KR-Nr. 112/2006
Bauverbot von Minaretten
Regensdorf und Zürich, 10. April 2006 KR-Nr. 112/2006
PARLAMENTARISCHE INITIATIVE Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf) und Alfred Heer (SVP, Zürich)
betreffend Bauverbot von Minaretten
Das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich (LS 700.1) vom 7. September 1975 wird wie folgt ergänzt:
§ 294 Baubewilligungen für Gebäude mit Minaretten werden auf dem Gebiet des Kantons Zürich nicht erteilt.
Barbara Steinemann
Alfred Heer
Begründung:
Zürich ist eine christliche Hochburg mit einer ansehnlichen jüdischen Minderheit. In Deutschland sind derzeit rund 100 Moscheegrossbauten geplant - hinzu kommen noch 2500 bereits existierende kleinere Gebetshäuser. Vertretern der muslimischen Gemeinschaft und Islamwissenschaftlern zufolge bevorzugen Sakralbauten der islamischen Religion ein Platz gegenüber Kirchen und Synagogen. Minaretten illustrieren den Anspruch des Islam, als einzig wahre Religion die anderen religiösen Bauten zu überragen und gelten als Symbol für die Eroberung eines Gebietes.
Mit dem vorliegenden parlamentarischen Begehren wird nicht generell der Bau und der Umbau von Bauten mit religiöser Architektur untersagt. Es geht vielmehr um die Bewahrung und den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vor störenden religiösen Bauten. Es gibt keine religiösen Gründe für den Bau von Minaretten, auch in islamischen Ländern weist bei weitem nicht jede Moschee einen Turm auf. Bauwerke sind immer auch Zeichen und Symbole der Macht. Ein grösserer Teil der nichtmuslimischen Bevölkerung empfindet Minarette als Provokation. Überall dort, wo in Europa Sakralbauten mit auffallend muslimischer Architektur geplant sind, regt sich in der Bevölkerung Widerstand. So weit geht dieser Vorstoss gar nicht. Um Ausgleich und Toleranz bemühte Muslime sollten daher als Zeichen des guten Willens auf eine umstrittene Bauweise verzichten.
Es ist keinesfalls so, dass auf dem europäischen Kontinent keine Beschränkungen religiöser Bauvorhaben anzutreffen sind. Für Christen ist der Neubau von Kirchen oder bauliche Erweiterungen in islamischen Ländern wie beispielsweise der Türkei praktisch verboten. Selbst kleine Reparaturen benötigen dort langwierige Genehmigungsverfahren mit ungewissem Ausgang.