KR-Nr. 110/2023

Digitale Lohnabrechnung

Gossau, 27. März 2023 KR-Nr. 110/2023

ANFRAGE von Harry Brandenberger (SP, Gossau)

betreffend Digitale Lohnabrechnung

Der Regierungsrat hat sich die Digitalisierung und die damit verbundene Effizienzsteigerung im Kanton Zürich auf die Fahne geschrieben. Bei den monatlichen Lohnabrechnungen ist das allerdings noch nicht der Fall, im Gegensatz z.B. zum Kanton St. Gallen, der die elektronische Lohnabrechnung bereits 2015 eingeführt hat.

Das Gesetz sieht vor, dass den Arbeitnehmenden eine schriftliche Lohnabrechnung abzugeben ist. Ein elektronischer Versand ist gesetzlich zulässig und bei immer mehr Unternehmungen Standard, wenn auch aus datenschutztechnischen Gründen der Versand verschlüsselt erfolgen soll.

Ein ‚Chatbot Lohnabrechnung‘ befindet sich auf der Website des Personalamtes, wo auf Nachfrage von persönlichen Angaben eine Lohnabrechnung heruntergeladen werden kann: Die Informationen sind folglich elektronisch vorhanden und können abgerufen werden.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt die Finanzdirektion die elektronische Lohnabrechnung? Warum wurde deren Einführung noch nicht vollzogen?

  2. Wie schätzt die FD das Sparpotential ein?

  3. Welche datenschutztechnischen Werkzeuge zur Verschlüsselung stehen zur Verfügung und könnten beim elektronischen Versand eingesetzt werden?

  4. Müssten Gesetze geändert werden oder reicht die Anpassung der Vollzugsverordnung über das Personalgesetz?

Harry Brandenberger