Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bereich Verfahren und Rente
11. Dezember 2019
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Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizini- schen Überwachung _____________________________________________________________________________
Zweck Schweizweite Regelung in Bezug auf die Antragsstellung/Zusprache von Leistungen der medizinischen Überwachung bei Kindern/Jugendlichen.
Ziel Alle Anträge werden nach einheitlichen und messbaren Kriterien gestellt und von den IV-Stellen entsprechend verfügt. Gleichbehandlung aller in der Schweiz wohnhaften Kinder/Jugendlichen, welche auf eine medizinische Kurz- oder Langzeit-Überwachung angewiesen sind. Geltungs Alle Kinderspitex/Spitex-Organisationen der Schweiz, alle freiberuflich organisierten bereich Pflegefachpersonen (Dipl. Pflegefachfrau / Dipl. Pflegefachmann HF /FH), die im häuslichen Umfeld Leistungen der Kurzzeit- oder Langzeit-Überwachung bei Kin- dern/Jugendlichen mit einem Geburtsgebrechen erbringen. Alle kantonalen IV-Stellen der Schweiz.
Einleitung
Bis anhin übernimmt die IV durch die Kinderspitex erbrachte Leistungen gem. dem IV-Rundschreiben 362. Es handelt sich dabei um Massnahmen der Abklärung und Beratung (siehe Anhang 1) und Mass- nahmen der Untersuchung und Behandlung (siehe Anhang 2). Die spezifische Leistung „Abklärung und Dokumentation des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten…“ wurde im Rahmen der Ta- rifverhandlungen über einen Spitextarif UV/MV/IV 2018 von 5 auf maximal 8 Stunden erhöht.
Die Überwachungsleistungen wurden in zwei Bereiche aufgeteilt. Einerseits in Leistungen der medizi- nischen Kurzzeitüberwachung und andererseits in Leistungen der medizinischen Langzeitüber- wachung. Diese Leistungen dürfen, wie alle anderen IV-Spitexleistungen auch, nur direkt von ent- sprechend qualifiziertem Pflegepersonal der Tertiärstufe (HF/FH) erbracht werden. Beide Leistungen werden nachfolgend erklärt. Das Handbuch ist zusammen mit der «Spitex-Bedarfserhebung» und den FAQ (Frequently Asked Questions) auf https://sozialversicherungen.admin.ch/de/f/5634 öffentlich auf- geschaltet.
Medizinische Kurzzeitüberwachung
Die Medizinische Kurzzeitüberwachung ist ein ausführliches Assessment über eine bestimmte Zeit- spanne (pro Tag oder pro Woche) zur Beurteilung des Allgemeinzustandes des Kindes. Dies vor allem mit dem Ziel, dass Anzeichen einer Zustands-Verschlechterung möglichst frühzeitig erkannt und ent- sprechende Massnahmen sofort eingeleitet werden können. Unter die medizinische Kurzzeitüberwa- chung fallen Kinder mit schwerwiegenden Problemen, z.B. mit einem schweren Herzfehler, einer schweren Epilepsie, einer schweren Stoffwechselerkrankung, einer onkologischen Erkrankung etc., die für eine Zeitspanne von in der Regel bis zu 3 Stunden pro Tag beobachtet und eingeschätzt wer- den müssen, damit der aktuelle Allgemeinzustand besser beurteilt werden kann.
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Beispiel: Während dieser Zeit können z.B. bei einem Kind mit einer kardiologischen Erkrankung die Vitalzeichen, der Allgemeinzustand, die Ausscheidung etc. kontrolliert und das Kind auf Oedeme, Zya- nose und weiteren Anzeichen einer beginnenden Herzinsuffizienz überprüft werden. Zu diesem Zweck könnte ihm z.B. der Schoppen verabreicht werden, um so zu beurteilen, ob es auch unter dieser zu- sätzlichen Belastung kardial kompensiert bleibt.
Anleitung zur Beantragung der medizinischen Kurzzeitüberwachung
Die medizinische Kurzeitüberwachung orientiert sich an den Organsystemen „Atmung“, „Herz“, „zent- rales und peripheres Nervensystem“, „Stoffwechsel“, „Niere“, „Leber“, „Immunsystem und hämatologi- sches System“ sowie „Verdauung“. Auf der Spitex-Bedarfserhebung sind diese Organsysteme unter „Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 2: medizinische Kurzzeitüberwachung“ aufgelistet. Für jedes Organsystem gibt es eine Definition der Problematik/Risiken und eine Auswahl von dazuge- hörenden Krankheitsbildern und die entsprechende maximale Zeit, welche für die medizinische Kurz- zeitüberwachung des entsprechenden Organsystems höchstens beantragt werden kann. In der Spalte 5 des Formulars müssen alle Interventionen aufgeführt werden, welche während der medizinischen Kurzzeitüberwachung ausgeführt werden.
Beispiel: Organsystem: Atmung Krankheitsbilder: Atemregulationsstörung, Atemwegsobstruktion, Diffusionsstörung, Atempumpschwä- che Max. Dauer der medizinischen Kurzzeitüberwachung: 0.25 – 1.0 Std./Tag. Spalte 5 des Formulars: Kontrolle der Vitalzeichen, Kontrolle der Atemqualität, Kontrolle der Hautfarbe etc. Die Spalten 6 und 7 sind selbsterklärend.
Sind bei einem Kind mehrere Organsysteme betroffen, muss beachtet werden, dass einzelne Mass- nahmen der medizinischen Kurzzeitüberwachung gleichzeitig für mehrere Organsysteme durchgeführt werden können und somit nicht kumuliert werden dürfen.
Die medizinische Kurzzeitüberwachung kann als alleinige Leistung oder kumuliert mit weiteren medizi- nischen Massnahmen beantragt und verfügt werden. Jedoch können medizinische Kurz- und Lang- zeitüberwachung nicht kumuliert werden. Zu beachten ist, dass die medizinische Kurzzeitüberwa- chung ein Assessment ist und klar abzugrenzen ist von der medizinischen Langzeitüberwachung.
• Leistungskatalog der medizinischen Kurzzeitüberwachung: siehe Anhang 3
Medizinische Langzeitüberwachung
Die Einschätzung/Einstufung erfolgt anhand von für die medizinische Langzeitüberwachung relevan- ten Pflegediagnosen und ergänzenden Pflegediagnosen nach NANDA-International (North American Nursing Diagnosis Association).
Unter der medizinischen Langzeitüberwachung versteht man die Pflege von Kindern/Jugendlichen, bei welchen jederzeit eine lebensbedrohliche oder gesundheitsgefährdende Situation auftreten kann, wel- che das Intervenieren durch eine medizinische Fachperson erfordert.
Leistungen der medizinischen Langzeitüberwachung konnten bislang nicht systematisch erfasst wer- den, obwohl der Bedarf in schweren Fällen ausgewiesen ist. Es gibt Indikationen, bei denen ohne re- gelmässige Überwachung durch eine medizinische Fachperson kritische Situationen eintreten können, die für das Kind gesundheitsgefährdend oder sogar lebensbedrohend sind. Diese Situationen wurden systematisch erfasst, damit der Bedarf an medizinischer Langzeitüberwachung soweit als möglich quantifiziert werden kann.
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Die aktuelle Situation bezüglich der Zusprache von Leistungen der medizinischen Langzeitüberwa- chung in der Schweiz für hoch pflege- und überwachungsbedürftige Kinder wurde somit einheitlich ge- regelt und verbessert. Wird eines dieser Kinder zuhause durch die Eltern betreut, sollen die Eltern pa- rallel durch ausgebildete Pflegekräfte (HF/FH) unterstützt/ersetzt werden können. Jedoch sollen diese Kinder/Jugendlichen in der Regel während min. 8 Std./Tag durch ihre Eltern oder ihre familiären Be- zugspersonen überwacht/gepflegt werden. In speziellen Fällen können diese 8 Std./Tag unterschritten werden (Ausnahmeregelung). Dies ist aus pädagogischer Sicht für eine bestmögliche Entwicklung des Kindes/Jugendlichen wichtig und entspricht ausserdem dem Erziehungsauftrag der Eltern. Auch wer- den dadurch die Wahrung der Intimsphäre, die Autonomie der Familie und die Bindung zwischen Kind/Eltern/Geschwistern positiv unterstützt.
