Quelle: baar.tlex.ch

7.2.5-13

Quartiergestaltungsplan «Gesundheitsbezirk»

Bebauung II , I I / QUARTIERGESTALTUNGSPLAN - MST 1:500 1.1 Mittels qualifizier1er Wettbewerbsverfahren müssen Voraussetzungen für städtebaulich und architektonisch gut I I gestaltete und umweltgerechte Bauprojekte

geschaffen werden I

,/ / ,.,,,-- "GESUNDHEITSBEZIRK" BAAR 1.2 Bauten, Anlagen und Umschwung sind fCr sich und in ihrem Zusammenspiel mit der baulichen und landschaftlichen / I ,.,,,--

Umgebung im Ganzen und in ihran Teilen so zu gestalten , dass eine besonders gute Gesamtwirkung entsteht. I I ,.,,,-- 1.3 Die neue Anbaulinie, die den zentralen Ouartierpark abgrenzt, ist einzuhalten.

I I , Festgesetzt am 9.

Juli 2008 durch Gemeinderat, 1.4 Innerhalb der grosszügigen Baubereiche sind freistehende Bauten in einer „campusartigen Grünraumstruktu r" zu planen. / / I I /

Areal ''Schmidhof'' , / revidiert im Mai 2012 / Dezember 2017 / 1.5 Die geschlossene Bauweise ist oberirdisGh niGht erlaubt. Örtliche Verbindungen zwischen Baubereichen und BaukOCpern ; I sind im Erdgeschoss beschränkt mög lich, solange sie die Hauplfussgängerverbindungen und den Quarlierpark nicht beeinträchtigen. I

/ / Plangrafische Legende / / 1.6 Die Bauten können in der Regel mit vier bis fünf oberirdischen Geschossen sowie mit zwei Untergeschossen geplant

,+ /

+ werden. Ei ne angemessene zulässige Gebäudehöhe ist für jeden Baubereich in Bewg auf die Nut?ung und für jede Bauetappe in Absprache mit der Gemeind e Saar zu definieren. Das rechteckige Gebäude im Baubereich 6 darf maximal ein Geschoss höher als das Kantcnss,:iital (exkl. Aufbauten) sein, + / I + + \ \ \ 0 5 10 20 m ; 1.7 Es sind keine neuen Hochhäuser vorlusc1hen .

In der wesllichtm Ecke des Areals, in den Ba ubereichen 2 und 3, dürfen höhere Baukörper geplant vrerden, um dort als Aniwort auf das bestehende Hochhaus den Gesundheilstezirk zu / I / / \ \

1 1 \ \ markiereri /

! I I Festlegungen Nutzung: 1.8 Die Schaltstation der Wasserwerke Zug (W\IVZ) ist in einem NeubaL z. B. im Baubereich 2 in Absprache mit den WWZ zu I integrieren. Die technischEln Anforderungen zu den Installationen sollen vor Planungsbeginn definiert werden. Die / Vorschriften des 3undes bE1züglich Strahlenschutz und Abschirmung sind einzuhahen.

/ I Geltungsbereich ~ I 1.9 Der Baubereich€ iscfunktional mi1 dem Zuger Kantonsspital verbunden, Die Verbindung des Zug er Kantonsspitels mit dem Baubereich 3 erfolgt unterirdisch und/oder ebenerdig.

Wobei bei einer ebenerdigen Verbindung die Durchwegung zwischen den Gebäuden gewährleistet sein muas. / I / / I I I

--·-- Neue Anbaulinie Quartierfreiraum

I I Baubereiche (maximale Geschossfläche) Ersch liessung / I / 2.1 Es ist zu prüfen, ob ,j ie bestehende Umwel1'1erlriiglichkeitsprüfung (UVP) 'lom 24.08.2003 je nach Bauetappe zu erweitern ist oder ob eine neue UVP für das ganze Area l notwandig wird . + + /

I I I I + + 1 2.2 Für den Gesundhe itsbezirk und das übrige Gebiet der Siedlun-Jser11;eiterung Weidhof 1st eine neue Einmündung ab der / 1 Vi,'eststrasse mit einem Ausbau der Kantonsstrasse und einer Lichtsigna lanlage erforderl eh.

.'1-. \ \ 1 1

1 Festlegungen Freiräume: \ c

0 I 2.3 Der Pmkplatzbedmf des Buubereich 6 i:Jt durch das Parkht1us Land;1ausslrasse abzudecken . Im Endzustand ist der \ f \ 1 Parkplatzbedarf der Baubereiche 1 und 5 im Baubereich 2 zu realisieren.

Zwischenzeitlich kann der Parkplatzbedarf des \ \ 1 Quartierpark (unverbaubar) Baubereichs 1 auf dem pro•1isorischen Parkplatz WeslslrassE! abgedeckt werden, wobei der Bedarf für die Besucher- ' \ park.plätze durch das Parkhaus Landhauss1rassc1 abgedeckt werden .

