KR-Nr. 127/1993

Verteilung der Arbeit

KR-Nr. 127/1993 Winterthur und Bülach, 10. Mai 1993

Postulat von Jacqueline Fehr (SP, Winterthur) und Hanspeter Lienhart (SP, Bülach) betreffend Verteilung der Arbeit

Der Regierungsrat wird ersucht, zur besseren Verteilung der Arbeit in der kantonalen Verwaltung folgende Massnahmen zu ergreifen:

  • Änderung des Personalrechts und der Statuten der Beamtenversicherungskasse (BVK) an geeigneter Stelle im folgenden Sinn: Wer beim Kanton angestellt ist, kann sich ab dem 58. Altersjahr pensionieren lassen.

  • Lockerung der Bewilligungspraxis betreffend des unbezahlten Urlaubs.

Jacqueline Fehr Hanspeter Lienhart

Begründung:

Gegenwärtig sind nach SAKE-Berechnungen mehr als 5 Prozent der erwerbswilligen Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Kanton erwerbslos. Diese Tatsache ist in verschiedener Hinsicht alarmierend. Was man bei allen ökonomischen Analysen gerne vergisst, sind die menschlichen Schicksale, die hinter diesen Zahlen stecken. Viele Erwerbslose haben nicht nur mit zum Teil gravierenden Einkommenseinbussen zu kämpfen. Sehr bald treten nebst finanziellen Schwierigkeiten auch persönlichkeitsschwächende Beeinträchtigungen auf. Viele erwerbslose Menschen fühlen sich minderwertig, wagen sich nicht mehr unter die Leute, belasten ihre Familie und/oder flüchten in eine Sucht. Diese Menschen können selbst bei einem konjunkturellen Aufschwung nur schwer wieder in den Arbeitsprozess integriert werden, da die psychischen Schäden einer Erwerbslosigkeit vielfach bereits nach relativ kurzer Zeit gross sind. Die Verhinderung von Erwerbslosigkeit ist demnach nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig von grossem gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse. Verschiedene Studien und Berechnungen zeigen, dass eine Vollbeschäftigung, wie wir sie in den 80er Jahren gekannt haben, kaum mehr erreicht werden kann. Immer mehr Fachleute kommen gar zur Überzeugung, dass das Festhalten am Vollbeschäftigungsziel nicht die Lösung, sondern vielmehr die Ursache des Problems sei. Die beiden wichtigsten Gründe für die Strukturkrise, in der wir zweifellos stecken, ist einerseits die Globalisierung des Wettbewerbs und andererseits die ungeheure Steigerung der Produktivität in den meisten OECD-Ländern. Seit anfang dieses Jahrhunderts, mit dem Beginn der tayloristischen Massenproduktion, ist nie mehr ein derartiger Produktivitätsfortschritt erzielt worden, wie seit Beginn der 90er Jahre. Die «Lean-Production», in Japan schon seit Jahren mit Erfolg eingeführt, hat inzwischen auch bei uns den Durchbruch geschafft. Dank dieser Produktivitätssteigerung werden Tausende von Stellen überflüssig. Das Problem wird dadurch verschärft, dass die Absatzmärkte allmählich austrocknen. Wenn in früheren Jahren den Produktivitätszuwachs an den Konsum zum Teil mittels Reallohnerhöhung weitergegeben wurde, stösst unsere Volkswirtschaft damit heute an Grenzen, sowohl an ökonomische als auch an ökologische. Behalten wir die gegenwärtige Norm des

Beschäftigungsgrades bei, fördern wir die Spaltung in eine Gesellschaft, in der nur noch ein Teil Erwerbsarbeit findet. Die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen einer solchen Zweidrittels-Gesellschaft sind gravierend, wie wir es in den USA und in Grossbritannien in den vergangenen Jahren immer stärker mitverfolgen konnten. Es ist deshalb nicht länger sinnvoll, den Produktivitätsfortschritt einzig in Form von Reallohnzuwachs an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben. Vielmehr muss die bes-

sere Verteilung der Arbeit gezielt und intensiv gefördert werden. Dieses Ziel kann und muss auf verschiedene Wege angegangen werden. Nebst der Reduktion der Wochenarbeitszeit, wie es die Postulate Schürch «Ausarbeitung von Szenarien zur Arbeitszeitverkürzung in der kantonalen Verwaltung» und Fehr «Studie zur 20 Wochenstunden-Arbeitseinheit» fordern, muss auch die Möglichkeit genutzt werden, die Jahres- und Lebensarbeitszeit zu verkürzen. Die Herabsetzung des Pensionierungsalters und die Förderung des unbezahlten Urlaubs, beides auf freiwilliger Basis, sind Massnahmen, die sofort greifen und keine Härtefälle nach sich ziehen. Damit diese aber auch den gewünschten Effekt in der Beschäftigungssituation auslösen, muss das Stellenvolumen in der kantonalen Verwaltung bei all diesen Massnahmen konstant bleiben. Eingesparte Stellenprozente müssen mit Neueinstellungen kompensiert. Nur mit dieser Strategie leisten wir einen wichtigen Beitrag gegen die steigende Jugendarbeitslosigkeit.