Quelle

510.911

Verordnung
über militärische und andere
Informationssysteme im VBS
(MIV)1

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 186 Absatz 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20082 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG),
auf die Artikel 100 Absatz 4 Buchstaben b und c sowie 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19953 (MG),
auf das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 20. Dezember 20194 (BZG),
auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20005 (BPG),
und auf Artikel 35 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 20206 (DSG),7

verordnet:

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

Art. 18 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen (Daten) in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln der Armee und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) durch:9

  1. Behörden des Bundes und der Kantone;

  2. Kommandantinnen, Kommandanten und Kommandostellen der Armee (militärische Kommandos) sowie Kommandantinnen und Kommandanten des Zivilschutzes;

  3. weitere Angehörige der Armee und des Zivilschutzes;

  4. Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militär- und Zivilschutzwesen oder für das VBS erfüllen.

Art. 210 Grundsätze der Datenbearbeitung und Verbund der Informationssysteme

Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für:

  1. die Bearbeitung von Daten nach dieser Verordnung;

  2. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme und Überwachungsmittel.

Die im Zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 der Verordnung vom 19. Oktober 201611 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) enthaltenen Daten können für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach dem MIG oder dieser Verordnung aus dem Zentralen Identitätsspeicher beschafft werden.

Zum Verbund der Informationssysteme nach Artikel 4 MIG gehören auch die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.

Zitiert in

Art. 2a12 Verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG)

Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist die in Anhang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan.

Zitiert in

Art. 2abis13 Datenbearbeitung durch Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a und e MIG)

Die für den Datenschutz jeweils verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes schliesst mit einer Auftragsbearbeiterin oder einem Auftragsbearbeiter, die oder der keine Verwaltungseinheit des Bundes ist, vor der Übertragung der Datenbearbeitung eine schriftliche Vereinbarung ab, in der mindestens die zu übertragenden Datenbearbeitungstätigkeiten bestimmt werden und sich die Auftragsbearbeiterin oder der Auftragsbearbeiter dazu verpflichtet:

  1. die Daten nur so zu bearbeiten, wie dies die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes selbst tun dürfte;

  2. die datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere des MIG und dieser Verordnung einzuhalten;

  3. die Daten ausschliesslich in der Schweiz zu bearbeiten, falls die Voraussetzungen des schweizerischen Rechts für eine Datenbekanntgabe ins Ausland nicht erfüllt sind;

  4. die Daten nur dann an Dritte, die nicht Mitarbeitende der Auftragsbearbeiterin oder des Auftragsbearbeiters sind, bekanntzugeben, wenn die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes:

    1. dem vorgängig schriftlich zugestimmt hat, und

    2. mit der oder dem Dritten ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mindestinhalt gemäss diesem Artikel abgeschlossen hat;

  5. die Daten mit den geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen vor dem Zugriff durch Unberechtigte und vor zweckwidriger Bearbeitung zu schützen und die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes über die getroffenen Massnahmen zu orientieren;

  6. eine Verletzung der Datensicherheit der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes so rasch als möglich mitzuteilen;

  7. eine Verletzung ihrer oder seiner Pflichten gemäss diesem Artikel der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes so rasch als möglich mitzuteilen;

  8. die zur Gewährleistung der Daten- und Informationssicherheit, zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften oder in Bezug auf die Datenbearbeitungstätigkeit abgegebenen Weisungen der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes unverzüglich umzusetzen;

  9. der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes jederzeit Einsicht in sämtliche im Auftrag bearbeiteten Daten zu gewähren und ihr auf Verlangen die Daten in der verlangten Form zu übermitteln;

  10. ein Verzeichnis der eigenen Bearbeitungstätigkeiten zu führen und ein Bearbeitungsreglement zu erstellen;

  11. die eigenen Datenbearbeitungen gemäss Artikel 2c zu protokollieren;

  12. sich und ihre oder seine datenbearbeitenden Mitarbeitenden einer Sicherheitsprüfung bei den hierfür zuständigen Bundesorganen zu unterziehen, wenn die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes dies verlangt;

  13. eine Datenbearbeitung zu unterlassen, sofern die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes dagegen Sicherheitsbedenken vorbringt oder dies aus anderen Gründen verlangt;

  14. ihre oder seine datenbearbeitenden Mitarbeitenden der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes auf Verlangen mit Namen und Kontaktangaben mitzuteilen;

  15. die Daten nach Beendigung des Auftrags an die auftraggebende Verwaltungseinheit des Bundes herauszugeben und anschliessend zu vernichten sowie die erfolgte Vernichtung der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes gegenüber schriftlich zu bestätigen;

  16. eine von der auftraggebenden Verwaltungseinheit des Bundes festzusetzende und in der Vereinbarung betragsmässig zu nennende Konventionalstrafe zu bezahlen, wenn die Auftragsbearbeiterin oder der Auftragsbearbeiter die vertraglichen Verpflichtungen oder datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht einhält.

Art. 2b14 Technische Zusammenführung der Informationssysteme

(Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. März 2023, in Kraft seit 1. April 2023 (AS 2023 133).

Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:

  1. 15

  2. 16

  3. für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und

  4. in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme aufgezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.

Art. 2c17 Protokollierung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. e MIG)

Die für den Datenschutz verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes und die von ihr eingesetzten Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter protokollieren bei der automatisierten Bearbeitung von Daten in einem Informationssystem nach dem MIG oder dieser Verordnung:

  1. die folgenden Arten der Bearbeitung:

    1. das Speichern,

    2. das Verändern,

    3. 18das Zugreifen, sofern die Daten nicht allgemein zugänglich sind,

    4. 19das Bekanntgeben, sofern die Daten nicht allgemein zugänglich sind,

    5. das Löschen,

    6. das Vernichten;

  2. die von der Bearbeitung betroffenen Daten, jedoch nicht deren Inhalt;

  3. die Identität der bearbeitenden Person;

  4. die Identität der Empfängerin oder des Empfängers bekanntgegebener Daten;

  5. den Zeitpunkt der Bearbeitung.

Die für die Protokollierung der Identitäten nach Absatz 1 Buchstaben c und d erforderlichen Daten werden beschafft:

  1. bei der betreffenden Person oder bei den von ihr bezeichneten Referenzpersonen;

  2. bei den vorgesetzten Stellen und Personen der betreffenden Person;

  3. aus den im MIG oder in dieser Verordnung geregelten Informationssystemen oder aus weiteren Informationssystemen, die vom VBS oder von den ihm untergeordneten Verwaltungseinheiten betrieben werden;

  4. bei den Stellen und Personen, für welche die zu protokollierende Bearbeitung erfolgt, oder aus den von diesen betriebenen Informationssystemen.

Lässt sich die Identität einer Person nach Absatz 1 Buchstabe c oder d nicht feststellen und protokollieren, so ist mit technischen und organisatorischen Massnahmen sicherzustellen, dass diese Person die Daten nicht bearbeiten kann.

Die Protokolle dürfen ausschliesslich den Organen und Personen zugänglich gemacht werden, denen die Überprüfung der Anwendung der Datenschutzvorschriften oder die Wahrung oder Wiederherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten obliegen. Sie dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden.

Sie werden getrennt vom jeweiligen Informationssystem aufbewahrt.

Sie werden während einem Jahr aufbewahrt.

Art. 2d20 Kontrolle, Gewährung und Verweigerung des Zugangs

(Art. 2a und 186 Abs. 1 Bst. b, c und e MIG)

In den nach dem MIG oder dieser Verordnung betriebenen Informationssystemen und Hilfsdatenbanken kann die jeweils zuständige Verwaltungseinheit zwecks Kontrolle, Gewährung oder Verweigerung des Zugangs zum Informationssystem oder zur Hilfsdatenbank die folgenden Daten der Benutzerinnen und Benutzer des Informationssystems oder der Hilfsdatenbank bearbeiten:21

  1. ihre technischen Identitäten, Zugangsdaten und -berechtigungen;

  2. 22ihre biometrischen Templates und bei der biometrischen Erkennung erfassten biometrischen Daten, sofern im Informationssystem oder in der Hilfsdatenbank besonders schützenswerte Daten oder als GEHEIM oder VERTRAULICH klassifizierte Informationen bearbeitet werden.

Diese Daten einer Benutzerin oder eines Benutzers sind wie folgt zu vernichten, sofern das MIG oder diese Verordnung für die Aufbewahrung der Daten im jeweiligen Informationssystem keine andere Aufbewahrungsdauer vorsehen:

  1. die bei der biometrischen Erkennung erfassten biometrischen Daten: spätestens ein Jahr nach ihrer Erfassung;

  2. alle übrigen Daten: spätestens ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der Benutzerin oder des Benutzers.

Art. 2e23 Archivierung der Daten

(Art. 8 MIG)

Die als archivwürdig bezeichneten Daten müssen dem Bundesarchiv übermittelt werden.

2. Kapitel Personalinformationssysteme

1. Abschnitt Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes24

Art. 3 Kostentragung

Der Bund trägt unter Vorbehalt von Absatz 3 die Kosten:25

  1. 26des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);

  2. der Benützung des PISA durch die beteiligten Organe des Bundes;

  3. der gesicherten und verschlüsselten Datenübermittlung zwischen dem Bund und den übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG.

Die übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG tragen unter Vorbehalt von Absatz 3 die Kosten, die ihnen durch die Anwendung und den Weiterausbau des PISA entstehen.27

Die Kosten desjenigen Teils des PISA, der zur Führung der Kontrolle über die Schutzdienstpflichtigen dient, werden gemäss BZG getragen.28

Zitiert in

Art. 429 Daten

(Art. 14 MIG)

Die im PISA enthaltenen Daten30 sind in Anhang 1a aufgeführt.

Die Daten nach Anhang 1a Ziffern 1.10 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erhoben.31

Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab Zuteilung in die Formation der für sie zuständigen Kommandantin oder dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefonnummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.32

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben:

  1. für befristete Einsätze herangezogen werden;

  2. Ausbildungen erteilen;

  3. an Ausbildungen teilnehmen;

  4. als Rechnungsführer tätig sind.

Zitiert in ·

Art. 5 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung, die Kreiskommandantinnen und Kreiskommandanten sowie die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.33

Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom 20. Juni 199734 (WG) die Meldungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).35

Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, militärische Kommandos sowie Dritte, die Daten nach Militärrecht, Wehrpflichtersatzabgaberecht, Militärversicherungsrecht, Militärstrafrecht, Zivildienstrecht oder Zivilschutzrecht bearbeiten, sind verpflichtet, diese Daten den beschaffenden Stellen und Personen nach Absatz 1 kostenlos zu melden.36

Die für die Einwohnerregister oder vergleichbaren kantonalen Personenregister zuständigen Behörden melden der zuständigen Kreiskommandantin oder dem zuständigen Kreiskommandanten zuhanden der Gruppe Verteidigung bezüglich der Stellungspflichtigen nach den Artikeln 11 und 27 MG:37

  1. 38am Ende eines Jahres die Schweizer Bürger, die während des Jahres das 17. Altersjahr vollendet haben, mit Namen, Vornamen, Wohnadresse, Geburtsdatum, Heimatort und AHV-Nummer;

  2. die Hinterlegung oder die Herauslösung der Ausweisschriften;

  3. die Änderung der Wohnadresse innerhalb der Gemeinde;

  4. 39die Aufnahme von Männern im militärdienstpflichtigen Alter in das Schweizer Bürgerrecht;

  5. Änderungen des Namens;

  6. Änderungen im Bürgerrecht;

  7. den Eintritt des Todes;

  8. 40

Die schweizerischen Vertretungen im Ausland melden der Gruppe Verteidigung41:

  1. die Stellungspflichtigen im Ausland;

  2. den Eintritt des Todes im Ausland von Schweizern im wehrpflichtigen Alter.

Die Betreibungs- und die Konkursämter melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich Unteroffiziere, Offiziere und Fachoffiziere, die leichtsinnig oder betrügerisch in Konkurs fallen oder fruchtlos gepfändet werden. Sie geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über bisherige und hängige Betreibungs- und Konkursverfahren gegen Militärdienstpflichtige.

Die Untersuchungsbehörden und die Gerichte geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über hängige und abgeschlossene Strafverfahren gegen Stellungspflichtige und Angehörige der Armee, sofern die Auskunft benötigt wird zur Erwägung eines Aufgebotsstopps, einer Nichtrekrutierung, eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung, einer Mutation, einer Einberufung zu Ausbildungsdiensten für einen höheren Grad oder zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Abgabe42 der persönlichen Waffe.43

Das Oberauditorat meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige:

  1. angeordnete militärgerichtliche Voruntersuchungen und vorläufige Beweisaufnahmen;

  2. rechtskräftige Einstellungsverfügungen;

  3. rechtskräftige militärgerichtliche Urteile;

  4. die Aufhebung von Abwesenheitsurteilen;

  5. von der Militärjustiz verhängte Disziplinarstrafen.

Das Bundesamt für Justiz meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige unverzüglich:

  1. die rechtskräftigen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wegen eines Verbrechens oder Vergehens sowie die freiheitsentziehenden Massnahmen;

  2. den Widerruf eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges;

  3. die Aufhebung einer freiheitsentziehenden Massnahme, deren Ersatz durch eine andere solche Massnahme sowie den Vollzug einer Reststrafe.

Die mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen betrauten Institutionen melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich den Eintritt und die Entlassung von Stellungspflichtigen oder Militärdienstpflichtigen.

Zitiert in ·

1a. Abschnitt44 Informationssystem Dienstmanager

Art. 5a

(Art. 17c MIG)

Die im Informationssystem Dienstmanager (DIM) enthaltenen Daten sind im Anhang 1b aufgeführt.

Zitiert in

2. Abschnitt Medizinisches Informationssystem der Armee

Art. 6 Daten

(Art. 26 MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Die im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA) enthaltenen Daten sind im Anhang 2 aufgeführt.

Zitiert in ·

Art. 7 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das MEDISA bei:45

  1. den Stellungspflichtigen aus ärztlichen Fragebogen am Orientierungstag; aus psychologischen und psychiatrischen Fragebogen sowie weiteren medizinischen Befragungen und Untersuchungen am Rekrutierungstag, aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;

  2. den Militärdienst-, Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;

  3. 46den Militärärztinnen und Militärärzten der Untersuchungskommissionen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  4. 47den Truppenärztinnen und Truppenärzten aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  5. 48den angestellten Ärztinnen und Ärzten, Waffenplatz‑Ärztinnen und -Ärzten sowie Waffenplatz-Spezialärztinnen und -ärzten aus ärztlichen Unterlagen und sanitätsdienstlichen Formularen;

  6. 49den zivilen Ärztinnen und Ärzten, die Stellungspflichtige, Militärdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige behandeln, aus ärztlichen Unterlagen;

  7. 50dem Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) und den von ihm beigezogenen Vertrauensärztinnen und -ärzten;

  8. der Militärversicherung aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;

  9. dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;

  10. 51der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungsergebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;

  11. 52den Stellen und Personen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG, die ernstzunehmende Anzeichen oder Hinweise zu Hinderungsgründen für die Abgabe der persönlichen Waffe oder der Leihwaffe melden.

Zitiert in ·

3. Abschnitt Daten weiterer Personalinformationssysteme

Art. 853

Zitiert in

Art. 9 Informationssysteme Patientenerfassung

(Art. 32 MIG)

Die in den Informationssystemen Patientenerfassung (ISPE) enthaltenen Daten sind im Anhang 4 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 1054

Art. 10a55 Informationssystem Flugmedizin

(Art. 44 MIG)

Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Daten sind in Anhang 5a aufgeführt.

Zitiert in

Art. 1156 Informationssystem Einsatzpersonal Kommando Spezialkräfte

(Art. 50 MIG)

Die im Informationssystem Einsatzpersonal Kommando Spezialkräfte (ISEP KSK) enthaltenen Daten sind im Anhang 6 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 1257 Informationssystem für die soziale Beratung

(Art. 56 MIG)

Die im Informationssystem für die soziale Beratung (ISB) enthaltenen Daten sind im Anhang 7 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 13 Informationssystem Personal Verteidigung

(Art. 62 MIG)

Die im Informationssystem Personal Verteidigung (IPV) enthaltenen Daten sind im Anhang 8 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 14 Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze

(Art. 68 MIG)

Die im Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze (PERAUS) enthaltenen Daten sind im Anhang 9 aufgeführt.

Zitiert in

4. Abschnitt Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungsverfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juni 200958 über internationale militärische Kontakte, der Auswertung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.59

Die Gruppe Verteidigung60 betreibt das OpenIBV.

Zitiert in

Art. 16 Daten

Die im OpenIBV enthaltenen Daten sind im Anhang 10 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 1761 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.

Zitiert in

Art. 18 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des OpenIBV den für die Auslandkontakte zuständigen Stellen und Personen, den direkten und indirekten Vorgesetzten der betroffenen Person sowie der Bundesreisezentrale durch Abrufverfahren zugänglich.

Zitiert in

Art. 19 Datenaufbewahrung

Die Daten des OpenIBV werden nach Abschluss des Auslandkontakts längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

Zitiert in

5. Abschnitt62 Informationssystem Alumni

Art. 20 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Alumni bezweckt den Informationsaustausch zwischen eingeteilten und ehemaligen Angehörigen der Armee mit dem Ziel:

  1. die Kameradschaft zu pflegen;

  2. das Netz der Angehörigen der Armee zu erweitern;

  3. zum guten Ruf der Armee beizutragen.

Das Kommando Ausbildung betreibt das Informationssystem Alumni.

Zitiert in

Art. 21 Daten

Die im Informationssystem Alumni enthaltenen Daten sind im Anhang 11 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 22 Anlegen des Benutzerprofils und Datenbeschaffung

Eingeteilte und ehemalige Angehörige der Armee können freiwillig ein Profil im Informationssystem Alumni anlegen.

Beschafft werden die dafür benötigten Daten:

  1. bei den Personen, die das Profil anlegen;

  2. aus dem DIM.

Zitiert in

Art. 23 Datenbekanntgabe

Das Kommando Ausbildung macht die Daten des Informationssystems Alumni durch Abrufverfahren zugänglich:

  1. den im Informationssystem erfassten Personen;

  2. den anderen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung, sofern die Daten zur Erfüllung der ihnen im MIG und im MG zugewiesenen Aufgaben notwendig sind;

  3. an die kantonalen Militärbehörden zur Überprüfung, ob die von Benutzerseite angegebenen Daten korrekt sind.

