KR-Nr. 105/2011

Energiegewinnung aus Gewässern

Zürich, 21. März 2011 KR-Nr. 105/2011

POSTULAT von Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen

betreffend Energiegewinnung aus Gewässern

Der Regierungsrat wird eingeladen, das Bewilligungsverfahren für die Nutzung von Wasser zur Wärmegewinnung mittels Wärmepumpen im Lichte der Förderung neuer erneuerbarer Energie zu überprüfen.

Im Namen der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen Die Präsidentin: Die Sekretärin: Heidi Bucher-Steinegger Karin Tschumi-Palmert

Begründung:

Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit hat die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Un-

ternehmen eine durch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) als Contractor mit Seewasser betriebene Wärmepumpenanlage visitiert. Im Winter wird der ganze Energiebedarf für die Heizung und Warmwasseraufbereitung des Betriebs mit mehreren hundert Arbeitsplätzen dem Seewasser entzogen. Im Sommer hingegen kann die anfallende Wärme aus der Raumklimatisierung dem Zürichsee zugeführt werden. In der Bilanz über das ganze Jahr resultiert eine Netto-Wärmeentnahme aus dem See. Solche Anlagen helfen, den Energiemix durch erneuerbare Energien zu verbessern und den CO2-Ausstoss massiv zu reduzieren. Im Weiteren ist es eine bekannte Tatsache, dass sich die Temperatur der Gewässer wegen der Abwärme (z.B. aus geklärten Abwässern, wegen der Klimaerwärmung) mancherorts tendenziell erhöht. Die Wärmeentnahme mittels Wärmepumpen wirkt dieser unerwünschten Erscheinung entgegen. Anscheinend gleicht die Einholung einer Bewilligung für eine solche Seewassernutzung einem Hürdenlauf mit unbekanntem Ausgang. Für die Bewilligung musste der zuständigen kantonalen Stelle (AWEL) schliesslich eine Gebühr von mehreren zehntausend Franken entrichtet werden. Daneben hat der Betreiber der Wärmepumpenanlage noch periodische Nutzungsgebühren zu bezahlen.

Wir bitten den Regierungsrat um einen Bericht, der u.a. die folgenden Fragen beantwortet: 1. Welche Bewilligungsverfahren gelten für die Wasserentnahme zur Wärmegewinnung aus Seen, Flüssen und tiefen Grundwässern? 2. Bei der Güterabwägung zwischen konventioneller Wassernutzung und Wasserentnahme zur Wärmegewinnung kann das AWEL Ermessensentscheide fällen. Nach welchen Kriterien werden diese gefällt und wie sind diese begründet? Welche gesetzlichen Änderungen wären vorzusehen, um Bewilligungen zur Wasserentnahme zur Wärmegewinnung erleichtert zu gewähren? 3. Wie werden Gebühren von mehreren zehntausend Franken für eine Bewilligung begründet und wie sind diese zusammengesetzt? 4. Sind Vereinfachungen, insbesondere Standardisierungen zuhanden der Investoren und der Bewilligungsbehörden möglich und könnten dafür Planungshilfen entworfen werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort! 5. Warum werden alternative Energiekonzepte mit einer Nutzungsgebühr stark behindert?