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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

12.02.2025

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 494

Bereitstellung eines Leitfadens über das interne Kontrollsystem (IKS)

Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung von Aktivitäten und Prozessen wird ein praktischer Leitfaden zur Entwicklung und Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS) zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden soll dabei helfen, Prozessrisiken besser zu erkennen und zu steuern und gleichzeitig die Effizienz und Zuverlässigkeit der ergriffenen Massnahmen zu verbessern.

Gemäss Artikel 66 AHVG muss jede Ausgleichskasse über strukturierte Systeme für das Qualitäts-, Risiko- und interne Kontrollmanagement verfügen. Dieses Dokument konzentriert sich speziell auf das interne Kontrollsystem in Verbindung mit den Prozessrisiken, basierend auf dem COSO-Modell.

Der Leitfaden ist keine verbindliche Richtlinie, sondern ein Referenzrahmen, der die Implementierung des IKS unterstützen und die relevanten Elemente für die betrieblichen Abläufe der Ausgleichskassen identifizieren soll. Es wird empfohlen, den Leitfaden als Instrument zur Reflexion und kontinuierlichen Verbesserung zu verwenden, um eine effektive, rechtmässige und wirtschaftliche Verwaltung zu gewährleisten.

Sie finden das Dokument hier: Leitfadens über das interne Kontrollsystem (IKS)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Aufsicht und Organisation, AO@bsv.admin.ch

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