Zitiert in

Art. 24 Datenaufbewahrung

Die Daten des Informationssystems Alumni werden aufbewahrt, bis das Profil von der Inhaberin oder dem Inhaber gelöscht wird.

Sie werden gelöscht, wenn sich die Inhaberin oder der Inhaber des Profils während eines Jahres nicht angemeldet hat.

Zitiert in

6. Abschnitt Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Verifikationseinsätze (IVE) dient dem Einsatz von Personen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze leisten.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das IVE.

Zitiert in

Art. 26 Daten

Die im IVE enthaltenen Daten sind im Anhang 12 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 27 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IVE bei den Personen, die sich für Verifikationseinsätze zur Verfügung stellen.

Zitiert in

Art. 28 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IVE nur seinen für die Einsätze zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.

Zitiert in

Art. 29 Datenaufbewahrung

Die Daten des IVE werden nach dem Ausscheiden aus dem Personalpool längstens fünf Jahre aufbewahrt.

Zitiert in

7. Abschnitt

Art. 30–3463

8. Abschnitt64 Informationssystem Auslandeinsatzadministration

Art. 34a65 Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadministration (HYDRA).

Art. 34b Zweck

Das HYDRA dient für:66

  1. 67die Administration der Nachweise der Dienstpflicht für Angehörige der Armee, die im Ausland Dienst leisten;

  2. bei Erstellung von Auslandauszeichnungen für Personen, die an friedenserhaltenden Missionen teilnehmen;

  3. die Urlaubsadministration;

  4. die Registrierung von Meldungen von Vorfällen an die Militärversicherung.

Art. 34c Daten

Die im HYDRA enthaltenen Daten sind im Anhang 13a aufgeführt.

Art. 34d Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das HYDRA:

  1. bei den betreffenden Personen;

  2. aus dem PERAUS.

Art. 34e Datenbekanntgabe

Die Daten des HYDRA werden ausschliesslich innerhalb der Gruppe Verteidigung68 bearbeitet. Eine Datenbekanntgabe findet nicht statt.

Art. 34f Datenaufbewahrung

Die Daten im HYDRA werden längstens bis zum Erreichen der Altersgrenze für einen Friedensförderungseinsatz aufbewahrt.

3. Kapitel Führungsinformationssysteme

1. Abschnitt Führungsinformationssysteme nach MIG69

Art. 35 Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst

(Art. 74 MIG)

Die im Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) enthaltenen Daten sind im Anhang 14 aufgeführt.

Die Daten des IES-KSD werden im Rahmen der Tauglichkeitsbeurteilung in Rekrutierungszentren den zuständigen externen Gutachterinnen und Gutachtern bekannt gegeben.

Zitiert in ·

Art. 3670

Art. 3771 Informationssystem Administration für Dienstleistungen

(Art. 86 MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. März 2023, in Kraft seit 1. April 2023 (AS 2023 133).

Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) enthaltenen Daten sind in Anhang 16 aufgeführt.

72

Zitiert in

Art. 3873 Informationssystem Kompetenzmanagement74

(Art. 92 MIG)

Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Daten sind in Anhang 17 aufgeführt.75

Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:76

  1. dem PISA;

  2. dem Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS);

  3. 77dem Informationssystem Personaldatenmanagement (IPDM).

Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:78

  1. der betreffenden Person für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den zivilen und militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben;

  3. 79den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Art. 3980

Art. 40 Führungsinformationssystem Heer

(Art. 104 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) enthaltenen Daten sind im Anhang 19 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 41 Führungsinformationssystem Luftwaffe

(Art. 110 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Luftwaffe (FIS LW) enthaltenen Daten sind im Anhang 20 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 42 Führungsinformationssystem Soldat

(Art. 116 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Soldat (IMESS) enthaltenen Daten sind im Anhang 21 aufgeführt.

Zitiert in

2. Abschnitt

Art. 43–4781

3. Abschnitt

Art. 48–5282

3a. Abschnitt83 Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System

Art. 52a Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System (PEGASUS) dient der Verwaltung von Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerks des VBS sowie der automatischen Erstellung der technischen Identitäten dieser Personen für den Zugang zu unterschiedlich klassifizierten Plattformen und Informationssystemen dieses Datennetzwerks.

Die Daten des PEGASUS nach Anhang 23a Ziffern 1, 2, 4, 5, 8, 16 und 26 werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des PEGASUS bearbeitet.84

Die Daten des PEGASUS können zwecks Abgleich mit dem Zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV85 und den gestützt auf die IAMV betriebenen Identitätsverwaltungs-Systemen (IAM-Systemen) und Verzeichnisdiensten ausgetauscht werden, soweit sie dort bearbeitet werden dürfen. Das PEGASUS kann hierzu in den Verbund der IAM-Systeme nach Artikel 20 IAMV eingebunden werden.86

Die Gruppe Verteidigung betreibt das PEGASUS.

Art. 52b Daten

Die im PEGASUS enthaltenen Daten sind im Anhang 23a aufgeführt.

Art. 52c Datenbeschaffung

Die Daten des PEGASUS werden beschafft:

  1. 87aus dem Informationssystem Datendrehscheibe Verteidigung (DDSV);

  2. aus dem PISA;

  3. 88aus den nach der IAMV89 betriebenen IAM-Systemen und Verzeichnisdiensten;

  4. aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.

Art. 52d Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PEGASUS zugänglich:

  1. den Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerkes des VBS: die Daten nach Anhang 23a Ziffern 1–28 und 35;

  2. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes des VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23a Ziffern 29–37; die Daten nach Ziffer 36 dürfen nur für Konfigurationszwecke verwendet werden und nicht über Benutzerschnittstellen ersichtlich sein;

  3. 90

  4. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

  5. den Plattformen und Informationssystemen des Datennetzwerkes des VBS, für welche die Benutzerinnen und Benutzer sowie deren technische Identitäten im PEGASUS verwaltet werden: die für den Zugang zu diesen Plattformen und Informationssystemen benötigten Daten;

  6. 91den nach der IAMV92 betriebenen IAM-Systemen und Verzeichnisdiensten;

  7. 93dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.

Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des PEGASUS berechtigten externen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.94

Art. 52e Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 23a Ziffer 37 sind spätestens ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung zu vernichten.

Die übrigen Daten des PEGASUS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechts aufbewahrt.

3b. Abschnitt95 Informationssystem Militärische Kommunikation

Art. 52f Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Militärische Kommunikation (MilKo) dient der Verwaltung von Benutzerinnen und Benutzern von Kommunikationssystemen der Armee und der Militärverwaltung sowie der Bekanntgabe von deren Daten über die Infrastruktur dieser Kommunikationssysteme.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MilKo.

Art. 52g Daten

Die im MilKo enthaltenen Daten der Benutzerinnen und Benutzer von Kommunikationssystemen der Armee und der Militärverwaltung sind im Anhang 23b aufgeführt.

Art. 52h Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das MilKo:

  1. bei der betreffenden Person;

  2. bei den zuständigen Stellen und Personen der Armee und der Militärverwaltung;

  3. aus den folgenden Informationssystemen:

    1. PISA,

    2. IPV,

    3. PEGASUS,

    4. DDSV,

    5. PSN;

  4. aus den nach der IAMV96 betriebenen IAM-Systemen und Verzeichnisdiensten;

  5. aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.

Art. 52i Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die folgenden Daten des MilKo durch Abrufverfahren zugänglich:

  1. den Benutzerinnen und Benutzern von Kommunikationssystemen der Armee und der Militärverwaltung: die Daten nach Anhang 23b Ziffern 1–8, 12 und 16–26;

  2. den für die Kommunikationssysteme zuständigen Stellen und Personen der Armee und der Militärverwaltung: sämtliche Daten.

Art. 52j Datenaufbewahrung

Die Daten des MilKo werden nach der Deregistrierung einer Benutzerin oder eines Benutzers eines Kommunikationssystems längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

4. Abschnitt97 Informationssystem BELPLAN

Art. 53 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem zur Planung der Infrastrukturbelegung (BELPLAN) dient der Gesamtplanung der Belegung der Armeeinfrastrukturen zur:

  1. Vorbereitung der Dienstleistungen an die Truppe;

  2. Evaluation und Optimierung der Nutzung der Armeeinfrastrukturen.

Das Kommando Ausbildung betreibt das BELPLAN.

Zitiert in ·

Art. 54 Daten

Die im BELPLAN enthaltenen Daten sind im Anhang 24 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 55 Datenbeschaffung

Die Daten des BELPLAN werden beschafft:

  1. bei den betreffenden Personen;

  2. aus dem PISA.

Zitiert in

Art. 56 Datenbekanntgabe

Das Kommando Ausbildung kann den anderen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung zu Planungs- und Führungszwecken die Daten des BELPLAN durch Abrufverfahren zugänglich machen.

Zitiert in

Art. 57 Datenaufbewahrung

Die Daten des BELPLAN werden während fünf Jahren aufbewahrt.

Die Daten betreffend Reservationen von Infrastrukturen werden während zweier Jahre aufbewahrt.

Zitiert in

5. Abschnitt98 Militärisches Dosimetriesystem

Art. 57a99 Zweck und verantwortliches Organ

Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.100

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.

Art. 57b101 Daten

Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.

Art. 57c Datenbeschaffung

Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS beschaffen die Daten für das MDS:102

  1. bei den betreffenden Angehörigen der Armee aus dem PISA;

  2. 103bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

  3. durch den Einsatz elektronischer Dosimeter.

Art. 57d Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:104

  1. 105den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln sowie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);

  2. 106den für die Messung und Kontrolle zuständigen Angehörigen der Armee sowie den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VBS für ihren jeweiligen Bereich.

Art. 57e107 Datenaufbewahrung

Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

6. Abschnitt108 Geolokalisierungssysteme

Art. 57f

Die Gruppe Verteidigung kann zum Zweck der zeitgerechten Dienstleistungserbringung den Standort der Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen und Kommunikationsgeräten mittels ausschaltbarer Geolokalisierungssysteme bestimmen.109

Aufgezeichnete Standortdaten werden innerhalb von 24 Stunden vernichtet.

Zitiert in

4. Kapitel Ausbildungsinformationssysteme

1. Abschnitt Ausbildungsinformationssysteme nach MIG110

Art. 58 Informationssysteme von Simulatoren

(Art. 122 MIG)

Die in Informationssystemen von Simulatoren enthaltenen Daten sind im Anhang 25 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 59111 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

(Art. 128 MIG)

Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) enthaltenen Daten sind in Anhang 26 aufgeführt.

Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV beschafft werden, soweit dies in Anhang 26 vorgesehen ist.112

Zitiert in

Art. 60 Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis

(Art. 134 MIG)

Die im Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis (ISGMP) enthaltenen Daten sind im Anhang 27 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 61113 Informationssystem Strassenverkehr und Schifffahrt der Armee

(Art. 140 MIG)

Die im Informationssystem Strassenverkehr und Schifffahrt der Armee (FA-SVSAA) enthaltenen Daten sind im Anhang 28 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 61a114 Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

(Art. 143c MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. März 2023, in Kraft seit 1. April 2023 (AS 2023 133).

Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.

Zitiert in

Art. 61b115 Informationssystem Führungsausbildung

(Art. 143i MIG)

Die im Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) enthaltenen Daten sind im Anhang 29 aufgeführt.

Zitiert in

2. Abschnitt

Art. 62–66116

Art. 66a–66e117

Art. 66f–66j118

5. Kapitel Sicherheitsinformationssysteme

1. Abschnitt Sicherheitsinformationssysteme nach MIG119

Art. 67120

Art. 68121

Art. 69 Informationssystem Besuchsanträge

(Art. 158 MIG)

Die im Informationssystem Besuchsanträge (SIBE) enthaltenen Daten sind im Anhang 32 aufgeführt.

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbeitung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.122

Art. 70 Informationssystem Zutrittskontrolle

(Art. 164 MIG)

Die im Informationssystem Zutrittskontrolle (ZUKO) enthaltenen Daten sind im Anhang 33 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 70bis123 Journal- und Rapportsystem der Militärpolizei

(Art. 167c MIG, Art. 100 Abs. 3 Bst. a MG)

Die im Journal- und Rapportsystem der Militärpolizei (JORASYS) enthaltenen Daten sind in Anhang 33bis aufgeführt.

Das JORASYS enthält auch die gestützt auf Artikel 100 Absatz 3 Buchstabe a MG bearbeiteten Daten.

Zitiert in

Art. 70ter124 Informationssystem Präventiver Schutz der Armee

(Art. 167i MIG, Art. 100 Abs. 3 Bst. a MG)

Die im Informationssystem Präventiver Schutz der Armee (IPSA) enthaltenen Daten sind in Anhang 33ter aufgeführt.

Zitiert in

2. Abschnitt125 Elektronisches Aufgebots- und Alarmierungssystem126

Art. 70a127 Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Aufgebots- und Alarmierungssystem dient dem Aufgebot oder der Alarmierung der Angehörigen der Armee, der Mitglieder von Krisenstäben sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS, ihrer Funktion oder Kompetenzen wegen erforderlich sind.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das elektronische Aufgebots- und Alarmierungssystem.

Art. 70b128 Daten

Die im elektronischen Aufgebots- und Alarmierungssystem enthaltenen Daten sind im Anhang 33a aufgeführt.

Art. 70c129 Datenbeschaffung

Die für das elektronische Aufgebots- und Alarmierungssystem verantwortlichen Stellen und Personen beschaffen die Daten:130

  1. der Angehörigen der Armee: aus dem PISA;

  2. 131der Mitglieder von Krisenstäben sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS: bei den betreffenden Personen.

Art. 70d Datenbekanntgabe

Folgende Daten des elektronischen Aufgebots- und Alarmierungssystems werden nachstehenden Stellen und Personen bekanntgegeben:132

  1. sämtliche Daten: den verantwortlichen Militärbehörden und den zuständigen militärischen Kommandos;

  2. 133die für das elektronische Aufgebot notwendigen Telefonnummern und E‑Mail-Adressen: den mit dem elektronischen Aufgebot beauftragten Dritten.

Art. 70e134 Datenaufbewahrung

Die im elektronischen Aufgebots- und Alarmierungssystem erfassten Daten werden längstens aufbewahrt:135

  1. zur Entlassung der Angehörigen der Armee aus der Militärdienstpflicht;

  2. zum Ausscheiden der Mitglieder von Krisenstäben aus dem jeweiligen Krisenstab;

  3. 136bis die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS das Departement verlassen.

3. Abschnitt137 Flugsicherheitsmeldesystem

Art. 70f Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management» (HARAM) dient der Bearbeitung von Meldungen über besondere Vorkommnisse, aussergewöhnliche Ereignisse und Sicherheitslücken im Bereich der militärischen Flugoperationen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.138

Art. 70g Daten

Die im HARAM enthaltenen Daten sind im Anhang 33b aufgeführt.

Art. 70h Datenbeschaffung

Die Daten im HARAM werden beschafft bei:

  1. Personen, welche die Sicherheitsberichte der Luftwaffe bei aussergewöhnlichen Ereignissen, besonderen Vorkommnissen und Sicherheitslücken bei Flugoperationen nutzen;

  2. der Flugsicherheit der Luftwaffe.

Art. 70i Datenbekanntgabe

Zugang zu den personenbezogenen Daten des HARAM hat ausschliesslich die Abteilung Flugsicherheit der Luftwaffe.

Art. 70k Datenaufbewahrung

Personenbezogene Daten werden zehn Jahre nach der Meldung anonymisiert und ohne zeitliche Befristung aufbewahrt.

4. Abschnitt

Art. 70l–70p139

5. Abschnitt140 MIL PLATTFORM

Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ

Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.

Art. 70r Daten

Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.

Art. 70s Datenbeschaffung

Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft:

  1. bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. 141aus dem PEGASUS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

  5. 142aus dem Informationssystem zur Personensicherheitsprüfung nach Artikel 45 Absatz 1 des Informationssicherheitsgesetzes vom 18. Dezember 2020143 (ISG): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 70t144 Datenbekanntgabe

Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzerinnen- und Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  1. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;

  2. den für die Administration der Benutzerinnen und Benutzer der MIL PLATTFORM, für die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie für die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Art. 70u Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

6. Kapitel Übrige Informationssysteme

1. Abschnitt Übrige Informationssysteme nach MIG145

Art. 71146 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAMIS)

(Art. 170 MIG)

Die im SCHAMIS enthaltenen Daten sind in Anhang 34 aufgeführt.

Art. 72147 Informationssystem Datendrehscheibe Verteidigung (DDSV)

(Art. 176 MIG)

Die im DDSV enthaltenen Daten sind in Anhang 35 aufgeführt.

Zitiert in

Art. 72bis148 PSN

(Art. 179c MIG)

Die im PSN enthaltenen Daten sind in Anhang 35bis aufgeführt.

Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Informationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.

Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt:

  1. der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG;

  2. dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.

Zitiert in

Art. 72ter149 Informationssystem Schiesswesen ausser Dienst

(Art. 179i MIG)

Die im Informationssystem Schiesswesen ausser Dienst (SaD) enthaltenen Daten sind in Anhang 35ter aufgeführt.

Zitiert in

Art. 72quater150 Informationssystem Master Data Management

(Art. 179o MIG)

Die im Informationssystem Master Data Management (MDM) enthaltenen Daten sind in Anhang 35quater aufgeführt.

2. Abschnitt151 Informationssystem Fit on Duty

Art. 72a Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Fit on duty (System FoD) im Rahmen eines Pilotversuchs im Sinne von Artikel 35 DSG.

Art. 72b Zweck

Das System FoD dient der Beschaffung, Auswertung, Überwachung und Bekanntgabe von Daten über die physische und psychische Verfassung sowie die Leistungen von Angehörigen der Armee und militärischem Personal mit folgenden Zwecken:

  1. die physische Verfassung, die Leistungs- und Widerstandsfähigkeit sowie die Gesundheit zu erhalten und zu verbessern;

  2. einen kritischen Gesundheitszustand frühzeitig zu erkennen;

  3. Unfälle, Verletzungen und Schädigungen der Gesundheit zu verhüten;

  4. neue Modelle der Gesundheitsvorsorge zu erforschen.

Art. 72c Grundsätze der Datenbearbeitung

Die Gruppe Verteidigung darf die Daten nach Artikel 72d für Profiling, inklusive Profiling mit hohem Risiko, nutzen, um den Gesundheitszustand, die körperliche Leistungsfähigkeit, sowie das Unfall-, Verletzungs- oder Krankheitspotenzial der Personen nach Artikel 72b zu beurteilen.

Die Teilnahme dieser Personen am System FoD ist freiwillig und erfordert deren schriftliche Einwilligung.

Art. 72d Daten

Die Liste der im System FoD enthaltenen Daten findet sich im Anhang 35a.

