Quelle: thalwil.ch

403.2

Reglement Seebäder Thalwil

1. Juni 2022

  • Von der Gesundheits- und Freizeitkommission erlassen am 1. Mai 2019

  • Geändert (Änderungen: Art. 1.1, 2.2, 4.1, 4.6, 4.11, 5.2) am 10. Mai 2021 mit Beschluss GFK Nr. 122

  • Geändert (Änderung Erlasstitel, bisher: Badeordnung Seebäder) am 26. Oktober 2021 mit GRB Nr. 256

  • Totalrevision gemäss GRB 86 vom 12. April 2022, in Kraft gesetzt per 1. Juni 2022

Gemeinde Thalwil I Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil I infoethalwiLch jwww.thalwil.ch

1. Geltungsbereich und Zuständigkeit

1.1 Das Seebad der Gemeinde Thalwil Bürger II ist der Gesund heits- und Freizeitkommission unterstellt.

2. Öffnungszeiten und Gebühren

2.1 Der Badebetrieb dauert in der Regel von Mai bis September. Die Gesundheits- und Freizeitkommission legt die genauen Daten fest.

2.2 Die Badebetriebszeiten sind:

Mai und September: Montag bis Sonntag, 10 bis 19 Uhr; Juni bis August: Montag bis Sonntag, 9 bis 20 Uhr.

Der Kioskbetrieb kann bis 23 Uhr ausgedehnt werden.

2.3 Bei schlechter Witterung bleibt bzw. wird das Seebad geschlossen.

2.4 Bei Veranstaltungen kann der Badebetrieb eingeschränkt werden.

2.5 Die Gebühren werden vom Gemeinderat festgelegt

3. Sicherheitsbestimmungen und Haftung

3.1 Der Besuch und die Benützung der Badeanlage erfolgen auf eigene Verantwortung.

3.2 Badegäste, die des Schwimmens nicht kundig sind, dürfen nur den Nichtschwinnmerbereich benützen.

3.3 Schwimmhilfsmittel dürfen nur im Nichtschwimmerbereich benutzt werden.

3.4 Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten, welche die volle Verantwortung für das Kind übernimmt.

3.5 Bootseinfahrten dürfen nicht durchschwommen werden.

3.6 Ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Badebetriebs ist es den Gästen untersagt, sich im Wasser aufzuhalten.

3.7 Seeüberquerungen müssen dem Bademeister gemeldet werden. Diesem erwächst daraus jedoch keine Überwachungspflicht.

4. Weisungen an die Besucher

4.1 Die Gäste der Badeanlage haben sich an die Weisungen des Aufsichtspersonals zu halten.

4.2 Ausserhalb der offiziellen Zeiten des Badebetriebs und wenn das Bad wegen schlechter Witterung geschlossen bleibt bzw. wird, ist es den Gästen untersagt, sich im Wasser aufzuhalten.

4.3 Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Seebadanlage nicht benützen.

4.4 Das Mitführen von Tieren ist verboten.

4.5 Das Befahren des umgrenzten, zum Bad gehörenden Seegebiets, sowie jedes Anlegen mit Booten, ausser im Notfall, ist untersagt.

4.6 Abfälle sind in die bereitgestellten Körbe zu werfen. Raucherinnen und Raucher haben die Aschenbecher zu benützen.

4.7 Musikwiedergabegeräte wie Handys, Radios etc. dürfen nur mit Kopfhörern benutzt werden.

4.8 Ball- und andere Spiele sind nur mit Erlaubnis des Badepersonals gestattet.

4.9 Das Fischen sowie das Füttern von Seevögeln und anderen Wildtieren innerhalb der Badeanlage ist verboten.

4.10 Für die Nutzung des Seebads ausserhalb der Öffnungszeiten besteht, auf Gesuch hin, ein separates Bewilligungsverfahren.

4.11 Die Nutzung und die Bereitstellung von Stand-Up-Paddle (SUP) innerhalb des Seebades sind untersagt. Zudem ist es verboten, innerhalb der Schwimmzone zu fahren. Ausnahme sind die Rettungs-SUP's des Personals bei einem Einsatz, Rettungsübungen oder Unterhaltsarbeiten an den Bojen oder Floss.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Zuwiderhandlungen gegen das Reglement oder gegen übergeordnete Interessen der Gemeinde sowie unsittliches Verhalten können vom Badepersonal oder von der Gesundheits- und Freizeitkommission mit einer Wegweisung und/oder einem Zutrittsverbot, auch ohne Angaben von Gründen, für die gesamte Anlage geahndet werden.

5.2 Badegäste, welche die vorgeschriebenen Eintrittsgebühr nicht entrichtet haben, bezahlen neben dem Eintritt einen Zuschlag von Fr. 80.-.

5.3 Anregungen und Beschwerden sind an das DLZ Liegenschaften, Fachstelle Sport zu richten.

GEMEINDERAT THALWIL

Gemeindepräsident Gnjndeschreiber

Märk Fankhauser PacaI Kuster

Thalwil, 12. April 2022