Leistungen der medizinischen Langzeitüberwachung werden separat beantragt. Sie können nur dann mit “1. Massnahmen der Abklärung und Beratung „und "2. Massnahmen der Untersuchung und Be- handlung 1" kumuliert werden, wenn diese nicht während der Langzeitüberwachung ausgeführt wer- den können.
• Leistungskatalog der medizinischen Langzeitüberwachung: siehe Anhang 4
Zur Einschätzung und als Berechnungsgrundlage des Bedarfs an medizinischer Langzeitüberwa- chung gibt es ein Formular „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung“ (Anhang 5). Zentral sind die für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen im Bereich 1 des For- mulars, da durch sie primär die Schwere des Gebrechens bestimmt wird. Ergänzend werden in den Bereichen 2 und 3 Pflegediagnosen bewertet, die ebenfalls einen Einfluss auf den Überwachungsauf- wand haben können. Informationen zu den Begleitumständen im Bereich 4 runden das Formular ab. Jede Diagnose wird gemäss ihrer Bedeutung gewichtet (Faktor 2 oder 3, ist fix vorgegeben) und ent- sprechend ihrer spezifischen Ausprägung beim Patienten als „leicht“, „mittel“ oder „schwer“ eingestuft. In den folgenden Punkten 2.1 bis 2.6 werden diese Elemente des Formulars detailliert beschrieben. Punkt 2.7 beschreibt das Vorgehen bei der Erhebung des Bedarfs an Spitexleistungen inkl. medizini- sche Langzeitüberwachung und der Antragsstellung an die zuständige IV-Stelle.
Bereich 1 für die medizinische Langzeitüberwachung relevante Pflegediagnosen
Bei der Höhe der Zusprache von Leistungen der Langzeitüberwachung sind die für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen nach NANDA sowie die entsprechende Gewich- tung und Ausprägung massgebend. Weil mit den für die medizinische Langzeitüberwachung relevan- ten Pflegediagnosen nach NANDA nicht alle in der Pädiatrie auftretenden Risiken erfasst werden konnten, wurde die Liste (1.1 – 1.10) mit zwei frei formulierten Risiken (1.11, 1.12) ergänzt.
Für die Zusprache von Leistungen der medizinischen Langzeitüberwachung muss mindestens eine relevante Pflegediagnose, die eine Gewichtung 3 hat, mit der Ausprägung schwer vorliegen. Liegen weitere relevante Pflegediagnosen vor, erweitert sich die Dauer der Langzeitüberwachung/Tag ent- sprechend - dies in der Regel bis max. 16 Std./Tag.
Bereiche 2 und 3 Ergänzende Pflegediagnosen Kind/Jugendliche, resp. Angehörige
Die ergänzenden Pflegediagnosen dienen zur besseren Einschätzung der Gesamtsituation und haben ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Zusprache der medizinischen Langzeitüberwachung. Sie müssen deshalb erfasst und ebenfalls bezüglich ihrer Ausprägung (leicht, mittel, schwer) eingeschätzt werden. Die vorliegenden ergänzenden Pflegediagnosen können bestehende für die medizinische Langzeit- überwachung relevante Pflegediagnosen noch verstärken.
Beispiel: Angst, Schmerzen etc. haben oft sehr negative Auswirkungen auf bestehende Atemprob- leme. In einer solchen Situation erhöht sich der Bedarf der medizinischen Langzeitüberwachung ent- sprechend. Auch die Situation der Angehörigen spielt eine Rolle (Bereich 3): wenn sie in der Pflege- rolle überlastet sind oder wenn sie die Situation verharmlosen, kann das einen Einfluss auf die Sicher- heit des Kindes und somit auf den Bedarf an Leistungen der Überwachung haben.
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Bereich 4 Begleitumstände
Unter diesem Punkt kann in Prosa begründet werden, wieso z.B. eine höhere/tiefere Stundenzahl ge- rechtfertigt wäre, als mit der erfassten Gewichtung/Ausprägung der vorliegenden Risiko-Pflegediagno- sen/ergänzenden Pflegediagnosen ausgewiesen ist.
Gewichtung der für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen/resp. ergänzenden Pflegediagnosen
Die aufgeführten Pflegediagnosen wurden bezüglich ihres Einflusses auf den Allgemeinzustand und der Eintrittswahrscheinlichkeit einer lebensbedrohlichen und oder gesundheitsgefährdenden Situation in drei Stufen eingeteilt und mit den Faktoren 1 (gering) - 2 (moderat) – 3 (bedeutend) gewichtet (siehe Spalte „Gewichtung“). Diese Einstufung ist fest vorgegeben und kann nicht variiert werden.
Ausprägung der für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen, resp. der ergänzenden Pflegediagnosen. Definition: 1 = leicht, 2 = mittel, 3 = schwere Ausprägung.
Die für jeden Patienten individuell vorkommende Ausprägung der Risiken und Probleme wurde durch die Arbeitsgruppe ebenfalls in drei Stufen (leicht, mittel, schwer) eingeteilt (siehe Spalte „Ausprä- gung“). Durch das Setzen eines Kreuzes (x) kann die tatsächlich bestehende, individuelle Ausprägung einer Diagnose im Einzelfall berücksichtigt und bewertet werden. Nachstehendes Beispiel: Bei einem beatmeten Kind liegt eine beeinträchtigte Spontanatmung schwerer Ausprägung vor:
Bereich Ausprägung Relevante Pflegediagnosen NANDA Gewichtung Beschreibung
1 (Zutreffendes ankreuzen)
leicht mittel schwer Abgenommene Energie-Reserven führen dazu, nicht in der Lage zu sein, eine selbständige Atmung aufrechtzuerhalten, welche zur Lebenserhaltung erforderlich ist.
Bedeutung / Auswirkungen: Verminderung des Atemzugsvolumens, Abnahme des Sauerstoff-Partialdruckes (pO2) mit folgender Hypoxie, Anstieg des Beeinträchtigte Spontanatmung 00033 Kohlendioxidpartialdruckes (pCO2) mit folgender Hyperkapnie 1.1 3 X (Beatmung) Kinder können ohne Beatmung/CPAP-Therapie nicht genügend atmen, sie müssen in ihrer Atmung maschinell unterstützt werden. Risikogruppen: alle körperlichen und/oder kognitiven, resp. zerebralen Erkrankungen, welche zu verminderter Atemkraft (Atempumpen-Schwäche) oder vermindertem Atemantrieb (wie bei der zentralen Hyopoventilation) führen. Domäne4
"Skala" Einschätzung: Definition/Umschreibung der drei Stufen:
Leicht: Wohlbefinden und körperliche Funktionen werden nur mässig beeinträchtigt. Die potenzielle gesund- heitliche Gefährdung ist mässig und nur von kurzer Dauer (Minuten bis wenige Stunden).
Die Symptome der für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen treten ab und zu für kurze Zeit auf und sind in milder Form vorhanden. Eine Einschränkung z.B. der Atmung ist im Alltag ab und zu, vor allem bei Anstrengung etc. vorhan- den. Der Klient/die Klientin kommt im Alltag mit medizinischen Interventionen wie Inhalation, O2- Gabe, Absaugen gut zurecht. Die medizinischen Interventionen müssen im geringen Masse oder nur bei Bedarf angewandt werden. Die Wahrscheinlichkeit (Skala 1 – 5), dass es zu einer Notfallsituation z.B. zu einem Atemstillstand/zum Ersticken kommt, liegt bei einem Faktor 1-2.
Mögliche Symptome: Husten. Würgen. Herzklopfen. Muskelverspannung. Allgemeines Unwohlsein etc.
Mittel: Wohlbefinden und körperliche Funktionen sind deutlich reduziert, die potenzielle gesundheitliche Ge- fährdung ist deutlich und die Auswirkungen von längerer Dauer (mehrere Stunden).