Art. 72e Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten:

  1. bei den betroffenen Personen oder ihren gesetzlichen Vertretern;

  2. aus den folgenden Informationssystemen:

    1. PISA,

    2. MEDISA.

Die Beschaffung von Daten aus dem System MEDISA erfordert die Genehmigung des Oberfeldarztes der Armee.

Art. 72f Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung gibt den folgenden Behörden über einen Online-Zugang unter Verwendung einer automatisierten Schnittstelle die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Pilotprojekts notwendigen Daten bekannt:

  1. dem Bundesamt für Sport (BASPO), hauptsächlich zu den Zwecken nach Artikel 72b Buchstaben a–c;

  2. armasuisse W+T, hauptsächlich zum Zweck nach Artikel 72b Buchstabe d.

Art. 72g Datenaufbewahrung

Die im System FoD enthaltenen Daten werden während maximal 5 Jahren ab ihrer Erhebung aufbewahrt.

Jede am System FoD teilnehmende Person kann jederzeit die Vernichtung der sie betreffenden Daten im System FoD verlangen. Die Daten müssen innerhalb von 30 Tagen vernichtet werden.

Die Daten nach Absatz 1 dürfen in anonymisierter Form aufbewahrt werden.

152

3. Abschnitt153 Informationssystem SAT-Admin

Art. 72gbis Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem zu den ausserdienstlichen Tätigkeiten und zur vordienstlichen Ausbildung (SAT-Admin) dient der Planung, der Durchführung und der Kontrolle der ausserdienstlichen Tätigkeiten sowie der Verwaltung von Angehörigen der folgenden Organisationen:

  1. der von der Armee nach den Artikeln 6 und 7 der Verordnung vom 26. November 2003154 über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden anerkannten Organisationen;

  2. der militärischen Gesellschaften oder Dachverbände, denen die Armee nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung des VBS vom 28. November 2003155 über die vordienstliche Ausbildung die Durchführung der vordienstlichen Ausbildung übertragen hat.

Das Kommando Ausbildung betreibt das Informationssystem SAT-Admin.

Art. 72gter Daten

Die im SAT-Admin enthaltenen Daten sind im Anhang 35b aufgeführt.

Art. 72gquater Datenbeschaffung

Die Daten des SAT-Admin werden beschafft:

  1. bei den betreffenden Personen;

  2. bei den Organisationen nach Artikel 72gbis Absatz 1.

Art. 72gquinquies Datenbekanntgabe

Das Kommando Ausbildung macht den anderen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung zu Planungs- und Führungszwecken die Daten des SAT-Admin durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 72gsexies Datenaufbewahrung

Die Daten des SAT-Admin werden während fünf Jahren nach Ausscheiden der betreffenden Person aus der Organisation nach Artikel 72gbis Absatz 1 aufbewahrt.

4. Abschnitt156

4a. Abschnitt

Art. 72g septies72gundecies 157

5. Abschnitt158 Hilfsdatenbanken159

Art. 72h160 Zweck und verantwortliches Organ

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos dürfen zur Bewirtschaftung von Adressen, Lehrgängen und Ressourcen in dafür notwendigen Hilfsdatenbanken nicht besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, sofern die Bearbeitung internen Zwecken dient. Diese Hilfsdatenbanken dienen der Organisation der Arbeitsabläufe sowie der Planung und Führung von Schulen, Kursen und Anlässen und bedürfen keiner eigenständigen Grundlage.

Art. 72hbis161 Daten

In den Hilfsdatenbanken dürfen ausschliesslich die für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendigen Daten nach Anhang 35d bearbeitet werden.

Art. 72hter Datenbeschaffung

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung162 und die militärischen Kommandos beschaffen die Daten:

  1. von Angehörigen der Armee bei den betreffenden Personen oder aus dem PISA;

  2. bei den betreffenden Angestellten des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

  3. von Dritten bei den betreffenden Personen oder über offen zugängliche Quellen.

Art. 72hquater163 Datenbekanntgabe

Die Daten von Hilfsdatenbanken können den zuständigen Personen der Gruppe Verteidigung und den berechtigten militärischen Kommandos durch Abrufverfahren zugänglich gemacht werden.

Art. 72hquinquies164 Datenaufbewahrung

Die Daten in Hilfsdatenbanken dürfen nach Abschluss der Schule, des Kurses oder des Anlasses und nach Auflösung des Lieferanten- und Arbeitsverhältnisses längstens während zwei Jahren aufbewahrt werden.

6. Abschnitt

Art. 72i–72i quinquies 165

7. Abschnitt166 Informationssystem Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse

Art. 72j Verantwortliche Organe

Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Personal der Gruppe Verteidigung und des Bundesamts für Rüstung (armasuisse).

Im Informationssystem sind für die Bearbeitung der Daten zuständig:

  1. die Gruppe Verteidigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ihr unterstellten Verwaltungseinheiten;

  2. armasuisse für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Art. 72jbis Zweck

Das Informationssystem Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse dient:

  1. der Personalgewinnung und Personalführung;

  2. der Personalhonorierung;

  3. der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Art. 72jter Daten

Die im Informationssystem Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse enthaltenen Daten sind im Anhang 35bis aufgeführt.

Art. 72jquater Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung und armasuisse beschaffen die Daten für das Informationssystem Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse:

  1. bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;

  2. bei den direkten Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

  3. aus dem IPDM.

Art. 72jquinquies Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung und armasuisse können die Daten des Informationssystems Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse den folgenden Organen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich machen:

  1. den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den betreffenden Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

  3. den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeitet werden;

  4. bei Personalübertritten zwischen der Gruppe Verteidigung und armasuisse der neu zuständigen Personalfachstelle und den neuen Vorgesetzten nach den Buchstaben b und c.

Art. 72jsexies Datenaufbewahrung

Die Daten Daten des Informationssystems Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse über die Beurteilung der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden während fünf Jahren ab ihrer Erhebung aufbewahrt.

Die Daten über die Personalhonorierung werden zehn Jahre ab ihrem Versand an die betreffend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbewahrt.

Die übrigen Daten der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden während maximal zehn Jahren ab Ende ihres Arbeitsverhältnisses aufbewahrt.

8. Abschnitt167 Informationssystem Flugplanung und Flugunterstützung

Art. 72k Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Flugplanung und Flugunterstützung (FPU) dient bei Flügen der Luftwaffe:

  1. der Planung sowie der Vor- und Nachbereitung der Flüge;

  2. der Unterstützung des Flugpersonals und Dritter bei der:

    1. Durchführung der Flüge,

    2. Erbringung von Leistungen zugunsten der Flüge und der mitfliegenden oder an ihnen mitwirkenden Personen;

  3. der Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen des Flugverkehrs und der Flugsicherheit;

  4. der Protokollierung der Flüge;

  5. der Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das FPU.

Art. 72kbis Daten

Die im FPU enthaltenen Daten von militärischen und zivilen Pilotinnen und Piloten, weiteren Flugpersonal-Mitgliedern, Flugpassagieren, Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärern sowie Dritten, die im Zusammenhang mit einem Flug oder zugunsten der mitfliegenden oder am Flug mitwirkenden Personen Leistungen erbringen, sind in Anhang 35g aufgeführt.

Art. 72kter Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das FPU:

  1. bei der betreffenden Person oder deren gesetzlicher Vertretung;

  2. bei den von der betreffenden Person genannten Referenzpersonen;

  3. bei den militärischen und zivilen Stellen sowie den verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Personen, die:

    1. für die Planung, die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Flüge der Luftwaffe zuständig sind,

    2. Aufgaben in den Bereichen des Flugverkehrs oder der Flugsicherheit wahrnehmen, oder

    3. für die Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen zuständig sind;

  4. aus dem FIS LW;

  5. aus dem HARAM;

  6. aus den für die Flugplanung, die Flugunterstützung, den Flugverkehr und die Flugsicherheit eingesetzten Datenbanken, Informationssystemen und elektronischen Plattformen Dritter.

Art. 72kquater Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des FPU den folgenden Stellen und Personen zugänglich, soweit sie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen:

  1. den militärischen und zivilen Pilotinnen und Piloten sowie den weiteren Flugpersonal-Mitgliedern, die einen Flug der Luftwaffe durchführen;

  2. den Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärern, die auf einem Flug der Luftwaffe mitfliegen;

  3. den weiteren militärischen und zivilen Stellen sowie den verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Personen, die:

    1. für die Planung, die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Flüge der Luftwaffe zuständig sind,

    2. für Flüge der Luftwaffe Aufgaben in den Bereichen des Flugverkehrs oder der Flugsicherheit wahrnehmen,

    3. sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Flug der Luftwaffe oder zugunsten der mitfliegenden oder an einem Flug der Luftwaffe mitwirkenden Personen erbringen, oder

    4. für die Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen zuständig sind;

  4. Dritten, die Datenbanken, Informationssysteme und elektronische Plattformen betreiben, die für die Flugplanung, die Flugunterstützung, den Flugverkehr und die Flugsicherheit eingesetzt werden.

Sie teilt den Departementen und der Bundeskanzlei je zu den Flügen, die für diese gestützt auf die Verordnung vom 24. Juni 2009168 über den Lufttransportdienst des Bundes durchgeführt wurden, jährlich aus dem FPU mit:

  1. das Datum und den Ort der Landung;

  2. den eingesetzten Flugzeugtyp;

  3. die Vor- und Nachnamen der Flugpassagiere, die nicht dem Flugpersonal angehören.

Art. 72kquinquies Datenaufbewahrung

Die nicht flugbezogenen Daten des FPU von Personen im Flugdienst und von militärdienstpflichtigen Personen werden bis fünf Jahre nach deren Entlassung aus dem Flugdienst oder der Militärdienstpflicht aufbewahrt.

Die Daten von Personen im Flugdienst und von militärdienstpflichtigen Personen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Entschädigungs- und Versicherungsansprüchen werden bis zehn Jahre nach der Entlassung aus dem Flugdienst oder der Militärdienstpflicht aufbewahrt.

Die übrigen Daten des FPU werden nach der Durchführung eines Fluges während zwei Jahren aufbewahrt.

7. Kapitel

Art. 73169

8. Kapitel Überwachungsmittel

Art. 74 Zulässige Überwachungsmittel

Die Armee und die Militärverwaltung dürfen nur Überwachungsmittel einsetzen, die ordentlich beschafft wurden oder sich in der Evaluation, Truppenerprobung oder Einführung befinden und deren Einsatz zum konkreten Auftrag verhältnismässig ist.

Die zivilen Behörden erbringen bei der Einreichung eines Gesuches um Einsatz von luftgestützten Überwachungsmitteln den Nachweis, dass die Rechtsgrundlagen nach Artikel 183 Absatz 2 MIG bestehen. Die Gruppe Verteidigung überprüft den Nachweis. Fehlen die Rechtsgrundlagen, so wird das Gesuch nicht bewilligt.

Die Gruppe Verteidigung berichtet dem VBS jährlich zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte summarisch über:170

  1. 171den Zweck sowie die Dauer und Anzahl der Einsätze nach Artikel 181 Absatz 2 MIG;

  2. die Art der verwendeten Überwachungsmittel;

  3. 172die Art der Behörden, zugunsten derer die Einsätze erfolgt sind.

Art. 75 Verdeckter Einsatz

Überwachungsmittel dürfen verdeckt eingesetzt werden, wenn sonst die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wäre; insbesondere:

  1. wenn Informationen beschafft werden müssen, die bei einem offenen Einsatz nicht preisgegeben würden;

  2. 173zum Schutz der Stellen und Personen, die die Überwachungsmittel einsetzen;

  3. wenn ein offener Einsatz unmöglich ist.

Art. 76 Datenbekanntgabe

Als für die Strafverfolgung von Bedeutung gelten Daten über:

  1. Handlungen, die strafbar sein könnten;

  2. Informationen, die zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.

9. Kapitel Schlussbestimmungen

Art. 77 Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang 36 geregelt.

Art. 77a174

Art. 77b175 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 3. März 2023

Bis zum 31. August 2026 muss die Protokollierung nach Artikel 2c nur erfolgen, wenn dies technisch möglich ist. Danach muss sie bei bestehenden Informationssystemen erst erfolgen, wenn deren Lebenszyklus endet.

Art. 78 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b gilt längstens bis am 30. Juni 2011.

Die Artikel 72a–72g gelten bis zum 31. Dezember 2028.176

(Art. 2a)

Für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

Informationssystem

Bestimmungen MIG/MIV

Für den Datenschutz
verantwortliches Organ

PISA

Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes

Art. 12–17 MIG,
Art. 3–5 MIV,
Anhang 1a MIV

Kommando
Ausbildung
(Kdo Ausb)

DIM

Informationssystem Dienstmanager

Art. 17a–17f MIG,
Art. 5a MIV,
Anhang 1b MIV

Armeestab (A Stab)

MEDISA

Medizinisches Informationssystem der Armee

Art. 24–29 MIG,
Art. 6–7 MIV,
Anhang 2 MIV

Logistikbasis der Armee (LBA)

ISPE

Informationssysteme Patientenerfassung

Art. 30–35 MIG,
Art. 9 MIV,
Anhang 4 MIV

LBA

MEDIS LW

Informationssystem Flugmedizin

Art. 42–47 MIG,
Art. 10a MIV,
Anhang 5a MIV

Kommando Operationen (Kdo Op), Fliegerärztliches Institut

ISEP KSK

Informationssystem Einsatzpersonal Kommando Spezialkräfte

Art. 48–53 MIG,
Art. 11 MIV,
Anhang 6 MIV

Kdo Op

ISB

Informationssystem für die soziale Beratung

Art. 54–59 MIG,
Art. 12 MIV,
Anhang 7 MIV

Kdo Ausb

IPV

Informationssystem Personal Verteidigung

Art. 60–65 MIG,
Art. 13 MIV,
Anhang 8 MIV

A Stab

PERAUS

Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze

Art. 66–71 MIG,
Art. 14 MIV,
Anhang 9 MIV

Kdo Op

IES-KSD

Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst

Art. 72–77 MIG,
Art. 35 MIV,
Anhang 14 MIV

LBA

OpenIBV

Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15–19 MIV,
Anhang 10 MIV

A Stab

IVE

Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25–29 MIV,
Anhang 12 MIV

A Stab

HYDRA

Informationssystem Auslandeinsatzadministration

Art. 34a–34f MIV,
Anhang 13a MIV

Kdo Op

MIL Office

Informationssystem Administration für Dienstleistungen

Art. 84–89 MIG,
Art. 37 MIV,
Anhang 16 MIV

Kdo Ausb

FIS HE

Führungsinformationssystem Heer

Art. 102–107 MIG,
Art. 40 MIV,
Anhang 19 MIV

Kdo Op

FIS LW

Führungsinformationssystem Luftwaffe

Art. 108–113 MIG,
Art. 41 MIV,
Anhang 20 MIV

Kdo Op

IMESS

Führungsinformationssystem Soldat

Art. 114–119 MIG,
Art. 42 MIV,
Anhang 21 MIV

Kdo Op

PEGASUS

Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System

Art. 52a–52e MIV,
Anhang 23a MIV

A Stab

MilKo

Informationssystem Militärische Kommunikation

Art. 52f–52j MIV,
Anhang 23b MIV

Kdo Op

MDS

Militärisches Dosimetriesystem

Art. 57a–57e MIV,
Anhang 24a MIV

Kdo Ausb

Geolokalisierungssysteme

Art. 57f MIV

A Stab, Kdo Op, Kdo Ausb, LBA und FUB je für die von ihnen zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Geolokalisierungssysteme

Informationssysteme von Simulatoren

Art. 120–125 MIG,
Art. 58 MIV,
Anhang 25 MIV

Kdo Ausb

LMS VBS

Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

Art. 126–131 MIG,
Art. 59 MIV,
Anhang 26 MIV

Kdo Ausb

ISGMP

Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis

Art. 132–137 MIG,
Art. 60 MIV,
Anhang 27 MIV

LBA

FA-SVSAA

Informationssystem Strassenverkehr und Schifffahrt der Armee

Art. 138–143 MIG,
Art. 61 MIV,
Anhang 28 MIV

LBA

SPHAIR-Expert

Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

Art. 143a–143f MIG,
Art. 61a MIV,
Anhang 28a MIV

Kdo Op

ISFA

Informationssystem Führungsausbildung

Art. 143g–143l MIG,
Art. 61b MIV,
Anhang 29 MIV

Kdo Ausb

ZUKO

Informationssystem Zutrittskontrolle

Art. 162–167 MIG,
Art. 70 MIV,
Anhang 33 MIV

A Stab

JORASYS

Journal- und Rapportsystem der Militärpolizei

Art. 167a–167f MIG,
Art. 70bis MIV,
Anhang 33bis MIV

Kdo Op

IPSA

Informationssystem Präventiver Schutz der Armee

Art. 167g–167l MIG,
Art. 70ter MIV,
Anhang 33ter MIV

Kdo Op

Elektronisches Aufgebots- und Alarmierungssystem

Art. 70a–70e MIV,
Anhang 33a MIV

Kdo Ausb

HARAM

Elektronisches Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management»

Art. 70f–70k MIV,
Anhang 33b MIV

Kdo Op

MIL PLATTFORM

Informationssystem «Militärische Plattform»

Art. 70q–70u MIV,
Anhang 33d MIV

Kdo Op

DDSV

Informationssystem Datendrehscheibe Verteidigung

Art. 174–179 MIG,
Art. 72 MIV,
Anhang 35 MIV

LBA

PSN

Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung

Art. 179a–179f MIG,
Art. 72bis MIV,
Anhang 35bis MIV

A Stab

SaD

Informationssystem Schiesswesen ausser Dienst

Art. 179g–179l MIG,
Art. 72ter MIV,
Anhang 35ter MIV

Kdo Ausb

FPU

Informationssystem Flugplanung und Flugunterstützung

Art. 72k–72kquinquies MIV,
Anhang 35g MIV

Kdo Op

System FoD

Informationssystem Fit on Duty

Art. 72a– 72g MIV, Anhang 35a MIV

Kommando Ausbildung
(Kdo Ausb)

Alumni

Informationssystem Alumni

Art. 20–24 MIV,
Anhang 11 MIV

Kdo Ausb

BELPLAN

Informationssystem zur Planung der Infrastrukturbelegung

Art. 53–57 MIV
Anhang 24

Kdo Ausb

SAT-Admin

Informationssystem zu den ausserdienstlichen Tätigkeiten und zur vordienstlichen Ausbildung

Art. 72gbis–72gsexies MIV,
Anhang 35b MIV

Kdo Ausb

(Art. 4 Abs. 1, 2 und 4)

