. hindert oder während deren Vornahme er ihn tätlichArt. 117 StGB,Art. 46 Abs. 3 MF'V. Auch an Schutzinseln hat der angreift, materiell berechtigt sei. Es genügt, dass sie Motorfahrzeugführer beim Überholen der. Strassenbahn beson- ders vorsichtig zu fahren und auf die übrigen Strassenbenützer Amtshandlung sei, d. h. innerhalb der Amtsbefugnisse des Rücksicht zu nehmen. Sorgfaltspflicht des Führers, der einen Beamten liege. Trifft das zu, so hat der Betroffene sich Fussgänger auf die Fahrbahn treten sieht. ihr zu unterziehen, unter Vorbehalt des Rechtsweges, derArt. 117 OP et46 al. 3 RA. Le conducteur d'un vehicule a moteur ihm allenfalls zusteht, um ihre Gesetzmässigkeit abklären qui depasse un tramway pres d'un refuge doit aussi circuler avec une precaution particuliere et avoir egard aux autres zu lassen (Beschwerde usw.) ; er darf sich ihr nicht mit usagers de la route. Prudence requise du conducteur qui voit Gewalt oder Drohung widersetzen oder den Beamten bei un pieton s'engager sur la chaussee. ihrer Vornahme tätlich angreifen. Tut er das trotzdem, Art. 117OP e 46 cp. 3 RLA. Anche quando il cond~cente di un autoveicolo sorpassa un tram. presso una banchina di riparo so hat der Strafrichter nicht zu entscheiden, ob die Hand- deve avanzare con speciale cautela ed aver riguardo agli altri