Quelle

831.27

Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung

vom 13. Juni 2008 (Stand am 1. Januar 2011)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20052, beschliesst:

Art. 1 Bildung eines selbstständigen Ausgleichsfonds der Invalidenversicherung

Unter der Bezeichnung «Ausgleichsfonds der Invalidenversicherung» (IV-Ausgleichsfonds) wird ein selbstständiger Ausgleichsfonds der Invalidenversicherung gebildet.

In der Bilanz des IV-Ausgleichsfonds wird der in der Bilanz des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Ausgleichsfonds) aufgeführte IV-Verlustvortrag (Stand am 31. Dez. 2010) in den Passiven ausgewiesen.3

Art. 2 Äufnung des IV-Ausgleichsfonds

Der AHV-Ausgleichsfonds überweist dem IV-Ausgleichsfonds bei Inkrafttreten dieses Gesetzes 5 Milliarden Franken.

Um die Schulden der Invalidenversicherung nach Artikel 1 Absatz 2 abzubauen, wird während des Zeitraums der befristeten Mehrwertsteuererhöhung der Betrag, um den das Kapital des IV-Ausgleichsfonds am Ende des Rechnungsjahres das Startkapital von 5 Milliarden Franken übersteigt, jährlich an den AHV-Ausgleichsfonds überwiesen.

Art. 34 Schuldzinsen

In Abweichung von Artikel 78 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19595 über die Invalidenversicherung übernimmt der Bund für den Zeitraum vom1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2017 den jährlichen Zinsaufwand auf dem IV-Verlustvortrag nach

Art. 4 Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.

Art. 5 Schlussbestimmung

Der Bundesrat legt bis spätestens am 31. Dezember 2010 die Botschaft für eine 6. IV-Revision vor.

In der Botschaft unterbreitet er insbesondere Vorschläge, wie die Invalidenversicherung durch Senkung der Ausgaben saniert werden kann.

Art. 6 Referendum und Inkrafttreten

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Es tritt am1. Januar 2011 zusammen mit dem Bundesbeschluss vom 12. Juni 20096 über die Änderung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze in Kraft.7

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: …8

8 Die Änderungen können unter AS 2010 3835 konsultiert werden.