Daten des PISA

1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden

1.1 Personalien
  • 1.1.1 AHV-Nummer

  • 1.1.2 Name(n)

  • 1.1.3 Vorname(n)

  • 1.1.4 Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)

  • 1.1.5 Geschlecht

  • 1.1.6 Ausgeübter Beruf

  • 1.1.7 Wohnadresse

  • 1.1.8 Wohngemeinde

  • 1.1.9 Heimatgemeinde(n)

  • 1.1.10 Heimatkanton(e)

  • 1.1.11 Muttersprache

  • 1.1.12 Datum der Änderungen der Personalien

  • 1.1.13 Einbürgerung nach dem 20. Altersjahr mit Datum

  • 1.1.14 Passfoto

  • 1.1.15 Telefon- und Telefaxnummern

  • 1.1.16 E-Mail-Adresse

  • 1.1.17 Postzustelladresse

1.1.18 Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; ab Inkrafttreten des E-ID-Gesetzes vom 20. Dezember 2024177)

  • 1.1.19 Status als Auslandschweizer

  • 1.1.20 Kundennummer SwissPass

  • 1.1.21 Bankverbindung

  • 1.1.22 Daten betreffend die Verwendung von digitalen Identitätsnachweisen

  • 1.1.23 Status im DIM

1.2 Kontrolldaten
  • 1.2.1 Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

  • 1.2.2 Nachforschung über den Aufenthalt

  • 1.2.3 Frühere Wohngemeinde(n)

  • 1.2.4 Auslandurlaub

  • 1.2.5 Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt

  • 1.2.6 Status als Grenzgängerin oder Grenzgänger

  • 1.2.7 Vermisstenerklärung

1.3 Rekrutierungsspezifische Daten
  • 1.3.1 Daten zur Ausstellung des Marschbefehls für den Orientierungstag und die Rekrutierung

  • 1.3.2 Information über die Absolvierung des Orientierungstages

  • 1.3.3 Wunschzeitpunkt Beginn Rekrutenschule

  • 1.3.4 Organisationsdaten wie:

    1. Rekrutierungs- und Betriebszyklen

    2. Merkmale zum automatischen Gruppieren

    3. Gruppen- und Laufnummern

  • 1.3.5 Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum)

  • 1.3.6 Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis

  • 1.3.7 Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit

  • 1.3.8 Dauer der Rekrutierung/der Abklärung

  • 1.3.9 Anzahl geleistete Rekrutierungstage

  • Status der Probandinnen und Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus

  • Daten, die für die Ausstellung eines Aufgebots erforderlich sind

  • 1.3.12 Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskontingenten

  • 1.3.13 Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyklus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton

1.4 Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten
  • 1.4.1 Gesundheitszustand:

    1. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body-Mass-Index {BMI}, Bauchumfang])

    2. Elektrokardiogramm (EKG), Blutdruckmessungen

    3. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atemschutzgeräten

    4. Hörvermögen

    5. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen

    6. Intelligenztest

    7. Textverständnistest

    8. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktuellen psychischen Ressourcen und Belastungen

    9. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie)

    10. freiwillige Impfungen

  • 1.4.2 Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten

  • 1.4.3 Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen

  • 1.4.4 Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit

  • 1.4.5 Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe

  • 1.4.6 Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüglich:

    1. Marschieren, Tragen, Heben

    2. Knie-/Fussbeschwerden

    3. Atemwegproblemen

    4. Hautproblemen/Allergien

    5. Platzangst

    6. Schiesstauglichkeit

    7. Führen von militärischen Motorfahrzeugen

  • 1.4.7 Medizinische Tauglichkeit

  • 1.4.8 Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 1.4.1–1.4.6 dieses Anhangs ergibt

  • 1.4.9 Resultate der Eignungsprüfung für Fahrerinnen und Fahrer

  • 1.4.10 Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermittlung erforderlichen Daten wie:

    1. Führungsmotivation

    2. kognitive Leistungsfähigkeit

    3. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten

    4. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit

    5. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität

    6. Bewertung der Präsentationsübung

  • 1.4.11 Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive Angaben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“)

  • 1.4.12 Aktuelles, tägliches Sportverhalten und in der Zukunft beabsichtigtes Sportverhalten

  • 1.4.13 Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung vorgesehene Personal)

  • 1.4.14 Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung)

  • 1.4.15 Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):

    1. berufliche und schulische Ausbildung

    2. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse)

    3. Sprachkenntnisse

    4. Brillenträgerin oder Brillenträger, Kontaktlinsenträgerin oder Kontaktlinsenträger

    5. Linkshänderin oder Linkshänder, Linkszielerin oder Linkszieler

    6. Führerausweis, Fahrerwunsch

    7. Zuteilungswünsche

    8. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Interesse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militärdienstes als Durchdienerin oder Durchdiener oder an waffenlosem Dienst

    9. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule

1.5 Zuteilungsdaten
  • 1.5.1 Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:

    1. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzuteilung

    2. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht

    3. vorgesehene spezielle Verwendungen

  • 1.5.2 Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen, bestehend aus:

    1. Funktion

    2. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses

1.6 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung
  • 1.6.1 Zugehörigkeit zu einer Truppengattung, einem Dienst oder einem Dienstzweig sowie zum Generalstab oder Rotkreuzdienst, mit Datum

  • 1.6.2 Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  • 1.6.3 Formationsdaten, Gliederung mit Bezeichnung, Texten und Nummern, Funktionen, Graden, Sollbeständen

  • 1.6.4 Einheitsdaten mit Sprachcode, Angabe der kontrollführenden Stelle, der Militärleitzahl sowie der für die besonderen Aufgaben zuständigen Kantone

  • 1.6.5 Zugseinteilung in der Formation

  • 1.6.6 Grad oder Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung oder Ernennung

  • 1.6.7 Stellendaten bei höheren Unteroffizieren und Offizieren

  • 1.6.8 Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  • 1.6.9 Funktion mit Datum der Übernahme

  • 1.6.10 Neueinteilung und Versetzung, mit Datum

  • 1.6.11 Auslandkommandierungen

  • 1.6.12 Besondere militärische Ausbildung, einschliesslich absolvierter Ausbildungen und erlangter Berechtigungen für die Bedienung von militärischen Systemen

  • 1.6.13 Ausbildungslehrgänge für Berufsoffizierinnen und Berufsoffiziere sowie Berufsunteroffizierinnen und Berufsunteroffiziere

  • 1.6.14 Besondere Ausrüstung, mit Angabe allfälliger Nummer der Gegenstände

  • 1.6.15 Hinterlegung oder Abnahme der Ausrüstung (inkl. Taschenmunition) mit Datum

  • 1.6.16 Abgabe, Hinterlegung, Rücknahme, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe sowie Übernahme ins Eigentum

  • 1.6.17 Abgabe, Rücknahme, Abnahme und Entzug der Leihwaffe

  • 1.6.18 die mit Abgabe, Hinterlegung, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe oder Leihwaffe zusammenhängenden Abklärungen und Umstände

  • 1.6.19 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG178

  • 1.6.20 Militärische Fach- oder Fähigkeitsausweise, mit Jahr des Erwerbs oder der Erneuerung

  • 1.6.21 Erstmalige Verleihung einer Auszeichnung

  • 1.6.22 Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufen II–IV und Z

  • 1.6.23 Daten betreffend die Personensicherheitsprüfung, insbesondere Eröffnung, Datum und Art der Prüfung sowie Entscheid

  • 1.6.24 Integritätsprüfung mit Empfehlung (erfüllt/nicht erfüllt) und Datum der Prüfung von Angehörigen der Armee für die Funktion einer Truppenrechnungsführerin oder eines Truppenrechnungsführers

  • 1.6.25 Daten zur Ausstellung des militärischen Führerausweises sowie Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines militärischen Führerausweises

  • 1.6.26 Besondere Bezeichnung der Angehörigen der Armee, die Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten

  • 1.6.27 Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der Verordnung vom 29. März 2017179 über die Strukturen der Armee

  • 1.6.28 Status der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht

  • 1.6.29 Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission

  • 1.6.30 Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag)

  • 1.6.31 Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst oder zum Zivildienst, mit Datum des Eingangs des Gesuches bei der Entscheidstelle

  • 1.6.32 Prüfung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung oder einer Enthebung vom Kommando oder von der Funktion (Ausschluss pendent)

  • 1.6.33 Daten für die Vorbereitung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht

  • 1.6.34 Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder aus dem Rotkreuzdienst

  • 1.6.35 Verlust des Schweizer Bürgerrechts

  • 1.6.36 Tod sowie Dienstbemerkung und Information zum Todeszeitpunkt wie «Verstorben im GAD», «Verstorben im FDT», «Verstorben im Auslandeinsatz» oder «Verstorben ausser Dienst»

  • Vollständige Dossiers der als höhere Stabsoffiziere Kandidierenden inklusive der Prüfungsergebnisse

  • Militäramtliche Bescheinigung

  • Daten betreffend die Tauglichkeit

1.7 Dienstleistungen
  • 1.7.1 Daten für die Ausstellung des Marschbefehls (militärisches Aufgebotstableau und Detailangaben)

  • 1.7.2 Verschiebung und Dispensation von Dienstleistungen mit Angabe des Grundes und des Jahres der Verschiebung oder der Dispensation

  • 1.7.3 Nichteinrücken in Dienstleistungen, Entlassung am Einrückungstag oder vorzeitige Entlassung, mit Angabe des Grundes

  • 1.7.4 Nicht bestandener Ausbildungsdienst mit Angabe der Art des Dienstes und des Grundes des Nichtbestehens

  • 1.7.5 Dienstleistungen im Einzelnen, mit Angaben über: Datum, Schule, Lehrgang, Kurs oder Übung sowie Art des Dienstes, Anzahl der geleisteten und der anrechenbaren Tage sowie Grund für die nicht anrechenbaren Tage, Nachholung, Vorausleistung oder freiwillige Dienstleistung

  • 1.7.6 Vorschlag für die Ausbildung zu einem höheren Grad oder für eine neue Funktion, mit Angaben über Art, Herkunft und Datum des Vorschlags, Zeitpunkt, Art und Verlauf der Weiterausbildung (Planungsmodul unteres Milizkader), vorgesehene Schule oder Lehrgang sowie Funktion, Grad und Einteilung im höheren Grad

  • 1.7.7 Gesamtnote der Qualifikationen von Angehörigen der Armee mit Mannschaftsgraden sowie von Unteroffizieren

  • 1.7.8 Anzahl der Diensttage, die der Militärdienstpflichtige bereits geleistet hat und noch leisten muss

  • 1.7.9 Schulungsprogramme, Kontingente, Kursanmeldung, -übersicht und Warteliste

  • 1.7.10 Karriere- und Laufbahnplanung, -ziele, -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile

  • 1.7.11 Daten betreffend die Ausstellung eines Aufgebots zu einem Amtstermin

1.8 Status nach Militärgesetz
  • 1.8.1 Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4 und 18 MG oder Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zur Gesuchstellerin oder zum Gesuchsteller

  • 1.8.2 Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern nach Artikel 5 MG

  • 1.8.3 Zuteilung und Zuweisung an die Armee nach Artikel 6 MG

  • 1.8.4 Befreiung von der Rekrutierung nach Artikel 9 MG

  • 1.8.5 Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG

  • 1.8.6 Status als Spezialistin oder Spezialist nach den Artikeln 13 und 104a MG

  • 1.8.7 Zulassung zum waffenlosen Militärdienst nach Artikel 16 MG

  • 1.8.8 Befreiung vom Ausbildungsdienst und vom Assistenzdienst nach Artikel 17 MG

  • 1.8.9 Ausschluss von der Militärdienstleistung nach den Artikeln 21–24 MG

  • 1.8.10 Status des Arbeitsverhältnisses in der Gruppe Verteidigung

  • 1.8.11 Status als Berufsmilitär

  • 1.8.12 Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG; mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zur Gesuchstellerin oder zum Gesuchsteller

  • 1.8.13 Dispensation vom Assistenz- und Aktivdienst nach Artikel 145 MG, mit Angabe des Datums der Anordnung, der Nummer der Antragstellerin oder des Antragstellers und der unentbehrlichen Tätigkeit

  • 1.8.14 Zulassung zum Zivildienst nach Artikel 10 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 1995180

  • 1.8.15 Aufhebung einer Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern oder einer Befreiung von der Militärdienstpflicht

  • 1.8.16 Wiederzulassung zur Militärdienstpflicht

  • 1.8.17 Status als militärisches Personal, als Richterin oder Richter oder als Ersatzrichterin oder Ersatzrichter nach Militärstrafprozess vom 23. März 1979181

  • 1.8.18 Datum der Statusbegründung oder -änderung

  • 1.8.19 Einteilung in Einsatzgruppen im Zusammenhang mit der Funktionsbewertung

  • 1.8.20 Status der Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten nach Artikel 40c MG

1.9 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen
  • 1.9.1 Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler, die ausserhalb der Dienstzeit begangen werden, mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass

  • 1.9.2 Militärgerichtliche Handlungen (Beweisaufnahmen, Voruntersuchungen)

  • 1.9.3 Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzuges und Vollzugskanton

  • 1.9.4 Freiheitsentziehende Massnahmen

  • 1.9.5 Entscheide betreffend Nichtbewährung

  • 1.9.6 Gemeldete Daten über hängige Strafverfahren

  • 1.9.7 Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG

  • 1.9.8 Ausschluss aus der Armee gestützt auf das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927182

  • 1.9.9 Degradation

  • 1.9.10 Antritt des Strafvollzuges und Entlassung aus dem Strafvollzug

  • 1.9.11 Datum des Urteils

  • 1.9.12 Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November 2017183 über die Militärdienstpflicht

  • 1.9.13 Meldungen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG

1.10 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)
  • 1.10.1 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  • 1.10.2 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse samt Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adresse

  • 1.10.3 Freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht

  • 1.10.4 Sperrung der Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG

1.11 Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung
  • 1.11.1 Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelnen Geschäftsvorfälle und mutierender Dienststelle

  • 1.11.2 Elektronisches Dokumenten-Management samt Korrespondenz zum Dienstverschiebungs-, Kontroll- und Qualifikationswesen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Personensicherheitsprüfung

  • 1.11.3 Daten für die Kaderselektion und die Kontrolle des Verfahrens für das Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee

  • 1.11.4 Merkmale und Benutzerdaten sowie deren Status

1.12 Ausbildungsgutschriften
  • 1.12.1 Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben zur Ausbildung)

  • 1.12.2 Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags (inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung)

  • 1.12.3 Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften

  • 1.12.4 Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszahlungen, verbleibendes Restguthaben)

1.13 Weitere Daten der vom psychologisch-pädagogischen Dienst der Armee (PPD) betreuten Personen

A. Angaben zur betreuten Person

  • 1.13.1–1.13.7 …

  • 1.13.8 Daten zum psychischen Zustand

  • 1.13.9 Anamnestisch-biografisch erhobene Daten zu den psychischen Eigenschaften

  • 1.13.10 Resultate psychologischer Tests

  • 1.13.11 Zeugnisse von zivilen psychologischen Fachpersonen

  • 1.13.12 Sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft, die zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 13 MIG notwendig sind

  • 1.13.13 Korrespondenz mit der betreuten Person sowie den involvierten Stellen und Personen

  • 1.13.14 Daten, die von der betreuten Person freiwillig gemeldet wurden

B. Fallbericht

  • 1.13.15 Zuweisungsgrund

  • 1.13.16 Zuweiserin oder Zuweiser

  • 1.13.17 Zugewiesen aus

  • 1.13.18 Problem aus Sicht der Zuweiserin oder des Zuweisers

  • 1.13.19 Problem aus Sicht der oder des Angehörigen der Armee / der betreuten Person

  • 1.13.20 Military-Related Quality of Life

  • 1.13.21 Eindruck im Gespräch

  • 1.13.22 Anamnese

  • 1.13.23 Beurteilung der Dienstfähigkeit

  • 1.13.24 Problematik aus Sicht PPD

  • 1.13.25 Antrag des PPD

  • 1.13.26 Antragsempfängerin oder Antragsempfänger

  • 1.13.27 Weiteres Vorgehen

  • 1.13.28 Rückmeldung des Vorgehens

  • 1.13.29 Begründung des Vorgehens

  • 1.13.30 Entscheidträgerin oder Entscheidträger des Vorgehens

1.14 Doppelbürger
  • 1.14.1 Name im anderen Staat

  • 1.14.2 Geburtsort

  • 1.14.3 Wohnort

  • 1.14.4 Namen und Vornamen der Eltern

2 Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführerin oder Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

2.1 Personalien
  • 2.1.1 AHV-Nummer*

  • 2.1.2 Name(n)*

  • 2.1.3 Vorname(n)*

  • 2.1.4 Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)*

  • 2.1.5 Geschlecht*

  • 2.1.6 Ausgeübter Beruf

  • 2.1.7 Wohnadresse*

  • 2.1.8 Wohngemeinde*

  • 2.1.9 Heimatgemeinde(n)

  • 2.1.10 Heimatkanton(e)

  • 2.1.11 Staatsangehörigkeit (für Personen nach Art. 33 Abs. 1 Bst. d BZG184)

  • 2.1.12 Muttersprache*

  • 2.1.13 Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse*

  • 2.1.14 Telefonnummer(n)*

  • 2.1.15 E-Mail-Adresse(n)*

  • 2.1.16 Postzustelladresse*

  • 2.1.17 E-ID

2.2 Kontrolldaten
  • 2.2.1 Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

  • 2.2.2 Nachforschung über den Aufenthalt

  • 2.2.3 Frühere Wohngemeinde(n)

  • 2.2.4 Auslandurlaub

  • 2.2.5 Ausschreibung im RIPOL bei unbekanntem Aufenthalt

  • 2.2.6 Status als Grenzgängerin oder Grenzgänger

  • 2.2.7 Vermisstenerklärung

2.3 Rekrutierungsdaten
  • 2.3.1 Rekrutierungsdatum

  • 2.3.2 Anzahl geleistete Rekrutierungstage

  • 2.3.3 Tauglichkeit für den Zivilschutz

  • 2.3.4 Grundfunktion*

  • 2.3.5 Punktzahl Sport

  • 2.3.6 Bestandener Sehtest

  • 2.3.7 Zeitpunkt der Grundausbildung

2.4 Einteilung, Grad und Funktion
  • 2.4.1 Zivilschutzorganisation / Kanton*

  • 2.4.2 Einheit / Formation*

  • 2.4.3 Fachgebiet*

  • 2.4.4 Grad*

  • 2.4.5 Funktion(en)*

  • 2.4.6 Funktionsstufe*

  • 2.4.7 Besondere Ausbildung im Zivilschutz*

  • 2.4.8 Verleihung einer Auszeichnung

  • 2.4.9 Kaderempfehlung

  • 2.4.10 Personensicherheitsüberprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung

  • 2.4.11 Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)*

  • 2.4.12 Freiwillige Schutzdienstleistung*

  • 2.4.13 Verfügbarkeit (verfügbar, eingeschränkt verfügbar [mit zeitlichen Angaben], nicht verfügbar)

  • 2.4.14 Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission

  • 2.4.15 Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit

  • 2.4.16 Entlassung aus der Schutzdienstpflicht*

  • 2.4.17 Tod

  • 2.4.18 Alarmierung

  • 2.4.19 Persönliche Ausrüstung

2.5 Dienstleistungen
  • 2.5.1 Bezeichnung Dienstanlass

  • 2.5.2 Code, (Referenz-)Nummer Dienstanlass

  • 2.5.3 Schule

  • 2.5.4 Art des Dienstes

  • 2.5.5 Gesetzliche Grundlage für Aufgebot

  • 2.5.6 Einrückungsdatum und -zeit

  • 2.5.7 Einrückungsort

  • 2.5.8 Entlassungsdatum und -zeit

  • 2.5.9 Entlassungsort

  • 2.5.10 Dienstverschiebung, Urlaub

  • 2.5.11 Dienstperiode (von … bis)

  • 2.5.12 Mutationen

  • 2.5.13 Diensttage

  • 2.5.14 Diensttage gesamt (aller bisher geleisteten Diensttage, History Dienstleistungen)

  • 2.5.15 Qualifikationen

2.6 Leistungsprofil
  • 2.6.1 Körpergrösse

  • 2.6.2 Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit

  • 2.6.3 Brillenträgerin oder Brillenträger / Kontaktlinsenträgerin oder Kontaktlinsenträger

2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)
  • 2.7.1 Zivile und militärische Fahrausweise

  • 2.7.2 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  • 2.7.3 Zahlungsverbindung*

  • 2.7.4 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse (mit Telefon, E‑Mail-Adresse)

2.8 Strafen
  • 2.8.1 Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass

  • 2.8.2 Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzugs, Vollzugskanton, Antritt des Vollzugs und Entlassung aus dem Vollzug

  • 2.8.3 Freiheitsentziehende Massnahmen

  • 2.8.4 Entscheide betreffend Nichtbewährung

  • 2.8.5 Ausschluss aus dem Zivilschutz

  • 2.8.6 Degradation

  • 2.8.7 Aufgebotsstopp

2.9 Diverses
  • 2.9.1 Zivilschutzausweis (inkl. Foto)

  • 2.9.2 Geschäftskontrolle (Angaben über die im PISA durchgeführten administrativen Vorgänge)

  • 2.9.3 Elektronisches Dokumenten-Management (zentrales Archiv PISA)

  • 2.9.4 Daten für Kaderselektion (Karriereplanung, -ziele und -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile)

  • 2.9.5 Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführerin oder Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben*

  • * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführerin oder Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

(Art. 5a)

Daten des DIM

1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden

1.1 Zivile Daten
  • 1.1.1 AHV-Nummer

  • 1.1.2 Name(n)

  • 1.1.3 Vorname(n)

  • 1.1.4 Geschlecht

  • 1.1.5 Geburtsdatum

  • 1.1.6 Adresse

  • 1.1.7 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse

  • 1.1.8 E-Mail-Adresse

  • 1.1.9 Telefonnummern

  • 1.1.10 Passfoto

  • 1.1.11 Erlernter und ausgeübter Beruf (Funktion)

  • 1.1.12 Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse und Kontaktangaben

  • 1.1.13 Zahlungsverbindung

  • 1.1.14 Ausbildung

  • 1.1.15 E-ID

  • 1.1.16 Heimatort

  • 1.1.17 Heimatkanton

  • 1.1.18 Sprache

  • 1.1.19 Kundennummer SwissPass

1.2 Rekrutierungsdaten
  • 1.2.1 Informationen über die Absolvierung des Orientierungstages

  • 1.2.2 Wunschzeitpunkt des Orientierungstages

  • 1.2.3 Wunschzeitpunkt der Rekrutierung

  • 1.2.4 Rekrutierungsdatum

  • 1.2.5 Rekrutierte Truppengattung

  • 1.2.6 Rekrutierte Funktion und Zweitfunktion (Zweitzuteilung)

  • 1.2.7 Rekrutierungsjahr

  • 1.2.8 Verantwortliche Rekrutierungsoffizierin oder verantwortlicher Rekrutierungsoffizier

  • 1.2.9 Zuteilung und Zuweisung an die Armee nach Artikel 6 MG

  • 1.2.10 Wunschfunktion

  • 1.2.11 Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule

  • 1.2.12 Verpflichtungserklärungen

1.3 Dienstliche Daten
  • 1.3.1 Status nach Militärgesetz und Zulassung zum Zivildienst

  • 1.3.2 Aufgebotsstopp und Ausschluss aus der Armee

  • 1.3.3 Grad und Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung und Ernennung

  • 1.3.4 Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  • 1.3.5 Funktion mit Datum der Übernahme

  • 1.3.6 Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG

  • 1.3.7 Eignungs-, Integritäts- und Personensicherheitsprüfungen

  • 1.3.8 Kader- und Weiterbildungsvorschläge

  • 1.3.9 Erhaltene Qualifikationen sowie Kaderbeurteilungen und -empfehlungen

  • 1.3.10 Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  • 1.3.11 Truppengattung, Dienstzweig und Dienst

  • 1.3.12 Zulassung zum waffenlosen Dienst nach Artikel 16 MG

  • 1.3.13 Status als Spezialistin oder Spezialist nach Artikel 13 und 104a MG

  • 1.3.14 Dienstbefreiung nach Artikel 17 MG und Dispensation nach Artikel 145 MG

  • 1.3.15 Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG

  • 1.3.16 Entlassungsjahr

1.4 Informationsdaten
  • 1.4.1 Vornamen, Namen, Grad, Funktion, Einteilung, Adressen und Kontaktangaben der für die betreffende Person zuständigen Kommandantinnen und Kommandanten

  • 1.4.2 Kontaktdaten der für die betreffende Person zuständigen Stellen von Bund und Kanton

  • 1.4.3 Mobilmachungsdaten

  • 1.4.4 Fragen und Antworten (Soziale Plattform)

  • 1.4.5 Informationen zu Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 1.4.6 Informationen zur Militärdienstpflicht und Militärversicherung

  • 1.4.7 Informationen zu Rechten und Pflichten der oder des Angehörigen der Armee

  • 1.4.8 Informationen zu vor- und ausserdienstlichen Kursen

  • 1.4.9 Informationen zu militärischen Weiterausbildungen

1.5 Daten zur Tauglichkeit und Eignung
  • 1.5.1 Entscheide über die Tauglichkeit

  • 1.5.2 Leistungsprofil

  • 1.5.3 Zuteilung

  • 1.5.4 Eignung zur Ausübung von bestimmten Funktionen und von speziellen Funktionen mit erhöhten Anforderungen

  • 1.5.5 Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind

  • 1.5.6 Gesundheitszustand (wie Gewicht, Hörvermögen, Sehvermögen, Anamnese mit Ergebnis, freiwillige Laboruntersuchungen, Blutgruppe)

  • 1.5.7 Körperliche Leistungsfähigkeit

  • 1.5.8 Intelligenz und Persönlichkeit

  • 1.5.9 Psyche und soziale Kompetenz

  • 1.5.10 Eignungsprüfungen

  • 1.5.11 Dienstliche Impfungen

  • 1.5.12 Eingereichte medizinische Unterlagen

  • 1.5.13 Ärztliche Entscheide im Dienst (Dispense und Einschränkungen)

  • 1.5.14 Informationen und Entscheide Militärversicherungen

1.6 Ausbildungsdaten
  • 1.6.1 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildungen)

  • 1.6.2 Dienstliche Ausbildungen, Führerausweise und Brevets

  • 1.6.3 Erhaltene Kompetenzen

  • 1.6.4 Auszeichnungen

  • 1.6.5 Militärische Spezialausbildungen

  • 1.6.6 Resultate aus Schiessen mit Simulatoren

  • 1.6.7 Resultate aus Schiessen mit Korpswaffen

  • 1.6.8 Vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

  • 1.6.9 Resultate aus ausserdienstlichen Wettkämpfen und Kursen

  • 1.6.10 Abfrage Kursdaten und Kursanmeldung für vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

1.7 Leistungsdaten
  • 1.7.1 Resultate aus sportlichen und körperlichen Leistungstests

  • 1.7.2 Resultate aus Schiessen mit Sturmgewehr und Pistole

  • 1.7.3 Schiessdaten

  • 1.7.4 Aufforderung Schiesspflicht

  • 1.7.5 Erfüllung Schiesspflicht (inklusive Standblatt)

  • 1.7.6 Resultate aus Fitness-, Ernährungs- und Sportplaner

1.8 Aktuelle und geplante Dienstleistungen
  • 1.8.1 Gesamthaft geleistete Diensttage

  • 1.8.2 Gesamthaft noch zu leistende Diensttage

  • 1.8.3 Militärisches Aufgebot mitsamt Detailangaben

  • 1.8.4 Dienstvormerke

  • 1.8.5 Einrückungs- und Entlassungsinformationen

  • 1.8.6 Dienstanzeige

  • 1.8.7 Militärische Adresse

  • 1.8.8 Informationen und Mitteilungen der aktuellen Kommandantin oder des aktuellen Kommandanten und der aktuellen Einheit

  • 1.8.9 Absolvierte Dienstleistungen

  • 1.8.10 Verbuchte Dienstleistungen

  • 1.8.11 Marschbefehle

  • 1.8.12 Dienstverschiebungsgesuche und verschobene Dienstleistungen

  • 1.8.13 Urlaubsgesuche und Urlaubspässe

  • 1.8.14 Gesuche um Auslandurlaub und deren Genehmigungen

  • 1.8.15 Diensttageabrechnung bei Dienstende (Genehmigung durch die Angehörige oder den Angehörigen der Armee)

  • 1.8.16 Bestätigung des Solderhalts

  • 1.8.17 …

  • 1.8.18 Geleisteter Wehrpflichtersatz

  • 1.8.19 Gesuche um freiwillige Dienstleistungen und deren Genehmigungen

  • 1.8.20 Informationen zur Dienstleistung (wie Tagesbefehle, Wochenplanung, Notfallzettel, Ruhezeitkontrolle, Reisemöglichkeiten, Dispensation vom Assistenzdienst und Menüplan)

1.9 Materialdaten
  • 1.9.1 Persönliche Ausrüstung

  • 1.9.2 Abgabe, Hinterlegung und Rücknahme persönliche Ausrüstung und persönliche Waffe

  • 1.9.3 Informationen zur Fassung und Abgabe von Material, einschliesslich Aufgebote hierfür

  • 1.9.4 Abgabe, Hinterlegung und Rücknahme von weiterem Material

  • 1.9.5 Resultat Materialkontrollen

  • 1.9.6 Ersatz, Umtausch oder Bezug von Material

  • 1.9.7 Verfügbare Quoten für Materialbezug

  • 1.9.8 Persönliche Rezepte für Massanfertigungen

  • 1.9.9 Materialverlustmeldung (inklusive Waffenverlustmeldung)

  • 1.9.10 Schuh- und Konfektionsgrössen

  • 1.9.11 Instrumentennummer

  • 1.9.12 Nummer der persönlichen Waffe oder der Leihwaffe

  • 1.9.13 Waffeninspektionen

  • 1.9.14 Waffenkontrolle

  • 1.9.15 Informationen zur Waffe

  • 1.9.16 Gutscheine

  • 1.9.17 Informationen über die Retablierungsstellen und die Online-Plattform für Materialbestellungen

  • 1.9.18 Ins Eigentum übernommene Militärwaffen

1.10 Legitimationsdaten
  • 1.10.1 Ausweise mitsamt Ausweisart und -nummer

  • 1.10.2 Militärische Identitätskarte

  • 1.10.3 Daten zur Identifizierung

  • 1.10.4 Smartcard-Nummer und SD-PKI-Kartennummer

  • 1.10.5 Verlustmeldung Identitätsmittel

  • 1.10.6 Fahrschein für öffentlichen Verkehr

1.11 Gesuche, Anträge, Anmeldungen und Umfragen
  • 1.11.1 Elektronische Dokumente, Korrespondenz

  • 1.11.2 Eingereichte Gesuche, Anträge und Anmeldungen mitsamt Beilagen

  • 1.11.3 Status von Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 1.11.4 Entscheide über Gesuche, Anträge und Anmeldungen

  • 1.11.5 Ausbildungsgutschrifts-Konto

  • 1.11.6 Umfragen und Umfragedaten

  • 1.11.7 Sperrung Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG

1.12 Weitere Daten
  • 1.12.1 Daten, die die betreffende Person freiwillig gemeldet oder übermittelt hat

2 Daten der Schutzdienstpflichtigen

2.1 Zivile Daten
  • 2.1.1 AHV-Nummer

  • 2.1.2 Name(n)

  • 2.1.3 Vorname(n)

  • 2.1.4 Geschlecht

  • 2.1.5 Geburtsdatum

  • 2.1.6 Adresse

  • 2.1.7 Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse

  • 2.1.8 E-Mail-Adresse

  • 2.1.9 Telefonnummern

  • 2.1.10 Passfoto

  • 2.1.11 Erlernter und ausgeübter Beruf (Funktion)

  • 2.1.12 Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse und Kontaktangaben

  • 2.1.13 Zahlungsverbindung

  • 2.1.14 Ausbildung

  • 2.1.15 E-ID

  • 2.1.16 Heimatort

  • 2.1.17 Heimatkanton

  • 2.1.18 Sprache

2.2 Rekrutierungsdaten
  • 2.2.1 Informationen über die Absolvierung des Orientierungstages

  • 2.2.2 Wunschzeitpunkt des Orientierungstages

  • 2.2.3 Wunschzeitpunkt der Rekrutierung

  • 2.2.4 Rekrutierungsdatum

  • 2.2.5 Rekrutierte Truppengattung

  • 2.2.6 Rekrutierte Funktion und Zweitfunktion (Zweitzuteilung)

  • 2.2.7 Rekrutierungsjahr

  • 2.2.8 Rekrutierungskommandantin oder -kommandant mit Signatur

  • 2.2.9 Wunschfunktion

  • 2.2.10 Verpflichtungserklärungen

2.3 Dienstliche Daten
  • 2.3.1 Status nach BZG

  • 2.3.2 Aufgebotsstopp und Ausschluss aus dem Zivilschutz

  • 2.3.3 Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  • 2.3.4 Funktion im Zivilschutz mit Datum der Übernahme

  • 2.3.5 Verlängerung der Schutzdienstpflicht nach Artikel 31 BZG

  • 2.3.6 Eignungs-, Integritäts- und Personensicherheitsprüfungen

  • 2.3.7 Kader- und Weiterbildungsvorschläge

  • 2.3.8 Erhaltene Qualifikationen sowie Kaderbeurteilungen und -empfehlungen

  • 2.3.9 Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  • 2.3.10 Status als Spezialistin oder Spezialist nach Artikel 54 BZG

  • 2.3.11 Dienstbefreiung nach Artikel 30 BZG

  • 2.3.12 Entlassungsjahr

2.4 Informationsdaten
  • 2.4.1 Vornamen, Namen, Grad, Funktion, Einteilung, Adressen und Kontaktangaben der für die betreffende Person zuständigen Kommandantinnen und Kommandanten

  • 2.4.2 Kontaktdaten der für die betreffende Person zuständigen Stellen von Bund und Kanton

  • 2.4.3 Mobilmachungsdaten

  • 2.4.4 Fragen und Antworten (Soziale Plattform)

  • 2.4.5 Informationen zu Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 2.4.6 Informationen zur Schutzdienstpflicht und Militärversicherung

  • 2.4.7 Informationen zu Rechten und Pflichten der oder des Angehörigen des Zivilschutzes

  • 2.4.8 Informationen zu vor- und ausserdienstlichen Kursen

  • 2.4.9 Informationen zu schutzdienstlichen Weiterausbildungen

2.5 Daten zur Tauglichkeit und Eignung
  • 2.5.1 Entscheide über die Tauglichkeit

  • 2.5.2 Leistungsprofil

  • 2.5.3 Zuteilung

  • 2.5.4 Eignung zur Ausübung von bestimmten Funktionen und von speziellen Funktionen mit erhöhten Anforderungen

  • 2.5.5 Informationen und Entscheide Militärversicherungen

2.6 Ausbildungsdaten
  • 2.6.1 Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildungen)

  • 2.6.2 Dienstliche Ausbildungen, Führerausweise und Brevets

  • 2.6.3 Erhaltene Kompetenzen

  • 2.6.4 Auszeichnungen

  • 2.6.5 Schutzdienstliche Spezialausbildungen

  • 2.6.6 Vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

  • 2.6.7 Resultate aus ausserdienstlichen Kursen

  • 2.6.8 Abfrage Kursdaten und Kursanmeldung für vor- und ausserdienstliche Ausbildungen

2.7 Aktuelle und geplante Dienstleistungen
  • 2.7.1 Gesamthaft geleistete Diensttage

  • 2.7.2 Gesamthaft noch zu leistende Diensttage

  • 2.7.3 Schutzdienstliche Aufgebote mitsamt Detailangaben

  • 2.7.4 Dienstvormerke

  • 2.7.5 Einrückungs- und Entlassungsinformationen

  • 2.7.6 Dienstanzeige

  • 2.7.7 Schutzdienstliche Adresse

  • 2.7.8 Informationen und Mitteilungen der aktuellen Kommandantin oder des aktuellen Kommandanten und der aktuellen Einheit

  • 2.7.9 Absolvierte Dienstleistungen

  • 2.7.10 Verbuchte Dienstleistungen

  • 2.7.11 Marschbefehle

  • 2.7.12 Dienstverschiebungsgesuche und verschobene Dienstleistungen

  • 2.7.13 Urlaubsgesuche und Urlaubspässe

  • 2.7.14 Gesuche um Auslandurlaub und deren Genehmigungen

  • 2.7.15 Diensttageabrechnung bei Dienstende (Genehmigung durch die oder den Angehörigen des Zivilschutzes)

  • 2.7.16 Bestätigung des Solderhalts

  • 2.7.17 …

  • 2.7.18 Geleisteter Wehrpflichtersatz

  • 2.7.19 Gesuche um freiwillige Dienstleistungen und deren Genehmigungen

  • 2.7.20 Informationen zur Dienstleistung (wie Tagesbefehle, Wochenplanung, Notfallzettel, Ruhezeitkontrolle, Reisemöglichkeiten und Menüplan)

2.8 Materialdaten
  • 2.8.1 Persönliche Ausrüstung

  • 2.8.2 Abgabe und Rücknahme persönliche Ausrüstung

  • 2.8.3 Informationen zur Fassung und Abgabe von Material, einschliesslich Aufgebote hierfür

  • 2.8.4 Abgabe und Rücknahme von weiterem Material

  • 2.8.5 Resultat Materialkontrollen

  • 2.8.6 Ersatz, Umtausch oder Bezug von Material

  • 2.8.7 Verfügbare Quoten für Materialbezug

  • 2.8.8 Persönliche Rezepte für Massanfertigungen

  • 2.8.9 Materialverlustmeldung

  • 2.8.10 Schuh- und Konfektionsgrössen

  • 2.8.11 Gutscheine

  • 2.8.12 Informationen über die Retablierungsstellen und die Online-Plattform für Materialbestellungen

2.9 Legitimationsdaten
  • 2.9.1 Ausweise mitsamt Ausweisart und -nummer

  • 2.9.2 Schutzdienstliche Identitätskarte

  • 2.9.3 Daten zur Identifizierung

  • 2.9.4 Nummer Zugangskarte

  • 2.9.5 Verlustmeldung Identitätsmittel

  • 2.9.6 Fahrschein für öffentlichen Verkehr

2.10 Gesuche, Anträge, Anmeldungen und Umfragen
  • 2.10.1 Elektronische Dokumente, Korrespondenz

  • 2.10.2 Eingereichte Gesuche, Anträge und Anmeldungen mitsamt Beilagen

  • 2.10.3 Status von Gesuchen, Anträgen und Anmeldungen

  • 2.10.4 Entscheide über Gesuche, Anträge und Anmeldungen

  • 2.10.5 Umfragen und Umfragedaten

2.11 Weitere Daten
  • 2.11.1 Daten, die die betreffende Person freiwillig gemeldet oder übermittelt hat

(Art. 6)

Daten des MEDISA

  1. Personalien:

    1. Name;

    2. Vorname;

    3. Adresse;

    4. AHV-Nummer185.

  2. Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklusive:

    1. medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdiensttauglich);

    2. Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Gründen.