\ \ 1 \ \ V;' ird der Baubereich 5 vor dem Baubereich 2 überbaut, ist die Pa rkp latzsituation neu zu beurtei len und eine geei-Jnete \ 1 Grüngürtel Lösung zur Abdeckung dessen Parkplalzbedarls aufzuzew;Jen.

\ 1 \ \ \

,_ \ 2.4 Der gemeindliche Verkehrsrichtplen ist anzupassen, Eine teilv,;eise oder ganze Einzonung des Vorranggebietes für \ Plätze und Zugangsflächen öffentliches Interesse wird mit Cer Entwicklung der Baubereiche 2, .': oder 4 beabsichtigt.

Der e!ltsprechende \ Bedürfnisnachweis für eine Einzonung is1 durch die EigenWmer der betroffenen Pa rzellen zu erbri ngen. .' ' I

/ '\ / / /

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2. 5 Die Erschliessung fü r Fahr zeuge und die notwendigen Parkplätze sind durch das ,VerJ rsacher-Prinzi p" zu linanzieren. / II

/ _.;.,_/ I

Festlegungen Verkehr: V,'e r baut sorgt für die Erfüllung der Parkplatzanforderungen für seinen Baubereichmuss aber auch dici Erschliessung und Durchfahrt zum nächst,in Baubereich ermöglichen, dies betrifft die Baubereiche 2 und 3. •✓✓: ♦ Neue Lichtsignalanlage Einmündung ab Weststrasse

\ t\ / // 2.6 Die unterirdischen Parkplätze und Besucherparkplätze sind abhängig 1•on den Nutzungen nach den Vorgaben der Bauordnung Gemeinde Baar vom 5. Juni 2005 zu planen. Die Eigentümer beschränken sich dabei auf die no1wendigen -'\ /

+- und minimal zulässigen Parkplatzzahlen. '

2.7 Der Baubereich 2 muss fü r die heute bestehenrlen , aussenliegenden Parkplätze der Stiftung PHegezentrum 83ar innerhalb des Baubereiches Er&a1z in der unterirdischen Einstellhalle anbieten. Die Konditionen sind in Absprache zw ischE!n den Eigentümern zu definieren. \. ----- ~ ' '

Neue Hauptarealerschliessungen ab neuer Strassenführung, PW -Anl ieferungen Baubereiche 1-2-3-4-5

2.8 Der Baubereich ~. sowie die beste hende '/erfahrt ab Landhausstrasse bleiben nur für b6$0ndere Anlieferungen und fü r Notfallfahri:euge befahrbar. ,;,._, ~ \ \ \

' \ ' \ Zu/Ausfahrt Tiefgaragen '' ' 2.9 Die bestehenden Radstrecken, und Fussgängerwege sind mit dBn ~e~anten Verbindungen im Rahman der jeweiligen BauelappE!n zu ergänzan . '

' \ \·~

2.10 Die Erschl iessung fü r cen privaten motorisierten Ver~ehr und für Anlieferungen wird am Rande des Area ls konzentriert + '' + ♦ Bestehende Haltestelle öffentlicher Verkehr und arealintern te ils unter,rdisch gefü hrt..Ausnahmen bilden in beschränktem Masse die oberirdischen unk~onsbedingten I

◊ I und erforderlichen Notfall-Fahrten, so wie Feuerwehr für die Baubereiche 1-2-3-4-5-6. DieVer - und Entsorgung das Zug er / Geplante Haltestelle öffentlicher //

/ Kantonsspitales sowie des Pflegezen1rLJms ble ibt umerändert ab der Landhausstrasse. Die Ver· und Entsorgung der neuen Bauberniche erfolgt über die nEUe Strasse und Einmündung 3b Weststrasse. Bei weiterer Planung für die / - Verkehr Feinverteiler (Projekt)

/◄ -·-·- Baubereiche 2.34.5 sind die Ver- und Entsorgungskonzepte frühzeitig zu planen. '' Radstrecken (Gemeinde und Kanton) 2.11 Auf eine Ost-Wesi-Durchfahrt für den Pr ivatverkehr oder für Anlieferungen ist zu verz ichten, ''

' I

'' '' 2.12 Die bestehende Zufohr1 zum „Weidhof' ab \li/eslstmsse ist gleichzeitig mit dem Bau einer Lichtsignalanlage aufzuheben. ' / ✓- Bestehende Fussgängerverbindung en - 1'