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Die Symptome der für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnose sind oft und in mittelstarker Ausprägung vorhanden. Eine Einschrän- kung z.B. der Atmung ist im Alltag deutlich spürbar und wirkt sich auf die Mobilisation und das Wohl- befinden des Klienten/der Klientin deutlich aus. Medizinische Interventionen wie Inhalationen, O2- Gabe, absaugen müssen regelmässig bis dauernd angewandt werden. Die Wahrscheinlichkeit (Skala 1 – 5), dass es zu einer Notfallsituation z.B. zu einem Atemstillstand/zum Ersticken kommt ist liegt bei einem Faktor 2-3.
Mögliche Symptome: Hustenattacken, Atmung erschwert. Erbrechen, Übelkeit. Schwäche (Körperhal- tung beeinträchtigt). Muskelschmerzen. Schmerzen (Selbstcoping-Strategien nicht mehr wirksam). Verwirrtheit, Angst etc.
Schwer: Deutliches bis massives Unwohlsein mit drohendem Versagen der körperlichen Funktionen. Die po- tenzielle gesundheitliche Gefährdung ist erheblich und lange anhaltend, allenfalls sind (ohne sofortige Interventionen) bleibende Schäden möglich.
Die Symptome der, für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen sind immer und in starker Ausprägung vorhanden. Eine Einschränkung z.B. der Atmung ist im Alltag immer präsent und auch in Ruhe vorhanden. Die stark ausgeprägten Symptome haben grosse Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Entwicklung des Klienten/der Klientin. Zahlreiche, resp. invasive medizinische Interventionen wie bei der beeinträchtigten Atmung z.B. eine Trachealkanüle, eine Beatmung, diverse Medikationen, Inhalationen, O2-Gabe, absaugen müssen dauernd/in engen Intervallen angewandt werden. Die Wahrscheinlichkeit (Skala 1 – 5), dass es zu einer Notfallsituation z.B. zu einem Atemstillstand/zum Ersticken kommt, liegt bei einem Faktor 4-5.
Mögliche Symptome: Atemnot, Erstickungsgefühl. Herzrasen. Tonusverlust (normale Körperhaltung nicht mehr möglich), Kollaps. Muskelkrämpfe. Schmerzkrisen. Bewusstseinsveränderung. Panik etc.
Wichtig: Für diese Einschätzung gibt es keine validierte Einschätzungsskala.
Ein Anspruch auf medizinische Langzeitüberwachung besteht nur, wenn mindestens 1 der relevanten Pflegediagnosen im Bereich 1 (1.1 – 1.12), die eine Gewichtung 3 hat, mit der Aus- prägung „schwer“ eingestuft ist.
Berechnungswerte aus „Gewichtung“ und „Ausprägung“ der für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen
Die Gewichtung (gem. Punkt 2.4) wird mit den hinterlegten Werten der individuell erfassten Ausprä- gung (gem. Punkt 2.5) multipliziert und ergibt die Anzahl Punkte pro Pflegediagnose. Für jeden der 3 Bereiche des Formulars wird die Gesamtpunktzahl als Summe der Punkte der einzelnen, festgestell- ten Pflegediagnosen ermittelt. Diese 3 Werte werden wie folgt gewichtet:
• Punktzahl von Bereich 1 „Relevante Pflegediagnosen“: 75% • Punktzahl von Bereich 2 „Ergänzende Pflegediagnosen Kind/Jugendliche“: 15% • Punktzahl von Bereich 3 „Ergänzende Pflegediagnosen Angehörige“: 10%
Durch diese Gewichtung erhält man eine Gesamtpunktzahl. Diese Gesamtpunktzahl ist massgebend für die Ermittlung der anrechenbaren Stunden bezüglich der medizinischen Langzeitüberwachung:
• Weniger als 60 Punkte bis 6 Stunden medizinische Langzeitüberwachung/Tag • Ab 60, jedoch weniger als 80 Punkte bis 9 Stunden medizinische Langzeitüberwachung/Tag • Ab 80, jedoch weniger als 100 Punkte bis 12 Stunden medizinische Langzeitüberwachung/Tag
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• Ab 100 Punkte in der Regel bis 16 Stunden medizinische Langzeitüberwachung/Tag (siehe Ausnahmeregelung in Punkt 2.7)
Bei diesen Angaben handelt es sich um Richtwerte. Bei Grenzfällen kann durch Berücksichtigung der Begleitumstände davon abgewichen werden.
Vorgehen zur Erhebung des Bedarfs an Spitexleistungen inkl. Langzeitüberwachung und Antrag an die zuständige IV-Stelle
Bei allen Kindern/Jugendlichen wird durch die Kinderspitex eine Spitex-Bedarfserhebung mittels dem Formular „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung““ durchgeführt. Die Spitex-Bedarfserhe- bung besteht aus 4 Teilen und ist ergänzt mit der ärztlichen Spitex-Anordnung:
1) Massnahmen der Abklärung und Beratung 2) Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 1 3) Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 2: medizinische Kurzzeitüberwachung (neu) 4) Massnahmen der medizinischen Langzeitüberwachung (neu)
Der Bedarf für die "1. Massnahmen der Abklärung und Beratung" und "2. Massnahmen der Untersu- chung und Behandlung 1" werden wie bis anhin bei der zuständigen IV-Stelle beantragt, neu zusam- men mit dem Bedarf für die "3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 2: medizinische Kurzzeitüberwachung".
Bei aufwändigen Fällen erfolgt eine Abklärung vor Ort beim Versicherten in Anwesenheit der Kinder- spitex und der IV-Stelle.
Der Bedarf für „4. Massnahmen der medizinischen Langzeitüberwachung“ wird mittels des Formulars „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung““ (Anhang 5) separat ermittelt. Der so ermittelte Bedarf gibt für die IV-Stelle die Grössenordnung der zuzusprechenden Stunden an. Die Kostengut- sprache der IV-Stelle kann vom ermittelten Bedarf abweichen, wenn der Antrag nicht nachvollziehbar begründet ist oder wenn die begleitenden Umstände eine andere Einschätzung ergeben.
Ausnahmeregelung: Sind die Eltern aus persönlichen und/oder familiären Umständen nicht in der Lage, sich längere Zeit pro Tag alleine um ihr Kind zu kümmern, so können in Ausnahmefällen mehr als 16 Stunden Überwachungszeit durch die Kinderspitex pro Tag nötig werden. Die Beantra- gung für solche Mehrstunden bedarf einer genauen Begründung durch die Antragssteller inklusive einer Stellungnahme zum Umfang/Anzahl Stunden pro Tag, die die Eltern/Angehörigen in der Lage sind, maximal selber zu leisten. Diese Begründung muss detailliert auf dem Formular (Spitex-Be- darfserhebung) unter Punkt "Bemerkungen" aufgeführt werden.
Eine konkrete Punkt-für-Punkt-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars «Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung» findet sich in Anhang 5.1.
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Kumulationsregeln: Kumulationsregel 1: Die "Massnahmen der Abklärung und Beratung", "Massnahmen der Unter- suchung und Behandlung 1" und "Massnahmen der Untersuchung und Be- handlung 2: Medizinischen Kurzzeitüberwachung" sind grundsätzlich mitei- nander kumulierbar. Kumulationsregel 2: Massnahmen der medizinischen Langzeitüberwachung sind:
2.1. Nicht kumulierbar mit "Massnahmen der Untersuchung und Behand-
lung 2: medizinischen Kurzzeitüberwachung".
2.2. Kumulierbar mit: "Massnahmen der Abklärung und Beratung" sowie
"Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 1", wenn diese nicht während der medizinischen Langzeitüberwachung gemacht werden kön- nen. Kumulationsregel 3: Maximal können insgesamt 16 Stunden angerechnet werden (Siehe Ausnahmeregelung in Punkt 2.7). Kumulationsregel 4: Die effektiv notwendige Präsenzzeit der Pflegefachperson ist unter Be- rücksichtigung möglicher Parallelbehandlungen zu bestimmen.
