Verfahrenssprache ist Deutsch oder Französisch.
Das Verfahren wird durchgeführt:
in den Bezirken Saane, Greyerz, Glane, Broye und Vivisbach auf Französisch;
im Sensebezirk auf Deutsch;
im Seebezirk auf Deutsch oder auf Französisch, im Strafverfahren nach der Sprache der beschuldigten Person und im Zivilverfahren nach der Sprache der beklagten Partei.
Vor Behörden, deren Zuständigkeit nicht an einen Bezirk gebunden ist, ist die Sprache massgebend, die das zuständige Bezirksgericht gebrauchen würde.
Das Rechtsmittelverfahren wird in der Sprache des angefochtenen Entscheids durchgeführt.
Die Parteien können sich unabhängig von der Verfahrenssprache mündlich und schriftlich in der Amtssprache ihrer Wahl an Behörden wenden, deren Gerichtsbarkeit sich auf das ganze Kantonsgebiet erstreckt.