Bei Gerichtsbehörden, deren Zuständigkeit sich auf einen zweisprachigen Gerichtskreis erstrecken, sind beide Amtssprachen angemessen vertreten.
Art. 20 SGF 130.1
Art. 20 SGF 130.1
Bei Gerichtsbehörden, deren Zuständigkeit sich auf einen zweisprachigen Gerichtskreis erstrecken, sind beide Amtssprachen angemessen vertreten.