Wird ein Bedarf für medizinische Langzeitüberwachung geltend gemacht, sind dem Formular immer die Bedarfsabklärung und die individuelle Pflegeplanung beizulegen. Alle Pflegediagnosen mit einer Ausprägung mittel oder schwer müssen in dieser Pflegeplanung dokumentiert und die dazugehöri- gen Ursachen, Ressourcen, Ziele und Massnahmen beschrieben werden.
Anhänge (https://sozialversicherungen.admin.ch/de/f/5634):
1 1. Massnahmen der Abklärung und Beratung
2 2. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 1
3 3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 2: Medizinische Kurzzeitüberwachung
4 4. Massnahmen der medizinischen Langzeitüberwachung
5 Formular „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung“
5.1 Anleitung zum Ausfüllen des Formulars «Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung»
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Anhang 1
1. Massnahmen der Abklärung und Beratung maximal anrechenbarer Zeitaufwand
1.1 Abklärung und Dokumentation des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten
(versicherte Person vP) oder der Patientin (vP) und Planung der notwendigen Massnahmen (=Pflegediagnosen und Pflegeziele) zusammen mit dem Arzt / der Ärztin und der vP und 8 Stunden bei neuem Pflegefall und / oder Revision eventuell weiteren involvierten Diensten (inklusive Wiederholungsabklärung und telefonische Arztvisite).
1.2 Beratung und Instruktion der vP sowie der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere im Umgang mit der Erkrankung, bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte. Instruktion in Pflegeverrichtungen und Vornahme der notwendigen Kontrollen. Die Instruktionsleistungen sind detailliert zu dokumentieren.
ab Pflegebeginn zu Hause insgesamt 45 Stunden in den ersten 3 Monaten danach 35 Stunden pro Jahr
1.3 Koordinative Massnahmen im Rahmen hochkomplexer und gleichzeitig sehr instabiler
6 Stunden pro Woche
Pflegesituationen.
Koordinativ bedeutet: Direkte Kontakte zwischen Pflegenden und Arzt oder medizinischen Hilfspersonen zur Koordination der medizinischen Behandlung.
Hochkomplex bedeutet: i.d.R sind mehrere Spezialärzte involviert.
Instabil bedeutet: Laufend bedeutende Änderung des Pflegeaufwandes.
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Anhang 2
2. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 1 maximal anrechenbarer Zeitaufwand
Beurteilung des Allgemeinzustandes (inkl. Vitalzeichen) 10 Minuten pro Einsatz
Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken 20 Minuten (bei ZVK 40 Minuten) pro Entnahme
Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen,
60 Minuten pro Einsatz
Absaugen)
Einführen von Sonden und / oder Kathetern und die damit verbundenen medizinischen
35 Minuten pro Einsatz
Massnahmen
Medizinische Massnahmen bei enteraler oder parenteraler Ernährung, inkl. Vorbereitung und enteral: 75 Minuten pro Einsatz Durchführung parenteral: 165 Minuten pro Tag
Medizinische Massnahmen bei Peritonealdialyse 120 Minuten pro Einsatz
Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
45 Minuten pro Einsatz (bis 10 verschiedene
per oral, subkutan, intramuskulär, anal, transdermal, Abgabe Medikamente per Sonde Medikamente), darüber nach effektivem Aufwand pro Tag mit Begründung
60 Minuten pro Medikament plus 45 Minuten für
intravenös, Kurzinfusionen jedes weitere i/v Medikament
Transfusionen, Virostatika, Zytostatika 2 Stunden pro Einsatz
Hautprobleme
Überwachung und Beurteilung bei im Vordergrund stehenden komplexen Hautproblemen inkl.
60 Minuten pro Einsatz
medizinischer Behandlung von Wunden, Körperhöhlen, Stomapflege etc.
Epidermolysis bullosa 120 Minuten pro Einsatz
Medizinische Massnahmen im Zusammenhang mit Therapiebädern bei komplexen Hautproblemen 30 Minuten pro Einsatz
Medizinische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung 60 Minuten pro Einsatz
Antrag durch den behandelnden Arzt in Symptomkontrolle und entsprechende medizinische Massnahmen in palliativen und palliativ- Zusammenarbeit mit der involvierten terminalen Situationen Pflegefachperson
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Anhang 3
3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 2: Kurzzeitüberwachung
medizinische Kurzzeitüberwachung (klinisches Assessment)
Krankheitsbild; Medizinische Indikation ORGANSYSTEM Problematik / Risiken Dauer in Stunden (Auswahl) Drohender Atemstillstand Akute Atemregulationsstörung, ATMUNG Atemwegsbehinderung Atemwegsobstruktion, Diffusionsstörung,
0.25 - 1.0 pro Tag
Ateminsuffizienz Atempumpenschwäche, Thoraxwandproblematik Aspirationsgefahr Herzstillstand Rhythmusstörung, Hypoplasie, HERZ Herzinsuffizienz Missbildungen, Wartepatient für 0.5 - 1.5 pro Tag Rhythmusstörung Transplantation oder Operation Hypoxischer Zustand
Status epilepticus Krämpfe, Atemstillstand, Rhabdomyolyse
Therapierefraktäre Krämpfe, Verhindern von auslösenden Epilepsie Faktoren ZENTRALES UND Dystoniekrisen Hohes Fieber, Krämpfe, Apnoen PERIPHERES Atemstillstand durch Zusammenziehen des Fokale Spasmen bei CP 0.5 - 1.5 pro Tag NERVENSYSTEM Schlundes Hirndruck, Tumor, Hydrocephalus, Bewusstseinstrübung metabolische Entgleisung Störung des veg. Nervensystems, zentrales Autonome Dysfunktion Fieber, Untertemperatur, Herz- Kreislaufstörung (Blutdruck / Puls) Metabolische Krisen Entgleisung, akute Krise bezgl.: Glucose (Hunger, Erbrechen, (Ketose), Elektrolyte, Ammoniak, Protein, STOFFWECHSEL Stress) Lipide etc. 0.5 - 1.5 pro Tag Akute Krise bezgl.: Nebenniere, Endokrinologische Krisen Schilddrüse, Hypophyse Krise bezgl.: Flüssigkeits- und NIERE Akute Niereninsuffizienz 0.5 pro Tag Elektrolythaushalt
LEBER Akute Leberinsuffizienz Blutgerinnungsstörung, Leberkoma 0.5 pro Tag
Akute Infektion Sepsis, Pneumonie IMMUNSYSTEM UND HÄMATOLOGISCHES Akute Abstossung Abstossungsreaktion mit Organdysfunktion 0.5 - 1.5 pro Tag SYSTEM Akute Blutung Lebens- oder organbedrohliche Blutung Schwerer Erkennen der akuten Magenfüllung (Luft, therapierefraktärer Reflux Magensaft)
Akute Schwere VERDAUUNG Nahrungsmittelunverträg- 0.5 pro Einsatz, maximal 6mal pro Tag Nahrungsmittelumstellungen (parenterale lichkeit, Teilumstellung, klinische Ernährung) Resorptionsstörung, Malabsorbtion
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Anhang 4
4. Massnahmen der medizinischen
Langzeitüberwachung Langzeitüberwachung Ermittlung der Punktezahl für die Bestimmung Krankheitsbild; Medizinische Indikation des Überwachungs-aufwandes gemäss ORGANSYSTEM Problematik / Risiken (Auswahl) separater Risiko-/Bedarfsanalyse unter Beachtung der geltenden Kumulationsregeln
Drohender Atemstillstand Formular "Einschätzung medizinische Atemregulationsstörung, Akute Langzeitüberwachung" ATMUNG Atemwegsobstruktion, Diffusionsstörung, Atemwegsbehinderung Atempumpenschwäche, Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung Name, Vorname: Geburtsdatum: Datum des Spitex-Fragebogens / der Verordnung: 0 00.01.1900 00.01.1900
Ausprägung
Ateminsuffizienz Thoraxwandproblematik 1 Relevante Pflegediagnosen NANDA Gewichtung Beschreibung
Abgenommene Energie-Reserven führen dazu, nicht in der leicht (Zutreffendes ankreuzen)
mittel schwer
Lage zu sein, eine selbständige Atmung aufrechtzuerhalten, welche zur Lebenserhaltung erforderlich ist.
