KR-Nr. 132/2019

Pestizideinsatz im Wald

Oberstammheim und Neftenbach, 6. Mai 2019 KR-Nr. 132/2019

ANFR AGE von Martin Farner (FDP, Oberstammheim) und Martin Huber (FDP, Neftenbach)

betreffend Pestizideinsatz im Wald

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald ist erfreulicherweise nicht erlaubt. Art. 18 des Waldgesetzes lautet: «Im Wald dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden». Dennoch werden solche z.T. hochgiftige Stoffe wie Cypermethrin und Chlorpyrifos zur Bekämpfung des Borkenkäferns eingesetzt, wenn auch in geringen Mengen und unter Auflagen, etwa durch ausreichenden Abstand von Gewässern. Dies insbesondere in Holzlagern, die sich nach Stürmen und Holzschlag in den Wäldern stapeln, ein Paradies für den Borkenkäfer. Dagegen gäbe es Abhilfe. Einerseits würde es wirksam sein, das Holz ausserhalb des Waldes zu lagern. Andererseits gibt es schon heute biologische Mittel, um die Holzlager vor dem Borkenkäferbefall zu schützen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat auch der Kanton Zürich die Verwendung von synthetischen Pestiziden, welche die bereits 2017 grundsätzlich verbotenen Stoffe Chlorpyros oder Cypermethrin enthalten, im Wald bewilligt?

  2. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden das Ökolabel von Schweizer Holz nachhaltig beeinträchtigt?

  3. Warum werden die geschlagenen Hölzer im Zürcher Wald gestapelt statt ausserhalb, wo die Gefahr des Borkenkäferbefalls deutlich geringer ist?

  4. Weshalb werden die Stämme nicht sofort entrindet?

  5. Ist der Regierungsrat bereit, dafür zu sorgen, dass künftig in unseren Wäldern nur noch biologische Mittel verwendet werden?

Martin Farner Martin Huber