KR-Nr. 134/2015
Luxusresidenz in Ringwil
Küsnacht, 4. Mai 2015 KR-Nr. 134/2015
ANFRAGE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht)
betreffend Luxusresidenz in Ringwil
Das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) in Ringwil (Gemeinde Hinwil) ist eine auf den offenen Strafvollzug spezialisierte Institution mit 64 Plätzen. Sie ist dem Amt für Justizvollzug (JuV) der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Der Regierungsrat hat mit RRB 331/2015 vom 1. April 2015 (!) für die Projektierung eines Neubaus mit 52 Plätzen (Minergie-P, vier Wohngruppen à 13 Plätze/Einzelzellen mit Toiletten) 5 135 000 Franken bewilligt. Diese Kosten umfassen 3 665 000 Franken für die Projektierung und 1 470 000 Franken für die Teile der vorgezogenen Ausführungsplanung. Die Regierung bewilligte diese Ausgaben «ausnahmsweise» einschliesslich eines Teils der Ausführungsplanung (bezugnehmend auf SIA Phase 41) als eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. D des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG), gebundene Ausgabe. Es soll ein Generalplanervertrag abgeschlossen werden. Zukünftig soll das VZB gesamthaft 94 Vollzugsplätze aufweisen, davon die 52 in einer ersten Etappe in einem Neubau zu erstellenden Plätze und 42 in einer 2. Etappe teilweise zu ersetzende Plätze.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Für welche unterschiedlichen Haftformen (RRB 331/2015, S. 4) wird der Neubau geplant?
Auf wie viele Franken belaufen sich die bis Stand 30. April 2015 aufgelaufenen Kosten für das Gesamtprojekt VZB (Sanierung und Erweiterung erste und weitere Etappen), einschliesslich der Aufwendung für alle Vorstudien ab 2006, der Kosten für die erste und zweite Machbarkeitsstudie, aller weiterer Kosten für Expertenberichte und Analysen, die Grobkostenschätzungen und die Wettbewerbskosten?
Die geschätzten Kosten von 36 690 000 Franken (Kostengenauigkeit +/- 25 %) für einen Neubau mit 54 Plätzen (1. Etappe) entsprechen Kostenschätzungen für Top-Luxusresidenzen in Weltstädten wie London, New York oder Tokio. Auf welche Vergleichswerte stützen sich die Generalplaner und das Hochbauamt? Wurden dazu Vergleichswerte aus
Der Wortlaut von RRB 331/2015 ist unklar: Einerseits wird auf Seite 4 dieses RRB davon gesprochen, dass die Generalplaner und das Hochbauamt eine Grobkostenschätzung erarbeitet hätten, andererseits wird auf Seite 5 besagten RRB‘s stipuliert, dass ein Generalplanervertrag «abgeschlossen werden soll». Welcher Generalplaner ist mit der Planung der ersten Etappe beauftragt? Welche Firma wurde mit der Grobkostenschätzung beauftragt? Wurden und werden diese und andere Firmen schon mit früheren Planungsarbeiten für das Projekt VZB beschäftigt?
Warum wird, trotz Auftrag an einen Generalplaner, basierend auf SIA-Normen und SIA- Honorarordnungen kalkuliert und warum soll der Generalplaner nicht mittels Pauschalhonorar bezahlt werden?
Wann wurden oder werden die Generalplanerarbeiten gemäss Vorgaben der kantonalen Submissionsverordnung geltenden internationalen- und interkantonalen Vereinbarungen und des eidgenössischen Binnenmarktgesetzes, öffentlich ausgeschrieben und vergeben?
Mit welchen Kosten rechnet der Regierungsrat für die Instandsetzung und -haltung der gemäss RRB 331/2015 teilweise «baufälligen Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten»? Lohnt sich eine Instandsetzung der Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten überhaupt noch oder würde der Landwirtschaftsbetrieb nicht besser eingestellt, respektive das Land an in der Region ansässige Bauern verpachtet? Wurde dazu eine Kosten-Nutzen-Rechnung gemacht und wenn ja, mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?
Wann soll mit Planung und Bau von für das ganze Vollzugszentrum nutzbare Räumlichkeiten (gemäss RRB 331/2015: Zentrale, Insassen- und Besucherempfang, Logistikräumlichkeiten, Arztzimmer, Arrestabteilung und Verwaltungstrakt) begonnen werden? Sollen diese Räumlichkeiten in den für die 1. Bau-Etappe geplanten Neubau integriert werden?
Mit welchen Kosten (Kostengenauigkeit +/- 25 %) rechnet der Regierungsrat für die 2. Etappe (Terminologie RRB 331/2015)? Sind weitere (Ausbau-) Etappen geplant? Wenn ja, für was und bis wann?
Auf wie viele Franken schätzen das JuV und das Hochbauamt die Gesamtkosten für den baulichen Um- und Ausbau der VZB auf gesamthaft 94 Vollzugsplätze (Etappen 1 + 2), inklusive bis dannzumal auflaufender Instandsetzungs- und Unterhaltskosten, sowie den Unterhalt und die Neuanschaffung von Maschinen in den Gewerbebetrieben und im Landwirtschaftsbetrieb, die Kosten für Unterhalt und Instandsetzung des Verwalterhauses sowie weiterer, für Mitarbeiter reservierter Räumlichkeiten?
Wie viele «Klienten» der JuV wurden im Jahr 2014 (Stichtage 1.3., 1.7. und 1.10) und im Jahr 2015 (Stichtag 8.1.) in den einzelnen Gewerbebetrieben und in der Landwirtschaft beschäftigt (bitte gesondert ausweisen) und für wie viele Stunden pro Woche und im entsprechendem Monat? Durchschnittlich wie lange arbeitet ein «Klient» der VZB, welcher in einem Gewerbebetrieb oder in der Landwirtschaft beschäftigt wird, während seines gesamten Aufenthaltes in der VZB?
Wie viele Mitarbeiter werden in den Gewerbebetrieben und in der Landwirtschaft der VZB beschäftigt (Teilzeit und Vollzeit), wie viele Mitarbeiter gesamthaft?
Hans-Peter Amrein