Bedeutung / Auswirkungen: Verminderung des Atemzugsvolumens, Abnahme des Sauerstoff-Partialdruckes (pO2) mit folgender Hypoxie, Anstieg des Beeinträchtigte Spontanatmung 00033 Kohlendioxidpartialdruckes (pCO2) mit folgender Hyperkapnie
Status epilepticus Krämpfe, Atemstillstand, Rhabdomyolyse 1.1 3 (Beatmung) Kinder können ohne Beatmung/CPAP-Therapie nicht genügend atmen, sie müssen in ihrer Atmung maschinell unterstützt werden. Risikogruppen: alle körperlichen und/oder kognitiven, resp. zerebralen Erkrankungen, welche zu verminderter Atemkraft (Atempumpen-Schwäche) oder vermindertem Atemantrieb (wie bei der zentralen Hyopoventilation) führen. Domäne4
Therapierefraktäre Krämpfe, Verhindern von auslösenden Inspiration/Exspiration, die nicht zu einer ausreichenden Belüftung der Lungen führen.
Bedeutung / Auswirkungen: Verminderter in- und exspiratorischer Druck, Dyspnoe, Brady- / Tachypnoe.
Epilepsie Faktoren 1.2 Unwirksamer Atemvorgang 00032 3 Kinder müssen beatmet werden und/oder sie bedürfen einer Sauerstofftherapie und weiteren Massnahmen der Atemtherapie. Risikogruppen: Deformationen der Atemwege, des Brustkorbes, (muskuloskeletale Beeinträchtigungen), neuromuskuläre oder
Dystoniekrisen Hohes Fieber, Krämpfe, Apnoen schwere neurologische Beeinträchtigungen (Hirnverletzungen/- Missbildungen, kognitive Störungen).
ZENTRALES UND Domäne4
Atemstillstand durch Zusammenziehen des Unfähigkeit, Sekrete oder Verlegungen/Obstruktionen der Atemwege zu beseitigen und die Atemwege frei zu halten.
PERIPHERES Fokale Spasmen bei CP Bedeutung / Auswirkungen: Kinder sind nicht in der Lage, ihr Sekret selber abzuhusten, selber zu schlucken.
Schlundes Die Kinder müssen deshalb oral/nasal und/oder invasiv via eine
00031 Trachealkanüle abgesaugt werden.
1.3 Unwirksame Atemwegsclearance 3
Risikogruppen: Kinder mit Trachealkanüle, Kinder mit
NERVENSYSTEM ineffizientem Husten- und Schluckvorgang (z.Bsp. bei neuromuskulären Erkrankungen, bei kognitiven Beeinträchtigungen), Kinder mit übermässiger und/oder
Hirndruck, Tumor, Hydrocephalus, zähflüssiger Sekretion aus oberen und unteren Atemwegen).
Bewusstseinstrübung Domäne11 Überschüssige oder zu geringe Sauerstoffanreicherung und/oder Kohlendioxidausscheidung an der alveolokapillären
metabolische Entgleisung Membran.
Bedeutung / Auswirkungen: Abnahme des Sauerstoff- Partialdruckes (pO2) mit folgender Hypoxie, Anstieg des Kohlendioxidpartialdruckes (pCO2) mit folgender Hyperkapnie
00030 Die Kinder benötigen zusätzlichen Sauerstoff, Inhalationen,
1.4 Beeinträchtigter Gasaustausch 3
atemunterstützende Massnahmen etc.
Störung des veg. Nervensystems, zentrales Risikogruppen: Kinder mit Veränderungen der kleinen Atemwege (Bronchioli) oder des Lungengewebes mit chronischer Lungenerkrankung. Kinder mit gewissen Herzfehlern (Shuntvitien, Lungenhochdruck etc).
Autonome Dysfunktion Fieber, Untertemperatur, Herz- Domäne3 Risiko eines ungenügenden Angebots an Luft zum Einatmen, welches die Gesundheit beeinträchtigen könnte
Bedeutung / Auswirkungen: die oberen Atemwege im
Kreislaufstörung (Blutdruck / Puls) Schlund/Kehlkopfbereich sind verlegt mit Folgen von Hypoxie und Hyperkapnie bei Persistenz. Die Kinder können an eigenem Sekret (Pooling) und oder an der Nahrung / an Erbrochenem ersticken. 00036 1.5 Erstickungsgefahr 3 Risikogruppen: Verletzungen, Erkrankungen und Missbildungen im Bereich der oberen Atemwege und oder im Mund-/Schlund- Bereich. Beeinträchtigung der motorischen Funktionen im Mund-/Hals-/Kehlkopfbereich z.B. neurogene Schluckstörungen. Schluckstörungen kombiniert mit pathologischem Reflux (Mageninhalt fliesst in Schlundbereich hoch) und/oder bei habituellem vermehrtem Erbrechen.
Domäne11
Risiko, dass feste oder flüssige Stoffe und/oder Sekrete aus
00039 dem Magen-Darmtrakt oder Mund-Rachen-Raum in die
1.6 Aspirationsgefahr 2
Metabolische Krisen Entgleisung, akute Krise bezgl.: Glucose 1.7 Verminderte Herzleistung Domäne11
00029 3 Trachea oder Bronchien gelangen, welche die Gesundheit beeinträchtigen könnten.
Das vom Herzen ausgeworfene Blut genügt den metabolischen Anforderungen des Körpers nicht.
(Hunger, Erbrechen, (Ketose), Elektrolyte, Ammoniak, Protein, Domäne4
Risiko einer Veränderung des Serum-Elektrolyt-Spiegels, die
00195 die Gesundheit beeinträchtigen könnte (endokrine Störung,
1.8 Gefahr eines Elektrolytungleichgewichts 3
beeinträchtigte Regulationsmechanismen, renale Störung,
STOFFWECHSEL Erbrechen)
Stress) Lipide etc. 1.9 Blutungsgefahr Domäne2
00206 2 Risiken einer Reduzierung des Blutvolumens, welche die Gesundheit beeinträchtigen könnte. Domäne11 00004 Risiko des Eindringens und die Vermehrung pathogener
1.10 Infektionsgefahr 2
Domäne11 Organismen, welche die Gesundheit beeinträchtigen können.
Metabolische Krisen (Hunger, Erbrechen, Stress): Entgleisung, akute Krise bez.: Glucose (Ketose), Elektrolyte, Ammoniak, Gefahr von metaboloischen und Protein, Lipide etc.
1.11 Nicht-NANDA 3
endokrinologischen Krisen Endokrinologische Krise: Akute Krise bez.: Nebenniere, Schilddrüse, Hypophyse
Akute Krise bezgl.: Nebenniere, Status Epilepticus: Krämpfe, Atemstillstand, Rhabdomyolyse
Endokrinologische Krisen Therapierefraktäre Epilepsie: Krämpfe, Verhindern von auslösenden Faktoren Dystonie-Krisen: Hohes Fieber, Krämpfe, Apnoen
Schilddrüse, Hypophyse 1.12 Gefahr von cerebralen und neurologischen Krisen Nicht-NANDA 3 Fokale Spasmen bei CP: Atemstillstand durch Zusammenziehen des Schlundes Autonome Dysfunktion: Störung des veg. Nervensystems, zentrales Fieber, Untertemperatur, Herzverlangsamung, Pulsverlangsamung
Herzstillstand Totale Punktzahl Bereich 1
Rhythmusstörung, Hypoplasie, Ergänzende Pflegediagnosen Ausprägung
2 NANDA Gewichtung Beschreibung
Kind/Jugendliche (Zutreffendes ankreuzen)
HERZ Herzinsuffizienz 2.1 Mangelernährung 00002
2 Nährstoffzufuhr, die den Stoffwechselbedarf nicht deckt.
leicht mittel schwer
Missbildungen, Wartepatient für Domäne2
Risiko einer Verminderung des intravaskulären, interstitiellen
Rhythmusstörung 00028 2.2 Gefahr eines Flüssigkeitsdefizits 3 und/oder intrazellulären Flüssigkeitsvolumens, welche die Gesundheit beeinträchtigen könnte Domäne2
Transplantation oder Operation 2.3 Gefahr eines Flüssigkeitsüberschusses 00026 Domäne2
3 Erhöhte isotonische Flüssigkeitsretention.
Hypoxischer Zustand
EDI BSV Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizinischen Überwachung 11/17
Anhang 5 Name, Vorname: 0 Einschätzung medizinische Geburtsdatum: 00.01.1900 Langzeitüberwachung Antragsdatum: 00.01.1900
Bereich Ausprägung Relevante Pflegediagnosen NANDA Gewichtung Beschreibung
1 (Zutreffendes ankreuzen)
leicht mittel schwer Abgenommene Energie-Reserven führen dazu, nicht in der Lage zu sein, eine selbständige Atmung aufrechtzuerhalten, welche zur Lebenserhaltung erforderlich ist.