  3. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):

    1. familiäre Krankheiten;

    2. schulische und berufliche Situation;

    3. Suchtanamnese;

    4. Krankheiten und Unfälle;

    5. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten;

    6. Name der aktuellen Hausärztin oder des aktuellen Hausarztes.

  4. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rekrutierung erfasst werden:

    1. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Fragebogen [Formular 3.4] erwähnten medizinischen Problemen);

    2. Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang);

    3. Hör- und Sehfähigkeit;

    4. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]);

    5. EKG, Blutdruckmessungen;

    6. Lungenfunktionstest;

    7. psychologische und psychiatrische Daten:

      • – Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen),

      • – medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen;

    8. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).

  5. Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:

    1. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie);

    2. Impfungen.

  6. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. ausführlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG).

  7. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärztinnen und Ärzten:

    1. Zeugnisse von zivilen Ärztinnen und Ärzten, eingebracht durch Stellungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärztinnen und Ärzte und durch den Militärärztlichen Dienst;

    2. medizinische Unterlagen der militärischen Ärztinnen und Ärzte aus Schulen und Kursen.

  8. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:

    1. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen, Sozialdienst usw.;

    2. Familienangehörige, Arbeitgeberin und Arbeitgeber, Rechtsbeiständin und Rechtsbeistand usw.

  9. Amtliche Dokumente (Auswahl):

    1. Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat);

    2. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).

  10. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen:

    1. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit;

    2. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/der oder des Angehörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst.

  11. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):

    1. medizinische Anfrage der Militärversicherung;

    2. Wehrpflichtersatz;

    3. Zivilschutz.

  12. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen:

    1. Zeugnisse von zivilen Ärztinnen und Ärzten, eingebracht durch das ZIVI oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärztinnen und Ärzte der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle;

    2. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8;

    3. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähigkeit;

    4. Befund der Ärztinnen und Ärzte der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.

  13. Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand beziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung notwendig sind:

    1. aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS;

    2. aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe oder Leihwaffe.

  14. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärztinnen und Truppenärzten im Zusammenhang mit Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; enthalten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission.

  15. Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt).

  16. Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psychologischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.

(Art. 9)

Daten des ISPE

  1. Personalien

  2. Art der Visite

  3. Diagnose

  4. Entscheid über den Ort der Behandlung

  5. Ein- und Austrittsdaten der Patientinnen und Patienten

  6. verfügte Dispensationen

  7. durchgeführte Untersuchungen

(Art. 10a)

Daten des MEDIS LW

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Geburtsdatum

  5. AHV-Nummer

  6. Einteilung und Grad

  7. Funktion

  8. Ärztlicher Fragebogen

  9. Berichte externer Spezialistinnen und Spezialisten

  10. Anamnestische Angaben zum Gesundheitszustand sowie dem flugmedizinischen und flugpsychologischen Verlauf

  11. Befunde aus den flugmedizinischen und flugpsychologischen Untersuchungen

  12. Befunde der laborchemischen Untersuchung sowie der medizinischen Tests

  13. Röntgenbilder und deren Befunde

  14. Korrespondenz und Überweisungsdokumente

  15. Angaben über flugmedizinische und flugpsychologische Massnahmen, die getroffen wurden

  16. Entscheide zur Einteilung sowie zur Flug- und Sprungtauglichkeit

(Art. 11)

Daten des ISEP KSK

  1. Name

  2. Vorname

  3. Grad

  4. AHV-Nummer

  5. militärische Einteilung

  6. Truppengattung, Dienst oder Dienstzweig

  7. Funktion

  8. Besondere militärische Ausbildung

  9. Wohnadresse und -gemeinde

  10. Geburtsdatum und -ort

  11. Heimatgemeinde und -kanton

  12. Muttersprache

  13. Erlernter und ausgeübter Beruf

  14. Zivilstand

  15. Resultate der Eignungsprüfungen mit Datum

  16. Daten über die Durchführung und das Ergebnis von Personensicherheitsüberprüfungen

  17. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000186

Zusätzlich bei einer Anstellung im Armee-Aufklärungsdetachement (AAD) 10, im Militärpolizei-Spezialdetachement oder im Stab Kommando Spezialkräfte (KSK):

  1. Angaben zum Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag inklusive allfällige Zusätze wie Einsatzverträge

  2. Arbeitsort

  3. Daten der Grundbereitschaft für Einsätze (Impfstatus, Blutgruppe etc.), die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind

  4. Daten über die Verwendung, insbesondere die Teilnahme an Einsätzen, Kursen und Auslandkommandierungen

  5. Daten über die erworbenen Brevets und Ausbildungen mit Erwerbsdatum, Resultat und Verfalldatum

  6. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst

Mit

Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten:

  1. Detailangaben über Personaldokumente (Pass, ID, Führerschein, Fahrzeugausweis, Personalausweis etc.)

  2. besondere zivile Kenntnisse und Ausweise (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  3. Notfalladressen der engsten Angehörigen

  4. Telefon- und Telefaxnummern

  5. E-Mail-Adresse

  6. Adressen des Zahn- und Hausarztes

  7. Daten der Karriere- und Nachfolgeplanung

  8. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

(Art. 12)

Daten des ISB

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adressen (privat, militärisch)

  4. E-Mail-Adresse

  5. Telefonnummer

  6. Geburtsdatum

  7. AHV-Nummer

  8. Einteilung

  9. Grad

  10. Funktion

  11. Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvierung der Kaderschule

  12. Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“)

  13. Sprachkenntnisse

  14. Geschlecht

  15. Erlernter Beruf

  16. Ausgeübte berufliche Tätigkeit

  17. Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss

  18. Gegenwärtige und letzte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

  19. Angaben zum Zivilstand

  20. Name und Vorname der Ehefrau oder des Ehemanns bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

  21. Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum)

  22. Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft

  23. Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand)

  24. Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit)

  25. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partnerin oder Partner, Ausgaben, Vermögen, Schulden etc.) inklusive Belege

  26. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnisse der oder des Betroffenen)

  27. Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenweite, Schuhnummer)

  28. Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben)

  29. Zuständige Beraterinnen und Berater des Sozialdienstes der Armee

  30. Bericht und Antrag der Beraterinnen und Berater des Sozialdienstes der Armee

  31. Ort/Datum der Erhebung

  32. Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, finanzielle Unterstützung, etc.)

  33. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständige Beraterinnen und Berater)

  34. Kontoangaben

  35. Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum)

  36. Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

(Art. 13)

Daten des IPV

  1. Personalien

  2. Daten über das Arbeitsverhältnis, den Arbeitsort, die Personalkategorie und die Funktionsbewertung

  3. Daten über Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung in der Armee und im Zivilschutz

  4. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz

  5. Daten über den militärischen Status und über die Zulassung zum Zivildienst

  6. Daten über die berufliche Laufbahn sowie Daten zur Nachfolgeeignung und Nachfolgeplanung

  7. Daten über die beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie Assessments

  8. Daten über die Sprachkenntnisse

  9. Dienstleistungsplanung mit den geplanten Einsätzen, Ausbildungen und ferienbedingten Abwesenheiten

  10. Daten für die Lohnberechnung

  11. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  12. Daten über die Organisation der Gruppe Verteidigung und den Stellenplan

  13. Berufliche sowie Aus- und Weiterbildungsinteressen

(Art. 14)

Daten des PERAUS

  1. Ergebnisse der Rekrutierung für den Friedensförderungsdienst

  2. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Qualifikation in der Armee und im Zivilschutz

  3. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz

  4. medizinische und psychologische Daten über den Gesundheitszustand

  5. Resultate von medizinisch-technischen Untersuchungen und medizinisch-psychologischen Tests

  6. andere personenbezogene Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden oder zu behandelnden Person beziehen

  7. 6a. Daten zur grundsätzlichen Einsatztauglichkeit für Auslandeinsätze (Impfstatus etc.), die für die Entsendung notwendig sind

  8. Passnummer

  9. beruflicher und militärischer Lebenslauf

  10. Angaben zu den Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder auf einer Personalbeurteilung beruhende Entscheide

  11. von Partnerorganisationen abgegebene Qualifikationen der betreffenden Person

  12. Daten über die Durchführung und das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung

  13. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000187

  14. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  15. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst

  16. Religionszugehörigkeit

  17. Name

  18. Vorname

  19. Geburtsdatum

  20. Heimatort

  21. Staatsangehörigkeit

  22. Zivilstand

  23. AHV-Nummer

  24. Wohnadresse

  25. Notfalladressen

  26. Standort des Dienstbüchleins

  27. Notizen

  28. Auslandeinsatzauszeichnungen

  29. Angaben zur Militärversicherung (Militärversicherungs-Referenznummer, Vorfalldatum und Arbeitsunfähigkeitsdauer)

  30. Zeitraum und Beiträge der Pensionskasse

(Art. 16)

Daten des OpenIBV

  1. Angaben zur Reiseteilnehmerin oder zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit)

  2. Notfalladresse/Notfallkontakt

  3. Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit, Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)

  4. AHV-Nummer/ausländische Sozialversicherungsnummer

  5. Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass)

  6. Angaben für Spesenvergütung

  7. Anlass

  8. ausländische Stelle

  9. NATO Security Clearance

  10. Ziel und Zweck des Auslandanlasses

  11. Begründung, Mehrwert

  12. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung

  13. Kosten

  14. Reisemittel

  15. Bekleidung (Uniform, zivil)

  16. Reisebericht

(Art. 21)

Daten des Informationssystems Alumni

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. Geburtsdatum

  5. Heimatort

  6. Wohnadresse

  7. Wohngemeinde

  8. Telefonnummer

  9. E-Mail-Adresse

  10. Sprachkenntnisse

  11. Einteilungseinheiten

(Art. 26)

Daten des IVE

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geburtsdatum

  4. Grad

  5. Adresse

  6. AHV-Nummer

  7. Arbeitsort

  8. Beruf

  9. Sprachkenntnisse

  10. Passdaten

  11. bisherige Einsätze

  12. absolvierte Ausbildungskurse für Verifikatorinnen und Verifikatoren

(Art. 34c)

Daten des HYDRA

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Muttersprache

  5. Geburtsdatum

  6. AHV-Nummer

  7. PERAUS-Nummer

  8. Einsatzdaten mit Missionsbezeichnungen und -dauer

  9. Einteilung und militärischer Grad im nationalen Einsatz

  10. Militärischer Grad im internationalen Einsatz

  11. Erfassungsdatum

  12. Standort des Dienstbüchleins

  13. Notizen

  14. Auslandeinsatzauszeichnungen

  15. Angaben zur Militärversicherung (MV-Referenznummer, Vorfalldatum und Arbeitsunfähigkeitsdauer)

  16. Zeitraum und Beiträge der Pensionskasse

(Art. 35)

Daten des IES-KSD

  1. Zivile und militärische Daten, die zur Planung, Vorbereitung oder im Einsatz des KSD notwendig sind.

  2. Zivile und militärische Daten der am KSD beteiligten Personen:

    1. Daten über Fähigkeiten, Aufgaben und Verfügbarkeit für den KSD;

    2. Daten über den Einsatz.

  3. Zivile und militärische Daten der Medizinalpersonen:

    1. Daten über die zivile oder militärische Funktion und Ausbildung;

    2. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz;

    3. Daten über den militärischen Status sowie über die Zulassung zum Zivildienst;

    4. Daten nach Artikel 51 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20061188, die für die Sicherstellung des medizinischen und technischen Betriebs von sanitäts- und veterinärdienstlichen Einrichtungen sowie der Rettungs- und Blutspendedienste des Gesundheitswesens unentbehrlich sind;

    5. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden.

  4. Zivile und militärische Daten der Patientinnen und Patienten:

    1. Personenstatus (vermisst, unverletzt, verletzt, tot);

    2. sanitätsdienstliche Daten;

    3. Patientinnen- und Patientendaten der elektronischen Patientinnen- und Patientenkarte sowie des Patientinnen- und Patientenleitsystems (PLS);

    4. Transportprotokoll;

    5. Signalement;

    6. Änderungsjournal.

(Art. 37)

Daten des MIL Office

  1. Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.)

  2. Einteilung

  3. Grad

  4. Funktion

  5. Ausbildung und Ausrüstung

  6. Daten des Qualifikations- und Vorschlagswesens

  7. Daten zu Sold- und Spesenabrechnungen

  8. sanitätsdienstliche Befunde über Einschränkungen der Dienstfähigkeit

  9. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  10. Daten des Disziplinarstrafwesens (Strafkontrolle)

  11. Daten zu Absenzen und Kommandierungen

  12. Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Einheit

(Art. 38 Abs. 1)

Daten des ISKM

  1. Vorname und Nachname*

  2. Personalnummer*

  3. AHV-Nummer*

  4. Geschlecht*

  5. Familienstand*

  6. Geburtsdatum* und Alter

  7. Staatsangehörigkeit*

  8. Bürgerort*

  9. geschäftliche und private Postadresse*

  10. geschäftliche E-Mail-Adresse* / private E-Mail-Adresse

  11. geschäftliche Telefonnummer* / private Telefonnummer

  12. Notfallkontakte

  13. militärische Informationen

  14. Grad

  15. Funktion

  16. Einteilung

  17. Personalkategorie

  18. zivile und militärische Aus- und Weiterbildung

  19. Zertifizierungen

  20. beruflicher Werdegang

  21. Führungserfahrung

  22. internationale Erfahrung

  23. Projekterfahrung

  24. Informatikkenntnisse

  25. Muttersprache*

  26. Korrespondenzsprache*

  27. Sprachkenntnisse*

  28. ausserberufliche Tätigkeiten

  29. lohnrelevante Leistungsbeurteilung

  30. Mitarbeiterinnen- oder Mitarbeiterprofil

  31. Selbstkompetenzen

  32. Sozialkompetenzen

  33. Führungskompetenzen

  34. Fachkompetenzen

  35. Nachfolgeeignung und -planung

  36. Entwicklungsmassnahmen

  37. Potenzialerfassung

  38. Assessments

  39. Poolbewirtschaftung

  40. militärische Laufbahn

  41. Einsatzgruppen

  42. Ab- und Einsatzkommandierungen

  43. Stammhaus

  44. Diensttage

  45. Code und Bezeichnung der Planstelle*

  46. Lohnklasse*

  47. Beschäftigungsgrad*

  48. Funktionsdauer*

  49. Eintritts- und Austrittsdatum*

  50. Mitarbeiterinnen- oder Mitarbeiterstatus*

  51. Departementsbereich*

  52. Verwaltungseinheit*

Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten

  • 53. digitales Passfoto

  • * aus IPDM bezogene Daten

(Art. 40)

Daten des FIS HE

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Geburtsdatum

  6. Geschlecht

  7. Religionszugehörigkeit

  8. Einteilung

  9. Grad

  10. Funktion

  11. Ausbildung

  12. sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind

  13. Daten des Führungsinformationssystems Soldat (IMESS)

  14. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

(Art. 41)

Daten des FIS LW

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Telefonnummer

  5. E-Mail-Adresse

  6. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  7. Personalnummer des Bundes

  8. Effektennummer

  9. Geschlecht

  10. Einteilung

  11. Grad

  12. Funktion

  13. Ausbildung

  14. Nummer, Ausstelldatum und Ablaufdatum des amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte etc.)

  15. Informationen für die grenzüberschreitende Ein- und Ausreise und die Zollabwicklung

  16. Fluginformationen, einschliesslich Datum, Zeit und Ort des Abflugs und der Landung sowie Angaben zum eingesetzten Flugzeug

  17. Flugroute

  18. Aufenthaltsort, Koordinaten

  19. Grösse der Flugeffekten

  20. Körpergewicht

  21. Sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind

  22. Rolle und übernommene Aufgaben bei der Planung, Vor- und Nachbereitung, Durchführung und Protokollierung eines Fluges

  23. Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Flug oder zugunsten mitfliegender oder am Flug mitwirkender Personen erbracht werden

  24. Leistungen, die als mitfliegende oder am Flug mitwirkende Person in Anspruch genommen werden

  25. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

(Art. 42)

Daten des IMESS

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Geschlecht

  6. Einteilung

  7. Grad

  8. Funktion

  9. Ausbildung

  10. Daten über den physischen Zustand

  11. Leistungsprofile

  12. taktische Einsatzdaten und Bilder

(Art. 52b)