/ I Freiraum

3.1 Die Freiraumgestaltung beinhalte1 drei Elemente: Quartierpark, Plätze und Zugangsflächen sowie GrüngUrtel. Die ' ' I

0 Geplante Fussgängerverbindungen

Freiraumgestaltung ist mit diesen drei Freiraumtypen umzusetzen. ' ' Legende Information : 3.2 A 1e Aussenräume sind von hoher Qualität und gleichwertig wie die Hochbauten zu betrac:hten. Sie müssen unter Beizug 1

eines Landschaftarchitekten gestaltet wen:l€n. + -·-·- \ 1

' \ SBB Bahnlinie 3.3 Der Gesundheitsbezirk ist als autofre ier ~rCmer Campus zu gestalten, , '' '

Rechtskräftige Baulinien RRB 1969 3.4 Der Quartierpark bildet das grüne Zentrum des Areals und is1durch alle Bauet~ppen zwingend einzuhatten. Er darf , / \ weder oberi rdisch noch unterird isch bebaut werden (keine Tiefgaragen oder Verb indungsbciuten zwischen den einzelnen '' Baufeldern)_ Er muss von Anfang an als eine ges1alterische Einheit geplant WE!rden. Er ist als grosse parkartige Rasenfläche mit einheimischen Solitä rbäumen und partiel len S1audenpflanzungen zu gestalten. • / \

Bestehende Gebäude im Areal 3.5 Die Plätze un d Zugangsflächen sind mit befestigten Plätzen 1nit siädlischem Charakte, auszubilden. Ei nheimische Solitärbäume und partielle Staudenpflanzungen als Schmuckbeete ergänzen die urban ausgeri chteten Plätze und , / Bestehende Plätze und Zugangsflächen Zugangsflächen. Eine einheitliche Gestaltung der Beleuchtung, Sitzgelegenheiten, Brunnen und Veloabsiellplätze bieten Gewähr für ein einheitliches städtebauliches Bild. / , yfÜ

/ I

/ Abteilung Planung I Bau am 10. Juli 2008 / 2. Mai 2012 / 13.Dezember 2017 3.6 Der Grüngürtel umgibt den Campus , Mit einem übergeordne!e!l Vegetationsmuster, gebildet aus Vegetationsinseln mit Bä.umen, Sträuchern und Stauden, mit einem lockeren Baumbestand aus Hochstammbäumen und einer freiwachsenden I ;'---~---- Der Abteilungsleiter, Urs Spillmann ssvrJ0/L Strauchfläche, wird der Übergang zwischen dem Campus und der freien Landschaft sichergestelH.

Die geplanten / + ;:;:}~ \____ l\'egeverbindungen durch den Grüngürtel sowie in den Zwischenräumen muss für die Nutzer gew!ihleiss1et se in. Dies bedingt, dass TerrainsprDnge durch geeignete Bauten überwunden werde n können. , Vom Gemeinderat festgesetzt am 09. Juli 2008 / rev. 12, April 2012 I 3.7 Für die Bepflanzung der drei Elemente sind ausschliess lich einheimische PHanzen zu verNenden. Leitbild ist die Pflanzengese llschaft der Hartholzaue.

Ein lockerer Baumbestand und eine gut ausgebildets Krautschichl bestimmen den \ --~ -- ~ l?J,&'%':W:"i 0 Der Gemeindepräsident, Lv, Paul Langenegger

3.8 Charakte r der Vagetatiorisflächen.

Die drei Eleme nte (Quartierpark, Plätze und Zugangsflächen so·t.ie Grüngür1el) sind von den Grundeigentümern gemäss ' ----~ _\

  • Areal

  • ''Weidhot••- ~%01/,- 0~/, ' \ \

    \ Der Gemeindeschreiber, Walter Lipp Verursacherprinzip einh eitl ich zu gestatten. \ ' 0 )!l \ Anpassung vom Gemeinderat

    festgesetzt am 11 OEl.1017 i~~ \ \ 3.9 Der bestehende Demenlengarten des Pflegezentrums Baar muss in Absprache mit dem Pflegezenirum Baar in

    \ denQuartierpark integnert werden ,' ' - Der Gemeindepräsident, Andreas Hotz 3.10 Entlang der Weststrasse und Landhauss1rasse sollen die Bauten so konzipiert werden, dass keine Der Gemeindeschreiber, Walter Lipp - Lärmschutzwände

    notwendig werden. Die bestehende Lärmschutzwand soll zu Gunsien einer guten Strassenraumgestaltung ersetzt werden. !l 1 + 3.11 Der Umgang mit Gnmdwassar ist in den Bauprojekten von .~nfang e.n konzeptionell zu integrieren und mit Rücksicht auf das ganze Areal zu betrachten /, Burckhardt+Partner AG

    Architekten Generalplaner .. .c:

    u ·-,:::, 3.12 Der Unterhalt des gesamten Aussenraumes oblieg t den jeweil·gen Grundeigen1ümarn. / ---- 1

    / N \ Zürich

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