Bedeutung / Auswirkungen: Verminderung des Atemzugsvolumens, Abnahme des Sauerstoff-Partialdruckes (pO2) mit folgender Hypoxie, Anstieg des Beeinträchtigte Spontanatmung 00033 Kohlendioxidpartialdruckes (pCO2) mit folgender Hyperkapnie 1.1 3 (Beatmung) Kinder können ohne Beatmung/CPAP-Therapie nicht genügend atmen, sie müssen in ihrer Atmung maschinell unterstützt werden. Risikogruppen: alle körperlichen und/oder kognitiven, resp. zerebralen Erkrankungen, welche zu verminderter Atemkraft (Atempumpen-Schwäche) oder vermindertem Atemantrieb (wie bei der zentralen Hyopoventilation) führen. Domäne4 Inspiration/Exspiration, die nicht zu einer ausreichenden Belüftung der Lungen führen.
Bedeutung / Auswirkungen: Verminderter in- und exspiratorischer Druck, Dyspnoe, Brady- / Tachypnoe. Kinder müssen beatmet werden und/oder sie bedürfen einer Sauerstofftherapie und weiteren Massnahmen der 00032
1.2 Unwirksamer Atemvorgang 3 Atemtherapie.
Risikogruppen: Deformationen der Atemwege, des Brustkorbes, (muskuloskeletale Beeinträchtigungen), neuromuskuläre oder schwere neurologische Beeinträchtigungen (Hirnverletzungen/- Missbildungen, kognitive Störungen).
Domäne4 Unfähigkeit, Sekrete oder Verlegungen/Obstruktionen der Atemwege zu beseitigen und die Atemwege frei zu halten.
Bedeutung / Auswirkungen: Kinder sind nicht in der Lage, ihr Sekret selber abzuhusten, selber zu schlucken. Die Kinder müssen deshalb oral/nasal und/oder invasiv via eine
00031 Trachealkanüle abgesaugt werden.
1.3 Unwirksame Atemwegsclearance 3
Risikogruppen: Kinder mit Trachealkanüle, Kinder mit ineffizientem Husten- und Schluckvorgang (z.Bsp. bei neuromuskulären Erkrankungen, bei kognitiven Beeinträchtigungen), Kinder mit übermässiger und/oder zähflüssiger Sekretion aus oberen und unteren Atemwegen).
Domäne11 Überschüssige oder zu geringe Sauerstoffanreicherung und/oder Kohlendioxidausscheidung an der alveolokapillären Membran.
Bedeutung / Auswirkungen: Abnahme des Sauerstoff- Partialdruckes (pO2) mit folgender Hypoxie, Anstieg des Kohlendioxidpartialdruckes (pCO2) mit folgender Hyperkapnie
00030 Die Kinder benötigen zusätzlichen Sauerstoff, Inhalationen,
1.4 Beeinträchtigter Gasaustausch 3
atemunterstützende Massnahmen etc. Risikogruppen: Kinder mit Veränderungen der kleinen Atemwege (Bronchioli) oder des Lungengewebes mit chronischer Lungenerkrankung. Kinder mit gewissen Herzfehlern (Shuntvitien, Lungenhochdruck etc).
Domäne3 Risiko eines ungenügenden Angebots an Luft zum Einatmen, welches die Gesundheit beeinträchtigen könnte
Bedeutung / Auswirkungen: die oberen Atemwege im Schlund/Kehlkopfbereich sind verlegt mit Folgen von Hypoxie und Hyperkapnie bei Persistenz. Die Kinder können an eigenem Sekret (Pooling) und oder an der Nahrung / an Erbrochenem ersticken. 00036 1.5 Erstickungsgefahr 3 Risikogruppen: Verletzungen, Erkrankungen und Missbildungen im Bereich der oberen Atemwege und oder im Mund-/Schlund- Bereich. Beeinträchtigung der motorischen Funktionen im Mund-/Hals-/Kehlkopfbereich z.B. neurogene Schluckstörungen. Schluckstörungen kombiniert mit pathologischem Reflux (Mageninhalt fliesst in Schlundbereich hoch) und/oder bei habituellem vermehrtem Erbrechen.
Domäne11
Risiko, dass feste oder flüssige Stoffe und/oder Sekrete aus
00039 dem Magen-Darmtrakt oder Mund-Rachen-Raum in die
1.6 Aspirationsgefahr 2
Trachea oder Bronchien gelangen, welche die Gesundheit beeinträchtigen könnten. Domäne11
00029 Das vom Herzen ausgeworfene Blut genügt den metabolischen
1.7 Verminderte Herzleistung 3
Anforderungen des Körpers nicht. Domäne4
Risiko einer Veränderung des Serum-Elektrolyt-Spiegels, die
00195 die Gesundheit beeinträchtigen könnte (endokrine Störung,
1.8 Gefahr eines Elektrolytungleichgewichts 3
beeinträchtigte Regulationsmechanismen, renale Störung, Erbrechen) Domäne2
00206 Risiken einer Reduzierung des Blutvolumens, welche die
1.9 Blutungsgefahr 2
Gesundheit beeinträchtigen könnte. Domäne11 00004 Risiko des Eindringens und die Vermehrung pathogener
1.10 Infektionsgefahr 2
Domäne11 Organismen, welche die Gesundheit beeinträchtigen können.
Metabolische Krisen (Hunger, Erbrechen, Stress): Entgleisung, akute Krise bezgl.: Glucose (Ketose), Elektrolyte, Ammoniak, Gefahr von metaboloischen und Protein, Lipide etc.
1.11 Nicht-NANDA 3
endokrinologischen Krisen Endokrinologische Krise: Akute Krise bez.: Nebenniere, Schilddrüse, Hypophyse
Status Epilepticus: Krämpfe, Atemstillstand, Rhabdomyolyse Therapierefraktäre Epilepsie: Krämpfe, Verhindern von auslösenden Faktoren Dystonie-Krisen: Hohes Fieber, Krämpfe, Apnoen Gefahr von cerebralen und Fokale Spasmen bei CP: Atemstillstand durch Zusammenziehen
1.12 Nicht-NANDA 3
neurologischen Krisen des Schlundes Autonome Dysfunktion: Störung des veg. Nervensystems, zentrales Fieber, Untertemperatur, Herzverlangsamung, Pulsverlangsamung
Totale Punktzahl Bereich 1
EDI BSV Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizinischen Überwachung 12/17
