Quelle: fr.ch

2026-GC-251

Fondation Les Buissonnets

Grand Conseil GC

Einreichen eines parlamentarischen Vorstosses — Postulat 2026-GC-251 Stiftung Les Buissonnets

Urheber/-in: Jakob Christine

Anzahl Mitunterzeichner/-innen: 0 Einreichung: 06.10.2026 Begründung: 06.10.2026 Überweisung an den Staatsrat: 06.10.2026 A Gesamtrenovation der Stiftung Les Buissonnets B Entscheidungsprozesse im Stiftungsrat

Begehren Der Staatsrat wird ersucht zu prüfen, ob die bestehenden Strukturen, Ressourcen und Entscheidungsprozesse des Stiftungsrates Les Buissonnets angesichts der bevorstehenden Gesamtrenovation und der weiteren strategischen Herausforderungen ausreichend und zweckmässig sind. Weiter wird der Staatsrat ersucht zu prüfen, ob die Änderung der Statuten der Stiftung Les Buissonnets den rechtlichen und statutarischen Vorgaben entsprechen. Insbesondere soll der Staatsrat folgende Fragen klären: A. Gesamtrenovation Welche konkreten räumlichen Kapazitäten werden mit dem geplanten Projekt geschaffen, und reichen diese aus, um den heutigen und den absehbaren zukünftigen Bedarf sämtlicher Institutionen von Les Buissonnets abzudecken? Inwieweit werden die räumlichen und infrastrukturellen Bedürfnisse des Schulheims im Rahmen des geplanten Gesamtprojekts der Stiftung Les Buissonnets mittel- und langfristig berücksichtigt? Ist während der mehrere Jahre dauernden Renovationsphase eine Infrastruktur gewährleistet, die den angebotenen Massnahmen angepasst ist und den schulischen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht wird? Besteht die Möglichkeit, das derzeit nicht genutzte Gebäude des Bildungszentrums Burgbühl, Gemeinde St. Antoni, für das Schulheim Les Buissonnets zu nutzen oder in die zukünftige Planung einzubeziehen? Wurde die vom Vorstand des Schulheims eingebrachte Variante Burgbühl hinsichtlich Investitionskosten, Betriebskosten, verfügbarer Fläche, Erweiterungsmöglichkeiten und Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung mit der geplanten Erweiterung am Standort Les

Buissonnets verglichen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb wurde auf einen solchen Variantenvergleich verzichtet? Wurde überhaupt geprüft, ob Burgbühl gegenüber der geplanten Lösung eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung darstellt?

Begründung Die Stiftung weist schon in ihrem Jahresbericht 2024 darauf hin, dass die Stiftung Les Buissonnets an ihre Kapazitätsgrenzen stösst. Die steigenden Zahlen der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen sowie die zunehmende Belastung unter anderem in den Bereichen Betreuung, Transporte, Verpflegung und Reinigung stellen die bestehende Infrastruktur vor erhebliche Herausforderungen. Gleichzeitig ist ein umfassendes Umbau- und Renovationsprojekt vorgesehen. Die Stiftung Les Buissonnets steht mit der vorgesehenen Gesamtrenovation vor einer ausserordentlich anspruchsvollen Aufgabe. Ein Projekt dieser Grössenordnung stellt hohe fachliche, finanzielle und organisatorische Anforderungen an die verantwortlichen Organe. Für die notwendige Übergangsphase während der Renovation wurde seitens des Schulheims vom Vorstand eine mögliche Lösung erarbeitet, die vom Stiftungsrat nicht weiterverfolgt wurde. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob der Stiftungsrat neben seinen ordentlichen Aufgaben über ausreichende Ressourcen und die notwendige fachliche Unterstützung verfügt, um ein derart komplexes Grossprojekt zu steuern und zeitgerechte strategische Entscheide zu treffen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, vor einer langfristigen Festlegung auf eine einzige bauliche Lösung sämtliche realistischen Alternativen und Ergänzungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des Schulheims bietet sich insbesondere die Möglichkeit an, das bestehende Gebäude des Bildungszentrums Burgbühl in St. Antoni näher zu untersuchen. Das Gebäude verfügt über erhebliche räumliche Kapazitäten und könnte möglicherweise eine Option für die Unterbringung oder Erweiterung des Schulheims darstellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Frage, wie die deutschsprachigen Angebote des Kantons Freiburg langfristig gesichert und weiterentwickelt werden können. Eine eigenständige oder teilweise eigenständige räumliche Lösung könnte möglicherweise zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten schaffen und gleichzeitig zur Entlastung der bestehenden Infrastruktur beitragen. Insbesondere soll der Staatsrat folgende weiteren Fragen klären: B. Statutenänderung der Stiftung Les Buissonnets 1. Entspricht das gewählte Vorgehen bei der Änderung der Statuten den rechtlichen und

statutarischen Vorgaben sowie den Grundsätzen einer transparenten und zweckmässigen Führungsstruktur? 2. Welchen Stellenwert hatten die im Rahmen der durchgeführten Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen? 3. Wie müssten diese im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden?

Begründung Der Stiftungsrat der Stiftung Les Buissonnets sieht eine Änderung der Statuten vor. Dazu wurde eine Vernehmlassung durchgeführt, in deren Rahmen die Beteiligten Stellungnahmen eingereicht haben. Es stellt sich die Frage, wie diese Stellungnahmen in den weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen sind und wie ein transparenter und nachvollziehbarer Umgang damit gewährleistet werden kann. Die kantonale Stiftungsaufsicht hat unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen und stiftungsinternen Bestimmungen sowie die sachgerechte Entscheidungsfindung der Stiftungsorgane zu kontrollieren. Änderungen der Organisation und des Zwecks einer Stiftung fallen ebenfalls in ihren Aufsichtsbereich. Mit dem Postulat soll nicht die Arbeit des Stiftungsrates infrage gestellt werden. Vielmehr soll geklärt werden, ob angesichts der ausserordentlichen Herausforderungen zusätzliche Unterstützung notwendig ist und ob die bestehenden Strukturen und Verfahren eine transparente, effiziente und zukunftsorientierte Führung der Stiftung Les Buissonnets gewährleisten. Ich danke dem Staatsrat für die Prüfung dieses Postulats.