Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bereich Sach- und Geldleistungen
16. Dezember 2025
IV-Rundschreiben Nr. 456
Hilfsmittel – TARDOC Bereich ORL
1. Vergütung der Hörgeräte-Expertisen durch anerkannte ORL-Expertenärzte nach TARDOC ab 1.1.2026
Die in den Richtlinien für ORL- Expertenärzte zum Abklärungsauftrag zur Vergütung von Hörgeräten durch die Sozialversicherungen IV und AHV festgelegten pauschalen Vergütungen für die Erst- /Folgeexpertisen sowie die Schlussexpertisen bei Kinderversorgungen basieren auf TARMED- Positionen. Da der TARMED ab 1.1.2026 vom TARDOC abgelöst wird, werden die entsprechenden Positionen wie folgt angepasst:
Position Expertise AL IPL Total [TP] [TP] [TP] AA.00.0010 Konsultation, erste 5 Min. 10.56 8.64 19.2 AA.00.0020 + Ärztl. Konsultation, jede weitere Minute => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 RG.05.0010 Untersuchung mit Ohrmikroskop pro Seite 4.23 5.17 9.4 RG.05.0010 Untersuchung mit Ohrmikroskop pro Seite 4.23 5.17 9.4 RG.05.0060 Reintonaudiogramm, Luftleitung und Knochenleitung, beidseitig 23.54 75.88 99.42 RG.05.0080 Sprachaudiogramm, beidseitig 19.26 97.57 116.83 Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, AA.25.0030 pro 1 Min => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 Wechselzeit Sparte UBR ORL (kumulierbar z.B. mit Untersuchung mit AR.00.0060 Ohrmikroskop) 12.92 12.92 AR.00.0160 Wechselzeit Sparte Camera silens (kumulierbar z.B. mit Reintonaudiogramm) 10.84 10.84 Expertise Hörgeräte, Total 354.81
Position AL IPL Total Schlussexpertise Hörgerät(e) Kinder [TP] [TP] [TP] AA.15.0010 Studium von Fremdakten in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min => 5 Min. 2.11 1.73 19.2 AA.00.0010 Konsultation, erste 5 Min. 10.56 8.64 19.2 AA.00.0020 + Ärztl. Konsultation, jede weitere Minute => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 RG.05.0090 Sprachaudiogramm im freien Schallfeld mit und/oder ohne getragene Hörgeräte 8.56 65.04 73.6 RG.05.0090 Sprachaudiogramm im freien Schallfeld mit und/oder ohne getragene Hörgeräte 8.56 65.04 73.6 Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, AA.25.0030 pro 1 Min => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 AR 00.0160 Wechselzeit Sparte Camera silens (kumulierbar z.B. mit Reintonaudiogramm) 10.84 Schlussexpertise Hörgerät(e) Kinder Total [TP] 273.24
Ausschliesslich anwendbar bei Kindern bis 7jährig durch Pädaudiologen (Experten mit Zusatz Pädaudiologie gemäss Liste der anerkannten ORL-Expertenärzte):
Position Expertise Kinder bis 7jährig AL IPL Total [TP] [TP] [TP] AA.00.0010 Konsultation, erste 5 Min. 10.56 8.64 19.2 AA.00.0020 + Ärztl. Konsultation, jede weitere Minute => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 RG.05.0010 Untersuchung mit Ohrmikroskop pro Seite 4.23 5.17 9.4 RG.05.0010 Untersuchung mit Ohrmikroskop pro Seite 4.23 5.17 9.4 RG. 05.0050 + Zuschlag für Untersuchung mit Ohrmikroskop bei Kindern bis 7 Jahren 10.56 12.92 23.48 RG.05.0060 Reintonaudiogramm, Luftleitung und Knochenleitung, beidseitig 23.54 75.88 99.42 + Zuschlag für Reintonaudiogramm, Luftleitung und Knochenleitung, RG.05.0070 Sprachaudiogramm und Tympanometrie bei Kindern bis 7 Jahren, beidseitig 21.4 21.68 43.08 RG.05.0080 Sprachaudiogramm, beidseitig 19.26 97.57 116.83
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 456 / Hilfsmittel – TARDOC Bereich ORL (gültig ab 01.01.2026)