Bereich Ergänzende Pflegediagnosen Ausprägung NANDA Gewichtung Beschreibung
2 Kind/Jugendliche (Zutreffendes ankreuzen)
leicht mittel schwer 00002
2.1 Mangelernährung 2 Nährstoffzufuhr, die den Stoffwechselbedarf nicht deckt.
Domäne2
Risiko einer Verminderung des intravaskulären, interstitiellen 00028 2.2 Gefahr eines Flüssigkeitsdefizits 3 und/oder intrazellulären Flüssigkeitsvolumens, welche die Gesundheit beeinträchtigen könnte Domäne2 00026 2.3 Gefahr eines Flüssigkeitsüberschusses 3 Erhöhte isotonische Flüssigkeitsretention. Domäne2
Abnormales Funktionieren des Schluckvorgangs verbunden mit 00103 2.4 Schluckstörung 3 strukturellen oder funktionellen Veränderungen der Mundhöhle, des Rachens oder der Speiseröhre. Domäne2
Beeinträchtigte Fähigkeit eines Säuglings, zu saugen oder den
00107 Saug-/Schluckvorgang zu koordinieren, die zu einer
2.5. Saug-Schluckstörung des Säuglings 3
unzureichenden oralen Ernährung zur Deckung des Stoffwechselbedarfs führt. Domäne2
00196 Erhöhte, reduzierte, unzureichende oder fehlende peristaltische
2.6 Dysfunktionale gastrointestinale Motilität 3
Aktivität des gastrointestinalen Systems Domäne3
Gefahr eines instabilen 00179 Risiko einer Abweichung des Blutglukose/-zuckerspiegels vom 2.7 3 Blutglukosespiegels Normbereich, welche die Gesundheit beeinträchtigen könnte. Domäne2
Ein subjektives Phänomen einer unangenehmen Empfindung im 00134
2.8 Übelkeit 3 hinteren Rachenraum und im Magen, das zu Brechreiz oder
Erbrechen führen könnte. Domäne12 00016
2.9 Beeinträchtigte Harnausscheidung 2 Störung der Ausscheidung von Harn
Domäne3 00008 2.10 Unwirksame Thermoregulation 3 Temperatur-Schwankungen zwischen Hypo-/Hyperthermie Domäne11 00095
2.11 Schlafstörung 2 Unterbrechung der Dauer und Qualität des Schlafs
Domäne4 Unbestimmtes Gefühl des Unbehagens oder der Bedrohung,
00146 das von einer autonomen Reaktion begleitet wird (häufig
unbestimmte oder dem Individuum unbekannte Quelle); eine
2.12 Angst (Unruhe) 3 Besorgnis, die durch die vorweggenommene Gefahr
hervorgerufen wird. Es ist ein Warnsignal für drohende Gefahr Domäne9 und ermöglicht dem Individuum, Massnahmen zum Umgang mit dieser Gefahr einzuleiten
Unangenehme sensorische und emotionale Erfahrung, die von
00132 aktuellen oder potenziellen Gewebeschädigungen herrührt oder
als solche Schädigungen beschrieben werden kann
2.13 Akuter Schmerz 3
(International Association for the Study of Pain); plötzlicher oder allmählicher Beginn mit einer Intensität von leicht bis Domäne12 schwer und einem erwarteten oder vorhersagbaren Ende.
Unangenehme sensorische und emotionale Erfahrung, die von
00133 aktuellen oder potenziellen Gewebeschädigungen herrührt oder
als solche Schädigungen beschrieben werden kann (International Association for the Study of Pain); plötzlicher
2.14 Chronischer Schmerz 3
oder allmählicher Beginn mit einer Intensität von leicht bis schwer, konstant oder wiederholend auftretend, ohne ein Domäne12 erwartetes oder vorhersagbares Ende und von mehr als drei Monaten Dauer.
00043 Abnehmende Fähigkeit, sich vor inneren und äusseren
2.15 Unwirksamer Selbstschutz 2
Gefahren oder Verletzungen zu schützen Domäne1
Risiko eines absichtlichen selbstverletzenden Verhaltens mit 00151
2.16 Selbstverletzung 2 einhergehenden nichttödlichen Gewebeschäden, um
psychische Spannungen abzubauen. Domäne11 Beeinträchtigte Integration physiologischer und 00116 2.17 Desorganisiertes kindliches Verhalten 2 neurobehavioraler Reaktionen eines Säuglings oder Kleinkinds auf das Umfeld. Domäne9 Verminderte, verzögerte oder fehlende Fähigkeit, ein System Beeinträchtigte verbale Kommunikation 00051
2.18 3 von Zeichen zu empfangen, zu verarbeiten, weiterzugeben
(des Kindes) und/oder zu nutzen. Domäne5
00038 Risiko einer unfallbedingten Gewebeschädigung (Wunde,
2.19 Verletzungsgefahr 3
Verbrennung, Bruch) Domäne11 Totale Punktzahl Bereich 2 0
Bereich Ergänzende Pflegediagnosen Ausprägung NANDA Gewichtung Beschreibung
3 Angehörige (Zutreffendes ankreuzen)
leicht mittel schwer Verminderte, verzögerte oder fehlende Fähigkeit, ein System Beeinträchtigte verbale Kommunikation 00051
3.1 2 von Zeichen zu empfangen, zu verarbeiten, weiterzugeben
(Eltern) und/oder zu nutzen. Domäne5 Beeinträchtigte elterliche Fürsorge Hauptbezugspersonen sind nicht in der Lage, eine Umgebung 00057 3.2 (Erklärung: sofern der Kinderschutz 3 zu schaffen, zu erhalten oder wiederherzustellen, in der ein bereits involviert ist). Domäne7 Kind optimal wachsen und sich entwickeln kann.
Gefahr einer Rollenüberlastung der 00062 Risiko einer subjektiv wahrgenommenen Überforderung der 3.3 3 pflegenden Bezugspersonen Angehörigen in der Rolle als pflegende Bezugspersonen. Domäne7
00064 Eltern erleben eine Rollenverwirrung und einen Rollenkonflikt
3.4 Elterlicher Rollenkonflikt 2
auf eine Krise. Domäne7
Risiko einer Unterbrechung des interaktiven Prozesses
00058 zwischen Eltern/Bezugspersonen und dem Kind, der die
3.5 Gefahr einer beeinträchtigten Bindung 3
Entwicklung einer wechselseitigen schützenden und fördernden Beziehung unterstützt. Domäne7 Totale Punktzahl Bereich 3 0 Bereich Begleitumstände Begründung 4 Ressourcen
Erschwerende Umstände
Alter des Kindes
Bemerkungen
Totale Punktzahl 0 Punkte
Antrag der Kinderspitex zu den benötigten Stunden für die medizinische Langzeitüberwachung Stunden
EDI BSV Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizinischen Überwachung 13/17
Anhang 5.1
Anleitung zum Ausfüllen des Formulars «Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung»
Zweck Regelung bezüglich des Ausfüllens des Formulars medizinische Langzeitüberwachung.
Ziel Einheitliche Antragsstellung durch alle Kinderspitex-Organisation der Schweiz bezüglich der med. Langzeitüberwachung. Einheitliche Vorgaben für alle IV-Stellen der Schweiz zur Bearbeitung der Anträge bezüg- lich der med. Langzeitüberwachung.
Geltungs- Alle Kinderspitex- / Spitex-Organisationen. bereich Alle IV-Stellen.
Grundlegendes
Der in der Spitex-Bedarfserhebung ermittelte Bedarf ist die Grundlage für das Ausfüllen des Formulars „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung“. Die erhobenen Probleme werden durch die Spi- tex mittels den „relevanten Pflegediagnosen bezüglich der medizinischen Langzeitüberwachung“ und den ergänzenden Pflegediagnosen in der Spitex-internen Pflegeplanung/Risikomanagement schriftlich festgehalten.
Für den Antrag auf Kostengutsprache für Leistungen der Langzeitüberwachung muss das Formular „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung“ gemäss den unten aufgeführten Vorgaben ausge- füllt werden. Für diese Einschätzung gibt es keine validierte Einschätzungsskala.
Das elektronische Formular enthält Summenformeln und Bezüge zur ärztlichen Spitex-Anordnung, die das Ausfüllen erleichtern sollten. Beim Eintragen der beantragten Zeiten ist das für die entsprechende Spalte angegebene Zahlenformat unbedingt zu beachten.
