KR-Nr. 159a/2011

Ausgleich der kalten Progression

1 Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben* vom 19. Juni 2012 KR-Nr. 159a/2011

Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative von Martin Arnold betreffend Ausgleich der kalten Progression (vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 19. Juni 2012, beschliesst: I. Die parlamentarische Initiative KR-Nr. 159/2011 von Martin Arnold wird abgelehnt. II. Mitteilung an den Regierungsrat.

Zürich, 19. Juni 2012

Im Namen der Kommission Der Präsident: Der Sekretär: Hans Heinrich Raths Andreas Schlagmüller

* Die Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern: Hans Heinrich Raths, Pfäffikon (Präsident); Judith Bellaiche, Kilchberg; Heidi Bucher, Zürich; Stefan Feldmann, Uster; Julia Gerber Rüegg, Wädenswil; Martin Haab, Mettmenstetten; Lilith Claudia Hübscher, Winterthur; Thomas Marthaler, Zürich; Peter Preisig, Hinwil; Regine Sauter, Zürich; Beni Schwarzenbach, Zürich; Arnold Suter, Kilchberg; Silvia Steiner, Zürich; Hans-Ueli Vogt, Zürich; Beat Walti, Zollikon; Sekretär: Andreas Schlagmüller.

E r l ä u t e rn d e r B e ri c h t

1 Einleitung

Am 24. Oktober 2011 unterstützte der Kantonsrat die von Martin Arnold am 30. Mai 2011 eingereichte parlamentarische Initiative mit 119 Stimmen vorläufig.

2 Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben an den Regierungsrat

2.1 Inhalt der parlamentarischen Initiative (PI)

Die parlamentarische Initiative verlangt, § 48 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 wie folgt zu ändern: § 48. Abs. 1 unverändert.

2 Der Ausgleich erfolgt spätestens auf den Beginn der folgenden

Steuerfussperiode, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 1 Prozent erhöht hat.

2.2 Vorbehaltenes Beratungsergebnis

Anlässlich ihrer Sitzung vom 3. April 2012 hat die Kommission einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative abzulehnen.

2.3 Begründung

Kantonsrat Martin Arnold signalisierte an der Kommissionssitzung vom 7. Februar 2012, dass er mit der Ablehnung seiner parlamentarischen Initiative einverstanden ist, sofern der Vorlage 4847 (Änderung des Steuergesetzes; Ausgleich der kalten Progression) unverändert zugestimmt wird. Die WAK hat dieser Vorlage am 3. April 2012 einstimmig zugestimmt.

3 Stellungnahme des Regierungsrates

Wir beziehen uns auf Ihren Bericht vom 4. April 2012 und nehmen zum Ergebnis Ihrer Beratungen über die parlamentarische Initiative KR-Nr. 159/2011 betreffend Ausgleich der kalten Progression im Sinne von § 28 des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 wie folgt Stellung: Mit der PI KR-Nr. 159/2011 wird eine Änderung von § 48 des Steuergesetzes (StG) vom 8. Juni 1997 (LS 631.1), der Bestimmung über den Ausgleich der kalten Progression, verlangt. Danach soll § 48 Abs. 2 StG neu wie folgt gefasst werden: «Der Ausgleich erfolgt spätestens auf den Beginn der folgenden Steuerfussperiode, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um ein Prozent erhöht hat.» Wie jedoch Ihrem Bericht vom 4. April 2012 zu entnehmen ist, gibt Ihre Kommission der Vorlage 4847 betreffend Änderung des Steuergesetzes zur Neuregelung des Ausgleichs der kalten Progression den Vorzug. Auch der Initiant der PI KR-Nr. 159/2011 hat sich gemäss Ihrem Bericht mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Nach der Vorlage 4847 lautet § 48 StG neu wie folgt: «1 Die Folgen der kalten Progression werden durch gleichmässige Anpassung der allgemeinen Abzüge gemäss § 31, der Sozialabzüge gemäss § 34 und der Tarifstufen gemäss §§ 35 und 47 ausgeglichen. Die Beträge sind auf- oder abzurunden. 2 Die Finanzdirektion passt die Abzüge und die Tarifstufen auf Beginn jeder Steuerfussperiode an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Massgebend ist der Indexstand im Monat Mai vor Beginn der Steuerfussperiode. Bei negativem Teuerungsverlauf erfolgt keine Anpassung. Der auf eine negative Teuerung folgende Ausgleich erfolgt auf der Grundlage des letzten Ausgleichs.» Nachdem Ihre Kommission am 3. April 2012 der Vorlage 4847 einstimmig zugestimmt hat, hat sie – als Folge dieses Entscheids – gleichentags ebenso einstimmig die PI KR-Nr. 159/2011 abgelehnt. Wir teilen Ihnen mit, dass wir mit Ihren Entscheiden einverstanden sind, und stellen Ihnen den Antrag, dem Kantonsrat zu beantragen, der Vorlage 4847 zuzustimmen und die PI KR-Nr. 159/2011 abzulehnen.

4 Antrag der Kommission

An der Sitzung vom 19. Juni 2012 nahm die Kommission die Stellungnahme des Regierungsrates vom 2. Mai 2012 zur Kenntnis. Die Kommission empfiehlt dem Kantonsrat – übereinstimmend mit dem Regierungsrat – einstimmig, die parlamentarische Initiative KR-Nr. 159/ 2011 abzulehnen.