KR-Nr. 175/2021
Beratung der ersten Stunde für Opfer
Winterthur, Volketswil, Zürich und Aesch, 10. Mai 2021 KR-Nr. 175/2021
ANF RAGE von Rafael Steiner (SP, Winterthur), Maria Rita Marty (SVP, Volketswil), Anne-Claude Hensch Frei (AL, Zürich), Florian Heer (Grüne, Winterthur), Daniela Güller (GLP, Zürich) und Janine Vannaz (Die Mitte, Aesch)
betreffend Beratung der ersten Stunde für Opfer
Beschuldigte Personen können zu jeder Zeit eine Anwältin oder einen Anwalt bestellen und werden auf dieses Recht auch hingewiesen. Bereits für die erste Einvernahme bei der Polizei gilt das Prinzip «Anwältin/Anwalt der ersten Stunde».
Auch Opfer von Gewaltverbrechen haben gemäss Strafprozessordnung das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen. Jedoch stehen für die meisten Opfer nicht ausschliesslich juristische Fragestellungen im Fokus, sondern mehr eine allgemeine Beratung und Begleitung.
Opfer gemäss Opferhilfegesetz wurden in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt. Gewaltstraftaten haben oftmals einen grossen Effekt auf die Opfer und lösen starke Emotionen aus. Opfer sind oftmals mit dem Strafverfahren überfordert und verstehen nicht, wie Strafprozesse ablaufen. Ebenfalls fühlen sich viele Personen unsicher, wenn sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einvernommen werden. Das mehrmalige Schildern der Abläufe der Tat kann zusätzlich belastend wirken; dies insbesondere bei sehr belastenden Delikten wie Sexualdelikten oder im Bereich der häuslichen Gewalt. Aufgrund dessen ist eine Beratung und Begleitung der Opfer bei Strafverfahren wichtig. Viele Opfer verstehen nicht, weshalb der mutmassliche Täter sofort einen Anwalt gestellt bekommt, sie sich hingegen selber darum bemühen müssen.
Die Opferhilfestellen haben gemäss Gesetz einen Beratungsauftrag. Gemäss einer Umfrage des Bundesamtes für Justiz (BJ)1 begleiten aber die meisten Opferberatungsstellen die Opfer selten zu Verfahrenshandlungen. Auch gibt es keine allgemeine, rund um die Uhr verfügbare Beratung bei den Opferberatungsstellen, hingegen steht den mutmasslichen Tätern ein 24h-Anwalts-Pikettdienst zu Verfügung. Gerade die Begleitung, insbesondere bei Beginn des Verfahrens, gibt den Opfern Sicherheit, und die Beratung kann verhindern, dass es durch das Strafverfahren zu Retraumatisierungen kommt. Daher ist es wichtig und gerecht, dass auch den Opfern dieses Recht zugestanden wird.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Worin sieht der Regierungsrat die Vorteile einer frühen Begleitung und Beratung der Opfer (ab der ersten Stunde)?
Die meisten Opferberatungsstellen begleiten gemäss BJ-Umfrage Opfer «nie» oder «selten» zu Befragungen. Trifft dies auch auf die Beratungsstellen im Kanton Zürich zu?
Welche Schritte werden unternommen, damit die Opferberatungsstellen vermehrt Opfer zu Verfahrenshandlungen begleiten können, wie auch die mutmasslichen Täterinnen und Täter eine Anwältin oder einen Anwalt gestellt bekommen?
«Unterstützung der Opfer im Verfahren gegen die beschuldigte Person» Auswertung der Umfrage zum Strafverfahren bei den Beratungsstellen, https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/gesellschaft/opferhilfe/befragungen/ber-
Wird den Opfern die Möglichkeit gegeben, bei Befragungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei eine Begleitung (durch Opferberatungsstellen, Anwältinnen und Anwälte oder eine persönliche Bezugsperson) beizuziehen, und wird das Verfahren pausiert, bis diese zur Verfügung steht? Werden die Opfer proaktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen?
Wie kann sichergestellt werden, dass in Zusammenarbeit mit Opferhilfe- und Beratungsstellen eine Beratung und Begleitung der Opfer rund um die Uhr zur Verfügung steht?
Rafael Steiner Maria Rita Marty Anne-Claude Hensch Frei Florian Heer Daniela Güller Janine Vannaz