Thema Vorgehen
Um Massnahmen der medizinischen Langzeitüberwachung beantragen Indikation für die Antragsstel- zu können, muss mindestens eine relevante Pflegediagnose bezüglich lung der med. Langzeitüberwa- der Langzeitüberwachung im Bereich 1 des Formulars „Einschätzung chung medizinische Langzeitüberwachung“, die eine Gewichtung 3 hat, mit der Ausprägung schwer vorliegen.
Ist die Atmung des Kindes betroffen (Pflegediagnosen 1.1 bis 1.5), Anzahl relevanter Pflegediag- dürfen nur diejenigen Pflegediagnosen erfasst werden, die hauptsäch- lich für das Atemproblem des Kindes verantwortlich sind (also nicht nosen bezüglich der Langzeit- wahllos alle für die Langzeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen überwachung. summieren, welche sich auf eine beeinträchtigte Atmung beziehen). (eingeschränkte Kumulations- Im Normalfall ist eine dieser Pflegediagnosen anzukreuzen. Die Ku- möglichkeiten) mulation mehrerer relevanter Pflegediagnosen ist nur in komplexen Fällen möglich.
Ausweisen der erfassten, für Alle im Formular „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung“ die Langzeitüberwachung rele- definierten relevanten Pflegediagnosen und ergänzenden Pflegediag- vanten Pflegediagnosen und nosen müssen in die von der Spitex erstellte individuelle Pflegepla- den ergänzenden Pflegediag- nung des Kindes aufgenommen, mit Zielvorgaben und Massnahmen nosen versehen und fortlaufend evaluiert und ausgewertet werden.
EDI BSV Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizinischen Überwachung 14/17
Leichte Ausprägung: Die Symptome der für die medizinische Lang- zeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen treten ab und zu für kurze Zeit auf und sind in milder Form vorhanden. Eine Einschränkung z.B. der Atmung ist im Alltag ab und zu, vor allem bei Anstrengung etc. vorhanden. Der Klient/die Kli- entin kommt im Alltag mit medizinischen Interventionen, wie Inhala- tion, O2-Gabe, Absaugen gut zurecht. Die medizinischen Interventio- nen müssen im geringen Masse oder nur bei Bedarf angewandt wer- den. Die Wahrscheinlichkeit (Skala 1 – 5), dass es zu einer Notfallsitu- ation z.B. zu einem Atemstillstand/zum Ersticken kommt, liegt bei ei- nem Faktor 1-2. Mittlere Ausprägung: die Symptome der für die medizinische Lang- zeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen sind oft und in mittelstarker Ausprägung vorhanden. Eine Einschränkung z.B. der Atmung ist im Alltag deutlich spürbar und Definition „Ausprägung“ wirkt sich auf die Mobilisation und das Wohlbefinden des Klienten/der Klientin deutlich aus. Medizinische Interventionen wie Inhalationen, O2-Gabe, Absaugen müssen regelmässig bis dauernd angewandt werden. Die Wahrscheinlichkeit (Skala 1 – 5), dass es zu einer Notfall- situation z.B. zu einem Atemstillstand/zum Ersticken kommt ist liegt bei einem Faktor 2-3. Schwere Ausprägung: die Symptome der für die medizinische Lang- zeitüberwachung relevanten Pflegediagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen sind immer und in starker Ausprägung vorhanden. Eine Einschränkung z.B. der Atmung ist im Alltag immer präsent und auch in Ruhe vorhanden. Die stark ausgeprägten Symptome haben grosse Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Entwicklung des Klienten/der Klientin. Invasive oder zahlreiche nicht-invasive medizini- sche Interventionen müssen dauernd, resp. in engen Intervallen ange- wandt werden. Die Wahrscheinlichkeit (Skala 1 – 5), dass es zu einer Notfallsituation z.B. zu einem Atemstillstand / zum Ersticken kommt, liegt bei einem Faktor 4-5.
Um die Situation umfassend abzubilden, können zusätzlich im Formu- lar „Einschätzung medizinische Langzeitüberwachung“ die Begleitum- stände erfasst werden: Ressourcen: Alle Ressourcen des Kindes/seines Umfeldes (bio-psy- cho-soziale Bereiche), die sich positiv auf seinen Allgemeinzustand auswirken, unter diesem Punkt auflisten. Beispiele: Kind ist sehr ko- operativ, Kind kann das Sekret gut abhusten, sehr intaktes soziales Begleitumstände Umfeld, Eltern sind für die Interventionen gut angeleitet etc. (Bereich 4 im Formular „Ein- Erschwerende Umstände: Alle erschwerenden Umstände des Kin- schätzung medizinische Lang- des/ seines Umfeldes (bio-psycho-sozialen Bereichen), die sich nega- zeitüberwachung“) tiv auf seinen AZ auswirken können, unter diesem Punkt auflisten. Bei- spiele: Unruhe des Kindes, Unsicherheit der Eltern, Kind kann ohne Kanüle nicht atmen, erbricht mehrmals täglich etc. Alter des Kindes: Aktuelles chronologisches Alter des Kindes und - sofern relevant - ergänzende Angaben zum effektiven Entwicklungsal- ter (wie: schwere Entwicklungsverzögerung, z. Bsp. Stand Kleinkind, statt Schulkind)
EDI BSV Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizinischen Überwachung 15/17
Zusätzlich zur Spitex-Bedarfserhebung, inklusive des Formulars „Ein- schätzung medizinische Langzeitüberwachung“ und der ärztlichen Spi- Einzureichende Papiere für die tex-Anordnung, müssen zwingend die Bedarfsabklärung und die indivi- Antragsstellung der medizini- duelle Pflegeplanung eingereicht werden. Zur besseren Abbildung der schen Langzeitüberwachung Situation können weitere Formulare, wie ärztliche Therapie- und Medi- kamentenpläne, Behandlungsvereinbarungen etc. eingereicht werden.
EDI BSV Handbuch: Einstufung der Leistungen der medizinischen Überwachung 16/17
Ablauf der Antragsstellung für medizinische Langzeitüberwachung
Was Wer
Erstantrag
1. Erheben des Bedarfes kispex
2. Erfassen der vorhanden Probleme und deren Ausprägung. kispex
3. Auflisten der für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflege-
diagnosen und der ergänzenden Pflegediagnosen. Erstellen der individuel- len Pflegeplanung/Risikomanagements. kispex Festlegung der Ausprägung der einzelnen Pflegediagnosen, Pflegepla- nung/Risikomanagement.
4. Ausfüllen des Formulars «Einschätzung medizinische Langzeitüberwa-
chung»: alle für die medizinische Langzeitüberwachung relevanten Pflege- kispex diagnosen und alle ergänzenden Pflegediagnosen, inklusive deren Ausprä- gungen erfassen. Auflisten aller zutreffenden Begleitumstände.
5. Besprechen des ermittelten Bedarfs mit den Eltern und dem zuständigen kispex/Eltern/Arzt/ Arzt / der Ärztin; evtl. auch mit der Pflegeberatung (PB) im Spital oder wei- teren relevanten Dienstleistungserbringern. ev. PB
6. Überprüfen und komplettieren der ärztlichen Spitex-Anordnung (BSV-For-
mular), vollständige Formulare vom Arzt kontrollieren und unterschreiben lassen. Die beantragten Stunden werden mit dem Zusatz "maximale Stun- kispex/Arzt denzahl/Woche" verordnet (z.B. max. 56 Std./Wo). Einreichen des komplett ausgefüllten Antrages auf Kostengutsprache in- kispex klusive der zusätzlichen Formulare (Bedarfsabklärung, Individuelle Pflege- planung und ggf. weitere Unterlagen) an die zuständige IV-Stelle.
7. Antragsbearbeitung und Erstellen der Kostengutsprache. Bei Abweichun-
gen der Einschätzung: persönliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen IV-Stelle Person der Kinderspitex oder Abklärung vor Ort.
Folgeantrag (alle 3 - 6 Monate, spätestens nach 1 Jahr)
Erneute Spitex-Bedarfserhebung und Schritte 1 – 7 wiederholen Die Abklärungen und das Ausfüllen müssen neu erhoben und ausgeführt kispex werden. Eine Begründung wie - "Alles wie gehabt" - ist nicht zulässig.
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