Daten des PEGASUS

  1. Name

  2. Vorname

  3. Initialen

  4. E-Mail-Adresse

  5. Personalnummer

  6. Geburtsdatum

  7. Funktion

  8. Anrede

  9. Benutzerinnen- oder Benutzergruppe

  10. Benutzerinnen- oder Benutzertyp

  11. Benutzerinnen- oder Benutzerstatus

  12. Büro

  13. Telefonnummern

  14. Fax

  15. Pager

  16. Adresse

  17. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber

  18. Verwaltungseinheit 1. Stufe

  19. Verwaltungseinheit 2. und 3. Stufe

  20. Land

  21. Staat (Kantone etc.)

  22. AHV-Nummer

  23. Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen)

  24. Öffentliche Zertifikate

  25. Verwalterin oder Verwalter

  26. Nummern der persönlichen Geräte und Ausweise

  27. Netzstandort

  28. Ort des persönlichen Verzeichnisses

  29. Konto Gültigkeitsdauer

  30. Datum letzte Anmeldung

  31. Anzahl Anmeldungen

  32. Datum letzte Passwortänderung

  33. Passwort

  34. Zutritts- und Zugangsberechtigungen

  35. Telefonie-Optionen (Wahlberechtigungen)

  36. Prüfstufe nach Artikel 30 ISG189, Datum der Rechtskraft des Entscheids nach Artikel 41 Absatz 2 ISG sowie Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 26 der Verordnung vom 8. November 2023190 über die Personensicherheitsprüfungen

  37. Folgende biometrische Daten (Templates) einer Person: Handvenenmuster, Irisbild, Fingerabdruck

(Art. 52g)

Daten des MilKo

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adressen

  4. Wohnort, Aufenthaltsort, Arbeitsort, Dienstort

  5. Telefonnummern

  6. Faxnummern

  7. E-Mail-Adressen

  8. Kontaktnummern/-adressen im Kommunikationssystem

  9. Nummer Planstelle

  10. Lokale Personenidentifikatoren

  11. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  12. Arbeitgeberin, Arbeitgeber

  13. Personalnummer des Bundes

  14. Ausweisnummer

  15. Smartcard-Nummer

  16. Geschlecht

  17. Sprache

  18. Einteilung, Einheit, Formation

  19. Leistet Dienst bei

  20. Dienst von/bis

  21. Grad mit Gradzusatz

  22. Funktion

  23. Stellvertretung (Vertreterin oder Vertreter von, vertreten durch)

  24. Führungsgrundgebiete

  25. Benutzerinnen- und Benutzergruppen

  26. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  27. Berechtigungen und Berechtigungsrolle im Kommunikationssystem

(Art. 53)

Daten des BELPLAN

  1. AHV-Nummer

  2. Name

  3. Vorname

  4. Benutzername und -nummer

  5. Geburtsdatum

  6. Geschlecht

  7. Ausgeübte berufliche Tätigkeit

  8. Wohnadresse

  9. Wohngemeinde

  10. Sprachkenntnisse

  11. Passfoto

  12. Telefonnummern

  13. E-Mail-Adresse

  14. Postzustelladresse

  15. E-ID

  16. Bankverbindung

  17. Grad

  18. Einteilung

  19. Funktion

  20. Dienst in der Einheit

  21. Status der Personensicherheitsprüfung

  22. Daten zur BELPLAN-Ausbildung

(Art. 57b)

Daten des MDS

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. AHV-Nummer

  5. Einteilung

  6. Dosimeternummern

  7. Dosimetermeldungen (Dosiswerte, Status des Dosimeters)

  8. Grenz- und Warnschwellen

(Art. 58)

Daten der Informationssysteme von Simulatoren

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Einteilung

  6. Grad

  7. Funktion

  8. Ausbildung

  9. Qualifikation

  10. Ausrüstung in der Armee

  11. Daten über die an den Simulatoren absolvierten Ausbildungen und deren Ergebnisse

  12. Bild- und Filmaufnahmen

(Art. 59)

Daten des LMS VBS

  • 1. AHV-Nummer*

  • 1a. Ausländische Sozialversicherungsnummer

  • 2. Personalnummer*

  • 3. Name*

  • 4. Vorname*

  • 5. Arbeitsort / Dienstort (Postleitzahl)*

  • 6. Geburtsdatum*

  • 7. E-Mail-Adresse*

  • 8. Mobiltelefonnummer

  • 9. Muttersprache

  • 10 Korrespondenzsprache*

  • 11. Organisationseinheit*

  • 12. Linienvorgesetzte oder Linienvorgesetzter

  • 13. Funktion*, Stellenprofil*

  • 14. Kaderstufe/Einsatzgruppe

  • 15. Geschlecht*

  • 16. Einteilung

  • 17. Dienst bei

  • 18. Grad

  • 19. Ausbildungsrelevante Daten (Spezialausbildungen, Auszeichnungen, Brevets)

  • 20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt»)

  • 21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen)

  • 22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen

  • 23. Lokale Personenidentifikatoren*

  • 24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS

  • 25. Fahrberechtigungskategorien

  • 26. Pontonierkurs

  • 27. Zivile und militärische Aus- und Weiterbildung

  • 28. Selbstkompetenzen

  • 29. Sozialkompetenzen

  • 30. Führungskompetenzen

  • 31. Fachkompetenzen

  • * Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.

(Art. 60)

Daten des ISGMP

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Beruf

  6. Funktion

  7. Einsatzbereich

  8. Daten über die Absolvierung der Aus- und Weiterbildung

(Art. 61)

Daten des FA-SVSAA

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Ausbildung

  6. Beruf

  7. Heimatort

  8. Nationalität

  9. Muttersprache

  10. Geburtsdatum

  11. Geschlecht

  12. militärische Fahrberechtigungskategorien für Fahrzeug- und Schiffsführerinnen und -führer sowie eidgenössische Schiffsführerausweise

  13. zivile Führerausweiskategorien sowie deren Auflagen

  14. Prüfungskategorien von militärischen Verkehrsexpertinnen und -experten für Fahrzeug- und Schiffsführerinnen und -führer

  15. Zusatzausbildungen

  16. Grad

  17. Funktion

  18. Einteilung

  19. Organisationseinheit

  20. Dienststelle

  21. Arbeitsort

  22. Personalkategorie

  23. Personenidentifikationsnummern

  24. Kontrollinformation über die letzte und nächste Kontrolluntersuchung

  25. Ergebnisse der Kontrolluntersuchung

  26. Informationen zu Sehhilfen

  27. Informationen zu Eignungsprüfungen

  28. militärische und zivile Administrativmassnahmen, insbesondere:

    1. Massnahmenart

    2. Grund

    3. Entzugsdauer

    4. verfügende Stelle

    5. erfassende Stelle

  29. Ein- und Austrittsdatum Bundesverwaltung

(Art. 61a)

Daten des SPHAIR-Expert

  1. Personalien, Adresse und Zivilstand

  2. E-Mail-Adresse

  3. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung

  4. AHV-Nummer

  5. Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort

  6. Sprachkenntnisse

  7. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee

  8. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen

  9. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklärungsschritte

  10. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Pilotinnen und Piloten oder Fallschirmaufklärerinnen und Fallschirmaufklärer

  11. Angaben über die Kleidergrösse

  12. Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)

(Art. 61b)

Daten des ISFA

  1. Militäradresse

  2. 1a. Dienstleistungen in der Armee

  3. Beginn der Dienstleistung

  4. Ende der Dienstleistung

  5. Kandidatinnen- oder Kandidatennummer

  6. AHV-Nummer

  7. Geschlecht

  8. Grad

  9. 7a. Einteilung

  10. 7b. Funktion

  11. Name

  12. Vorname

  13. Wohnadresse

  14. Wohnort

  15. Heimatort

  16. Heimatkanton

  17. Geburtsdatum

  18. 14a. ausbildungs- und prüfungsbezogene Daten

  19. 14b. Daten für die Ausbildungskontrolle

  20. 14c. Ausbildungsresultate und -fortschritt

  21. Prüfungssprache

  22. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Expertin oder Experte etc.)

  23. Eigenleistungen (Einreichdatum, Ergebnis)

  24. 17a. Prüfungsteilnahme (teilgenommen / nicht teilgenommen, Grund für Nichtteilnahme)

  25. Prüfungsergebnisse, Ergebnisse pro Modul

(Art. 69)

Daten des SIBE

  1. Name

  2. Vorname

  3. AHV-Nummer

  4. Nationalität

  5. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Adresse

  6. Geburtsort

  7. Geburtsdatum

  8. Funktion

  9. Passnummer

  10. Entscheid über die Personensicherheitsprüfung

(Art. 70)

Daten des ZUKO

Daten im Personenstamm

  1. Name

  2. Vorname

  3. Nationalität

  4. AHV-Nummer

  5. ausländische Sozialversicherungsnummer

  6. Geburtsdatum

  7. Datum der Personensicherheitsprüfung

  8. Schutzzonenprüfungsstufe

  9. Militärischer Grad

  10. Militärische Einteilung

  11. Departement

  12. Organisation

  13. Firma

  14. besondere biometrische Personenmerkmale wie Irisbild, Fingerabdruck, Handabdruck oder Stimmerkennung

  15. 14a. Unterschrift

  16. 14b. Sprache

Daten im ZUKO Personenstamm

  1. Personen Nummer

  2. Ausweis Nummer

  3. Ausweis Nummer Besucherin oder Besucher (Besucherinnen- oder Besucherausweis), Smartcard-Nummer

  4. Biomerkmal(e)

  5. Foto

  6. Personenkategorie

  7. Dienst bei (Einteilung)

  8. Funktion

  9. 22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis)

  10. Stammsatzverwaltung

Daten im berechtigten ZUKO-Personenstamm

  1. Zutrittsberechtigung

Daten im bewilligten ZUKO-Personenstamm

  1. Zutrittsbewilligung

  2. Bewilligung für Anlage XY

Eintrag von Rollen- und Rollenträgerinnen- oder Rollenträgerfunktionen

  1. Rolle

  2. Rollenträgerin oder Rollenträger

Anlagedaten

  1. Zutrittsprofile

  2. Rollenträgerinnen- oder Rollenträgerprofile

  3. Bedienstellenprofile

  4. Anlagekonfigurationsdaten

Systemdaten

  1. Systemkonfigurationsdaten

Logdaten

  1. Systemlogdaten (Protokoll aller Begehungen, Mutationen, Zustandsänderungen etc.)

Besucherdaten

  1. Name

  2. Vorname

  3. Telefonnummer

  4. E-Mail-Adresse

  5. Berufliche und private Adresse

  6. Geburtsdatum

  7. Nationalität

  8. Amtlicher Ausweis

  9. Organisation und Unternehmen

  10. Nummernschild

  11. Beginn und Ende des Besuchs

  12. Innerhalb der Organisation besuchte Person

  13. Grund des Besuchs

(Art. 70bis)

Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 100 MG erfasst werden müssen

Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten

  1. Name, Vorname

  2. Aliasnamen

  3. Geschlecht

  4. AHV-Nummer

  5. Geburtsdatum und -ort

  6. Wohn- und andere Adressen

  7. Heimatort

  8. Nationalität und Aufenthaltsstatus

  9. Zivilstand

  10. Sprache

  11. Beruf, Funktion und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber

  12. Ausbildung, erlernter Beruf

  13. ethnische Zugehörigkeit, wenn relevant im Fall

  14. Religion, wenn relevant im Fall

  15. politische und ideologische Ausrichtung, wenn relevant im Fall

  16. gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung

  17. Art und Nummer des Ausweises und der Aufenthaltsbewilligung, mit Angabe des Ausstellungsorts, der zuständigen Behörde und der Gültigkeit

  18. Signalement wie besondere Kennzeichen, Grösse, Augen-, Haut- und Haarfarbe

  19. Kommunikationsmittel, insbesondere Telefonnummern und E-Mail-Adressen

  20. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

  21. Stammdaten aller beteiligten Personen (beteiligte Parteien, Auskunftspersonen)

  22. medizinische und biometrische Daten, wenn relevant im Fall

  23. ausgehende Gefährdung

  24. angewendete Zwangsmassnahmen

  25. Angaben zum Fahrzeugausweis

  26. Liste der Objekte, die mit dem Fall in Verbindung stehen

  27. Informationen und Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 100 Absatz 1 MG benötigt werden

Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen

  1. Einteilung, Grad und Funktion

  2. Dienstleistungen in der Armee

  3. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs

  4. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises

  5. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen

  6. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  7. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände

  8. Frühere Einteilungen, Grade und Funktionen, einschliesslich Daten

(Art. 70ter)

Daten des IPSA

  1. Name

  2. Vorname

  3. Aliasnamen

  4. Geburtsdatum

  5. Geburtsort

  6. Heimatort

  7. Staatsangehörigkeit

  8. Aufenthaltsstatus

  9. Geschlecht

  10. Zivilstand

  11. Heimatort

  12. AHV-Nummer

  13. ethnische Zugehörigkeit

  14. Religion

  15. politische und ideologische Ausrichtung

  16. Ausbildung, erlernter Beruf

  17. berufliche Tätigkeiten

  18. Adresse

  19. Ausweise, Ausweisnummern

  20. Angaben zur Identität, körperliche Merkmale

  21. Signalement wie besondere Kennzeichen, Grösse, Augen-, Haut- und Haarfarbe

  22. Bezugspersonen, Familienangehörige, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und andere Kontakte mit Angaben zu deren Identität sowie zur Art der jeweiligen Beziehung

  23. Fortbewegungsmittel und Kontrollschildnummern, einschliesslich Nutzungs- und Standortdaten

  24. Kommunikationsmittel und Daten über Fernmeldeanschlüsse, einschliesslich Nutzungs- und Standortdaten

  25. Aufenthaltsort, geografische Informationen, Koordinaten und Bewegungsprofil

  26. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

  27. medizinische und biometrische Daten

  28. Details zu der möglichen Bedrohung, die von der Person ausgeht oder mit der diese im Zusammenhang steht (insb. Ereignis mit Beschreibung, Objekt mit Beschreibung und Nummer, Beziehung der Person zu einem Ereignis und/oder Objekt)

  29. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  30. Kontoangaben

  31. Daten betreffend Armee und Zivilschutz:

    1. Rekrutierungsergebnisse

    2. Einteilung

    3. Grad

    4. Funktion

    5. Ausbildung

    6. Qualifikationen

    7. Dienstleistungen

    8. Einsätze

    9. Ausrüstung

  32. Informationen und Daten nach Artikel 167i Buchstabe n MIG

(Art. 70b)

Daten des elektronischen Aufgebots- und Alarmierungssystems

  • 1. Name

  • 2. Vorname

  • 3. Funktion in der Krisen- und Alarmorganisation V

  • Funktion in der Krisen- und Alarmorganisation Verteidigung

  • Berufliche Funktion

  • 4. Funktion in der Armee samt Alarmierungsgruppe

  • 5. AHV-Nummer

  • 6. Telefonnummern

  • 7. E-Mail-Adressen

  • 8. Wohnadresse

  • 9. Einteilung, Grad und Funktion in der Armee

  • 10. Angaben zur Dienstleistung oder zum Einsatz, zu der oder dem aufgeboten wird

  • 11. weitere Daten, die für das Aufgebot notwendig sind

(Art. 70g)

Daten des HARAM

  1. Name

  2. Vorname

  3. Organisation

  4. Funktion

  5. E-Mail-Adresse

  6. Beschreibung des Risikos bei einem aussergewöhnlichen Ereignis, bei einem besonderen Vorkommnis und einer Sicherheitslücke rund um Flugoperationen

  7. Flugzeugtyp und -nummer

  8. Namen, Vornamen und Adressen weiterer involvierter Personen und Organisationen

(Art. 70r)

Daten des MIL PLATTFORM

  1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Privatadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Nummer der zugangsberechtigten Person

  2. Prüfstufe nach den Artikeln 10–14 VPSP191, Datum der Rechtskraft des Entscheids nach Artikel 24 VPSP sowie Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 26 VPSP betreffend einer zugangsberechtigten Person

  3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person

  4. Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Person

  5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)

  6. Zugangsdaten und -berechtigungen

(Art. 71)

Daten des SCHAMIS

über die Geschädigten und die Schädigenden

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Nummer

  5. Geburtsdatum

  6. Geschlecht

  7. Telefonnummer

  8. E-Mail-Adresse

  9. Korrespondenzsprache

  10. Arbeitsort

  11. Betreibungen

  12. Beruf und Funktion

  13. Einkommen

  14. Gesundheit

  15. Finanzielle Situation

  16. Vermögen

  17. Kapital

  18. Unterlagen und Daten von Versicherungen

  19. medizinische und sanitätsdienstliche Daten

  20. 19a. Daten aus militärischen Straf-, Disziplinar- und Verwaltungsverfahren

  21. 19b. Daten aus zivilen Straf-, Disziplinar- und Verwaltungsverfahren sowie aus Zivilverfahren

  22. 19c. militärische Führungsunterlagen und -berichte

  23. 19d. Fahrzeughalterinnen- und Fahrzeughalterdaten

über Dritte

  1. 19e. Name

  2. 19f. Vorname

  3. 19g. Adresse

  4. 19h. Geburtsdatum

  5. 19i. Geschlecht

  6. 19j. Telefonnummer

  7. 19k. E-Mail-Adresse

  8. 19l. Korrespondenzsprache

  9. 19m. Arbeitsort

  10. 19n. Beruf und Funktion

über das Schadenereignis

  1. Angaben zum Schadensereignis

  2. Angaben zur Schadensbemessung

  3. Abklärungen von Sachverständigen

(Art. 72)

Daten des DDSV

  1. PISA-Personenidentifikationsnummer

  2. Name

  3. Vorname

  4. Adresse

  5. Kanton

  6. AHV-Nummer

  7. Geburtsdatum

  8. Heimatort

  9. Heimatkanton

  10. Beruf

  11. Sprachkenntnisse

  12. Geschlecht

  13. PISA-Status

  14. Einteilung mit Datum

  15. Grad mit Datum

  16. Funktion mit Datum

  17. Zugehörigkeit zum Generalstab

  18. Vertretung

  19. Personalkategorie

  20. ausländische Sozialversicherungsnummer

  21. letzte Schule

  22. letztes Einrückungsdatum

  23. Daten der militärischen Informationssysteme, insbesondere diejenigen nach den Anhängen dieser Verordnung, ausschliesslich während des Datenaustauschs nach Artikel 175 Buchstabe c MIG

(Art. 72bis Abs. 1 und 72jter)

Daten des Informationssystems Personal der Gruppe Verteidigung und von armasuisse

Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe Verteidigung

Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen oder Armeematerial besitzen oder bestellen
  • 1 Personalien

  • 1.1 Name, Vorname

  • 1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl

  • 2 Stammdaten

  • 2.1 AHV-Nummer

  • 2.2 Geburtsdatum

  • 2.3 Geschlecht

  • 2.4 Muttersprache

  • 2.5 Beruf

  • 2.6 Telefonnummern Geschäft und privat

  • 2.7 Faxnummern Geschäft und privat

  • 2.8 E-Mail-Adressen

  • 3 Administration

  • 3.1 Personalnummer

  • 3.2 Gültig ab/bis

  • 3.3 Geändert von/am

  • 3.4 Aufgebotsgrund und -datum

  • 3.5 Aufgeboten durch

  • 3.6 Interne Bemerkung

  • 3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe

  • 3.8 Waffentyp und Waffennummer

  • 3.9 Erledigungsdatum

  • 3.10 Mahnung

  • 3.11 Abtretung an LBA

  • 3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit

  • 3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit

  • 3.14 Abtretung an Oberauditorat

  • 3.15 Abtretung an Kreiskommando

  • 3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee

  • 3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter

  • 3a Ausrüstung

  • 3a.1 Gültig ab/bis

  • 3a.2 Geändert von/am

  • 3a.3 Material

  • 3a.4 Serialnummer des serialisierten Materials

  • 3a.5 Grösse (Konfektionsgrösse)

  • 3a.6 Rückgabe des Materials

  • 3a.7 Gutschein Quotenbezug

  • 3a.8 Bestellungen (Bestelldatum/-daten, bestellte Artikel, Anzahl, Konfektionsgrösse, Lieferdatum, Lieferadresse, Hinweis über erfolgte oder noch erforderliche Rücksendung rückgabepflichtiger Artikel, Gutscheinverbrauch)

  • 3a.9 Daten zum Benutzerinnen- oder Benutzerkonto für die Online-Plattform für Materialbestellungen (Benutzerinnen- oder Benutzername, Passwort, Gültigkeit und Gültigkeitsdauer des Kontos, Datum der letzten Passwortänderung, Datum letzte Anmeldung, Anzahl Anmeldungen, technische Daten)

  • 4 Hinterlegung der Ausrüstung

  • 4.1 Gültig ab/bis

  • 4.2 Geändert von/am

  • 4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort

  • 4.4 Hinterlegungsnummer

  • 4.5 Hinterlegungskostenpflicht

  • 4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis

  • 4.7 Rechnungsnummer

  • 5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung

  • 5.1 Gültig ab/bis

  • 5.2 Geändert von/am

  • 5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)

  • 6 Auslandeinsatz

  • 6.1 Gültig ab/bis

  • 6.2 Geändert von/am

  • 6.3 Einsatzart

  • 6.4 Einsatzende

  • 7 Waffe zu Eigentum

  • 7.1 Gültig ab/bis

  • 7.2 Geändert von/am

  • 7.3 Material

  • 7.4 Waffennummer

Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

  • 8 Administration

  • 8.1 Dienstbüchlein erhalten von

  • 8.2 Dienstbüchlein abgegeben an

  • 9 Status nach Militärgesetz

  • 9.1 Tauglichkeit mit Datum

  • 10 Dienstbemerkungen Katalog

  • 10.1 Dienstbemerkung Code

  • 10.2 Gültigkeitsdatum und -status

  • 11 Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe

  • 11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung

  • 11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit

  • 11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe

  • 11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leihwaffe

  • 11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe

  • 11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe

  • 11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG

  • 12 Waffenlos

  • 12.1 Gültig ab/bis

  • 12.2 Geändert von/am

  • 12.3 Waffenlos

  • 13 Taschenmunition

  • 13.1 Gültig ab/bis

  • 13.2 Geändert von/am

  • 13.3 Taschenmunition

  • 14 Weitere Daten

  • 14.1 Brillenträgerin oder Brillenträger

  • 14.2 Führerausweiskategorie

Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

  • 15 Stammdaten

  • 15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit)

  • 15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung

  • 15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz

  • 15.4 Noch zu leistende Diensttage

  • 15.5 Spezialausbildung

  • 15.6 Auszeichnungen (maximal 10)

  • 15.7 Truppengattung

  • 15.8 Anrechenbare Diensttage

  • 16 Dienstvormerk

  • 16.1 Einheit/Schule/Kurs

  • 16.2 Art des Dienstes

  • 16.3 Fremde Einheit

  • 16.4 Kontrolle Dienstpflicht

  • 16.5 Entlassungsdatum

Daten über militärisches Personal

  • 17 Militärisches Personal

  • 17.1 Gültig ab/bis

  • 17.2 Geändert von/am

  • 17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal

  • 17.4 Gutschein militärisches Personal

Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • 18 Personalgewinnung

  • 18.1 Bewerbungsdossier

  • 18.2 Anstellungsunterlagen

  • 18.3 Sicherheit

  • 19 Personalführung

  • 19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen

  • 19.2 Stellenbeschreibungen

  • 19.3 Zeugnisse

  • 19.4 Arbeitszeit

  • 19.5 Personaleinsatz

  • 19.6 Disziplinarwesen

  • 19.7 Bewilligungen

  • 19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

  • 20 Personalhonorierung

  • 20.1 Lohn/Zulagen

  • 20.2 Spesen

  • 20.3 Prämien

  • 20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen

  • 20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung

  • 21 Sozialversicherungen

  • 21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung

  • 21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung

  • 21.3 Familienzulagen

  • 21.4 Pensionskasse des Bundes

  • 21.5 Militärversicherung

  • 22 Gesundheit

  • 22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt

  • 22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit

  • 22.3 Zeugnisse von Ärztinnen und Ärzten

  • 22.4 Ermächtigung für Ärztinnen und Ärzte und Versicherungen

  • 22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst

  • 22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall

  • 23 Versicherungen Allgemein

  • 23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle

  • 23.2 Effektenschäden

  • 24 Personalentwicklung

  • 24.1 Aus- und Weiterbildung

  • 24.2 Entwicklungsmassnahmen

  • 24.3 Qualifikationen

  • 24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen

  • 24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen

  • 24.6 Kaderentwicklung

  • 24.7 Berufliche Grundbildung

  • 25 Austritt/Übertritt

  • 25.1 Kündigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers

  • 25.2 Kündigung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

  • 25.3 Pensionierung

  • 25.4 Todesfall

  • 25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview

  • 25.6 Übertrittsformalitäten

  • 26 Militärisches Personal

  • 26.1 Einteilung/Grad/Ausrüstung

  • 26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate

  • 26.3 Beförderungen/Abkommandierungen

  • 26.4 Vorruhestand

  • 26.5 Zeitmilitär

  • 27 Betriebliche Daten

  • 27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan

  • 27.2 Organisatorische Zuordnung

  • 27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft

  • 27.4 Leihgaben

  • 27.5 Weitere relevante betriebliche Daten

Daten über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von armasuisse

Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • 28 Personalgewinnung

  • 28.1 Bewerbungsdossier

  • 28.2 Anstellungsunterlagen

  • 28.3 Sicherheit

  • 29 Personalführung

  • 29.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen

  • 29.2 Stellenbeschreibungen

  • 29.3 Zeugnisse

  • 29.4 Arbeitszeit

  • 29.5 Personaleinsatz

  • 29.6 Disziplinarwesen

  • 29.7 Bewilligungen

  • 29.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

  • 30 Personalhonorierung

  • 30.1 Lohn/Zulagen

  • 30.2 Spesen

  • 30.3 Prämien

  • 30.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen

  • 30.5 Familienergänzende Kinderbetreuung

  • 31 Sozialversicherungen

  • 31.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung / Erwerbsersatzordnung / Arbeitslosenversicherung

  • 31.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt / Unfallversicherung

  • 31.3 Familienzulagen

  • 31.4 Pensionskasse des Bundes

  • 31.5 Militärversicherung

  • 32 Gesundheit

  • 32.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt

  • 32.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit

  • 32.3 Zeugnisse von Ärztinnen und Ärzten

  • 32.4 Ermächtigung für Ärztinnen und Ärzte und Versicherungen

  • 32.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst

  • 32.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall

  • 33 Versicherungen allgemein

  • 33.1 Unterlagen Haftpflichtfälle

  • 33.2 Effektenschäden

  • 34 Personalentwicklung

  • 34.1 Aus- und Weiterbildung

  • 34.2 Entwicklungsmassnahmen

  • 34.3 Qualifikationen

  • 34.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen

  • 34.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen

  • 34.6 Kaderentwicklung

  • 34.7 Berufliche Grundbildung

  • 35 Austritt/Übertritt

  • 35.1 Kündigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers

  • 35.2 Kündigung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

  • 35.3 Pensionierung

  • 35.4 Tod

  • 35.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview

  • 35.6 Übertrittsformalitäten

  • 36 Militärisches Personal

  • 36.1 Einteilung/Grad/Ausrüstung

  • 36.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate

  • 36.3 Beförderungen/Abkommandierungen

  • 36.4 Vorruhestand

  • 36.5 Zeitmilitär

  • 37 Betriebliche Daten

  • 37.1 Organisation der Gruppe Verteidigung / Stellenplan

  • 37.2 Organisatorische Zuordnung

  • 37.3 Zeit- und Leistungswirtschaft

  • 37.4 Leihgaben

  • 37.5 Weitere relevante betriebliche Daten

(Art. 72ter)

Daten des SaD

  1. Name, Vorname

  2. Geschlecht

  3. AHV-Nummer

  4. 3a. Lokale Personenidentifikatoren

  5. Geburtsdatum

  6. Adresse

  7. 5a. E-Mail-Adressen

  8. 5b. Telefonnummern

  9. Beruf

  10. Muttersprache

  11. Heimatgemeinde

  12. 8a. Grad

  13. Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg)

  14. Einteilung

  15. 10a. Funktion

  16. Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole

  17. Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief)

  18. Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiessuntauglichkeit (R-Flag)

  19. 13a. Bezugseinschränkungen für persönliche Waffen oder Leihwaffen

  20. Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)

  21. Administrative Daten für die Planung, Durchführung und Kontrolle von Schiessübungen und Schiesskursen, mitsamt Angaben zu den:

    • – an diesen Übungen und Kursen jeweils teilnehmenden schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sowie anderen Schützinnen und Schützen

    • – in diesen Übungen und Kursen jeweils involvierten anerkannten Schiessvereinen, Mitgliedern dieser Schiessvereine sowie Funktionärinnen und Funktionären im Schiesswesen ausser Dienst

    • – Schiessanlagen

  22. Munitions- und Waffenbestellungen, mitsamt Angaben zur Lieferung und Rückgabe

  23. Abrechnungen von Bundesleistungen und Munitionsbestellungen mit den anerkannten Schützenvereinen, von Nachschiesskursen und von Spesen von Funktionärinnen und Funktionären im Schiesswesen ausser Dienst, mitsamt den dazu benötigten Kontoangaben

  24. Zugehörigkeit zu einem anerkannten Schiessverein, mit Name, Adresse, Kontaktangaben und lokalem Vereinsidentifikator dieses Schiessvereins

  25. Daten zur Schiessausbildung

  26. Schiessresultate

  27. Angaben zur Schiesspflichterfüllung

  28. Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Bundesübungen nach Artikel 12 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003192

  29. Niederlassungsbewilligung sowie sonstige Bewilligungen und Bestätigungen, die nach Artikel 12 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003 für die Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Bundesübungen erforderlich sind

  30. Daten, die von den betreffenden Personen freiwillig gemeldet wurden

(Art. 72quater)

Daten des MDM

Daten von Privatpersonen

  1. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  2. Name

  3. Vorname

  4. Geburtsdatum

  5. Geschlecht

  6. Beruf

  7. Wohnadresse

  8. Wohngemeinde

  9. Postzustelladresse

  10. Kontoangaben

  11. Korrespondenzsprache

  12. Sperrung als Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner

  13. Telefon-, Mobiltelefon- und Faxnummer

  14. E-Mail-Adresse

  15. Nationalität

  16. Ausländerkategorie

  17. Unternehmensidentifikationsnummer (UID)

Daten von Unternehmen

  1. Name, Firma

  2. Adressen

  3. Kontaktperson (Name, Vorname, Abteilung, Funktion)

  4. Kontoangaben

  5. Korrespondenzsprache

  6. Sperrung als Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner

  7. Telefon-, Mobiltelefon- und Faxnummer

  8. E-Mail-Adresse

  9. Steuernummer

  10. Unternehmensidentifikationsnummer (UID)

  11. Rechtsform

  12. Betriebs- und Unternehmensregister-Identifikationsnummer (BUR-Nummer)

  13. Kategorie gemäss Allgemeiner Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA-Code)

  14. Data Universal Numbering System (DUNS)-Nummer

  15. Legal Identity Identifier (LEI)

  16. National Identify Number

  17. Weitere, unternehmensspezifische Nummern und Einteilungscodes

  18. Konkurs/Gültigkeit

Mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern verknüpfte logistische Stammdaten

  1. Materialstammdaten (insb. Materialnummer, Materialbezeichnung, Materialart, Gefahrgut- und Gefahrstoffdaten, Lieferantinnen- und Lieferantenangaben, Herstellerinnen- und Herstellerangaben, Herkunftsangaben, Dimensionen, Angaben zu Beschaffung/Lagerhaltung/Instandhaltungsvorgaben/Auszeichnungsrichtlinien, Angaben zu Sicherheit/Zustand/Konfiguration)

  2. Systemstrukturdaten (Angaben zur Grundstruktur von Systemen)

(Art. 72d)

Daten des FoD

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. Geburtsdatum, Alter

  5. Heimatort

  6. Adresse

  7. Wohnsitzgemeinde

  8. Telefonnummer

  9. E-Mail-Adresse

  10. AHV-Nummer

  11. Persönliche Identifikationsnummer

  12. Sprache

  13. Rekrutierungsdaten (Ort, Zyklus, Datum, Anzahl Teilnehmende, Angaben zur Tauglichkeit)

  14. Einteilung, Einheit, Formation

  15. Dienst bei

  16. Dienstleistungsdaten

  17. Grad

  18. Funktion

  19. Daten zur körperlichen und mentalen Fitness, zu den Leistungen, zur Widerstandsfähigkeit und zur Gesundheit, inklusive ihrer Veränderungen

  20. Allgemeiner Gesundheitszustand

  21. Ergebnisse der Anamnese (Status, insbesondere Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body-Mass-Index {BMI}, Bauchumfang])

  22. Herzfrequenz-Parameter

  23. Die unterschiedlichen Körpertemperaturen

  24. Die Beschleunigungsdaten der körperlichen Aktivität

  25. Die Schlafmenge und -qualität

  26. Das Empfinden der physischen und psychischen Verfassung

  27. Sauerstoffsättigung (ausschliesslich zu Forschungszwecken gemäss Artikel 39 DSG)

  28. Sprechmuster (ausschliesslich zu Forschungszwecken gemäss Artikel 39 DSG)

  29. Geolokalisierungsdaten (ausschliesslich zu Forschungszwecken gemäss Artikel 39 DSG)

  30. Anthropometrische Daten

  31. Daten zu sportlichen Leistungen

(Art. 72gter)

Daten des SAT-Admin

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. Geburtsdatum

  5. Heimatort

  6. Adresse

  7. Wohnort

  8. Telefonnummer

  9. E-Mail-Adresse

  10. AHV-Nummer und ausländische Sozialversicherungsnummern

  11. Identifikationsnummer

  12. Beruf

  13. Nummer des Ausweises

  14. Sprachkenntnisse

  15. Grad

  16. Funktion

  17. Waffennummer

  18. Zugehörigkeit zu einer Organisation nach Artikel 72gbis

  19. Daten betreffend die militärische Ausbildung und die militärischen Auszeichnungen

  20. Von den betreffenden Personen freiwillig angegebene Daten

(Art. 72hbis)

Daten der Hilfsdatenbanken

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. Geburtsdatum

  5. AHV-Nummer

  6. Personalnummer

  7. Muttersprache

  8. Nationalität

  9. Korrespondenz-, Notfall- und E-Mailadresse

  10. Telefon- und Fax-Nummern

  11. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, vorgesehene Funktion

  12. Beruf und Titel

  13. Zivilstand

  14. Einrückungsart mit Fahrzeugangaben

  15. Soldauszahlung und Bankverbindung für Soldauszahlung

  16. Übersicht über eingereichte Unterlagen

  17. Gruppen- und Zimmerzuteilung

  18. Absolvierte Ausbildungen und Spezialfunktionen

  19. Noch zu leistende Diensttage

  20. An- und Abwesenheiten

  21. Ausrüstung

  22. Inventar, Bestellungen, Reservationen, Ausleihen

  23. Ressourcenbeschreibung (Fahrzeuge, Materialien, Räume, Geräte)

(Art. 72kbis)

Daten des FPU

  1. Name

  2. Vorname

  3. Firma und Rechtsform

  4. Geburtsdatum

  5. Adresse

  6. Telefonnummer

  7. E-Mail-Adresse

  8. AHV-Nummer, ausländische Sozialversicherungsnummer

  9. Personalnummer des Bundes

  10. Effektennummer

  11. Geschlecht

  12. Sprache

  13. Einteilung

  14. Grad

  15. Funktion

  16. Militärischer Status

  17. Eintritts- und Austrittsdatum

  18. Ausbildung

  19. Nummer, Ausstelldatum und Ablaufdatum des amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte etc.)

  20. Unternehmensidentifikationsnummer und weitere unternehmensspezifische Nummern

  21. Informationen für die grenzüberschreitende Ein- und Ausreise und die Zollabwicklung

  22. Fluginformationen, einschliesslich Datum, Zeit und Ort des Abflugs und der Landung sowie Angaben zum eingesetzten Flugzeug

  23. Flugroute

  24. Aufenthaltsort, Koordinaten

  25. Grösse der Flugeffekten

  26. Rolle und übernommene Aufgaben bei der Planung, Vor- und Nachbereitung, Durchführung und Protokollierung eines Fluges

  27. Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Flug oder zugunsten mitfliegender oder am Flug mitwirkender Personen erbracht werden

  28. Leistungen, die als mitfliegende oder am Flug mitwirkende Person in Anspruch genommen werden

  29. Versicherungsdaten, einschliesslich Police

  30. Bankverbindungen

  31. Entschädigungs- und Versicherungsansprüche, einschliesslich Daten zur Abwicklung und Auszahlung

  32. Auszahlungskategorie

  33. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden, wie beispielsweise das Körpergewicht

(Art. 77)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

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