+ Zuschlag für Reintonaudiogramm, Luftleitung und Knochenleitung, RG.05.0070 Sprachaudiogramm und Tympanometrie bei Kindern bis 7 Jahren, beidseitig 21.4 21.68 43.08 Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, pro 1 Min => 10 AA.25.0030 Minuten 2.11 1.73 38.4 Wechselzeit Sparte UBR ORL (kumulierbar z.B. mit Untersuchung mit AR.00.0060 Ohrmikroskop) 12.92 AR.00.0160 Wechselzeit Sparte Camera silens (kumulierbar z.B. mit Reintonaudiogramm) 10.84 Expertise Hörgeräte für Kinder bis 7jährig, Total 464.45
Position Schlussexpertise Hörgerät(e) Kinder bis 7jährig AL IPL Total [TP] [TP] TP] AA.15.0010 Studium von Fremdakten in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min => 5 Min. 2.11 1.73 19.2 AA.00.0010 Konsultation, erste 5 Min. 10.56 8.64 19.2 AA.00.0020 + Ärztl. Konsultation, jede weitere Minute => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 RG.05.0090 Sprachaudiogramm im freien Schallfeld mit und/oder ohne getragene Hörgeräte 8.56 65.04 73.6 RG.05.0090 Sprachaudiogramm im freien Schallfeld mit und/oder ohne getragene Hörgeräte 8.56 65.04 73.6 + Zuschlag für Reintonaudiogramm, Luftleitung und Knochenleitung, RG.05.0070 Sprachaudiogramm und Tympanometrie bei Kindern bis 7 Jahren, beidseitig 21.4 21.68 43.08 Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, AA.25.0030 pro 1 Min => 10 Minuten 2.11 1.73 38.4 AR 00.0160 Wechselzeit Sparte Camera silens (kumulierbar z.B. mit Reintonaudiogramm) 10.84 Schlussexpertise Hörgerät(e) Kinder bis 7jährig Total [TP] 316.32
Die ORL-Expertenärzte können für Expertisen, welche ab 1.1.2026 erstellt werden, diese Vergütungen im Sinne von Punkt 4.1.7 der Richtlinien für ORL-Expertenärzte bei der IV/AHV geltend machen. Der Taxpunktwert für ambulante Leistungen im TARDOC bleibt wie im TARMED bei 92 Rappen. Eine entsprechende Anpassung der ORL-Richtlinien ist auf 1.1.2027 geplant.
2. Vergütung von Einstellungen für CI-Sprachprozessoren («Kontrolle Cochlea Implantat») nach TARDOC ab 1.1.2026
Bisher wurde die Einstellung, Kontrolle und Nachbetreuung von Cochlea Implantat (CI)- Sprachprozessoren mit den TARMED-Positionen 09.0590 und 09.0600 vergütet. Cochlea Implantationen und damit einhergehend die Anpassung der Sprachprozessoren erfolgen in der Schweiz ausschliesslich durch fünf Uni-Kliniken (siehe Liste der implantierten Hörhilfen: Hörgeräte der AHV und IV | Allgemein | Formulare | Informationsstelle AHV/IV).
Mit dem TARDOC wurde nun eine Pauschale erstellt, welche die bisherigen Positionen ersetzt. Es handelt sich um die Pauschale C03.70B, welche mit 1287.69 Taxpunkten (TP) höher ausfällt als die bisherigen TARMED-Positionen. Die Kostenträger werden diese Position überprüfen, eine allfällige Anpassung wird aber voraussichtlich erst auf 2028 erfolgen. Die Pauschale C03.70B gilt grundsätzlich pro Sitzung (egal, ob für monaurale oder binaurale Anpassung), darin inkludiert sind alle Hörtests sowie notwendige Materialien. Material, das dem Versicherten abgegeben wird, kann separat verrechnet werden, insbesondere der Sprachprozessor bei der Ersteinstellung sowie mitgegebenes Ersatzmaterial.
Ab 1.1.2026 kann somit diese Position von den fünf CI-Kliniken für die entsprechenden Leistungen verrechnet werden.
Der Taxpunktwert für die TARDOC-Pauschalen (Spitalleistungen) beläuft sich ab 1.1.2026 auf
96 Rappen.
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EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 456 / Hilfsmittel – TARDOC Bereich ORL (gültig ab 01.01.2026)